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BEG EM: Förderung für Einzelmaßnahmen zur Sanierung

  • von Alexander Rosenkranz
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Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Bauherren und Sanierer bei Investitionen in eine hohe Energieeffizienz. Der Programmteil „Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) richtet sich dabei an Hausbesitzer, die einzelne Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle und/oder der Anlagentechnik durchführen lassen. Ziel sollte es sein, dass energetische Niveau des Gebäudes zu verbessern. Dies wird staatlich unterstützt. Wie dies aktuell konkret aussieht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Wie hoch ist die BEG-EM-Förderung?

Die BEG Förderung im Programmteil Einzelmaßnahmen kommt für alle infrage, die ein bestehendes Haus sanieren. Sofern Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt sind, betrifft das Eigentümer kleiner und großer Gebäude sowie Pächter oder Mieter. Zuschüsse gibt es dabei für viele Arbeiten an der Gebäudehülle, an der Heizung oder an der übrigen Technik im Haus, wie die folgende Tabelle zeigt.

MASSNAHME

Höhe BEG-EM-FÖRDERUNG
Arbeiten an der Gebäudehülle
(Dämmung, Fenstertausch, Türentausch)
15 % + iSFP Bonus von 5 %
Einbau einer neuen Heizung
(Wärmepumpe, Biomasseanlage, EE-Hybridheizung, Solarthermie) 
10 bis 30 % + 10 % Heizungs-Austausch-Bonus
Anschluss an ein Gebäudenetz
(Bis zu 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten im Netz)
25 % + 10 % Heizungs-Austausch-Bonus
Anschluss an ein Wärmenetz
(Mehr als 16 Gebäude oder über 100 Wohneinheiten im Netz)
30 % + 10 % Heizungs-Austausch-Bonus
Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäudenetzen
(Förderhöhe vom Biomasseanteil abhängig)

20 % Förderung bei max. 75 % Biomasse

25 % Förderung bei max. 25 % Biomasse

30 % Förderung bei keine Biomasse

Heizungsoptimierung
(Hydraulischer Abgleich und viele Nebenarbeiten) 
15 % + iSFP Bonus von 5 %
Einbau einer neuen Lüftungsanlage
(zentrale und dezentrale Lüftungstechnik) 
15 % + iSFP Bonus von 5 %
Installation von Smart-Home-Technik
(Beispiel: Lösungen zur Verbrauchsoptimierung) 
15 % + iSFP Bonus von 5 %
Fachplanung und Baubegleitung
(Unterstützung durch unabhängige Energieexperten) 
50 %
Energieberatung / Sanierungsfahrplan 80 %
Sanierung zum Effizienzhaus Förderkredit (KfW 261) mit 5 bis 45 % Tilgungszuschuss

Die förderbaren Kosten sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Die Mindestkosten der BEG-EM-Förderung liegen bei 2.000 Euro brutto. Einzige Ausnahme stellt hier die Heizungsoptimierung dar – für diese BEG Einzelmaßnahme können Sie Gelder schon ab 300 Euro brutto beantragen.

Fördermittel für Umfeld- und Nebenarbeiten 

Auch viele Nebenarbeiten lassen sich bei den förderbaren Kosten anrechnen. Geht es beispielsweise um einen Heizungstausch, gibt es finanzielle Hilfen vom Staat unter anderem für neue Heizflächen. Auch wenn Sie eine Fußbodenheizung nachrüsten oder die Warmwasserbereitung umstellen, lässt sich das direkt mitfördern.

Diese Boni sind zusätzlich möglich

Mit verschiedenen Boni können Sie den Fördersatz für die einzelnen Maßnahmen zusätzlich erhöhen.

  • So erhalten Sie unter anderem zusätzlich fünf Prozent, wenn Sie sich bei einer Wärmepumpe für die Wärmequellen Wasser, Erdwärme oder Abwasser entscheiden. 
  • Fünf Prozent extra gibt es für alle Wärmepumpen-Arten auch dann, wenn diese mit natürlichen Kältemitteln arbeiten (R290, R600a, R1270, R717, R718 oder R744).
  • Einen Heizungstausch-Bonus von zusätzlich zehn Prozent bekommen Sie, wenn Sie Ihre alte Ölheizung, die alte Kohleheizung, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder eine Gasetagenheizung (unabhängig vom Alter) gegen eine Wärmepumpe, Biomasseanlage oder eine EE-Hybridheizung austauschen. Diesen Bonus erhalten Sie ebenfalls, wenn Sie von den genannten Altgeräten auf die Versorgung über ein Wärme- beziehungsweise Gebäudenetz umstellen. Wichtig ist, dass die alte Heizung noch funktioniert. 
  • Ein fünfprozentiger iSFP-Bonus wird bei der Heizungsoptimierung, bei Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie bei der Anlagentechnik (wie Lüftungsanlage oder Smart Home) gewährt, wenn Sie Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplan Schritt für Schritt umsetzen.

Gibt es eine KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Kredite mit Tilgungszuschuss zwischen fünf und 45 Prozent. Dies kommt aber nur infrage, wenn Sie mit einem Maßnahmenpaket einen Effizienzhaus-Standard erreichen. Einzelne Maßnahmen werden über das Teilprogramm 262 seit Ende Juli 2022 nicht mehr gefördert. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Beitrag KfW 261

Werden Einzelmaßnahmen im Neubau finanziell unterstützt?

Beachten Sie bitte, dass es die BEG-EM-Förderung nicht im Neubau gibt. Wer hier Fördermittel beantragen möchte, bekam diese übergangsweise über den Programmteil „Wohngebäude“ (BEG WG). Seit Frühjahr 2023 gibt es dafür die neu geschaffene BEG Neubau.

Technische Voraussetzungen für die BEG-EM-Förderung

Wer die Förderung für Einzelmaßnahmen bekommen möchte, muss hohe technische Voraussetzungen erfüllen. Welche Vorgaben der Fördergeber stellt, hängt dabei von der Art der Maßnahme ab. So gibt es die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nur dann, wenn die erreichten U-Werte die gesetzlichen Vorgaben deutlich übersteigen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Werte im Überblick.

ARBEITEN AN DER GEBÄUDEHÜLLE  ZU ERREICHENDE U-WERTE
Außenwände (Höhere Werte bei Kerndämmung oder Denkmal) 0,20 W/m²K
Dachflächen und oberste Geschossdecken  0,14 W/m²K
Kellerdecken und Böden gegen Erdreich  0,25 W/m²K
Fenster Balkon- und Terrassentüren (Höhere Werte bei Dachfenstern, Glastausch und Denkmal) 0,95 W/m²K
Außen- und Hauseingangstüren  1,3 W/m²K

Neben den genannten Werten gibt es Spezifikationen und Ausnahmen für Gebäude unter Denkmalschutz. Welche U-Werte in Ihrem Fall zu erreichen sind, erfahren Sie unter anderem von Ihrem Energieberater. Den benötigen Sie ohnehin, wenn Sie Fördermittel beantragen. 

Hohe Effizienz und regenerative Energien sind Voraussetzung für die Heizungsförderung

Möchten Sie BEG-EM-Mittel für eine neue Heizung nutzen, sind ebenfalls hohe Vorgaben zu erfüllen. Ausführliche Informationen erhalten Sie in den hier aufgeführten Beiträgen:

Geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung, müssen Sie mindestens einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen.

© Watchara Ritjan / Shutterstock.com

BEG Einzelmaßnahmen: Fördermittel richtig beantragen

Um die staatlichen Hilfen zu nutzen, beantragen Sie diese vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen. Den Antrag für die BEG-EM-Mittel stellen Sie online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die folgende Übersicht zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den BEG-EM-Antrag richtig stellen und informiert darüber hinaus über die Antragstellung bei der KfW über die Hausbank.  

Schritt 1: Energieberater beauftragen 

Beauftragen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste des Bundes. Dieser erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPN für BAFA), mit der Sie die Mittel beantragen können. Ausnahme: Für den Heizungstausch und die Heizungsoptimierung benötigen Sie keinen Energieberater.

Schritt 2: Angebote einholen

Lassen Sie sich Angebote für die geplanten Maßnahmen erstellen. Ratsam ist es dabei, grob zu kalkulieren und Reserven einzuplanen. Denn die BEG-EM-Förderung lässt sich nachträglich nur noch innerhalb der Widerspruchsfrist (4 Wochen ab Erhalt Zuwendungsbescheid) nach oben korrigieren.

Schritt 3: BEG-EM-Antrag stellen

Beantragen Sie die Fördermittel, bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge vergeben. Für Zuschüsse registrieren Sie sich dazu auf der BAFA-Webseite. 

Schritt 4: Bestätigung abwarten

Nun warten Sie auf die Freigabe vom Fördergeber, bevor Sie Maßnahmen beauftragen oder selbst umsetzen. Beantragen Sie die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko vor der Freigabe mit der Sanierung beginnen (wichtig: nach Beantragung). Ob Sie Fördergelder bekommen, erfahre Sie dann jedoch erst später.

Schritt 5: Bestätigung einreichen

Nach Abschluss aller Arbeiten erstellt Ihr Energieberater einen technischen Projektnachweis (TPN). Diesen reichen Sie beim Fördergeber ein, um die Auszahlung der Zuschüsse oder die Gutschrift der Tilgungszuschüsse zu veranlassen.

Tipp: Sollten Sie den richtigen Zeitpunkt für die Antragstellung verpasst haben, können Sie noch von der steuerlichen Förderung über das Finanzamt profitieren. Über die Einkommensteuererklärung können Sie für die oben genannten Maßnahmen bis zu 20 Prozent der Kosten geltend machen. Für die Fachplanung oder Baubegleitung können Sie bis zu 50 Prozent anrechnen. Ausgenommen davon ist die Energieberatung.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Die BEG-EM-Förderung gibt es für Einzelmaßnahmen am Gebäude. Ob Heizungstausch, Heizungsoptimierung oder Gebäudedämmung: Erfüllen Sie die technischen Vorgaben, bekommen Sie attraktive Zuschüsse. Die Förderrate liegt bei zehn bis 40 Prozent und die Kosten sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt.

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