Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
✔ 2 Minuten Fragebogen ✔ Kompetente Beratung vor Ort
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Bauherren und Sanierer bei Investitionen in eine hohe Energieeffizienz. Der Programmteil „Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) richtet sich dabei an Hausbesitzer, die einzelne Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle und/oder der Anlagentechnik durchführen lassen. Ziel sollte es sein, dass energetische Niveau des Gebäudes zu verbessern. Dies wird staatlich unterstützt. Wie dies aktuell konkret aussieht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
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Die BEG Förderung im Programmteil Einzelmaßnahmen kommt für alle infrage, die ein bestehendes Haus sanieren. Sofern Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt sind, betrifft das Eigentümer kleiner und großer Gebäude sowie Pächter oder Mieter. Zuschüsse gibt es dabei für viele Arbeiten an der Gebäudehülle, an der Heizung oder an der übrigen Technik im Haus, wie die folgende Tabelle zeigt.
MASSNAHME |
Höhe BEG-EM-FÖRDERUNG |
---|---|
Arbeiten an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenstertausch, Türentausch) |
15 % + iSFP Bonus von 5 % |
Einbau einer neuen Heizung (Wärmepumpe, Biomasseanlage, EE-Hybridheizung, Solarthermie) |
10 bis 30 % + 10 % Heizungs-Austausch-Bonus |
Anschluss an ein Gebäudenetz (Bis zu 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten im Netz) |
25 % + 10 % Heizungs-Austausch-Bonus |
Anschluss an ein Wärmenetz (Mehr als 16 Gebäude oder über 100 Wohneinheiten im Netz) |
30 % + 10 % Heizungs-Austausch-Bonus |
Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäudenetzen (Förderhöhe vom Biomasseanteil abhängig) |
20 % Förderung bei max. 75 % Biomasse 25 % Förderung bei max. 25 % Biomasse 30 % Förderung bei keine Biomasse |
Heizungsoptimierung (Hydraulischer Abgleich und viele Nebenarbeiten) |
15 % + iSFP Bonus von 5 % |
Einbau einer neuen Lüftungsanlage (zentrale und dezentrale Lüftungstechnik) |
15 % + iSFP Bonus von 5 % |
Installation von Smart-Home-Technik (Beispiel: Lösungen zur Verbrauchsoptimierung) |
15 % + iSFP Bonus von 5 % |
Fachplanung und Baubegleitung (Unterstützung durch unabhängige Energieexperten) |
50 % |
Energieberatung / Sanierungsfahrplan | 80 % |
Sanierung zum Effizienzhaus | Förderkredit (KfW 261) mit 5 bis 45 % Tilgungszuschuss |
Die förderbaren Kosten sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Die Mindestkosten der BEG-EM-Förderung liegen bei 2.000 Euro brutto. Einzige Ausnahme stellt hier die Heizungsoptimierung dar – für diese BEG Einzelmaßnahme können Sie Gelder schon ab 300 Euro brutto beantragen.
Auch viele Nebenarbeiten lassen sich bei den förderbaren Kosten anrechnen. Geht es beispielsweise um einen Heizungstausch, gibt es finanzielle Hilfen vom Staat unter anderem für neue Heizflächen. Auch wenn Sie eine Fußbodenheizung nachrüsten oder die Warmwasserbereitung umstellen, lässt sich das direkt mitfördern.
Mit verschiedenen Boni können Sie den Fördersatz für die einzelnen Maßnahmen zusätzlich erhöhen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Kredite mit Tilgungszuschuss zwischen fünf und 45 Prozent. Dies kommt aber nur infrage, wenn Sie mit einem Maßnahmenpaket einen Effizienzhaus-Standard erreichen. Einzelne Maßnahmen werden über das Teilprogramm 262 seit Ende Juli 2022 nicht mehr gefördert. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Beitrag KfW 261.
Beachten Sie bitte, dass es die BEG-EM-Förderung nicht im Neubau gibt. Wer hier Fördermittel beantragen möchte, bekam diese übergangsweise über den Programmteil „Wohngebäude“ (BEG WG). Seit Frühjahr 2023 gibt es dafür die neu geschaffene BEG Neubau.
Wer die Förderung für Einzelmaßnahmen bekommen möchte, muss hohe technische Voraussetzungen erfüllen. Welche Vorgaben der Fördergeber stellt, hängt dabei von der Art der Maßnahme ab. So gibt es die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nur dann, wenn die erreichten U-Werte die gesetzlichen Vorgaben deutlich übersteigen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Werte im Überblick.
ARBEITEN AN DER GEBÄUDEHÜLLE | ZU ERREICHENDE U-WERTE |
---|---|
Außenwände (Höhere Werte bei Kerndämmung oder Denkmal) | 0,20 W/m²K |
Dachflächen und oberste Geschossdecken | 0,14 W/m²K |
Kellerdecken und Böden gegen Erdreich | 0,25 W/m²K |
Fenster Balkon- und Terrassentüren (Höhere Werte bei Dachfenstern, Glastausch und Denkmal) | 0,95 W/m²K |
Außen- und Hauseingangstüren | 1,3 W/m²K |
Neben den genannten Werten gibt es Spezifikationen und Ausnahmen für Gebäude unter Denkmalschutz. Welche U-Werte in Ihrem Fall zu erreichen sind, erfahren Sie unter anderem von Ihrem Energieberater. Den benötigen Sie ohnehin, wenn Sie Fördermittel beantragen.
Möchten Sie BEG-EM-Mittel für eine neue Heizung nutzen, sind ebenfalls hohe Vorgaben zu erfüllen. Ausführliche Informationen erhalten Sie in den hier aufgeführten Beiträgen:
Geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung, müssen Sie mindestens einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen.
Um die staatlichen Hilfen zu nutzen, beantragen Sie diese vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen. Den Antrag für die BEG-EM-Mittel stellen Sie online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die folgende Übersicht zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den BEG-EM-Antrag richtig stellen und informiert darüber hinaus über die Antragstellung bei der KfW über die Hausbank.
Beauftragen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste des Bundes. Dieser erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPN für BAFA), mit der Sie die Mittel beantragen können. Ausnahme: Für den Heizungstausch und die Heizungsoptimierung benötigen Sie keinen Energieberater.
Lassen Sie sich Angebote für die geplanten Maßnahmen erstellen. Ratsam ist es dabei, grob zu kalkulieren und Reserven einzuplanen. Denn die BEG-EM-Förderung lässt sich nachträglich nur noch innerhalb der Widerspruchsfrist (4 Wochen ab Erhalt Zuwendungsbescheid) nach oben korrigieren.
Beantragen Sie die Fördermittel, bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge vergeben. Für Zuschüsse registrieren Sie sich dazu auf der BAFA-Webseite.
Nun warten Sie auf die Freigabe vom Fördergeber, bevor Sie Maßnahmen beauftragen oder selbst umsetzen. Beantragen Sie die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko vor der Freigabe mit der Sanierung beginnen (wichtig: nach Beantragung). Ob Sie Fördergelder bekommen, erfahre Sie dann jedoch erst später.
Nach Abschluss aller Arbeiten erstellt Ihr Energieberater einen technischen Projektnachweis (TPN). Diesen reichen Sie beim Fördergeber ein, um die Auszahlung der Zuschüsse oder die Gutschrift der Tilgungszuschüsse zu veranlassen.
Tipp: Sollten Sie den richtigen Zeitpunkt für die Antragstellung verpasst haben, können Sie noch von der steuerlichen Förderung über das Finanzamt profitieren. Über die Einkommensteuererklärung können Sie für die oben genannten Maßnahmen bis zu 20 Prozent der Kosten geltend machen. Für die Fachplanung oder Baubegleitung können Sie bis zu 50 Prozent anrechnen. Ausgenommen davon ist die Energieberatung.
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