Verbot von Ölheizungen? – Worauf Sie aktuell achten müssen
Sie heizen mit Öl? Dann haben die Neuerungen und Beschlüsse rund um CO₂‑Steuer und Austauschpflicht für alte Ölheizungen sowie Diskussionen um ein allgemeines Verbot Sie möglicherweise verunsichert. Bis wann dürfen Ölheizungen eingebaut werden? Muss ich meine Ölheizung austauschen? Sind Ölkessel inzwischen komplett verboten? In diesem Artikel beantworten wir die dringendsten Fragen und geben Tipps, wie Sie in den nächsten Jahren am besten vorgehen können.
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Verbot von Ölheizungen: Wie ist der aktuelle Stand?
Vor allem in den vergangenen Jahren gab es mehrere Debatten um die Klimaziele und wie diese erreicht werden können. Zudem gab es Novellierungen der Gesetze. Um dabei den Überblick zu behalten, stellen wir hier kurz und knapp zusammen, was Sie bezüglich des Verbots von Ölheizungen wissen sollten.
- Eine Austauschpflicht für alte Ölheizungen gibt es nicht mehr.
- Bestehende Anlagen können weiter betrieben werden.
- Ein allgemeines Verbot von Ölheizungen gibt es bisher nicht.
- Bei einem Heizungstausch dürfen Sie weiter mit Öl heizen.
- Ab 2029 ist ein steigender Anteil Bio-Heizöl für viele Pflicht.
Ab wann sind Ölheizungen verboten?
Grundsätzlich sei festzuhalten, dass es keine Austauschpflicht gibt. Diese wurde mit der Einführung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) auch für 30 Jahre alte Ölheizungen gestrichen. Gleiches gilt für die Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien. Auch diese gibt es mit dem GModG nicht mehr.
Allerdings sind einige Punkte zu beachten, wenn Sie heute eine neue Ölheizung einbauen. So müssen Sie die Vorgaben der Bio-Treppe einhalten und ab 2029 einen steigenden Anteil Bio-Heizöl einsetzen. Lassen Vermieter eine neue Ölheizung einbauen, sind sie zudem dazu verpflichtet, einen Teil der Heizkosten zu übernehmen. Konkret geht es um 50 Prozent der Mehrkosten der Bio-Treppe (bis zur dritten Stufe), 50 Prozent der Netzentgelte und 50 Prozent der CO₂‑Abgaben.
Besonderheit: Verbot von Ölheizungen für den Gewässerschutz
Leben Sie in einem Hochwasser- oder Risikogebiet, gelten zusätzliche Austausch-, Nachrüst- und Einbauverpflichtungen. Diese sollen verhindern, dass Heizöl bei einem Hochwasser ausläuft und in das Erdreich gelangt. Im Beitrag Ölheizung in Hochwassergebieten geben wir einen Überblick über aktuelle Regelungen.
Worauf sollten Sie jetzt achten?
Die alte Ölheizung auszutauschen, kann sich aktuell unter Berücksichtigung unterschiedlicher Aspekte lohnen. So tragen Sie mit einem Austausch dazu bei, die gesteckten Klimazielen schneller zu erreichen. Aber auch individuell sind häufig Alternativen zur Ölheizung zu empfehlen – so etwa Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen. Auch eine Hybridisierung der alten Anlagen mit einem neuen Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien bringt Hausbesitzern Vorteile. Die Anschaffungskosten lassen sich dabei durch die Fördermittel für regenerative Lösungen deutlich reduzieren.
Selbst der Umstieg auf die Brennwerttechnik bewirkt eine Reduzierung des Heizölbedarfs um ungefähr 15 Prozent. Im Hinblick auf schwankende und vor allem steigende Heizölpreise sowie auf die CO₂‑Steuer ist dies vor allem ein finanzieller Vorteil. Damit einhergehend sind ebenfalls kleinere Umfeldmaßnahmen, die das Dämmen und Isolieren betreffen, nicht zu unterschätzen. Verschaffen Sie sich am besten zusammen mit einem Energieberater einen Überblick, was an Ihrem Zuhause noch getan werden kann.
Austauschprämie sichern und neue Wärmeerzeuger fördern lassen
Förderung für eine Ölheizung gibt es seit 2020 nicht mehr. Aber Sie können sich im Fall einer Hybridisierung der Anlage oder für den kompletten Wechsel auf ein neues Heizsystem die staatlichen Fördermittel für erneuerbare Energien sichern. Entscheiden Sie sich für Letzteres, bringt Ihnen das als selbstnutzender Eigentümer einen Bonus. Die Austauschprämie (auch Klimageschwindigkeitsbonus) wird ausgezahlt, wenn Sie Ihren funktionstüchtigen alten Ölkessel austauschen und fortan nicht mehr mit fossilen Brennstoffen heizen. Ausführliche Informationen bieten wir Ihnen dazu im Beitrag zur Förderung der Heizung.
Tipp: Lassen Sie sich am besten vor Ort von einem Installateur Ihres Vertrauens beraten. Gemeinsam finden Sie eine passende Lösung. Welche Förderangebote bereitstehen und wie Sie diese richtig nutzen, erklären wir im Beitrag zur Förderung der Heizung.
Fazit von Alexander Rosenkranz
Ein generelles Verbot von Ölheizungen besteht nicht. Bestehende Anlagen können weiterhin betrieben werden. Bei älteren Anlagen kann sich ein Austausch aber aus technischen sowie wirtschaftlichen Gründen lohnen. Wärmeerzeugern auf Basis erneuerbarer Energien ist hier der Vorzug zu geben. Das ermöglicht nicht nur eine Reduzierung der CO₂‑Emission, sondern ist zukunftsgerichtet und ermöglicht die finanzielle Unterstützung durch Fördermittel.
- Sie haben inhaltliche Fragen? Kontaktieren Sie mich per E-Mail unter info@heizung.de.
- Alternativ steht Ihnen telefonisch auch unser digitaler KI-Assistent zur Verfügung.
- Interessante Einblicke in die Arbeit unserer Redaktion erhalten Sie unter "Über uns".
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