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Die drastisch steigenden Energiepreise belasten viele Haushalte in Deutschland. Ganz besonders betroffen sind Bezieher von Wohngeld oder anderen staatlichen Leistungen. Der Wohngeldzuschuss soll hier helfen. Er stockt die monatlichen Leistungen auf und kompensiert Preissteigerungen, die beispielsweise durch die CO2-Steuer zustande kommen. Doch wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen und wie viel Geld gibt es vom Staat? Wir fassen die wichtigsten Informationen zusammen.
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Mit dem eigentlichen Heizkostenzuschuss unterstützte der Staat Haushalte, die durch steigende Energiepreise in finanzielle Schieflage gerieten. Der Zuschuss wurde im Jahr 2001 einmalig an alle ausgezahlt, die in der vorherigen Heizperiode über kein oder nur ein sehr geringes Einkommen verfügten. Er betrug fünf Deutsche Mark pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei Studierenden und Heimbewohnern wurde für Letztere pauschal 20 Quadratmeter angesetzt.
Wer heute unter steigenden Energiepreisen leidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Heizungsbeihilfe beantragen. Dabei handelt es sich um eine Leistung der Gemeinde, mit der einkommensschwache Haushalte die hohen Ausgaben für zu bevorratende Brennstoffe (Flüssiggas, Brennholz oder Heizöl) abfedern können.
Wer Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bezieht, kann auch die sogenannten Kosten der Unterkunft und Heizung geltend machen. Dabei handelt es sich um einen Heizkostenzuschuss zur Grundsicherung, der Ausgaben für Heizung und Warmwasser in angemessener Höhe abdeckt.
Empfänger von Wohngeld erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützungsleistungen, um die hohen Heizkosten etwas abzufedern. Ganz konkret geht es dabei um die Auswirkungen der neuen CO2-Bepreisung, welche fossile Rohstoffe verteuert und die ohnehin schon knappen Budgets einkommensschwacher Haushalte zusätzlich belastet.
Wie hoch der Heizkostenzuschuss ausfällt, hängt unter anderem von der Art der Beihilfe ab. So gibt es die sogenannte Heizungsbeihilfe für Flüssiggas, Brennholz oder Heizöl in einer für das jeweilige Jahr angemessenen Höhe. Letztere legt die zuständige Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung individuell abhängig von der Haushaltsgröße fest. Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch, wie hoch der Heizkostenzuschuss 2021/2022 im Landkreis Germersheim ausfällt.
HAUSHALTSGRÖSSE | FESTE BRENNSTOFFE | HEIZÖL | FLÜSSIGGAS |
---|---|---|---|
Kilogramm / Euro | Liter / Euro | Kilogramm / Euro | |
1 Person | 1.400 /330 | 1.100 / 850 | 700 / 775 |
2 Personen | 1.600 / 380 | 1.300 / 1005 | 900 / 1000 |
3 Personen | 2.000 / 475 | 1.700 / 1280 | 1.100 / 1220 |
4 Personen | 2.200 / 520 | 1.900 / 1430 | 1.200 / 1330 |
5 Personen | 2.400 / 570 | 2.000 / 1500 | 1.300 / 1440 |
Wichtig zu wissen ist, dass Sie die Unterstützung einmal im Jahr bekommen. Informationen über die Höhe der Beihilfe bekommen Sie dabei von der zuständigen Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung.
Die Kosten der Unterkunft und Heizung decken alle angemessenen Ausgaben ab. Ausschlaggebend ist dabei in aller Regel der jeweils gültige Heizspiegel für Deutschland.
Der Heizkostenzuschuss beim Wohngeld ist hingegen im Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz (WoGCO2BeprEntlG) geregelt. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt dabei allein von der Haushaltsgröße ab, wie die folgende Tabelle zeigt.
ANZAHL DER ZU BERÜCKSICHTIGENDEN HAUSHALTSMITGLIEDER |
BETRAG ZUR ENTLASTUNG BEI DEN HEIZKOSTEN IN EURO |
---|---|
1 | 14,40 |
2 | 18,60 |
3 | 22,20 |
4 | 25,80 |
5 | 29,40 |
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied |
3,60 |
Anders als bei der Heizungsbeihilfe gibt es den Zuschuss hier monatlich zusammen mit dem Wohngeld.
Wo der Antrag auf Heizkostenzuschuss zu stellen ist, hängt ebenfalls von der Art der finanziellen Unterstützung ab. Wer Wohngeld bezieht, muss sich dabei um nichts weiter kümmern. Hier gibt es den Heizkostenzuschuss für Hausbesitzer oder Mieter automatisch mit den entsprechenden Leistungen vom Staat.
Verantwortlich für die Heizungsbeihilfe ist die zuständige Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung. Diese stellt ein entsprechendes Heizkostenzuschuss-Formular in der Regel online oder in Papierform zur Verfügung. Um die Mittel zu erhalten, müssen Antragsteller Informationen zu Vermögen, Einkünften und Ausgaben offenlegen.
Den Heizkostenzuschuss für Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen Sie zusammen mit den entsprechenden Leistungen. Formulare finden Sie dabei im für Sie zuständigen Jobcenter, Sozialamt oder Amt für Asylangelegenheiten.
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