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Die Koalition hat im April 2023 eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen, die viele Heizungsbesitzer verunsichert. Denn welche konkreten Folgen sich in den kommenden Jahren für den Einzelnen ergeben, ist nicht leicht zu überblicken. Wie lauten die wichtigsten Beschlüsse? Ab wann gelten sie? Wer muss seine Heizung wann austauschen? Gibt es Förderungen für einen Heizungstausch? Die Antworten auf diese und weitere Fragen haben wir hier zusammengetragen.
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Stand: Mai 2023. Bei den folgenden Angaben handelt es sich um vorläufige Informationen, die sich noch ändern können.
Durch die im April beschlossene Novelle des GEG soll der Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas in Heizungsanlagen im Gebäudesektor nach und nach reduziert und der Ausbau von Heizungen mit erneuerbaren Energien gefördert werden. Durch diese Gesetzesänderung will Deutschland in großen Schritten dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 entgegenschreiten und so den Klimawandel verlangsamen. Gleichzeitig werden Verbraucher in der Unabhängigkeit von Energieimporten aus unzuverlässigen Quellen gestärkt sowie vor Preissprüngen durch stark steigende fossile Rohstoffpreise geschützt. Die Neuerungen des GEG schreiben vor, dass möglichst jede neu eingebaute Heizung ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
Nein, gemäß der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gibt es jetzt und auch ab 2024 keine sofortige Austauschpflicht für bestehende, intakte Heizungen. Die Novelle zielt in erster Linie auf neu eingebaute Heizungen. Wie bereits zuvor gilt für Öl- und Gasheizungen, die ab dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, weiterhin die Austauschpflicht nach 30 Jahren der Inbetriebnahme (§ 72 GEG). Kaputte Heizungen dürfen weiterhin repariert werden.
Ja, die Möglichkeit besteht. Voraussetzung: Das Heizsystem läuft zu 65 Prozent mit grünen Gasen (z.B. Biomethan, synthetischem Gas oder erneuerbarem Wasserstoff) oder Ölen aus erneuerbaren Rohstoffen. Als Hybridheizung in Kombination mit beispielsweise einer Wärmepumpe können Gas- und Ölheizungen auch nach 2023 betrieben werden. Der Hauptanteil der Wärmeerzeugung muss dabei jedoch von erneuerbaren Energien abgedeckt werden. Reine Öl- oder Gasheizungen, die nur mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, dürfen ab 2024 nicht neu eingebaut werden.
Im Falle einer Havarie (Heizung funktioniert nicht mehr und lässt sich nicht mehr reparieren) muss ab dem 1. Januar 2024 eine neue Heizung, die mit 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben wird, eingebaut werden. In diesen Fällen gelten folgende situationsabhängige Übergangsfristen.
Besitzer über 80 Jahre sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Geht die Immobilie an einen neuen Eigentümer über, gilt die Pflicht dann für diesen. Außerdem sind Personen, die Sozialtransferleistungen (z.B. Empfänger von Wohngeld, Bürgergeld, Kinderzuschlägen) beziehen, von den oben beschriebenen Regeln befreit.
Für einen anstehenden Heizungstausch ab dem Jahr 2024 gibt es mehrere Möglichkeiten, mit verschiedenen Technologien die gesetzliche Vorgabe für das Heizen mit Erneuerbaren Energien zu erfüllen:
Letztendlich hängt die Wahl für die Technologie Ihrer neuen Heizung auch ab 2024 von Ihren individuellen Bedürfnissen und den örtlichen Gegebenheiten ab. In jedem Falle sollten Sie sich vorab die Einschätzung eines Fachberaters einholen.
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Die Technik und so auch die Heizung in Altbauten ist oft veraltet und läuft größtenteils mit fossilen Brennstoffen. Sie sind nicht nur ineffizient, sondern bringen oft auch hohe Heizkosten mit sich. In den meisten Altbauten geht ein Heizungstausch Hand in Hand mit einer Sanierung der Dämmung.
Der Umstieg auf eine Wärmepumpe im Altbau lohnt sich vor allem, wenn das Gebäude bereits gut gedämmt ist, niedrige Vorlauftemperaturen hat und große Heizflächen (z.B. Fußbodenheizung) nutzt. Allerdings gibt es auch Wärmepumpenmodelle für hohe Vorlauftemperaturen sowie die Möglichkeit, Niedertemperatur-Heizkörper in Kombination mit Wärmepumpen einzusetzen. Es empfiehlt sich zunächst den energetischen Zustand des Gebäudes ermitteln zu lassen, um die sinnvollste Option für Ihren Altbau zu ermitteln.
Passt der Einbau einer neuen Heizung nicht in Ihren Plan oder Sie möchten zuerst energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen und zu einem späteren Zeitpunkt komplett auf erneuerbare Energien umstellen, könnte ein hybrides Heizungssystem eine passende Wahl sein. Mit einer Hybridheizung können Sie Ihre bestehende Gas- oder Ölheizung mit beispielsweise einer Wärmepumpe oder Solarthermie kombinieren. Wichtig zu beachten: Damit die Vorgaben des GEG erfüllt werden, muss der Hauptanteil der Wärmeerzeugung zu 65 Prozent über erneuerbare Energien kommen.
Um herauszufinden, welche Heizsysteme sich in Ihrem Altbau umsetzen lassen, empfiehlt es sich, mit einem Energieberater in Kontakt zu treten und ein Sanierungskonzept erarbeiten zu lassen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel: Welche Heizung für den Altbau?
Wie viel der Einbau einer neuen Heizung bzw. ein Umbau kosten wird, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, weshalb sich diese Frage nicht für jeden gleichermaßen beantworten lässt. In dem Artikel “Wie viel kann eine neue Heizung kosten?“ erfahren Sie mehr darüber.
Um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern, wird es ab 2024 staatliche Förderungen für einen Heizungstausch geben. Die Förderstruktur der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird so überarbeitet, dass die Förderung eines Heizungstausches zu den gesetzlichen Anforderungen passt. Wie diese im Detail aussehen werden, steht noch nicht fest (Stand: Mai 2023). Der Grundfördersatz soll zukünftig einheitlich bei 30 Prozent liegen, egal für welche der im Gesetz genannten klimafreundlichen Heizformen Sie sich bei einem Heizungstausch entscheiden.
Zusätzlich zur Grundförderung soll es drei verschiedene Klimaboni in Höhe von 10 bis 20 Prozent geben, also erhöhte Fördersätze, um den schnellen Umstieg von besonders alten und ineffizienten Heizungen auf nachhaltige Heizungen zu fördern.
Wie bisher gibt es als Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Kreditförderung für systemische Sanierungen (BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude). Ergänzend zu den direkten Zuschüssen, haben alle Bürger nun zusätzlich die Möglichkeit, zinsgünstige Kredite für einen Heizungstausch in Anspruch zu nehmen. Weiterhin gibt es ebenfalls die Möglichkeit auf eine steuerliche Förderung für einen Heizungstausch.
Hinweis: Die Förderung für systemische Sanierungsmaßnahmen bezieht sich auf die Komplettsanierung eines Wohngebäudes (WG) oder eines Nichtwohngebäudes (NGW) zu einem Effizienzgebäude. Weitere Informationen zum BEG finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Das Gesetz betrifft in erster Linie Vermieter, die Heizungsanlagen in Mietobjekten betreiben und entsprechend ineffiziente Heizungen durch energieeffiziente Modelle ersetzen müssen. Durch den Austausch können der Energieverbrauch und somit auch die Heizkosten sinken, doch wie wirkt sich das auf die Mietkosten aus, wenn die Kosten für die neue Heizung auf die Mieter umgelegt werden?
Um Mietende künftig vor zu hohen Betriebskosten und vor einer zu hohen Umlage an den Investitionskosten für eine neue Heizung zu schützen, gelten folgende Regelungen:
So sollen nicht nur Mieter vor unangemessen hohen Betriebskosten geschützt, sondern auch Vermieter dazu motiviert werden, in die Energieeffizienz des Gebäudes zu investieren.
Ab dem 01.01.2024 dürfen in Neubauten nur Heizungen mit erneuerbaren Energien eingebaut werden. Bei einem bevorstehenden Heizungstausch für Bestandsgebäude setzen Sie sich am besten mit einem Energieberater in Verbindung, um die beste Möglichkeit für Ihre Umstände zu finden.
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