Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
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✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
✔ 2 Minuten Fragebogen ✔ Kompetente Beratung vor Ort
Handwerkerkosten absetzen und Steuern sparen? Davon haben sicher viele Menschen schon einmal gehört. Wir erklären, wie Hausbesitzer von der staatlichen Förderung profitieren und welche Arbeiten sich überhaupt anrechnen lassen. Außerdem geben wir eine Antwort auf die Frage, wie viel Geld es jedes Jahr zurückgibt.
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Stehen dringende Arbeiten am Haus an, können Sanierer die Lohnkosten für Handwerker von der Steuer absetzen. Mit einem Fördersatz von 20 Prozent und einer zulässigen Höchstsumme von 6.000 Euro im Jahr sinkt die Steuerlast dabei um 1.200 Euro jährlich. Mit dieser Maßnahme will der Staat nicht nur Sanierer fördern. Auch die Schwarzarbeit soll damit eingedämmt werden. Denn die steuerliche Förderung gibt es nur gegen Vorlage einer Rechnung.
Folgende Informationen sind zu berücksichtigen, wenn Sie die Handwerkerrechnung steuerlich absetzen möchten:
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Hausbesitzer, die Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten am eigenen Haus umsetzen lassen. Wichtig ist, dass sie dazu einen Fachhandwerker beauftragen. Denn Verbraucher können über das Programm nur die Handwerkerkosten abrechnen. Materialkosten müssen sie in voller Höhe selbst tragen.
Geht es um die Rechnung, sollten Hausbesitzer von Anfang an darauf hinweisen, dass die Handwerker Lohn- und Materialkosten in eigenen Posten auf der Rechnung aufführen müssen. Darüber hinaus fordert das Finanzamt die Zahlung per Überweisung. Denn nur so lässt sich die tatsächliche Zahlung der Leistung belegen und nachprüfen.
Wer Handwerkerkosten absetzen möchte, kann diese in der jährlichen Einkommenssteuererklärung aufführen. Wie das richtig funktioniert, erklären Steuerberater und die Experten regionaler Lohnsteuerhilfe-Vereine. Im Vordruck zur Einkommensteuererklärung finden Sie die entsprechende Kategorie, um die Handwerkerrechnung abzusetzen, unter dem Punkt: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Über die Einkommenssteuer lassen sich zahlreiche Handwerkerkosten absetzen. So gibt es die Vergünstigung unter anderem für:
Seit einigen Jahren können Hausbesitzer auch Handwerkerkosten absetzen, die dem Schaffen von neuem Wohnraum dienen. Beispiele dafür sind der Anbau einer neuen Terrasse, eines Balkons oder eines Wintergartens. Wer sich unsicher ist, welche Leistungen steuerlich begünstigt werden, erhält eine Antwort von einem Steuerberater oder einem Berater der zahlreichen Lohnsteuerhilfe-Vereine.
Generell lassen sich nur Handwerkerkosten absetzen, für die noch keine anderen Fördermittel beantragt wurden. Nehmen Hausbesitzer für die neue Hybridgasheizung mit Brennwerttechnik eine Förderung des BAFA in Anspruch, dürfen sie die Lohnkosten nicht steuerlich geltend machen. Anders ist das, wenn die Maßnahme den Fördervoraussetzungen des Bundesamtes für Wiederaufbau (BAFA) nicht entspricht. In diesem Fall gibt es keine BAFA-Mittel für den Heizungstausch und Hausbesitzer dürfen die Arbeitskosten der beauftragten Handwerker in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben.
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