Photovoltaik-Förderung: Höhe und Tipps zur Beantragung
Interessieren Sie sich für die Photovoltaik-Förderung, stehen verschiedene Angebote zur Verfügung. Neben der Einspeisevergütung erhalten Sie attraktive Förderdarlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie können Kredite im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung beantragen oder regionale Angebote nutzen. Letztere sind meist dann erhältlich, wenn es um die Förderung für Photovoltaik und Stromspeicher geht. Die wichtigsten Informationen über Fördermittel haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
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Die Themen im Überblick:
Einspeisevergütung als Basis-Förderung der Photovoltaik
Wenn Hausbesitzer eine Photovoltaikanlage errichten und Strom in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten sie dafür aktuell noch eine Einspeisevergütung. Diese gibt es gemäß den Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 20 Jahre lang für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom. Die Höhe hängt vom Datum der Inbetriebnahme ab und reduziert sich in regelmäßigen Abständen. Dadurch wurde die Einspeisung in das öffentliche Netz besonders in Zeiten hoher Strompreise immer weniger attraktiv - ein Grund, aus dem die Regierung die Einspeisevergütung 2027 streichen möchte.
Übrigens: Entscheiden Sie sich gegen die Einspeisevergütung, können Sie Ihren Solarstrom auch direkt an der Börse vermarkten. Für die Direktvermarktung von PV-Strom benötigen Sie allerdings einen zugelassenen Zwischenhändler. Nach dem Strategie-Papier der Bundesregierung soll die Direktvermarktung in Zukunft eine fixe Einspeisevergütung ablösen. Entsprechende Regelungen sind mit der Novelle des EEG 2027 zu erwarten.
Neue Anreize für die Einspeisung
Um die Einspeisung lukrativer zu machen und damit den Ausbau der Photovoltaik voranzutreiben, wurde das EEG 2023 angepasst. Im Rahmen dessen wurde die Degression bis Anfang 2024 ausgesetzt und im Anschluss auf einen halbjährlichen Rhythmus umgestellt. Zudem stiegen die Vergütungssätze. Die folgenden Angaben gelten für alle Anlagen, die ab dem aufgeführten Datum in Betrieb genommen wurden/werden.
| Inbetriebnahme | Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|---|
| ab 01.01.2023 | bis 10 kWp | 8,2 ct./kWh | 13,0 ct./kWh |
| bis 40 kWp | 7,1 ct./kWh | 10,9 ct./kWh | |
| bis 100 kWp | 5,8 ct./kWh | 10,9 ct./kWh | |
| ab 01.02.2024 | bis 10 kWp | 8,1 ct./kWh | 12,9 ct./kWh |
| bis 40 kWp | 7,0 ct./kWh | 10,8 ct./kWh | |
| bis 100 kWp | 5,7 ct./kWh | 10,8 ct./kWh | |
| ab 01.08.2024 | bis 10 kWp | 8,0 ct./kWh | 12,8 ct./kWh |
| bis 40 kWp | 6,9 ct./kWh | 10,7 ct./kWh | |
| bis 100 kWp | 5,6 ct./kWh | 10,7 ct./kWh | |
| ab 01.02.2025 | bis 10 kWp | 7,94 ct./kWh | 12,61 ct./kWh |
| bis 40 kWp | 6,88 ct./kWh | 10,56 ct./kWh | |
| bis 100 kWp | 5,62 ct./kWh | 10,56 ct./kWh | |
| ab 01.08.2025 | bis 10 kWp | 7,86 ct./kWh | 12,47 ct./kWh |
| bis 40 kWp | 6,80 ct./kWh | 10,45 ct./kWh | |
| bis 100 kWp | 5,56 ct./kWh | 10,45 ct./kWh | |
| ab 01.02.2026 | bis 10 kWp | 7,78 ct./kWh | 12,34 ct./kWh |
| bis 40 kWp | 6,73 ct./kWh | 10,35 ct./kWh | |
| bis 100 kWp | 5,50 ct./kWh | 10,35 ct./kWh | |
| ab 01.08.2026 | bis 10 kWp | 7,70 ct./kWh | 12,22 ct./kWh |
| bis 40 kWp | 6,66 ct./kWh | 10,25 ct./kWh | |
| bis 100 kWp | 5,45 ct./kWh | 10,25 ct./kWh |
Wichtig: Sie müssen sich nicht dauerhaft festlegen. Für jedes Jahr können Sie neu entscheiden, ob Sie den Solarstrom einspeisen und selbst nutzen oder diesen komplett in das öffentliche Versorgungsnetz einleiten.
Seit Februar 2025: Keine Einspeisevergütung bei negativem Strompreis
Liegt die solare Netzeinspeisung über dem aktuellen Verbrauch, fällt der Strompreis kurzzeitig in einen negativen Bereich. Um dabei Steuerausgaben für die Einspeisevergütung zu senken, strich der Staat die Vergütung Anfang 2025 teilweise mit dem Solareinspeisegesetz. So gilt seit 25.02.2025: Bei negativen Strompreisen gibt es keine Vergütung für den eingespeisten Strom.
Neuregelung gilt nur für neue Anlagen und freiwillige PV-Betreiber
Das betrifft nur ab diesem Datum neu in Betrieb genommene Anlage sowie Nutzer, die freiwillig an der Regelung teilnehmen. Letztere erhalten gemäß § 100 Abs. 47 EEG einen Aufschlag von 0,6 Cent pro Kilowattstunde auf die reguläre Einspeisevergütung. Finanzielle Nachteile sind durch die Regelung nicht zu erwarten. Das gilt vor allem dann, wenn Sie Ihre PV-Anlage mit einem Stromspeicher kombinieren, um eine sehr hohe Eigenverbrauchsrate zu erwirtschaften.
Wichtig zu wissen: Die Einspeisevergütung wurde bisher nicht gänzlich gestrichen. Der Staat sammelt die Stunden und hängt diese am Ende an die 20-Jahres-Frist der Einspeisevergütung an. 2024 betraf das etwa 457 von 8760 Stunden - 2025 waren es mit 573 Stunden etwa 25 Prozent mehr.
PV-Einspeisevergütung erhalten: Wie funktioniert das richtig?
Um die staatliche Förderung der Photovoltaik zu erhalten, ist eine Anmeldung beim örtlichen Stromversorger erforderlich. Dieser führt eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und gibt das Okay zur Montage der Anlage. Für die Beantragung der EEG-Umlage sind keine weiteren Schritte erforderlich. Allerdings müssen Sie die Anlage nach der Installation im Marktstammdatenregister eintragen.
Tipp: Den Eigenverbrauch optimieren
Bei hohen Stromkosten lohnt es sich, viel Strom im eigenen Haus zu verbrauchen. Besonders gut funktioniert die Versorgung mit selbst erzeugtem Solarstrom mit einem Batteriespeicher und einem Energiemanagementsystem.
Ausblick: Aus einem internen EEG-Entwurf geht hervor, dass die Einspeisevergütung für Neuanlagen wegfallen wird. Zudem ist davon auszugehen, dass die Regierung die Einspeiseleistung auf 50 Prozent drosselt und Netzbetreiber eine Sonnensteuer einfordern könnten. Letztere soll helfen, das Netz weiter auszubauen, um den steigenden Anforderungen der volatilen Energiequellen gerecht zu werden.
Zudem sorgt die Steuer für eine gewisse Entlastung der Netze, da Sie Verbraucher finanziell dazu anregt, Strom in den betreffenden Zeiten nicht einzuspeisen. Intelligente Anlagen steuern das von allein, um den höchsten Nutzen zu etzielen.
Unser Tipp: Ganz gleich, wie sich Vergütungen und Steuern entwickeln, mit einem passend ausgelegten Solarspeicher und einem intelligenten Energiemanagementsystem bleiben Sie weitestgehend unabhängig. Sie speisen kaum Strom ein, belasten das Netz nicht und sorgen selbst für eine sichere Zukunft.
KfW-Förderung für Photovoltaik und Stromspeicher nutzen
Über das Programm 270 der KfW fördert der Staat regenerative Energien-Anlagen mit günstigen Krediten. Verfügbar sind bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben, die es auch für privat genutzte Photovoltaikanlagen mit oder ohne Batteriespeicher gibt. Attraktiv sind die Darlehen durch den günstigen Zinssatz, der im Allgemeinen von den gewünschten Konditionen und der eigenen Bonität abhängt.
KfW-PV-Anlagen-Förderung richtig beantragen: So funktioniert es
Geht es um die Beantragung der Förderdarlehen, wenden Sie sich vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank. Diese nimmt alle nötigen Daten auf, bevor Sie diese an die Förderbank weiterleitet. Gibt Letztere das Darlehen frei, bekommen Sie das Geld auf Wunsch zu 100 Prozent von Ihrer Hausbank ausgezahlt.
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Effizienzhaus-Förderung mit Darlehen für die Photovoltaik
Beim Bau eines Effizienzhauses oder der Sanierung zu einem solchen kann Photovoltaik die Förderung verbessern. Denn die Anlage trägt mitunter dazu bei, einen höheren Effizienzhaus-Standard zu erreichen. Die Kosten lassen sich in diesem Zuge bei den förderfähigen Kosten anrechnen. Erhältlich ist die Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) sowie mit der Förderung für "Klimafreundliche Neubauten" (BEG Neubau, KfW 297), "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)" und "Wohneigentum für Familien – Neubau (300)". Dabei ist für Sanierungen eine Kreditförderung mit Tilgungszuschuss vorgesehen. Wer neu baut, erhält hingegen zinsvergünstigte Darlehen.
Hohe Anforderungen bei der Förderung der Photovoltaik im Neubau
Die Neubauförderung ist grundsätzlich nur möglich, wenn es um die Errichtung eines besonders sparsamen Gebäudes geht. Der maximale Kreditbetrag liegt hier bei 150.000 Euro je Wohneinheit. Einen Zuschussbeitrag gibt es nicht.
Energieeffizient sanieren mit Photovoltaik
Auch bei der Sanierung können die Kosten der PV-Anlage berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen für die Effizienzhausförderung erfüllt werden. Eine Kreditsumme von 120.000 Euro je Wohneinheit ist möglich, wenn mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 erzielt wird. Wird durch einen hohen Anteil regenerativer Energien zusätzlich eine Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) erreicht, steigt diese auf bis zu 150.000 Euro. In diesem Zuge erhöht sich auch der Tilgungszuschuss um fünf Prozent, wie die folgende Tabelle zeigt.
| Effizienzhaus | Tilgungszuschuss | Tilgungszuschuss (EE-Klasse) |
|---|---|---|
| 40 | 20 % | 25 % |
| 55 | 15 % | 20 % |
| 70 | 10 % | 15 % |
| 85 | 5 % | 10 % |
| Denkmal | 5 % | 10 % |
Hinzu kommen Boni in Höhe von zehn bis 20 Prozent für die Sanierung besonders ineffizienter Gebäude (WPB-Bonus) oder für die serielle Sanierung.
Wichtig zu wissen: Anlagen, die ausschließlich der Stromerzeugung dienen, fördert die KfW bei der Sanierung explizit nicht. Fördermittel für die Photovoltaik gibt es aber unter anderem für bauteilintegrierte Module (Indach, Solarziegel etc.) und PVT-Kollektoren (Kombination aus Photovoltaik und Solarthermie).
Beantragung von BEG-Darlehen für die Photovoltaik
Voraussetzung für die BEG-Förderung der PV-Anlage bei der Sanierung ist, dass Sie für diese keine Mittel aus dem EEG in Anspruch nehmen. Sie müssen also auf die Einspeisevergütung verzichten und die Solartechnik zum Eigenverbrauch betreiben. Erfüllen Sie diese Vorgabe, erstellt ein Energieberater eine Bestätigung zum Antrag, mit der Sie die Mittel über Ihre Hausbank (Kredit) beantragen können. Das muss unbedingt vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen erfolgen.
Förderung der Photovoltaik im Zuge der Dachdämmung
Dämmen Sie das Dach eines bestehenden Gebäudes, können Sie ebenfalls eine Förderung für die Photovoltaik in Anspruch nehmen. Verfügbar sind dabei Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent, die es alternativ zur EEG-Einspeisevergütung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die PV-Technik zur Wiederherstellung der Funktion des Daches einbauen. Die Zuschüsse erhalten Sie daher nur für Solardachziegel und Indach-Photovoltaikanlagen. Welche Vorgaben außerdem zu erfüllen sind und wie Sie die Mittel richtig beantragen, haben wir im Beitrag zur Dachdämmung für Sie zusammengestellt.
Regionale Förderung für die Kombination mit Stromspeicher
Viele Bundesländer und Kommunen haben eigene Programme zur PV-Anlagen-Förderung eingerichtet. Diese zielen vor allem auf den Einbau von Stromspeichern ab, lassen sich in einigen Fällen aber auch für die Solartechnik auf dem Dach nutzen. Erhältlich sind in der Regel Zuschüsse, die von der installierten Leistung abhängen. Aufgrund begrenzter Fördermittel sind diese Angebote jedoch meist nur für einen gewissen Zeitraum verfügbar. Die folgende Tabelle gibt einen aktuellen Überblick (Stand: 07.02.2025).
| Bundesland | Förderung der Photovoltaik | Ansprechpartner |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | günstige Darlehen der L-Bank im Programm "Wohnen mit Zukunft" für selbstnutzende Eigentümer (wenigstens eine WE im Haus muss selbst genutzt sein) | L-Bank Baden Württemberg |
| Bayern | kein landesweites Programm | k. A. |
| Berlin | SolarPLUS Förderung mit Zuschüsse für Gutachten, Stromspeicher, Sonder-PV-Anlagen und Balkonkraftwerke | IBB Business Team GmbH |
| Brandenburg | kein landesweites Programm (nur für Floating-Photovoltaikanlagen und Agri-Photovoltaikanlagen) | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) |
| Bremen | Kredit mit günstigen Konditionen im Programm PV nach Plan | BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven |
| Hamburg | Förderung der Unterkonstruktion von Solaranlagen auf freiwillig begrünten Dächern (40 bis 60 % der förderbaren Kosten; mind. 50 €/m² Modulfläche; keine Förderung von PV-Modulen) Bis zu 90 % Förderung von Balkon-Solaranlagen (max. 500 Euro pro Haushalt) für alle, die Sozialhilfe, Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG oder Wohngeld erhalten | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V. |
| Hessen | günstige Darlehen der WI-Bank für PV-Anlagen bis 20 kWp inkl. Speicher | WI-Bank / Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Zuschüsse für Mini-Solaranlagen (Mini-Solaranlagen, nur noch für Mieter) | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) |
| Niedersachsen | kein landesweites Programm | k. A. |
| Nordrhein-Westfalen | Floating- und Agri-PV-Anlagen | progress.nrw über Bezirksregierung Anrsberg |
| Rheinland-Pfalz | günstige Darlehen zur Förderung der Modernisierung selbst genutzten Wohnraums | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
| Saarland | kein landesweites Programm | k. A. |
| Sachsen | Zuschüsse für Mini-Solaranlagen für Mieter (Mini-Solaranlagen) Kredit für Photovoltaik und Speicher mit Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent für Stromspeicher (PV kann beihilfefrei mitfinanziert werden); PV mind. 30 kWp | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
| Sachsen-Anhalt | kein landesweites Programm | k. A. |
| Schleswig-Holstein | KMU-Förderung für Stromspeicher | WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein |
| Thüringen | kein landesweites Programm | k. A. |
Zudem gibt es zahlreiche Förderangebote von Städten und Gemeinden. Diese sind in der Regel jedoch nur zeitweise verfügbar. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor der Antragstellung an die entsprechenden Stellen zu wenden. Ansprechpartner finden Sie dabei in aller Regel bei örtlichen Bauämtern oder Gemeindeverwaltungen.
Anschaffungskosten der Solartechnik von der Steuer absetzen
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und Strom gegen Erlöse in das öffentliche Netz einspeist, handelt gewerblich. Während Sie dadurch zum Versteuern der Einnahmen verpflichtet sind, können Sie zahlreiche Ausgaben steuerlich absetzen. Neben den Anschaffungskosten gehören dazu auch die Ausgaben für Betrieb, Wartung und Finanzierung. Wichtig ist allerdings, dass Sie sich zunächst gegen den Nullsteuersatz bei der Einkommensteuer entscheiden. Mit diesem fällt bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt peak pro Wohn- oder Gewerbeeinheit (max 100 kWp pro Steuerpflichtiger) keine Einkommensteuer an. Die genannten Ausgaben lassen sich dafür auch nicht steuerlich geltend machen. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag Photovoltaik und Steuer.
Übrigens: Mit dem Nullsteuersatz für die Photovoltaik fällt bei vielen Anlagen die Steuer bei Anschaffung sowie Betrieb weg. Sie können daher ohne Nachteile die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen und die Einkommensteuerbefreiung wählen, da ohnehin keine Steuern mehr absetzbar sind.
Steuerbefreiung für kleinere Solarstromanlagen
Seit 2023 profitieren Sie auch von einem Förderangebot, um das Sie sich nicht kümmern müssen. Denn seitdem gibt es die Steuerbefreiung für Photovoltaik. Diese ist im Jahressteuergesetz 2022 geregelt und verantwortlich für den Nullsteuersatz auf PV-Anlagen sowie deren Komponenten.
Das heißt: Lassen Sie eine Solarstromanlage liefern und montieren, bezahlen Sie dafür keine Umsatzsteuer. Fachhandwerker und Lieferanten sind angehalten, diesen Bonus an Ihre Kunden weiterzugeben, wodurch die Anlagen erst einmal um 19 Prozent günstiger werden.
Fazit von Alexander Rosenkranz
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