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Solarpflicht 2025: Das gilt für Bauherren und Sanierer

  • von Alexander Rosenkranz
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Berlin und Baden-Württemberg machten es vor – weitere Bundesländer folgten: Die Rede ist von der Solarpflicht, die bereits in einigen Teilen Deutschlands beschlossen wurde. Sie verpflichtet Bauherren und Sanierer dazu, Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen auf dem Dach zu installieren. Die Technik macht kostenfreie Solarenergie nutzbar und hilft, die CO₂-Ziele der Bundesregierung einzuhalten. Doch was ist eine Solarpflicht? Wer ist betroffen und wie lassen sich die Vorgaben der Solargesetze erfüllen? 

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Solardach-Pflicht: Darum geht es bei den Regelungen in Deutschland  

Photovoltaik- und Solarthermieanlagen wandeln kostenfreie Solarenergie in nutzbaren Strom um. Sie verursachen dabei keine Emissionen und lassen sich auf vielen Dächern problemlos installieren. Durch sinkende Modulpreise und regionale Förderangebote sind die Anlagen dabei häufig wirtschaftlich, weshalb bundesweit immer wieder über eine Solarpflicht für Bestandsgebäude und Neubauten diskutiert wird. Diese soll den CO₂-Ausstoß im Gebäudebereich senken und zum Erreichen der Ziele aus dem Klimaschutzgesetz beitragen.

Bei Neubau und Dachsanierung ist Photovoltaik Pflicht

Solarpflicht heißt, dass Bauherren auf geeignete Dächer eine Solarthermie- oder Photovoltaikanlage montieren müssen. Gleiches gilt auch für Sanierer, wenn diese ein bestehendes Dach wesentlich verändern. Von einer wesentlichen Veränderung ist dabei meist dann die Rede, wenn die alte Dacheindeckung ersetzt oder der Dachstuhl komplett neu aufgebaut wird. Wer keine Arbeiten durchführen lässt, ist von der Solarpflicht für Bestandsgebäude nicht betroffen und muss demzufolge auch nichts unternehmen.

Update: Im Januar 2025 haben auch Bayern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein die Solarpflicht ausgeweitet oder eingeführt. Im Januar 2026 folgte die Pflicht auch für Sanierungen in NRW. Was in den Ländern jetzt gilt, erklären wir in der aktuelllen News zur Solarpflicht der Länder.

© Palatinate Stock / Shutterstock.com

Solarpflicht seit 2023 für ganz Deutschland im Gespräch

Aktuell gibt es keine Solarpflicht für ganz Deutschland. Sie würde sich allerdings positiv auf die hiesigen CO₂-Emissionen auswirken und bleibt daher Thema in der Bundesregierung. Da inzwischen ohnehin die meisten Bundesländer vergleichbare Regeln eingeführt haben, wäre es logisch, im ganzen Land die Solaranlage zur Pflicht zu machen. Auf diese Weise würde die Regierung einheitliche Regularien schaffen und neben dem Klima- und Umweltschutz auch zu mehr Transparenz im ohnehin kaum durchsichtigen Gesetzesdschungel beitragen.  

Vorgaben der Bundesländer: Das ist der aktuelle Stand  

Was auf Bundesebene nicht so richtig gelingen will, ist in vielen Bundesländern schon geschafft: So verfügt Berlin beispielsweise seit Längerem über ein Gesetz, das Solardächer in vielen Bereichen zur Pflicht macht. Welche anderen Bundesländer dem Beispiel gefolgt sind und wie die Solarpflicht für Bestandsgebäude sowie Neubauten dort geregelt ist, zeigt die folgende Übersicht.    

Solarpflicht: BundesländerDachsanierung: Photovoltaik Pflicht?Neubau: Photovoltaik Pflicht?Erfüllung
Baden-Württembergja (bei grundlegender Sanierung der Dachflächen)jaPV oder Solarthermie auf 60 Prozent der geeigneten Fläche (75 % bei Eingeschränkten Flächen); Alternativ 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter überbauter Grundstücksfläche (Bei Solarthermie gilt 1 Kilowatt Peak installierte Photovoltaik-Leistung entspricht 5,5 Quadratmetern Kollektorfläche)
Bayernja (bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut und mehr als 50 m² Dachfläche); Soll-Vorschrift im Wohnbau (dringende Empfehlung, aber kein muss)ja bei mind. 50 m² Dachfläche, Soll-Vorschrift im Wohnbau (dringende Empfehlung, aber kein muss)Empfehlung: angemessene Auslegung (ein Drittel der Dachfläche) auf geeigneten Dachflächen (im Wohnbau keine Bedeutung für den Vollzug)
Berlinja (nur bei Änderungen an der Dachfläche, bei der die wasserführende Schicht durch Dachausbau, Dachaufstockung oder grundständige Sanierung erheblich erneuert wird; Mindestleistung abhängig von der Gebäudegröße)ja (nur für Dächer mit mind. 50 m² Dachfläche)PV-Module auf Mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche (Neubau: Bruttodachfläche; Sanierung: Nettodachfläche); Alternativ Solarthermie-Anlage nach GEG-Vorgaben
Bremenja (nur, wenn mind. 80 Prozent der Dachfläche grundlegend saniert werden und mind. 25 m² Fläche nutzbar sind)ja (seit 2025, wenn das Dach mind. 50m² groß ist)Bestand: PV-Anlage mit mindestens ein Kilowatt-Peak Leistung; Neubau: 50 Prozent der geeigneten Fläche
Brandenburgja (nur für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien mit mind. 50 m² Dachfläche bei grundlegender Dachsanietung)ja (nur für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien mit mind. 50 m² Dachfläche)PV-Module auf mindestens 50 Prozent der geeigneten Fläche
Hamburgja (nur bei wesentlichen Umbauten des Daches und bei Bruttodachfläche von mind. 50 m²ja (nur bei Bruttodachfläche von mind. 50 m²PV-Module auf mindestens 30 Prozent der geeigneten Fläche (Neubau: Bruttodachfläche; Sanierung: Nettodachfläche) Alternativ: flächenmäßig gleichgroße Solarthermie
Hessenja (nur bei landeseigenen Gebäuden nach Dachsanierung)ja (nur bei landeseigenen Gebäuden und Parkplätzen ab 50 Stellplätzen)k. A.
Mecklenburg-Vorpommernnein, im Rahmen des landeseigenen Klimaschutzgesetzes ist die Einführung jedoch geplantnein, im Rahmen des landeseigenen Klimaschutzgesetzes ist die Einführung jedoch geplantk. A.
Niedersachsenja (bei grundlegenden Dachsanierungen; Ausnahme: Maßnahme unzumutbar oder Solartechnik bereits vorhanden)jaPV-Module auf mindestens 50 Prozent der geeigneten Fläche; Alternativ Solarthermie
Nordrhein-Westfalenja (seit 2026 bei Komplettsanierung des Daches im Wohn- und Nichtwohnbau; je mind. 50 m² Dachfläche) ja (mind. 50 m² Dachfläche) PV-Module auf mindestens 30 Prozent der geeigneten Fläche (Neubau: Bruttodachfläche; Sanierung: Nettodachfläche) Alternativ: Mindestleistung (2 kWp bei bis zu 2 WE; 4 kWp bei 3 bis 5 WE; 8 kWp bei 6 bis 10 WE) oder flächenmäßig gleichgroße Solarthermie
Rheinland-Pfalzja (nur für Gebäude des Landes oder der Kommunen)jaPV-Ready (Gewicht der Dächer für PV geeignet und Kabelschacht vorhaden)
Saarlandja, bei Wohngebäuden aber nur PV-Ready-Pflicht (Dächer für Nachrüsten einer PV-Anlage vorbereiten) ja, bei Wohngebäuden aber nur PV-Ready-Pflicht (Dächer für Nachrüsten einer PV-Anlage vorbereiten) bei Neubau und Sanierung von Wohngebäuden gilt PV-Ready-Pflicht, bei gewerblichen und öffentlichen Gebäuden mit mind. 100 m² Dachfläche sind mind. mindestens 60 Prozent der Nettodachfläche mit PV zu belegen; Nutzung anderer Flächen und Bau von Solarthermieanlagen ist alternativ möglich
Sachsenneinneink. A.
Sachsen-Anhaltneinneink. A.
Schleswig-Holstein

ja, für Büro- und Geschäftshäuser bei Sanierung mind. 10 Prozent der Dachfläche

 

ja, bei Wohngebäuden gilt Ausnahmergelung; Gesetz erst ein Jahr nach Inkrafttreten gültig; also bei Baubeginn, Bauantrag oder Bauanzeige ab 30. März 2026keine konkreten Vorgaben, andere Flächen und Solarthermieanlagen sind auch erlaubt; unter Umständen folgt weitere Verordnung (aktuell nicht geplant)
Thüringenneinneink. A.

(Stand: 02/2026)

Möchten Sie ein Haus bauen oder ein Dach sanieren und sind unsicher, ob ein Solardach Pflicht ist? Dann finden Sie die entsprechenden Regelungen meist in den Bauordnungen der Länder oder in landeseigenen Solar- und Energiegesetzen. Auch die Mitarbeiter der örtlichen Bauämter geben in der Regel eine verbindliche Auskunft zur Solarpflicht in Ihrem Bundesland.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Die Photovoltaik zur Pflicht machen, CO₂ einsparen und Klimaneutralität erreichen: Das ist das Ziel, welches Landesregierungen mit der Solarpflicht verfolgen. Die entsprechenden Gesetze betreffen Bau- sowie Sanierungsvorhaben und fordern die Installation solartechnischer Anlagen teilweise schon seit 2022. Eine Solarpflicht für Deutschland würde die Kleinstaaterei in diesem Bereich beenden und für alle Bürger gleiche Rahmenbedingungen schaffen. Das sorgt für mehr Transparenz und kommt letztlich auch dem Klima zugute. 

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