Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
✔ 2 Minuten Fragebogen ✔ Kompetente Beratung vor Ort
Ein Energieberater hilft, die größten Einsparpotenziale am eigenen Haus zu identifizieren. Er zeigt, welche Sanierungsmaßnahmen mit dem größten Nutzen verbunden sind und bietet einen sicheren Einstieg in die energetische Sanierung. Diese Leistung können Sie sich fördern lassen. Bis zu 80 Prozent der Kosten übernimmt der Staat. Wir informieren über die Voraussetzungen und zeigen, wie Sie für eine Energieberatung BAFA-Fördermittel beantragen können.
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Wer sich heute für eine ganzheitliche Energieberatung entschließt, bekommt dafür besonders hohe Zuschüsse vom Staat. Möglich ist das mit der sogenannten „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“. Über diese vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent. Während die BAFA-Förderung der Energieberatung in Ein- und Zweifamilienhäusern auf 1.300 Euro begrenzt ist, gibt es in größeren Wohngebäuden einen Zuschuss von bis zu 1.700 Euro. Wenn der Berater die Ergebnisse seiner Arbeit in einer Beiratssitzung oder auf einer Wohnungseigentümerversammlung präsentiert, gibt es 500 Euro extra für die Energieberatung im Mehrfamilienhaus. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die attraktiven Zuschüsse.
BAFA-FÖRDERUNG | |
---|---|
Zuschusshöhe | 80,00 % |
Obergrenze in Ein- und Zweifamilienhäusern | 1.300 Euro |
Obergrenze in Mehrfamilienhäusern | 1.700 Euro |
Zusatzförderung für die Präsentation bei Wohnungs- eigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen |
+ 500 Euro |
Wichtig zu wissen ist, dass Hausbesitzer oder Wohnungsgesellschaften bei einer Energieberatung keine Förderung ausgezahlt bekommen. Das BAFA vergibt den Zuschussbetrag direkt an den Berater, der eine um die Förderung gekürzte Rechnung ausstellt.
Das BAFA-Programm ist für Wohngebäude nutzbar. Es richtet sich an Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchberechtigte sowie Pächter und Mieter.
Neben der Förderung für die Energieberatung in Wohngebäuden gibt es Förderangebote auch für weitere Zielgruppen. So zum Beispiel für Nichtwohngebäude kommunaler und gemeinnütziger Organisationen sowie mittelständischer Unternehmen. In allen Fällen liegt die Zuschussrate bei 80 Prozent. Die Obergrenzen und die bezuschussten Maßnahmen unterscheiden sich dabei von Fall zu Fall, wie die folgende Tabelle zeigt.
BAFA-FÖRDERUNG | FÖRDERGEGENSTAND | |
---|---|---|
Energieaudit DIN EN 16247 | 80 % Höchstbetrag von 1.200 bis 6.000 Euro hängt von den Energiekosten ab |
Förderung von Energieaudits, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) sowie den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen |
Energieberatung DIN V 18599 | 80 % Höchstbetrag von 1.700 bis 8.000 Euro hängt von Grundfläche ab |
Förderung von Energieberatungen mit dem Ziel, einen Sanierungsfahrplan oder ein Maßnahmenpaket zum Erreichen eines Effizienzhauses (auch im Neubau) aufzustellen |
Contracting-Orientierungsberatung | Höchstbetrag von 7.00 bis 10.000 Euro hängt von den Energiekosten ab | Förderung von Contracting-Orientierungsberatungen, in Vorbereitung für die Einführung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie |
Geht es um eine Beratung in Wohngebäuden, müssen sich Hausbesitzer um nichts kümmern. Denn die Beantragung der Mittel übernimmt hier der Energieberater selbst. Er bekommt die Energieberater-Förderung ausgezahlt und stellt seinen Kunden eine um den Förderbetrag gekürzte Rechnung aus.
In Nichtwohngebäuden läuft das Antragsverfahren etwas anders ab. Hier müssen Antragsberechtigte die Mittel vor der Auftragsvergabe mit dem Energieberater zusammen beantragen. Möglich ist das über Online-Formulare, die auf der BAFA-Webseite zu finden sind.
Möchten Sie als Besitzer eines Wohngebäudes von den besonders hohen Zuschüssen profitieren, müssen Sie zunächst einen zugelassenen Energieberater beauftragen. Ansprechpartner aus der eigenen Region finden Sie dabei in der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes. Nach der Beauftragung stellt der Energieberater einen Antrag für die Förderung. Er bekommt einen Förderbescheid und hat dann neun Monate Zeit, die gewünschte Beratung durchzuführen und den Beratungsbericht auszuhändigen. Nach einem Erläuterungsgespräch, das sowohl persönlich als auch telefonisch stattfinden kann, müssen Sie eine Verwendungsnachweiserklärung unterzeichnen. Der Energieberater reicht den Nachweis beim BAFA ein und bekommt die Förderung ausgezahlt. Als Hausbesitzer bekommen Sie zuvor eine Rechnung, die um den Förderbetrag gekürzt wurde.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes können Sie die Gestaltung des Beratungsberichtes beeinflussen. So haben Sie die Wahl zwischen einer Aufstellung von Maßnahmen für die Sanierung zum Effizienzhaus oder einen sogenannten Sanierungsfahrplan. Letzterer enthält aufeinander aufbauende Sanierungsmaßnahmen, die Sie über einem längeren Zeitraum verteilen und dann Schritt-für-Schritt umsetzen können. In beiden Fällen besteht mit der Energieberatung nach BAFA-Kriterien jedoch keine Sanierungspflicht.
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