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Abwrackprämie für Öl, Gas, Kohle oder Strom

  • von André Taggeselle
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Die Abwrackprämie oder Umweltprämie ist den meisten vom Gebrauchtwagenkauf bekannt. Dass es so etwas auch für die Entsorgung alter Heizungen geben soll, wurde seit der Veröffentlichung der Eckpunkte des Klimapakets heiß diskutiert. Mit der Abwrackprämie für Ölheizungen bot das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen realen Anreiz für die Modernisierung alter Ölheizungen. Seit 2022 gibt es den Heizungs-Austausch-Bonus nun auch für andere Heizsysteme - seit 2024 wird er nun Klima-Geschwindigkeits-Bonus genannt.

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Klima-Geschwindigkeits-Bonus versus regionale Abwrackprämien  

Bislang gab es Abwrackprämien für den Austausch alter Ölheizungen in bestimmten Bundesländern, beispielsweise dem Saarland, Sachsen, Nordrhein-Westfalen oder Berlin. Je nachdem, wie voll die Fördertöpfe waren, endeten solche Förderprogramme früher oder später, und zwar ohne zentrale Steuerung durch den Bund.  

  • Im Saarland erhielten förderungswillige Hausbesitzer einen Zuschuss von 1.000 Euro je Haushalt, wenn sie ihre über 15 Jahre alten Heizkessel austauschen oder eine Solaranlage einbauen ließen.  
  • Sachsen stellte eine Abwrackprämie für Heizungen im Jahr 2009 zur Verfügung. Hier betrug die Fördersumme jeweils 1.250 Euro.  
  • In Nordrhein-Westfalen erhielten Hausbesitzer bis Mitte 2019 eine Gutschrift von 200 Euro im Rahmen der Aktion “Kesseltausch NRW”, wenn sie ihren alten Kessel austauschten.
  • In Berlin gibt es über das Programm HeiztauschPLUS der Investitionsbank Berlin (IBB) Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.500 Euro.

Alte Heizung mit Austauschprämie entsorgen

Seit 2024 ist der erste Ansprechpartner für eine Ölheizungs Austauschprämie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Anlagenbetreiber, die auf eine Abwrackprämie für ihre alte Ölheizung hofften, können seither lohnende Förderprogramme über die KfW ausschöpfen. Nach einer Novelle der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten Sanierer die Austauschprämie inzwischen auch für andere Heizungsarten. Voraussetzung ist, dass sie mit dem Heizungstausch komplett auf  erneuerbare Energien  umsteigen. Gaszentral- und Biomasseheizungen müssen dazu allerdings 20 Jahre alt sein. Geht es um den Austausch einer Gasetagen-, Öl- oder Stromspeicherheizung, gibt es kein Mindestalter.

© Mike – stock.adobe.com

Förderung im Überblick

Mittels Abwrackprämie bzw. Klima-Geschwindigkeits-Bonus können Sie eine alte Ölheizung, Gasheizung, Kohleheizung, Biomasseheizung oder Nachtstromspeicherheizung gegen eine Biomasseanlage oder eine Wärmepumpenanlage austauschen. Die  Förderung der Heizung steigt dadurch um 20Prozentpunkte an, wodurch Sie Zuschüsse in Höhe von 50 bis 55 Prozent erhalten. Im Gegenzug entfällt die Förderung für neu eingebaute Öl-Brennwertheizungen sowie Gas-Brennwertheizungen in Kombination mit regenerativen Energien.  Sie können demnach keine Förderung beantragen, wenn Sie eine alte Gas- oder Ölheizung gegen eine neue mit Brennwert tauschen. Eine Ausnahme bildet die Ergänzung mit erneuerbaren Energien, also Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe. Genannte regenerative Wärmeerzeuger erhalten eine Basisförderung von 30 Prozent. Die Kosten für die fossile Heizung werden dabei jedoch nicht berücksichtigt und auch der Heizungs-Austausch-Bonus entfällt in diesem Fall.  

Voraussetzungen und Antragstellung für die Abwrackprämie

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt die Austauschprämie in Bestandsgebäuden. Erhältlich ist diese für:

  • Ölheizungen und Öleinzelöfen
  • Gasheizungen und Gaseinzelöfen
  • Kohleheizungen und Kohleöfen  
  • Nachtstromspeicherheizungen
  • Biomasseheizungen

Bei Gaszentral- und Biomasseheizungen gilt ein Mindestalter von 20 Jahren (Gas-Etagenheizungen ausgenommen) und nach der Sanierung ist das Heizen mit fossilen Energieträgern nicht mehr gestattet. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie die Abwrackprämie für Ölheizungen und andere alte Heizungen zusammen mit der Förderung der neuen Heizung beantragen. Möglich ist das einfach online. Wichtig ist, dass Sie die Anträge vor Maßnahmenbeginn stellen. Nachträglich bleibt nur der Steuerbonus für die Sanierung, über den Sie jedoch keine Abwrackprämie bekommen.

Fazit von André Taggeselle

Wer eine alte Heizung austauscht und zukünftig auf das Heizen mit fossilen Energieträgern verzichtet, profitiert von der Heizungs-Austausch-Prämie der BEG-Förderung. Diese gibt es vom BAFA für den Austausch alter Gas-, Öl-, Kohle- und Stromheizungen, wenn Sanierer im Gegenzug eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung einbauen.

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