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Pelletheizung: Förderung für Öfen und Kessel

  • von Alexander Rosenkranz
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Wer sich für eine neue Pelletheizung entscheidet, erhält attraktive Fördermittel vom Staat. Diese gibt es in Form von Zuschüssen, steuerlichen Vergünstigungen oder Darlehen für viele neue und bestehende Gebäude. Wie hoch für eine Pelletheizung die Förderung ausfällt, wann welches Förderprogramm infrage kommt und wie die Antragstellung abläuft, darum geht es in den folgenden Abschnitten.

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  • Fördermittel nur noch für Sanierer: Die attraktive Förderung der Holzheizung erhalten Sanierer. Ihnen stehen Zuschüsse von bis zu 20 Prozent zur Verfügung. 
  • Hohe technische Mindestanforderungen: Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen gibt es nur, wenn die Biomasseheizanlage besonders sauber und energiesparend arbeitet.
  • Förderantrag vor der Sanierung einreichen: Für hohe Zuschüsse sind Anträge vor der Auftragsvergabe zu stellen. Nachträglich bleibt der Steuerbonus für die Sanierung.

Zahlreiche Förderangebote für den Gebäudebestand

Geht es bei der Pelletheizung um die Förderung, stehen Sanierern verschiedene Programme zur Verfügung. Eines davon ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die es für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand sowie ganzheitliche Sanierungsvorhaben gibt. Wer sich für die sogenannte BEG-Förderung der Pelletheizung entscheidet, erhält attraktive Zuschüsse. 

Interessant für Sanierer selbst genutzter Häuser ist auch die steuerliche Förderung der Holzpelletheizung. Diese gibt es vom Finanzamt auf zwei verschiedenen Wegen: Zum einen mit dem Steuerbonus für die Sanierung, zum anderen mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Der Sanierungsbonus bringt im Vergleich höhere Fördermittel für die Pelletheizung, ist dafür aber mit technischen Mindestanforderungen verbunden. Diese gibt es beim Steuerbonus für Handwerker nicht. Hier erhalten Sie allerdings nur für die beim Heizungstausch anfallenden Lohnkosten eine steuerliche Vergünstigung.

Finanzielle Unterstützung für Kessel und wasserführende Pelletöfen  

Genau wie für die Pellet-Zentralheizung gibt es auch eine Förderung für Pelletöfen. Das gilt zumindest dann, wenn diese wasserführend arbeiten und neben dem Aufstellraum auch das Heizungswasser mit Wärme versorgen. Interessant ist die Technik für Sie, wenn Sie eine bestehende Heizung mit Pellets erweitern möchten oder von der Austauschpflicht für alte Kaminöfen betroffen sind.

Zuschüsse zur Pelletheizung in Kombination mit anderen Systemen

Kombinieren Sie eine Pelletzentralheizung mit Solarthermie oder Wärmepumpe, verbinden Sie die Vorteile der einzelnen Heizsysteme und erhalten für die ergänzenden System höhere Fördermittel. Bei der Verbindung einer Holzpelletanlage mit Öl- oder Gasheiztechnik ist dies anders. Hier erhalten Sie nur für die Pelletheizung eine Förderung. Die Kosten für Gas- und Ölheizungen lassen sich nicht anrechnen.

© Stanislau_V / Fotolia

BEG-Förderung: Zuschuss zur Pelletheizung für die Sanierung

Geht es um die Sanierung eines mindestens fünf Jahre alten Gebäudes, steht Ihnen die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) zur Verfügung. Nutzen Sie diese, erhalten Sie Zuschüsse zur Pelletheizung. Der Fördersatz liegt bei zehn Prozent, wobei sich pro Kalenderjahr und Wohneinheit maximal 60.000 Euro Kosten anrechnen lassen. Handelt es sich um die Sanierung eines Nichtwohngebäudes, können Sie 1.000 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche anrechnen – insgesamt gilt eine Kostengrenze von 600.000 Euro im Wohn- und fünf Millionen Euro im Nichtwohngebäude.

Wichtig: Fördermittel für die Pelletheizung erhalten Sie nur, wenn diese von einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe ergänzt wird. Die Zusatzheizungen müssen den Warmwasserbedarf bilanziell zu 100 Prozent decken können, dürfen aber schon im Gebäude sein. 

Bei Umstieg von Öl oder Gas auf Pellets Förderung durch Bonus anheben

Ersetzen Sie mit der neuen Heizung für Holzpellets eine bestehende Anlage, erhalten Sie den Heizungs-Austausch-Bonus der BEG. Dieser ist mit einer Extraförderung verbunden, wenn Sie eines der folgenden Systeme dauerhaft austauschen:

Wichtig ist, dass Sie nach dem Heizungstausch auf das Heizen mit fossilen Energieträgern verzichten. Geht es um einen Umstieg von Gas auf Pellets, erhalten Sie die Förderung nur, wenn Ihre Gaszentralheizung mindestens 20 Jahre alt ist. Für Gasetagenheizungen gilt diese Vorgabe nicht.

Kombination mit Holzpelletheizung: Förderung für eine Hybridheizung

Möchten Sie für Ihre Pelletheizung eine höhere Förderung erhalten, können Sie diese mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombinieren. Auf diese Weise bekommen Sie eine EE-Hybridheizung und Zuschüsse in Höhe von 25 bis 30 Prozent für die ergänzenden Lösungen. Zusammen mit dem Heizungs-Austausch-Bonus steigt die Förderrate damit systemabhängig auf maximal 40 Prozent an. Anders verhält es sich, wenn Sie die Holzheizung mit einer Gas- oder Ölheizung kombinieren. In diesem Fall erhalten Sie zwar für die Pelletheizung eine Förderung in Höhe von zehn Prozent, die Kosten der fossilen Heiztechnik können Sie jedoch nicht anrechnen.

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Steuerbonus für die Sanierung selbst genutzter Immobilien

Eine attraktive Alternative zur BEG-Förderung der Pelletheizung ist der Steuerbonus für die Sanierung. Nutzen Sie diesen, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass es sich um Arbeiten an einem mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Haus handelt. Erfüllen Sie diese Vorgabe, lassen sich in den ersten beiden Jahren nach Abschluss der Maßnahme jeweils sieben Prozent der Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Für das dritte Jahr bleiben dann noch einmal Vergünstigungen in Höhe von sechs Prozent. Insgesamt ist die steuerliche Förderung für Pelletheizung und Haus auf 40.000 Euro begrenzt. Wichtig zu wissen: Eine Pflicht, auch Solarthermie- oder Wärmepumpenanlagen einzubauen, gibt es hier nicht. 

Geringere Fördermittel ohne hohe technische Anforderungen

Der Steuerbonus für die Sanierung ist genau wie die BEG-Förderung der Pelletheizung mit hohen Voraussetzungen verbunden. Erfüllen Sie diese nicht, können Sie auf den Steuerbonus für Handwerkerleistungen zurückgreifen. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, jedes Jahr 20 Prozent der Lohnkosten von maximal 6.000 Euro steuerlich geltend zu machen. Die Höchstförderung liegt damit bei 1.200 Euro pro Jahr. Um diese zu erhalten, muss es allerdings um Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten in einer selbst genutzten Immobilie gehen.

Ihre Einkommensteuerlast begrenzt die Höhe der Förderung

Möchten Sie für Ihre Pelletheizung eine Förderung vom Finanzamt in Anspruch nehmen, sollte Ihre Einkommensteuerlast hoch genug sein. Denn diese begrenzt die Höhe der verfügbaren Fördermittel.

Das Wichtigste zur Förderung der Pelletheizung:

Um den Ausbau regenerativer Energien zu fördern und CO2 einzusparen, vergibt der Staat attraktive Fördermittel für das Heizen mit Pellets. Das Wichtigste im Überblick:

  • Erhältlich sind Zuschüsse und Steuerboni für bestehende Gebäude. 
  • Eine Neubauförderung ist seit 01. März 2023 nicht mehr verfügbar.
  • Der Fördersatz liegt maßnahmenabhängig bei fünf bis zehn Prozent.
  • Mit dem Heizungs-Austausch-Bonus steigt die Förderrate weiter an.
  • Einen iSFP-Bonus gibt es für die Förderung der Pelletheizung nicht.
  • BEG-Zuschüsse gibt es nur mit Solarthermie oder Wärmepumpe.

KfW-Förderung der Pelletheizung für effiziente Neubauten gestrichen

Planen Sie einen Neubau, stehen die vorgenannten Förderangebote für Ihre Biomasseanlage nicht zur Verfügung. Abhilfe schaffte lange Zeit die BEG-WG-Förderung, über die Sie Kredite mit Tilgungszuschüssen für den Bau besonders effizienter Gebäude erhielten. Mit der Einführung des BEG-Programmteils "Neubau" gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Denn seit 01. März 2023 ist das Heizen mit Biomasse ein Ausschlusskriterium der Neubauförderung.

Die Fördervoraussetzungen für BEG und Steuerbonus

Der Staat vergibt für Pelletheizungen nur dann eine Förderung, wenn diese höchste technische Anforderungen erfüllen. Die Vorgaben beziehen sich dabei gleichermaßen auf die Effizienz sowie den Emissionsschutz, wie die folgende Übersicht zeigt:

  • Kombination mit neuer/bestehender Solaranlage oder Wärmepumpe (Anlagen müssen Warmwasserbereitung bilanziell zu 100 Prozent decken; nur bei BEG-Förderung relevant)
  • Verbrennung fester Biomasse gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 4, 5, 5a, 8 oder Nummer 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
  • Einsatz der erneuerbaren Energie zu mehr als 50 Prozent im eigenen Gebäude (für Warmwasser, Raumheizung, Kombination oder Wärmenetz)
  • jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ƞs oder ETAs) von mind. 81 % Klimaverhältnissen 
  • Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid: 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m³ bei Teillastbetrieb (für Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 Nummer 8 der 1. BImSchV)
  • Emissionsgrenzwerte für Staub: 2,5 mg/m³
  • automatische Förderung der Holzpellets vom Vorrat zur Verbrennung
  • Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung
  • Prüfung gemäß ISO 17025 durch akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 303-5
  • Pufferspeicher mit mindestens 30 Liter je Kilowatt Nennleistung 

Für Pelletöfen gelten zudem folgende Vorgaben:

  • automatische Förderung der Pellets zur Verbrennung
  • Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung
  • Prüfung gemäß ISO 17025 durch akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 14785

Wichtig ist darüber hinaus ein hydraulischer Abgleich der gesamten Anlagen, um für die Pelletheizung eine Förderung zu erhalten. 

Antragstellung: Förderung der Pelletheizung richtig beantragen

Um kein Geld zu verschenken und die gewünschte Förderung der Pelletheizung vollumfänglich zu erhalten, ist die richtige Antragstellung besonders wichtig. In den folgenden Abschnitten erklären wir, wie diese bei den einzelnen Förderprogrammen abläuft. 

BEG-Fördermittel für die Pelletheizung vor Maßnahmenbeginn beantragen

Den Zuschuss zur Pelletheizung beantragen Sie vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online über die Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ist das erledigt, warten Sie auf den Zuwendungsbescheid und beginnen mit der Umsetzung. Da das aktuell mit einer langen Wartezeit verbunden ist, erlaubt das BAFA den Heizungstausch auf eigenes finanzielles Risiko auch dann, wenn der Förderantrag eingereicht ist. Ob Sie die Fördermittel tatsächlich erhalten, ist zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht gewiss.

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnt der Bewilligungszeitraum. Nun haben Sie 24 Monate (auf Antrag 48 Monate) Zeit, die Pelletheizung fachgerecht einbauen zu lassen. Direkt im Anschluss reichen Sie eine Fachunternehmererklärung und einen Verwendungsnachweis bei Ihrem Fördergeber ein, um die Mittel ausgezahlt zu bekommen.

Einen Steuerbonus für die Sanierung gibt es nach Abschluss aller Arbeiten

Den Steuerbonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen Sie nach Abschluss der Maßnahme über Ihre Einkommensteuererklärung. Erstmals funktioniert das für den Veranlagungszeitraum, in dem der Heizungstausch stattfand. Während Sie beim Handwerkerbonus die Lohnkosten nachweisen müssen, benötigen Sie für den Sanierungsbonus eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzverwaltung.

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Fazit von Alexander Rosenkranz

Zur Förderung der Pelletheizung stehen zahlreiche Angebote zur Verfügung. Während sich Sanierer zwischen Zuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen entscheiden müssen, bleibt Bauherren nur ein Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss. Um kein Geld zu verschenken, kommt es auf die fristgerechte Antragstellung an. Mit Ausnahme der Steuerboni erfolgt diese vor Maßnahmenbeginn.

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