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Pelletheizung: Förderung für Öfen und Kessel

  • von Alexander Rosenkranz
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Wer sich für eine neue Pelletheizung entscheidet, erhält attraktive Fördermittel vom Staat. Diese gibt es in Form von Zuschüssen, steuerlichen Vergünstigungen oder Darlehen für viele bestehende Gebäude. Wie hoch für eine Pelletheizung die Förderung ausfällt, wann welches Förderprogramm infrage kommt und wie die Antragstellung abläuft, darum geht es in den folgenden Abschnitten.

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  • Fördermittel nur noch für Eigentümer:  Die  Förderung gibt es nur für Eigentümer eines Gebäudes. Mieter, Pächter oder Personen mit Wohnrecht (Nießbrauch) bekommen die Mittel nicht selbst.
  • Hohe technische Mindestanforderungen: Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen gibt es nur, wenn die Biomasseheizanlage besonders sauber und energiesparend arbeitet.
  • Förderantrag vor der Sanierung einreichen: Für hohe Zuschüsse sind Anträge vor dem Beginn der Maßnahme zu stellen. Nachträglich bleibt der Steuerbonus für die Sanierung.

Zahlreiche Förderangebote für den Gebäudebestand

Geht es bei der Pelletheizung um die Förderung, stehen Sanierern verschiedene Programme zur Verfügung. Eines davon ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die es für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand sowie ganzheitliche Sanierungsvorhaben gibt. Wer sich für die sogenannte BEG-Förderung der Pelletheizung entscheidet, erhält attraktive Zuschüsse, die sich mit günstigen Ergänzungskrediten kombinieren lassen.  

Interessant für Sanierer selbst genutzter Häuser ist auch die steuerliche Förderung der Holzpelletheizung. Diese gibt es vom Finanzamt auf zwei verschiedenen Wegen: Zum einen mit dem Steuerbonus für die Sanierung, zum anderen mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Der Sanierungsbonus bringt im Vergleich höhere Fördermittel für die Pelletheizung, ist dafür aber mit technischen Mindestanforderungen verbunden. Diese gibt es beim Steuerbonus für Handwerker nicht. Hier erhalten Sie allerdings nur für die beim Heizungstausch anfallenden Lohnkosten eine steuerliche Vergünstigung.

Finanzielle Unterstützung für Kessel und wasserführende Pelletöfen    

Genau wie für die Pellet-Zentralheizung gibt es auch eine Förderung für Pelletöfen. Das gilt zumindest dann, wenn diese wasserführend arbeiten und neben dem Aufstellraum auch das Heizungswasser mit Wärme versorgen. Interessant ist die Technik für Sie, wenn Sie eine bestehende Heizung mit Pellets erweitern möchten oder von der Austauschpflicht für alte Kaminöfen betroffen sind.

Zuschüsse zur Pelletheizung in Kombination mit anderen Systemen

Kombinieren Sie eine Pelletzentralheizung mit Solarthermie oder Wärmepumpe, verbinden Sie die Vorteile der einzelnen Heizsysteme und erhalten für die ergänzenden Systeme hohe Fördermittel. Bei der Verbindung einer Holzpelletanlage mit Öl- oder Gasheiztechnik ist dies anders. Hier erhalten Sie nur für die Pelletheizung eine Förderung. Die Kosten für Gas- und Ölheizungen lassen sich nicht anrechnen.

© Stanislau_V / Fotolia

BEG-Förderung: Zuschuss zur Pelletheizung für die Sanierung

Geht es um die Sanierung eines eigenen und mindestens fünf Jahre alten Gebäudes, steht Ihnen die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) zur Verfügung. Nutzen Sie diese, erhalten Sie Zuschüsse zur Pelletheizung. Der Fördersatz liegt bei 30 Prozent und lässt sich mit verschiedenen Boni erweitern. Dazu gehören:  

  • der Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent  (Voraussetzung ist Austausch einer funktionstüchtigen Gas-, Kohle-, Holz-, Öl- oder Stromheizung; Gaszentral- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein; neue Biomasse-Heizungen sind mit Solar oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung zu kombinieren)
  • der Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent  (Voraussetzung ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 40.000 Euro im Jahr; relevant ist Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung)
  • der Emissionsminderungsbonus in Höhe von 2.500 Euro  (Voraussetzung ist Staubemission von 2,5 mg/m³ Abgas oder weniger)

Nehmen Sie alle Bonus-Angebote für sich in Anspruch, steigt die Förderrate auf 70 Prozent plus 2.500 Euro an. Von der Höchstförderung profitieren Eigentümer jedoch nur für die tatsächlich selbst genutzten Wohneinheiten. Für vermietete, verpachtete oder unentgeltlich überlassene Wohneinheiten gibt es nur den Emissionsminderungsbonus. Ausnahmen für Personen mit Wohnrecht oder Nießbrauchberechtigung sieht die BEG-Förderung der Pelletheizung hier nicht vor.

Ergänzungskredit für offene Finanzierungslücken

Bleibt trotz Zuschuss zur Förderung der Pelletheizung eine Finanzierungslücke offen, können Sie diese mit einem günstigen Ergänzungskredit schließen. Diesen beantragen Sie dazu direkt bei Ihrer Hausbank, wenn der Staat die Förderung Ihrer Heizung bestätigt hat. Die Darlehenshöhe beträgt insgesamt 120.000 Euro pro Wohneinheit und lässt sich flexibel für förderbare Maßnahmen an Haus und Heizung einsetzen.  

Größe des Gebäudes beeinflusst die anrechenbaren Kosten

In welcher Höhe lassen sich die Kosten bei der Förderung der Pelletheizung anrechnen? Eine Antwort auf diese Frage hängt von der Größe des Gebäudes ab. Denn neben einer Grundsumme in Höhe von 30.000 Euro gibt es:

  • je 15.000 Euro für die   zweite bis sechste Wohneinheit
  • je 8.000 Euro für alle Einheiten ab der siebten Wohneinheit  

Ähnliche verhält es sich auch im Nichtwohnbereich, wobei die Staffelung dort von der beheizten Gebäudefläche abhängt.  

Kombination mit Holzpelletheizung: Förderung für eine Hybridheizung

Von der attraktiven  Förderung der Pelletheizung profitieren Sie auch dann, wenn Sie diese mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombinieren. Anders verhält es sich, wenn Sie die Holzheizung mit einer Gas- oder Ölheizung kombinieren. Denn in diesem Fall erhalten Sie zwar für die Pelletheizung eine Förderung, die Kosten der fossilen Heiztechnik können Sie jedoch nicht anrechnen.

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Steuerbonus für die Sanierung selbst genutzter Immobilien

Eine attraktive Alternative zur BEG-Förderung der Pelletheizung ist der Steuerbonus für die Sanierung. Nutzen Sie diesen, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass es sich um Arbeiten an einem mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Haus handelt. Erfüllen Sie diese Vorgabe, lassen sich in den ersten beiden Jahren nach Abschluss der Maßnahme jeweils sieben Prozent der Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Für das dritte Jahr bleiben dann noch einmal Vergünstigungen in Höhe von sechs Prozent. Insgesamt ist die steuerliche Förderung für Pelletheizung und Haus auf 40.000 Euro begrenzt. Wichtig zu wissen: Eine Pflicht, auch Solarthermie- oder Wärmepumpenanlagen einzubauen, gibt es hier nicht. 

Geringere Fördermittel ohne hohe technische Anforderungen

Der Steuerbonus für die Sanierung ist genau wie die BEG-Förderung der Pelletheizung mit hohen Voraussetzungen verbunden. Erfüllen Sie diese nicht, können Sie auf den Steuerbonus für Handwerkerleistungen zurückgreifen. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, jedes Jahr 20 Prozent der Lohnkosten von maximal 6.000 Euro steuerlich geltend zu machen. Die Höchstförderung liegt damit bei 1.200 Euro pro Jahr. Um diese zu erhalten, muss es allerdings um Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten in einer selbst genutzten Immobilie gehen.

Ihre Einkommensteuerlast begrenzt die Höhe der Förderung

Möchten Sie für Ihre Pelletheizung eine Förderung vom Finanzamt in Anspruch nehmen, sollte Ihre Einkommensteuerlast hoch genug sein. Denn diese begrenzt die Höhe der verfügbaren Fördermittel.

Das Wichtigste zur Förderung der Pelletheizung:

Um den Ausbau regenerativer Energien zu fördern und CO2 einzusparen, vergibt der Staat attraktive Fördermittel für das Heizen mit  Pellets. Das Wichtigste im Überblick:

  • Erhältlich sind Zuschüsse und Steuerboni für bestehende Gebäude
  • Eine Neubauförderung ist seit 01. März 2023 nicht mehr verfügbar
  • Der Fördersatz liegt maßnahmenabhängig bei 20 bis über 30 Prozent
  • Mit verschiedenen Boni sind über 70 Prozent Förderung möglich
  • Einen iSFP-Bonus gibt es für die Förderung der Pelletheizung nicht

Neubau-Förderung der Pelletheizung inzwischen gestrichen

Planen Sie einen Neubau, stehen die vorgenannten Förderangebote für Ihre Biomasseanlage nicht zur Verfügung. Abhilfe schaffte lange Zeit die BEG-WG-Förderung, über die Sie Kredite mit Tilgungszuschüssen für den Bau besonders effizienter Gebäude erhielten. Mit der Einführung des BEG-Programmteils "Neubau" gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Denn seit 01. März 2023 ist das Heizen mit Biomasse ein Ausschlusskriterium der Neubauförderung.

Die Fördervoraussetzungen für BEG und Steuerbonus

Der Staat vergibt für Pelletheizungen nur dann eine Förderung, wenn diese höchste technische Anforderungen erfüllen. Die Vorgaben beziehen sich dabei gleichermaßen auf die Effizienz sowie den Emissionsschutz, wie die folgende Übersicht zeigt:

  • Kombination mit neuer/bestehender Solaranlage oder Wärmepumpe (Anlagen müssen Warmwasserbereitung bilanziell zu 100 Prozent decken; nur bei Klima-Geschwindigkeitsbonus zur BEG-Förderung relevant)
  • Verbrennung fester Biomasse gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 4, 5, 5a, 8 oder Nummer 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
  • Einsatz der erneuerbaren Energie zu mehr als 50 Prozent im eigenen Gebäude (für Warmwasser, Raumheizung, Kombination oder Wärmenetz)
  • jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ƞs oder ETAs) von mind. 81 % Klimaverhältnissen  
  • Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid: 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m³ bei Teillastbetrieb (für Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 Nummer 8 der 1. BImSchV)
  • Emissionsgrenzwerte für Staub: 2,5 mg/m³ (nur bei Emissionsminderungsbonus in der BEG-EM-Förderug der Pelletheizung)
  • automatische Förderung der Holzpellets vom Vorrat zur Verbrennung
  • Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung
  • Prüfung gemäß ISO 17025 durch akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 303-5
  • Pufferspeicher mit mindestens 30 Liter je Kilowatt Nennleistung  

Für Pelletöfen gelten zudem folgende Vorgaben:

  • automatische Förderung der Pellets zur Verbrennung
  • Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung
  • Prüfung gemäß ISO 17025 durch akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 14785

Wichtig ist darüber hinaus ein hydraulischer Abgleich der gesamten Anlagen, um für die Pelletheizung eine Förderung zu erhalten.  

Antragstellung: Förderung der Pelletheizung richtig beantragen

Um kein Geld zu verschenken und die gewünschte Förderung der Pelletheizung vollumfänglich zu erhalten, ist die richtige Antragstellung besonders wichtig. In den folgenden Abschnitten erklären wir, wie diese bei den einzelnen Förderprogrammen abläuft. 

BEG-Fördermittel für die Pelletheizung vor Maßnahmenbeginn beantragen

Den Zuschuss zur Pelletheizung beantragen Sie vor dem Beginn der Maßnahme über das KfW-Portal "Meine KfW". Dazu benötigen Sie:  

  • einen Liefer-/Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung (an die Förderzusage gebunden)
  • einen vorläufigen Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab erhalt Zuwendungsbescheid)
  • eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von Ihrem Fachhandwerker

Nach der Antragstellung erhalten Sie den Bewilligungsbescheid. Mit diesem in der Hand können Sie den optionalen Ergänzungskredit bei ihrer Hausbank beantragen oder mit der Sanierung beginnen

Übrigens:  Wer bis zum 31. August 2024 mit dem Heizungstausch beginnt, kann die Förderung der Pelletheizung noch bis zum 30. November 2024 nachträglich beantragen. Grund dafür ist, dass die Antragstellung über die KfW zuvor noch nicht für alle Sanierer möglich ist.    

Einen Steuerbonus für die Sanierung gibt es nach Abschluss aller Arbeiten

Den Steuerbonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen Sie nach Abschluss der Maßnahme über Ihre Einkommensteuererklärung. Erstmals funktioniert das für den Veranlagungszeitraum, in dem der Heizungstausch stattfand. Während Sie beim Handwerkerbonus die Lohnkosten nachweisen müssen, benötigen Sie für den Sanierungsbonus eine  Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzverwaltung.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Zur Förderung der Pelletheizung stehen zahlreiche Angebote zur Verfügung. Während sich Sanierer zwischen Zuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen entscheiden müssen, bleibt Bauherren nur ein Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss. Um kein Geld zu verschenken, kommt es auf die fristgerechte Antragstellung an. Mit Ausnahme der Steuerboni erfolgt diese vor Maßnahmenbeginn.

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