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Wer sich für eine neue Pelletheizung entscheidet, erhält attraktive Fördermittel vom Staat. Diese gibt es in Form von Zuschüssen, steuerlichen Vergünstigungen oder Darlehen für viele neue und bestehende Gebäude. Wie hoch für eine Pelletheizung die Förderung ausfällt, wann welches Förderprogramm infrage kommt und wie die Antragstellung abläuft, darum geht es in den folgenden Abschnitten.
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Geht es bei der Pelletheizung um die Förderung, stehen Sanierern verschiedene Programme zur Verfügung. Eines davon ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die es für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand sowie ganzheitliche Sanierungsvorhaben gibt. Wer sich für die sogenannte BEG-Förderung der Pelletheizung entscheidet, erhält attraktive Zuschüsse.
Interessant für Sanierer selbst genutzter Häuser ist auch die steuerliche Förderung der Holzpelletheizung. Diese gibt es vom Finanzamt auf zwei verschiedenen Wegen: Zum einen mit dem Steuerbonus für die Sanierung, zum anderen mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Der Sanierungsbonus bringt im Vergleich höhere Fördermittel für die Pelletheizung, ist dafür aber mit technischen Mindestanforderungen verbunden. Diese gibt es beim Steuerbonus für Handwerker nicht. Hier erhalten Sie allerdings nur für die beim Heizungstausch anfallenden Lohnkosten eine steuerliche Vergünstigung.
Genau wie für die Pellet-Zentralheizung gibt es auch eine Förderung für Pelletöfen. Das gilt zumindest dann, wenn diese wasserführend arbeiten und neben dem Aufstellraum auch das Heizungswasser mit Wärme versorgen. Interessant ist die Technik für Sie, wenn Sie eine bestehende Heizung mit Pellets erweitern möchten oder von der Austauschpflicht für alte Kaminöfen betroffen sind.
Kombinieren Sie eine Pelletzentralheizung mit Solarthermie oder Wärmepumpe, verbinden Sie die Vorteile der einzelnen Heizsysteme und erhalten für die ergänzenden System höhere Fördermittel. Bei der Verbindung einer Holzpelletanlage mit Öl- oder Gasheiztechnik ist dies anders. Hier erhalten Sie nur für die Pelletheizung eine Förderung. Die Kosten für Gas- und Ölheizungen lassen sich nicht anrechnen.
Geht es um die Sanierung eines mindestens fünf Jahre alten Gebäudes, steht Ihnen die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) zur Verfügung. Nutzen Sie diese, erhalten Sie Zuschüsse zur Pelletheizung. Der Fördersatz liegt bei zehn Prozent, wobei sich pro Kalenderjahr und Wohneinheit maximal 60.000 Euro Kosten anrechnen lassen. Handelt es sich um die Sanierung eines Nichtwohngebäudes, können Sie 1.000 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche anrechnen – insgesamt gilt eine Kostengrenze von 600.000 Euro im Wohn- und fünf Millionen Euro im Nichtwohngebäude.
Wichtig: Fördermittel für die Pelletheizung erhalten Sie nur, wenn diese von einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe ergänzt wird. Die Zusatzheizungen müssen den Warmwasserbedarf bilanziell zu 100 Prozent decken können, dürfen aber schon im Gebäude sein.
Ersetzen Sie mit der neuen Heizung für Holzpellets eine bestehende Anlage, erhalten Sie den Heizungs-Austausch-Bonus der BEG. Dieser ist mit einer Extraförderung verbunden, wenn Sie eines der folgenden Systeme dauerhaft austauschen:
Wichtig ist, dass Sie nach dem Heizungstausch auf das Heizen mit fossilen Energieträgern verzichten. Geht es um einen Umstieg von Gas auf Pellets, erhalten Sie die Förderung nur, wenn Ihre Gaszentralheizung mindestens 20 Jahre alt ist. Für Gasetagenheizungen gilt diese Vorgabe nicht.
Möchten Sie für Ihre Pelletheizung eine höhere Förderung erhalten, können Sie diese mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombinieren. Auf diese Weise bekommen Sie eine EE-Hybridheizung und Zuschüsse in Höhe von 25 bis 30 Prozent für die ergänzenden Lösungen. Zusammen mit dem Heizungs-Austausch-Bonus steigt die Förderrate damit systemabhängig auf maximal 40 Prozent an. Anders verhält es sich, wenn Sie die Holzheizung mit einer Gas- oder Ölheizung kombinieren. In diesem Fall erhalten Sie zwar für die Pelletheizung eine Förderung in Höhe von zehn Prozent, die Kosten der fossilen Heiztechnik können Sie jedoch nicht anrechnen.
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Eine attraktive Alternative zur BEG-Förderung der Pelletheizung ist der Steuerbonus für die Sanierung. Nutzen Sie diesen, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass es sich um Arbeiten an einem mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Haus handelt. Erfüllen Sie diese Vorgabe, lassen sich in den ersten beiden Jahren nach Abschluss der Maßnahme jeweils sieben Prozent der Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Für das dritte Jahr bleiben dann noch einmal Vergünstigungen in Höhe von sechs Prozent. Insgesamt ist die steuerliche Förderung für Pelletheizung und Haus auf 40.000 Euro begrenzt. Wichtig zu wissen: Eine Pflicht, auch Solarthermie- oder Wärmepumpenanlagen einzubauen, gibt es hier nicht.
Der Steuerbonus für die Sanierung ist genau wie die BEG-Förderung der Pelletheizung mit hohen Voraussetzungen verbunden. Erfüllen Sie diese nicht, können Sie auf den Steuerbonus für Handwerkerleistungen zurückgreifen. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, jedes Jahr 20 Prozent der Lohnkosten von maximal 6.000 Euro steuerlich geltend zu machen. Die Höchstförderung liegt damit bei 1.200 Euro pro Jahr. Um diese zu erhalten, muss es allerdings um Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten in einer selbst genutzten Immobilie gehen.
Möchten Sie für Ihre Pelletheizung eine Förderung vom Finanzamt in Anspruch nehmen, sollte Ihre Einkommensteuerlast hoch genug sein. Denn diese begrenzt die Höhe der verfügbaren Fördermittel.
Um den Ausbau regenerativer Energien zu fördern und CO2 einzusparen, vergibt der Staat attraktive Fördermittel für das Heizen mit Pellets. Das Wichtigste im Überblick:
Planen Sie einen Neubau, stehen die vorgenannten Förderangebote für Ihre Biomasseanlage nicht zur Verfügung. Abhilfe schaffte lange Zeit die BEG-WG-Förderung, über die Sie Kredite mit Tilgungszuschüssen für den Bau besonders effizienter Gebäude erhielten. Mit der Einführung des BEG-Programmteils "Neubau" gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Denn seit 01. März 2023 ist das Heizen mit Biomasse ein Ausschlusskriterium der Neubauförderung.
Der Staat vergibt für Pelletheizungen nur dann eine Förderung, wenn diese höchste technische Anforderungen erfüllen. Die Vorgaben beziehen sich dabei gleichermaßen auf die Effizienz sowie den Emissionsschutz, wie die folgende Übersicht zeigt:
Für Pelletöfen gelten zudem folgende Vorgaben:
Wichtig ist darüber hinaus ein hydraulischer Abgleich der gesamten Anlagen, um für die Pelletheizung eine Förderung zu erhalten.
Um kein Geld zu verschenken und die gewünschte Förderung der Pelletheizung vollumfänglich zu erhalten, ist die richtige Antragstellung besonders wichtig. In den folgenden Abschnitten erklären wir, wie diese bei den einzelnen Förderprogrammen abläuft.
Den Zuschuss zur Pelletheizung beantragen Sie vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online über die Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ist das erledigt, warten Sie auf den Zuwendungsbescheid und beginnen mit der Umsetzung. Da das aktuell mit einer langen Wartezeit verbunden ist, erlaubt das BAFA den Heizungstausch auf eigenes finanzielles Risiko auch dann, wenn der Förderantrag eingereicht ist. Ob Sie die Fördermittel tatsächlich erhalten, ist zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht gewiss.
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnt der Bewilligungszeitraum. Nun haben Sie 24 Monate (auf Antrag 48 Monate) Zeit, die Pelletheizung fachgerecht einbauen zu lassen. Direkt im Anschluss reichen Sie eine Fachunternehmererklärung und einen Verwendungsnachweis bei Ihrem Fördergeber ein, um die Mittel ausgezahlt zu bekommen.
Den Steuerbonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen Sie nach Abschluss der Maßnahme über Ihre Einkommensteuererklärung. Erstmals funktioniert das für den Veranlagungszeitraum, in dem der Heizungstausch stattfand. Während Sie beim Handwerkerbonus die Lohnkosten nachweisen müssen, benötigen Sie für den Sanierungsbonus eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzverwaltung.
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