Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
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Sie heizen mit Öl? Dann haben die Neuerungen und Beschlüsse rund um CO2-Steuer, Austauschpflicht für alte Ölheizungen und Diskussionen um ein allgemeines Verbot Sie möglicherweise verunsichert. Bis wann dürfen Ölheizungen eingebaut werden? Muss ich meine Ölheizung austauschen? Sind Ölkessel ab 2024 komplett verboten? In diesem Artikel beantworten wir die dringendsten Fragen und geben ein paar Tipps, wie Sie in den nächsten Jahren am besten vorgehen können.
Hinweis: Alle Angaben bezüglich der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und der zeitlichen Marke 2024 beruhen aktuell auf einem Gesetzesentwurf, der noch beschlossen und inkrafttreten muss.
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Vor allem in den vergangenen Jahren gab es mehrere Debatten um die Klimaziele und wie diese erreicht werden können. Zudem gab es Novellierungen der Gesetze. Um dabei den Überblick zu behalten, stellen wir hier kurz und knapp zusammen, was Sie bezüglich des Verbots der Ölheizungen wissen sollten.
Grundsätzlich sei festzuhalten, dass es keine sofortige Austauschpflicht gibt, auch nicht mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), welche 2024 in Kraft treten soll. Bislang ist noch vorgesehen, dass ab 2026 keine neuen Ölheizungen mehr installiert werden dürfen. Diese Frist wird mit der Neuerung des Gesetzes sowie dem Inkrafttreten auf 2024 vorgezogen. Das gilt jedoch nur für neu installierte Anlagen. Bestehende Anlagen dürfen sowohl in der neuen als auch in der alten Version weiter betrieben werden. Darüber hinaus können Hausbesitzer auch zukünftig mit einer Hybridanlage planen. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Ölheizung dann nur als Spitzenlastkessel dienen kann. Mindestens 65 Prozent der Energie sind über einen Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien zu decken.
Konkreter Handlungsbedarf besteht allerdings für Betreiber veralteter Heizsysteme; vor allem, wenn diese älter als 30 Jahre sind. Denn hier greift die Austauschpflicht nach Paragraph 72 des GEG. Darin heißt es, dass alle Ölheizungen, die vor dem 01.01.1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, auszutauschen sind. Gleiches gilt für Anlagen, die danach installiert wurden, aber 30 Jahre alt sind.
Bestandsschutz für ältere Modelle gibt es unter den folgenden Bedingungen:
Leben Sie in einem Hochwasser- oder Risikogebiet, gelten zusätzliche Austausch-, Nachrüst- und Einbauverpflichtungen. Diese sollen verhindern, dass Heizöl bei einem Hochwasser ausläuft und in das Erdreich gelangt. Im Beitrag Ölheizung in Hochwassergebieten geben wir einen Überblick über aktuelle Regelungen.
Hinweis: Mit der Novellierung des GEG wird außerdem festgelegt, dass nur noch bis zum 31.12.2044 Anlagen mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Danach gilt dann, zumindest so die aktuelle Annahme, ein generelles Ölheizungsverbot. Wie das zukünfitg genau aussieht, muss seitens des Gesetzgebers ausformuliert werden.
Die alte Ölheizung auszutauschen, lohnt sich aktuell unter Berücksichtigung unterschiedlicher Aspekte. So unterstützt eine flächendeckende Bereitschaft zum Austausch, den gesteckten Klimazielen näherzukommen. Aber auch individuell sind Alternativen zur Ölheizung zu empfehlen wie Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen. Auch eine Hybridisierung der alten Anlagen mit einem neuen Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien bringt Hausbesitzern Vorteile. So lassen sich die Anschaffungskosten durch die hohen Fördermittel deutlich reduzieren.
Selbst der Umstieg auf die Brennwerttechnik bewirkt eine Reduzierung des Heizölbedarfs um ungefähr 15 Prozent. Im Hinblick auf schwankende und vor allem steigende Heizölpreise sowie auf die CO2-Steuer ist dies vor allem ein finanzieller Vorteil. Damit einhergehend sind ebenfalls kleinere Umfeldmaßnahmen, die das Dämmen und Isolieren betreffen, nicht zu unterschätzen. Verschaffen Sie sich am besten zusammen mit einem Energieberater einen Überblick, was an Ihrem Zuhause noch getan werden kann.
Eine Förderung für eine Ölheizung gibt es seit 2020 nicht mehr. Aber Sie können sich im Fall einer Hybridisierung der Anlage oder für den kompletten Wechsel auf ein neues Heizsystem die staatlichen Fördermittel für erneuerbare Energien sichern. Entscheiden Sie sich für Letzteres, bringt Ihnen das zusätzliche zehn Prozent auf die förderfähigen Kosten der neuen Heizung. Die Austauschprämie wird ausgezahlt, wenn Sie Ihren alten Ölkessel austauschen und fortan nicht mehr mit fossilen Brennstoffen heizen. Ausführliche Informationen bieten wir Ihnen dazu im Lexikon unter "Heizungs-Tausch-Bonus".
Tipp: Lassen Sie sich am besten vor Ort von einem Installateur Ihres Vertrauens beraten. Gemeinsam finden Sie eine passende Lösung. Welche Förderangebote bereitstehen und wie Sie diese richtig nutzen, erklären wir im Beitrag zur Förderung der Heizung.
Ein generelles Verbot von Ölheizungen besteht nicht. Bestehende Anlagen können weiterhin bis zu 30 Jahre betrieben werden. Danach sind Hausbesitzer verpflichtet, die Anlagen zu ersetzen. Wärmeerzeugern auf Basis erneuerbarer Energien ist hier der Vorzug zu geben. Das ermöglicht nicht nur eine Reduzierung der CO2-Emission, sonder ist zukunftsgerichtet und ermöglicht die finanzielle Unterstützung durch Fördermittel.
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