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Handwerkerkosten absetzen und Steuern sparen

  • von Alexander Rosenkranz
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Handwerkerkosten absetzen und Steuern sparen? Davon haben sicher viele Menschen schon einmal gehört. Wir erklären, wie Sie von der staatlichen Förderung profitieren und welche Arbeiten sich überhaupt anrechnen lassen. Außerdem geben wir eine Antwort auf die Frage, wie viel Geld es jedes Jahr zurückgibt.

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Handwerkerkosten absetzen: Förderhöhe und Vorgehen

Stehen dringende Arbeiten am Haus an, können Sanierer die Lohnkosten für Handwerker von der Steuer absetzen. Mit einem Fördersatz von 20 Prozent und einer zulässigen Höchstsumme von 6.000 Euro im Jahr sinkt die Steuerlast dabei um 1.200 Euro jährlich. Mit dieser Maßnahme will der Staat nicht nur Sanierer fördern. Auch die Schwarzarbeit soll damit eingedämmt werden. Denn die steuerliche Förderung gibt es nur gegen Vorlage einer Rechnung.

Folgende Informationen sind zu berücksichtigen, wenn Sie die Handwerkerrechnung steuerlich absetzen möchten:

  • Die Förderhöhe beträgt 20 Prozent von höchstens 6.000 Euro Lohnkosten im Jahr.
  • Maximal 1.200 Euro Steuererleichterung im Jahr sind möglich.
  • Private Immobilienbesitzer und Mieter sind antragsberechtigt, die den Handwerker beauftragen.
  • Handwerker müssen Lohn- und Materialkosten in der Rechnung getrennt aufführen, da nur die Arbeitskosten selbst abzusetzen sind.
  • Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen, um die Handwerkerrechnung absetzen zu können.
  • Die Lohnkosten sind in der jährlichen Einkommenssteuererklärung anzugeben.
© Ideenkoch / Fotolia

Immobilienbesitzer und Mieter dürfen Handwerkerrechnung absetzen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Hausbesitzer, Wohnungsbesitzer und Mieter, die Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten an einer selbst genutzten Immobilie umsetzen lassen. Wichtig ist, dass sie dazu einen Fachhandwerker beauftragen. Denn Verbraucher können über das Programm nur die Handwerkerkosten abrechnen. Materialkosten müssen sie in voller Höhe selbst tragen.

Wichtig: Lohn- und Materialkosten müssen getrennt aufgeführt sein

Geht es um die Rechnung, sollten Sie von Anfang an darauf hinweisen, dass die Handwerker Lohn- und Materialkosten in eigenen Posten auf der Rechnung aufführen müssen. Darüber hinaus fordert das Finanzamt die Zahlung per Überweisung. Denn nur so lässt sich die tatsächliche Zahlung der Leistung belegen und nachprüfen.

Bei Unsicherheit: Unterstützung durch einen Steuerberater

Wer Handwerkerkosten absetzen möchte, kann diese in der jährlichen Einkommenssteuererklärung aufführen. Wie das richtig funktioniert, erklären Steuerberater und die Experten regionaler Lohnsteuerhilfe-Vereine. Im Vordruck zur Einkommensteuererklärung finden Sie die entsprechende Kategorie, um die Handwerkerrechnung abzusetzen, unter dem Punkt: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Diese Handwerkerkosten lassen sich steuerlich absetzen

Über die Einkommenssteuer lassen sich zahlreiche Handwerkerkosten absetzen. So gibt es die Vergünstigung unter anderem für:

  • das Reinigen der Abflussrohre
  • Maßnahmen an Wänden im Innen- und Außenbereich
  • Handwerkerleistungen an Dach, Fassade, Garage oder anderen Gebäudebestandteilen
  • Lohnkosten zum Aufstellen von Baugerüsten
  • das Durchführen einer Dachrinnenreinigung
  • die Kontrolle des Schornsteinfegers
  • Arbeiten im Rahmen der Gartengestaltung
  • das Modernisieren vom Badezimmer
  • die Reparatur oder den Austausch von Bodenbelägen
  • den Einbau oder die Überarbeitung von Fenstern und Türen
  • die Heizungswartung, die Reparatur oder den Austausch der Heizung
  • Arbeiten an Heizungs- und Warmwasseranlagen
  • die Reparatur von Haushaltsgegenständen (Waschmaschine, Trockner, …)

Auch Maßnahmen zum Schaffen von Wohnraum sind förderfähig

Seit einigen Jahren können Berechtigte auch Handwerkerkosten absetzen, die dem Schaffen von neuem Wohnraum dienen. Beispiele dafür sind der Anbau einer neuen Terrasse, eines Balkons oder eines Wintergartens. Wer sich unsicher ist, welche Leistungen steuerlich begünstigt werden, erhält eine Antwort von einem Steuerberater oder einem Berater der zahlreichen Lohnsteuerhilfe-Vereine.

Achtung: Doppleförderung einzelner Leistungen ist ausgeschlossen

Generell lassen sich nur Handwerkerkosten absetzen, für die noch keine anderen Fördermittel beantragt wurden. Nehmen Sie für die neue Umweltheizung eine Förderung des BAFA in Anspruch, dürfen Sie die Lohnkosten nicht steuerlich geltend machen. Anders ist das, wenn die Maßnahme den Fördervoraussetzungen des Bundesamtes für Wiederaufbau (BAFA) nicht entspricht. In diesem Fall gibt es keine BAFA-Mittel für den  Heizungstausch  und Antragsteller dürfen die Arbeitskosten der beauftragten Handwerker in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Hausbesitzer, Wohnungsbesitzer und Mieter, die beim Sanieren oder Renovieren einer selbst bewohnten Immobilie Geld sparen möchten, können die Handwerkerkosten absetzen. Mit einer Förderhöhe von 20 Prozent und maximal zulässigen Kosten von 6.000 Euro im Jahr sorgt das für eine Steuererleichterung von 1.200 Euro jährlich. Wichtig: Die Lohnkosten müssen eigens aus der Rechnung hervorgehen und Hausbesitzer müssen die Arbeiten per Überweisung bezahlen.

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