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Entscheiden Sie sich für eine neue Solarthermieanlage, erhalten Sie Fördermittel vom Staat. Das gilt vor allem für Sanierer, die zwischen Zuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen wählen können. Wer neu baut und dabei den Effizienzhausstandard 40 NH erreicht, bekommt ebenfalls eine Förderung für die Solarthermie. Erhältlich sind dabei zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen. Wie hoch die Konditionen ausfallen und wie Sie Fördermittel für eine thermische Solaranlage beantragen, erklären wir in den folgenden Abschnitten.
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Geht es um eine Sanierung, bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) die attraktivste Förderung der Solarthermie. Denn sie stellt Zuschüsse in Höhe von 25 Prozent in Aussicht, die Besitzer mindestens fünf Jahre alter Häuser über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen können. Antragsberechtigt sind alle, die in einem Wohn- oder Nichtwohngebäude eine Solarthermieanlage nachrüsten.
Ganz gleich, ob Sie nur das Trinkwasser erwärmen oder die Solarthermie auch zur Heizungsunterstützung einsetzen: Förderung erhalten Sie in beiden Fällen. Voraussetzung ist, dass die neuen Kollektoren die technischen Mindestanforderungen erfüllen und bestenfalls in der BAFA-Liste förderbarer Solarkollektoranlagen aufgeführt sind.
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Von der Förderung für die Solarthermie profitieren Sie auch dann, wenn Sie diese mit einer neuen oder bestehenden Heizung für fossile Energieträger kombinieren. Während dabei nur die Kosten der thermischen Solaranlage förderbar sind, lassen sich bei der Verbindung mit anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Hybridheizung) die gesamten Sanierungskosten anrechnen. Während es für die Solarthermie immer 25 Prozent Förderung gibt, erhalten Sie zudem:
Tauschen Sie im gleichen Zuge eine Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung aus, steigt die Förderrate um weitere zehn Prozent an. Insgesamt erhalten Sie dann eine Förderung von bis zu 35 Prozent für die Solarthermie.
Wichtig: Den Austauschbonus erhalten Sie für den Austausch zentraler Wärmeerzeuger oder Einzelöfen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie nach der Sanierung auf den Einsatz fossiler Energieträger verzichten. Gaszentralheizungen müssen zudem mindestens 20 Jahre alt sein. Für Gasetagenheizungen gibt es keine Vorgaben.
Möchten Sie die Förderung der Solarthermie in Anspruch nehmen, lassen sich pro Wohneinheit und Kalenderjahr Kosten von bis zu 60.000 Euro anrechnen. Im Nicht-Wohnbereich stehen Ihnen förderfähige Kosten von 1.000 Euro pro Quadratmeter beheizte Fläche zur Verfügung. Diese decken neben der Solarkollektoranlage auch zahlreiche Umfeldmaßnahmen ab. Dazu gehören:
Die Höchstgrenze der förderbaren Kosten liegt im Wohnbereich bei 600.000 Euro und im Nicht-Wohnbereich bei fünf Millionen Euro pro Gebäude.
Den BAFA-Zuschuss für die Solarthermie beantragen Sie vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die Webseite des BAFA. Direkt danach können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit den Arbeiten beginnen. Ob Sie die Solarthermie-Förderung tatsächlich erhalten, erfahren Sie mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheides. Sobald dieser eingetroffen ist, haben Sie 24 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Kommt es ohne Ihr Verschulden zu Verzögerungen, können Sie den Bewilligungszeitraum auf Antrag um 24 Monate verlängern lassen. Nach Abschluss aller Arbeiten reichen Sie Verwendungsnachweis und Fachunternehmererklärung ein, um die beantragten Mittel ausgezahlt zu bekommen.
Die staatliche Förderung der Solarthermie ist mit technischen Mindestvoraussetzungen verbunden. Wir stellen die wichtigsten zusammen:
Keine Förderung gibt es für Solarkollektoren wie Schwimmbadabsorber, die über keine transparente Abdeckung auf der Frontseite verfügen.
Haben Sie den Antragszeitpunkt beim BAFA verpasst, können Sie die steuerliche Förderung der Solarthermie in Anspruch nehmen. Entscheiden Sie sich dafür, reduziert das Finanzamt Ihre Einkommensteuerlast um 20 Prozent der Sanierungskosten, wobei auch Ausgaben für Maßnahmen an der Gebäudehülle anrechenbar sind. Insgesamt liegt die Vergünstigung bei maximal 40.000 Euro, die Sie über drei Jahre verteilt steuerlich geltend machen können. Voraussetzung ist, dass es sich um Sanierungsarbeiten an einem mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Haus handelt.
Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen für die staatliche Förderung nicht, können Sie zumindest die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Jedes Jahr lassen sich auf diese Weise Ausgaben von bis zu 6.000 Euro berücksichtigen. Bei einem Fördersatz von 20 Prozent sinkt Ihre Steuerlast dabei um bis zu 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung für die alternative Förderung der Solarthermie ist, dass es sich um die Sanierung einer selbst genutzten Immobilie handelt.
Möchten Sie ein Angebot zur steuerlichen Förderung der Solarthermie nutzen, beantragen Sie die Vergünstigungen nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung. Während Sie für den Handwerkerbonus die Lohnkosten nachweisen müssen, benötigen Sie für den Sanierungsbonus eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster des Bundesfinanzministeriums.
Geht es um einen Neubau, erhalten Sie Fördermittel für Solarthermieanlagen nur im Rahmen der Effizienzhausförderung. Erhältlich sind dabei Darlehen aus dem Programm 261/262 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die mit einem fünfprozentigen Tilgungszuschuss ausgestattet sind. Voraussetzung ist das Erreichen der Effizienzhausstufe 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat (NH-Klasse). Erfüllen Sie diese Vorgabe, beantragen Sie die Mittel rechtzeitig vor dem Baubeginn über Ihre Hausbank.
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