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In den vergangenen Jahren hat sich die Förderkulisse in Deutschland mehrmals grundlegend geändert. So gingen zahlreiche Angebote der BAFA- und KfW-Förderung in die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude über. Seit 2020 gibt es außerdem einen neuen Steuerbonus, mit dem Sie bis zu 40.000 Euro an Sanierungskosten steuerlich geltend machen können. Wir informieren über aktuelle Konditionen sowie die wichtigsten Voraussetzungen und erklären, wie Sie die BEG bzw. BAFA- und KfW-Förderung für die Heizung seit 2023 beantragen.
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Bis zum Ende des Jahres 2019 vergab die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hohe Zuschüsse und günstige Darlehen für den Heizungstausch. Gefördert wurde dabei der Einbau von Brennwertheizungen, die auf die Energieträger Gas und Heizöl setzten. Mit dem Jahreswechsel zu 2020 sind diese Förderbestandteile komplett weggefallen.
Fördermittel gibt es 2023 nur noch für die Heizungsmodernisierung auf Basis erneuerbarer Energien im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus. Entscheidend ist dabei das KfW-Programm 261/262. Darüber hinaus gitbt es günstige Kredite über das KfW-Programm 270 auch für Erneuerbare-Energien-Anlagen wie Photovotlaikanlagen, Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien sowie Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden.
Das Programm 261/262 bietet Ihnen die Möglichkeit der Kredit-Förderung mit Tilgungszuschuss. Es umfasst Sanierungsvorhaben und schließt die dabei verwendete Heizungstechnik mit ein. Fördermittel für Einzelmaßnahmen oder Neubauten gibt es hier inzwischen nicht mehr.
Das Pendant zum KfW-Programm 261/262 ist das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau", das unter der Nummer 297, 298 läuft. Über dieses erhalten Bauherren besonders effizienter Gebäude günstige Darlehen. Genau wie bei der Effizienzhausförderung lassen sich die Kosten der neuen Heizung dabei auch hier anrechnen.
Über das KfW-Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard" vergibt der Staat vergünstigte Darlehen für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Dazu zählen neben Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie Biogasaufbereitungs- und Biogaseinspeiseanlagen. Darüber hinaus gibt es die Zuschüsse für Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, Flexibilisierungslösungen von Stromnachfrage und -angebot sowie Contracting-Vorhaben in den beschriebenen Bereichen.
Wichtig zu wissen ist, dass der Staat Kredite für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher inzwischen zu gesonderten Konditionen vergibt. Die Zinsen sind hier in der Regel günstiger, um höhere finanzielle Anreize zu schaffen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert seit 2020 mit deutlich höheren Zuschussraten. Seit 2021 ist das Angebot nun komplett in die BEG-Förderung übergegangen. Attraktive Zuschüsse gibt es dabei für komplett regenerative Heizungsanlagen - die Förderung von Gas- und Flüssiggasanlagen, wurde hingegen gestrichen.
Das Besondere daran: Die attraktive Förderung bekommen Sie 2023 nicht nur für Heizungstausch und -optimierung. Auch für Maßnahmen an der Gebäudehülle gibt es BEG-Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent.
Für Öl- und Gasheizungen bekommen Sie keine Förderung. Das gilt 2023 auch dann, wenn Sie die Anlagen mit regenerativen Energien kombinieren. Handelt es sich bei der Regenerative-Energien-Anlage um eine separat installierte Heizung, können Sie für diese allerdings noch immer Fördermittel beantragen. Für Kombiheizungen, die zum Beispiel Gasbrennwert- und Wärmepumpentechnik in einem Gehäuse miteinander verbinden, gilt das jedoch nicht.
Möchten Sie Solarthermie zur Warmwasserbereitung oder zur kombinierten Heizungsunterstützung installieren beziehungsweise erweitern, gibt es vom BAFA einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent. Dabei gelten im Gebäudebestand folgende Voraussetzungen:
Die BAFA-Förderung der Heizung ist seit 2021 nicht mehr im Neubau verfügbar. Wer hier eine Förderung benötigt, erhält diese über das KfW-Programm 297/298 mit dem Titel "Klimafreundlicher Neubau".
Lassen Sie eine neue Wärmepumpe installieren, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der anfallenden Kosten. Arbeitet die Anlage mit natürlichen Kältemitteln wie Propan, Isobutan, Propen, Ammoniak, Wasser oder Kohlendioxid., steigt der Zuschuss um 5 Prozent an.
Voraussetzung ist in jedem Fall eine hohe Effizienz. Diese lässt sich an der jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz messen, die bei Heizwassertemperaturen von 55 °C folgende Werte erfüllen muss:
Bei niedrigeren Systemtemperaturen bestehen teils höhere Anforderungen. Die BAFA-Förderung der Heizung gibt es seit 2021 nun auch für Luft-Luft-Wärmepumpen, sofern diese eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von 181 Prozent erreichen. Für reine Brauchwasserwärmepumpen gibt es die BAFA-Förderung der Heizung 2023 nur als Umfeldmaßnahme, wenn diese eine förderbare Heizung ergänzt.
Auch für Holzvergaserkessel, Hackschnitzelkessel, Pelletkessel, Kombikessel und wasserführende Pelletöfen gibt es die attraktive BAFA-Förderung der Heizung 2023. Erfüllen die Anlagen die technischen Voraussetzungen, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent. Wichtig ist, dass die Heizgeräte über eine Leistung von mindestens fünf Kilowatt verfügen. Sie müssen sauber arbeiten und in der Liste förderfähiger Geräte des BAFA aufgeführt sein. Eine weitere Voraussetzung zur Förderung ist die Kombination mit einer Warmwasser-Solaranlage oder einer Warmwasser-Wärmepumpe. Beide dürfen dabei bereits im Haus vorhanden sein.
Eine wichtige Neuerung bei der Förderung der Heizung 2023 betrifft Brennstoffzellen, für die es bisher Zuschüsse in Höhe von 40 Prozent über die KfW gab. Diese Möglichkeit besteht heute nicht mehr - inzwischen gibt es Zuschüsse in Höhe von 25 Prozent für die Installation im Gebäudebestand. Neben den allgemein bereits sehr hohen technischen Vorgaben ist auch der Betrieb mit grünem Wasserstoff oder Biomethan eine wesentliche Fördervoraussetzung.
Die gemeinsame Wärmeversorgung mehrere Gebäude bringt viele Vorteile für Nutzer und Umwelt. Aus diesem Grund fördert der Staat auch diese mit attraktiven Zuschüssen. Wie hoch diese ausfallen, hängt dabei von der Art der geplanten Maßnahme ab, wie die folgende Übersicht zeigt:
Der Unterschied zwischen Gebäude- und Wärmenetzen liegt dabei in der Anzahl der versorgten Gebäude und Wohneinheiten. Geht es um die Versorgung von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) oder bis zu 100 Wohneinheiten, handelt es sich um ein Gebäudenetz. Alles darüber wird als Wärmenetz bezeichnet. Für dieses gibt es im Übrigen keine weiteren Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien.
Einen besonderen Bonus erhalten Sie, wenn Sie eine funktionstüchtige Gas-, Öl, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen. Die Zusatzförderung gibt es für den Ersatz von Kesseln und Einzelöfen gleichermaßen und liegt bei zehn Prozent. Voraussetzung ist, dass Sie nach der Heizungserneuerung auf fossile Energieträger verzichten. Zu ersetzende Gaszentralheizungen müssen zudem mindestens 20 Jahre alt sein (für Etagenheizungen gilt das nicht).
Möchten Sie die BAFA-Förderung der Heizung beantragen, müssen Sie das unbedingt vor der Beauftragung eines Fachbetriebes erledigen. Möglich ist die Beantragung dabei online über die BAFA-Webseite. Einen Energieberater benötigen Sie nicht.
Förderbar sind Kosten von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit für die neue Heizung sowie alle Umfeldmaßnahmen. Dazu gehören der Ausbau und die Entsorgung alter Technik und bei Bedarf auch der Anschluss an einen neuen Energieträger.
Unser Tipp: Lassen Sie sich vor der Antragstellung ein genaues Angebot kalkulieren. Denn die vorher abgeschätzten Kosten sind ausschlaggebend für die Höhe der Förderung. Nach der Antragstellung lassen sich diese dann nur innerhalb des Widerspruchszeitraums (4 Woche nach Erhalt des Zuwendungsbescheids) ändern. Das BAFA empfiehlt daher auch, die bei der Antragstellung angegebene Investitionssumme kräftig aufzurunden. Vor der Auszahlung wird die Summe dann reduziert, wenn die Kosten niedriger ausfallen.
Seit 01.01.2020 ist auch ein neuer Steuerbonus für die Sanierung erhältlich. Als Besitzer selbst bewohnter Wohnhäuser können Sie dabei 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Insgesamt sinkt Ihre Einkommensteuerlast dabei über drei Jahre um bis zu 40.000 Euro. Die steuerliche Förderung gibt es für die Heizungsoptimierung und den Einbau einer neuen Heizung (Anforderungen weitestgehend analog BAFA-Förderung der Heizung ab 2023). Um von den Vergünstigungen zu profitieren, müssen Sie die Kosten in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Voraussetzung: Das Haus muss zum Zeitpunkt der Sanierung mindestens 10 Jahre alt sein. Eine Kombination mit der BAFA- oder KfW-Förderung der Heizung ist 2020 nicht möglich.
Übrigens: Den neuen Steuerbonus für die Sanierung gibt es nicht nur für Arbeiten an der Heizung. Auch für die Dämmarbeiten oder den Austausch der Fenster können Sie die steuerliche Förderung nutzen. Das gilt allerdings nur für selbst genutztes Wohneigentum. Vermieter können mit der Modernisierungsumlage jedoch Kosten auf Ihrer Mieter verteilen. Mehr dazu unter "Steuerliche Förderung".
Die Förderung der Heizung hat sich 2023 noch einmals stark grundlegend geändert. Denn im Gegensatz zu den Vorjahren gibt es keine KfW-Zuschüsse für Heizungen mehr. Die BAFA-Förderung aus dem Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien" ist in die Bundesförderung für effiziente Gebäude übergegangen, die es seit Januar 2021 über das BAFA gibt. Seit Juli 2021 sind auch die übrigen Förderangebote der KfW bei der BEG-Förderung beheimatet.
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