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Top 7 Fragen zur Heizperiode laut Mietrecht

  • von Jeannette Kunde
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Mit den sinkenden Temperaturen geht häufig auch eine unangenehme Feuchtigkeit einher, die sich langsam in die Innenräume schleicht. Hände oder Füße kühlen dann schnell aus. Das bewegt die meisten, die Heizung aufzudrehen. Es ist Zeit zum Heizen. Doch wann beginnt die Heizperiode und was sollten sowohl Mieter als auch Vermieter darüber unbedingt wissen? Erfahren Sie im folgenden Artikel, was zur Heizperiode laut Mietrecht zu beachten ist.

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Was die Heizperiode gemäß Mietrecht kennzeichnet

Beziehen Sie eine Wohnung, gibt es Rechtsgrundlagen, die entscheidend sind. Zum einen gelten die Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter, die im Vertrag festgeschrieben wurden. Zum anderen gilt das Mietrecht. Dieses finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) integriert – in den §§ 535 bis 577.

Ist die Heizperiode im Mietrecht gesetzlich festgelegt?

"Ab wann heizen" und "Wann muss der Vermieter heizen?" sind zwei der am häufigsten gestellten Fragen von Mietern. Grundsätzlich gilt in Deutschland die Heizperiode vom 01.Oktober. Sie endet normalerweise am 30. April. Dieser Zeitraum ist jedoch nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern hat sich lediglich als angemessen herausgestellt. Gibt es andere mietvertragliche Vereinbarungen, gelten diese für die Heizperiode gemäß Mietrecht. Bei Streitigkeiten, die vor Gericht landen, kann es auch sein, dass dieser Zeitraum erweitert wird und bereits Mitte September beginnt.

Wie hoch muss die Raumtemperatur in der Heizperiode sein?

Kern der Heizperiode im Mietrecht ist demnach nicht zwangsläufig der Zeitraum, sondern die Mindesttemperatur, welche in der Wohnung vorherrschen soll. Verschiedene Gerichtsurteile haben in den vergangenen Jahren eine Temperatur von 20 bis 22 Grad Celsius als angemessen festgelegt. Dabei darf der Vermieter die Heizungsanlage so einstellen, dass nachts die Raumtemperatur bei 18 Grad Celsius liegt. Gleiches gilt im Übrigen auch außerhalb der Heizsaison. Sollte der Sommer kälter sein als üblich und an zwei aufeinander folgenden Tagen die Wohnung kaum die 18-Grad-Marke erreichen, muss der Mieter die Heizung aufdrehen können.

Was können Mieter tun, wenn sich der Vermieter nicht an die Heizperiode hält?

Sorgt der Vermieter während der Heizsaison nicht dafür, dass die entsprechenden Temperaturen erreicht werden können, besteht ein sogenannter Mangel an der Mietsache. Dieser ist zu beseitigen. Mieter sollten zunächst darauf hinweisen, dass eine derartige Einschränkung besteht. Reagiert der Vermieter nicht, haben Sie als Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Dabei können Sie sich auf den § 536 BGB berufen. In welchem Umfang Sie während der Heizperiode gemäß Mietrecht mindern dürfen, ist gesetzlich nicht eindeutig festgelegt. Zur Orientierung dienen sogenannte Mietminderungstabellen, die entsprechende Gerichtsurteile vereinen.

Übrigens. Anders als bei Wohnräumen gibt es für Büroräume keine Vorschriften, sondern nur Richtwerte, an denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer orientieren können. Mehr dazu finden Sie im Beitrag "Heizung im Büro".  

© heizung.de

Pflichten in der Heizperiode laut Mietrecht

Beim Thema Heizperiode im Mietrecht geht es außerdem darum, dass die Heizung nicht defekt ist. Fragen nach der Wartung, den Energiepreisen und der Energieeffizienz spielen eine Rolle.

Heizungsausfall während der Heizperiode: Was ist zu tun?

Grundsätzlich ist der Vermieter dazu angehalten, für den einwandfreien Betrieb einer Heizung zu sorgen. Heizt die Heizung nicht bzw. ist die Anlage defekt, muss er einen Handwerker beauftragen. Reagiert der Vermieter nicht auf die Hinweise des Mieters, kann eine Mietminderung erfolgen. Sollte der Heizungsausfall akut sein, kann der Mieter auch selbst für die Reparatur sorgen. Die Kosten muss in der Regel dann der Vermieter tragen.

Wer kommt für die Wartung zu Beginn der Heizperiode laut Mietrecht auf?

Für die optimale Funktion einer Heizung ist eine regelmäßige Wartung sowie unter Umständen ein hydraulischer Abgleich wichtig. In der Regel sind dies Kostenpositionen, die in der Nebenkostenabrechnung auftauchen und somit auf die Mieter umgewälzt werden. Anders verhält es sich, wenn es um Maßnahmen der Instandsetzung geht. Die Kosten dafür sind vom Vermieter zu tragen.

Wozu ist der Mieter in der Heizperiode laut Mietrecht verpflichtet?

Nicht nur der Vermieter hat bestimmte Pflichten in der Heizperiode gemäß Mietrecht. Zwar ist der Mieter nicht gesetzlich verpflichtet, in der eigenen Wohnung zu heizen, aber er hat Sorge dafür zu tragen, dass die Wohnung keinen Schaden nimmt. Frieren die Rohre ein oder begünstigt der Mieter die Schimmelbildung, ist dieser zu Schadensersatz verpflichtet.

Wie ist bei Überheizung in der Heizperiode gemäß Mietrecht zu reagieren?

Können Mieter die Heizung nicht regulieren und kommt es zur Überheizung, kann eine Mietminderung ebenso möglich sein wie bei einer zu niedrigen Raumtemperatur. Denn überheizte Räume stellen einen Mangel dar. Liegt ein Defekt an der Anlage vor, muss der Vermieter für Abhilfe sorgen. Die Kosten für eine Reparatur oder Instandsetzung muss dieser ebenso tragen.

Fazit von Jeannette Kunde

Die Heizperiode ist im Mietrecht verankert, jedoch nicht eindeutig gesetzlich festgelegt. Insbesondere wenn es keine individuellen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter gibt, gilt der Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende April. Dabei hat der Vermieter grundsätzlich für eine funktionierende Heizungsanlage Sorge zu tragen. Ist dies nicht der Fall, hat der Mieter nach einer Mängelanzeige beim Vermieter häufig die Möglichkeit zur Mietminderung. Eine Entscheidung sollte diesbezüglich immer individuell getroffen werden.

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