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SolarPLUS: Förderung für PV und Speicher in Berlin neu aufgelegt

  • von Alexander Rosenkranz
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Mit der SolarPLUS-Förderung hat das Land Berlin ein beliebtes Programm zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Speichern neu aufgelegt. Die Antragstellung ist seit dem 21. März 2025 möglich. Welche Maßnahmen förderbar sind, wie hoch die Förderung ausfällt und wie Sie von den Mitteln aus dem SolarPLUS-Programm in Berlin profitieren, erklären wir in den folgenden Abschnitten.

Dieses Bild wurde von einer KI erstellt

SolarPLUS soll den PV-Ausbau in Berlin beschleunigen

Das SolarPLUS-Programm ist ein Förderprogramm des Landes Berlin. Es soll den Ausbau von Photovoltaikanlagen sowie Speicherlösungen vorantreiben und richtet sich dabei an die gesamte Gesellschaft. So gibt es Zuschüsse nicht nur für Balkonsolaranlagen oder Aufdachsysteme, sondern auch für Mieterstromlösungen und die Konzepterstellung für größere Vorhaben. Als zentraler Baustein der Energiewende soll das Programm die Nutzung von Solarstrom attraktiver und wirtschaftlicher gestalten.

Wichtig zu wissen: Nach der Neuauflage des SolarPLUS-Förderprogramms ist das Interesse ungebrochen. Das führt aktuell zu Bearbeitungszeiten von bis zu 6 Monaten. Um die Förderfähigkeit nicht zu verlieren, dürfen Sie erst nach dem Erhalt der Freigabe mit der Sanierung beginnen.

Bis zu 65 Prozent Förderung für PV-Anlagen und Stromspeicher

Zum Überwinden finanzieller Hürden übernimmt das Land Berlin mit dem SolarPLUS-Programm bis zu 65 Prozent der anfallenden Kosten. Es fördert dabei unter anderem die Beratung, die Erstellung von Gutachten, den Ausbau der Hauselektrik, die Anschaffung von Solarspeichern und die Installation von Steckersolaranlagen. Auch besondere PV-Anlagen, etwa solche auf denkmalgeschützten Gebäuden oder an Fassaden, fördert das Land Berlin mit dem Angebot.

Kreis der Antragsberechtigten ist groß  

Das SolarPLUS-Programm kommt dabei nicht nur Firmen sowie Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern zugute. Es richtet sich auch an Vermietende und Mietende, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Gewerbetreibende sowie Pächterinnen und Pächter.  

SolarPLUS: Die Module des Förderprogramms im Überblick

Das Förderangebot im SolarPLUS-Programm unterteilt sich in zwölf einzelne Module. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick und zeigt, wie hoch die Solarförderung jeweils ausfällt.

Modul

Inhalt

Förderhöhe

A 1  Dachgutachten

Kosten für die Erstellung des Gutachtens bzw.
der Studie bzw. des Konzeptes

Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 %

mittlere Unternehmen: 55 %

große Unternehmen: 45 %

Dachgutachten sowie Zähler- und Messkonzepte maximal 5.000 EUR

Machbarkeitsstudien maximal 15.000 EUR

A 2  Machbarkeitsstudien

A 3  Zähler- und Messkonzepte

 

A 4  Steuerberatungen

Kosten der Erstberatung für die Veranlagung einer PV-Anlage

pauschal 226,10 €

B1 Messplätze

Ausschließlich Kosten, die im Rahmen der Errichtung/ Erneuerung des Zählerschrankes notwendig sind.

Nicht förderfähig sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung der PV-Anlage selbst stehen.

Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 %

mittlere Unternehmen: 55 %

große Unternehmen: 45 %

maximal 10.000 EUR

B2 Zusammenlegung von Hausanschlüssen

Kosten für den Rückbau alter Hausanschlüsse und Erneuerung bzw. Verstärkung bestehender
Hausanschlüsse sowie Materialkosten für ggf. stärkere Kabel; inkl. Arbeitsaufwand und Planungskosten

Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 %

mittlere Unternehmen: 55 %

große Unternehmen: 45 %

maximal 5.000 EUR

C1 Kauf Stromspeicher

Kosten für den Speicher (Förderung je Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität)

Verfügungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern:

300 EUR je nutzbarer kWh

maximal 15.000 EUR

 

Investitionskosten für den Stromspeicher

Investitionskosten für das Energiemanagementsystem

Investitionskosten für Batteriewechselrichter bzw.

zwei Drittel der Investitionskosten für Hybridwechselrichte,

Kosten für die Installation des Speichers, des Energiemanagementsystems und des Wechselrichters

Verfügungsberechtigte v. Mehrfamilienhäusern,

kleine Unternehmen: 65 %

mittlere Unternehmen: 55 %

große Unternehmen: 45 %

maximal 30.000 EUR

 

C2 Pacht/Leasing Stromspeicher

Förderung je Kilowattstunde Speicherkapazität des Speichers

300 EUR je nutzbarer kWh

maximal 15.000 EUR

D1 Denkmalgerechte PV

Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlage

Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 %

mittlere Unternehmen: 55 %

große Unternehmen: 45 %

maximal 30.000 EUR

maximal 100 Förderfälle insgesamt

D2 Fassaden-PV

Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlage (gilt nicht für Steckersolargeräte an der Fassade)

Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 %

mittlere Unternehmen: 55 %

große Unternehmen: 45 %

maximal 30.000 EUR

maximal 100 Förderfälle insgesamt

D3 Gründach-PV

Mehrkosten der PV-Anlage auf einem Gründach gegenüber einer Standard PV-Anlage  (z. B. für höhere Unterkonstruktionen)

Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 %

mittlere Unternehmen: 55 %

große Unternehmen: 45 %

maximal 15.000 EUR

maximal 100 Förderfälle insgesamt

E Steckersolargeräte

Steckersolargeräte für den Strom vom Balkon, der Terrasse oder dem Gartenzaun

max. 250 Euro pro Gerät (PV-Module inkl. einem Wechselrichter)

Antragstellung: So sichern Sie sich die Förderung in Berlin

Möchten Sie das SolarPLUS-Förderprogramm für sich nutzen? Dann müssen Sie die Antragsunterlagen vor dem Beginn der Maßnahme bei der IBB Business Team GmbH einreichen. Beachten Sie dabei, dass es ein Antragsportal für die Module A bis D und ein separates Portal für das Modul E gibt. Haben Sie bereits andere Förderangebote beantragt? Das ist kein Problem. Die SolarPLUS-Förderung lässt sich mit vielen anderen Programmen kombinieren.

Diese Voraussetzungen sind bei der Antragstellung zu erfüllen

Abhängig davon, wer die SolarPLUS-Förderung beantragt, gelten eine Reihe von Voraussetzungen. So müssen Mietende etwa die schriftliche Zustimmung des Vermietenden oder der Hausverwaltung zur Umsetzung der geplanten Maßnahme haben. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sicherstellen, dass die Installation der Technik einer eventuell bestehenden Haus- bzw. Gemeinschaftsordnung nicht entgegensteht. Pächterinnen und Pächter benötigen die schriftliche Genehmigung  der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückeigentümers (gilt nicht bei Montage an Zäunen, Terrasseneinfassungen etc.). Wichtig ist außerdem, dass Sie Steckersolargeräte bei der Bundesnetzagentur registrieren lassen, um die Förderung aus dem SolarPLUS-Programm zu bekommen.

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