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Übersicht: Förderung für das BHKW

  • von Alexander Rosenkranz
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In Deutschland werden energieeffiziente und umweltfreundliche Heizsysteme mitsamt deren Umstellung gefördert. Das geschieht zum Beispiel über Kredite oder über Zuschüsse, welche an bestimmte Anforderungen geknüpft sind. Möglichkeiten für eine Förderung für das  BHKW  existieren sowohl auf Bundes- und Länderebene als auch kommunal und durch privatwirtschaftliche Einrichtungen. Ein Vergleich lohnt sich also.

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Bundesweite Angebote als Basis-Förderung für das BHKW

Der Kauf von Blockheizkraftwerken, so der ausgeschriebene Name für die Abkürzung BHKW, wird vom Bund gefördert. Bei diesen Fördermöglichkeiten ist zu berücksichtigen, dass sich vor allem die Konditionen und Voraussetzungen regelmäßig ändern. Daher sollten Sie sich zeitnah vor der Anschaffung eines BHKWs bei den zuständigen Stellen informieren, um etwaige Änderungen frühzeitig wahrzunehmen. Trotz dessen gibt es zahlreiche grundsätzliche Bedingungen für die Förderung eines BHKW. 

Prinzipiell gibt es mehrere Anlaufstellen für die passende Förderung. Die bekanntesten Institutionen sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hinzu kommen speziell für Blockheizkraftwerke aufgelegte Förderprogramme auf Landesebene. Ob diese in Ihrer Region verfügbar sind, weiß ein ansässiger Energieberater oder Heizungsbauer.

© Holger Luck / Fotolia

BHKW-Förderung durch die KfW

Ziehen Sie eine Förderung durch die KfW in Betracht, können unterschiedliche Programme für Ihr Vorhaben passen. Grundsätzlich vergibt die KfW dabei zinsgünstige Darlehen. Abhängig vom Förderangebot können diese mit Tilgungszuschüssen verbunden sein.  

Geht es um ein Blockheizkraftwerk für feste Biomasse, Biogas oder Erdwärme, greift das Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard". Dieses richtet sich sowohl an Gewerbe, Freiberufler, Privatpersonen als auch an gemeinnützige Antragsteller, die den erzeugten Strom verkaufen beziehungsweise einspeisen möchten. Die Förderung gilt sowohl für ein Mini-BHKW als auch für ein Mikro-BHKW; allgemein werden dadurch kleine Anlagen gefördert.

Daneben gibt es das KfW-Förderprogramm 261 "Wohngebäude – Kredit". Hier erhalten Sie Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von fünf bis 45 Prozent für die Sanierung zum Effizienzhaus. Neben den allgemeinen Sanierungskosten lassen sich hier auch die Ausgaben für ein BHKW bei der Förderung mit anrechnen, wenn es sich dabei um eine Brennstoffzellenheizung handelt.  

Geht es um einen Neubau, ist das Programm 297 der KfW "Klimafreundlicher Neubau" zu erwähnen. Hier bekommen Sie besonders günstige Darlehen ohne Tilgungszuschuss, die sich zur Neubau- und BHKW-Förderung nutzen lassen. Wichtig ist allerdings, dass das Blockheizkraftwerk dazu mit grünem Wasserstoff oder Biomethan arbeitet. Bei dem Einsatz fossiler Rohstoffe gibt es hingegen keine Förderung für das BHKW.  

Wichtig zu wissen: Bis Ende 2022 förderte der Staat BHKWs mit Brennstoffzellentechnik über das KfW-Programm 433. Erhältlich waren Zuschüsse von bis zu 40 Prozent für Neubau- und Sanierungsvorhaben. 2023 wurde dieses Angebot von der BEG-EM-Förderung vom BAFA abgelöst.

Die KfW-Förderung für das BHKW im Detail

Die Förderanträge werden bei einem durchleitenden Kreditinstitut (zum Beispiel Hausbank) gestellt  und durch diese ausgezahlt. Wie oben erwähnt, müssen Sie den Antrag im Vorfeld stellen. Einen Energie-Experten heranzuziehen, ist dabei teilweise Pflicht.

  • Über das  Programm 270 gib es 100 Prozent der förderfähigen Nettoinvestition in Form eines Kredits. Dabei gilt die Obergrenze von 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Der Kredit kann in Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Tilgungszuschüsse oder andere Vergünstigungen gibt es nicht.
  • Über das Programm 261 der KfW erhalten Sie zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von fünf bis 45 Prozent. Pro Wohneinheit lassen sich dabei Kosten von 120.000 bis 150.000 Euro anrechnen. Wie hoch Kreditraten und Tilgungszuschüsse im Einzelfall sind, hängt von der geplanten/erreichten Effizienzhausstufe ab.   Je höher diese ist, umso mehr Geld gibt es zur Sanierungs- und BHKW-Förderung.
  • Mit dem Programm 297 fördert die KfW Bauherren, die ein Effizienzhaus 40 mit hohen Anforderungen an den Treibhausgasausstoß errichten. Es gibt keinen Tilgungszuschuss und die Kredithöhe liegt je nach Qualität des Neubaus bei 100.000 bis 150.000 Euro pro Wohnung.

Wichtig zu wissen ist, dass die KfW-Mittel häufig nicht mit der Förderung nach KWKG oder EEG kombinierbar sind. Sie müssen sich daher zwischen dieser und dem KWK-Zuschlag  entscheiden.

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Bundesweite Förderung für das BHKW durch die KfW

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) bekommen Sie auch von der KfW eine separate BHKW-Förderung. Erhältlich ist diese bei der Sanierung mindestens fünf Jahre alter, eigener Gebäude. Voraussetzung ist der Einbau einer Brennstoffzellenheizung, die entweder mit Biomethan, grünem oder blauem Wasserstoff arbeitet. Verbrennt das  Mini-BHKW  hingegen fossile Rohstoffe wie Erdgas, ist die BHKW-Förderung von der KfW nicht möglich.  

Wer die Voraussetzungen erfüllt und rechtzeitig vor dem Beginn der Maßnahme einen Förderantrag über das Online-Portal "Meine KfW" stellt, bekommt Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Tauschen selbstnutzende Eigentümer im gleichen Zuge eine Biomasse-, Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtstromspeicherheizung aus, erhalten Sie mit dem Klimageschwindigkeits-Bonus 20 Prozent Förderung extra. (Wichtig: Gaszentralheizungen müssen dazu 20 Jahre oder älter sein; für Gas-Etagenheizungen und andere Systeme gibt es diese Einschränkung nicht.) Noch einmal 30 Prozent extra erhalten selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro.   Wer alle Boni in Anspruch nimmt, erhält die vorgegebene Höchstförderung von 70 Prozent. Außerdem ist in jedem Förderfall auch ein günstiger Ergänzungskredit der KfW verfügbar, um offene Finanzierungslücken zu schließen.  

KWK-Vergütung für den selbst erzeugten Strom

Neben den Fördermitteln der KfW fördert der Staat Anlagenbetreiber auch mit einer Vergütung für den selbst erzeugten Strom. Geregelt ist die Höhe im KWK-Gesetz, einem Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Bis zu einer elektrischen Leistung von 50 kW gibt es dabei 16 Cent für jede selbst erzeugte und in das öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde. Wer den Strom im eigenen Haus verbraucht, bekommt hingegen acht Cent pro Kilowattstunde. Die KWK-Vergütung gibt es für die ersten 60.000 Betriebsstunden. Wer eine stromerzeugende Heizung mit einer elektrischen Leistung von maximal zwei Kilowatt installiert, kann sich die Vergütung auch vorab komplett auszahlen lassen. Verbraucher bekommen dabei eine Vergütung von vier Cent pro Kilowattstunde und maximal 4.800 Euro (2 Kilowatt x 4 Cent/Kilowattstunde x 60.000 Stunden).  

Wichtig zu wissen:  Den KWK-Zuschlag für selbst erzeugten Strom gibt es nur, wenn Anlagenbetreiber die BHKW-Förderung des BAFA nicht in Anspruch nehmen.  

Alternativ: Die steuerliche Förderung für Blockheizkraftwerke  

Eine Alternative zur Förderung für BHKW-Anlagen bietet der Steuerbonus für die Sanierung. Dieser steht privaten Anlagenbetreibern zur Verfügung, die die Technik in einem mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Haus nachrüsten. Sie haben die Möglichkeit, 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer abzusetzen. Die steuerliche Förderung ist auf 40.000 Euro begrenzt und neben der KWK-Technik auch für andere Sanierungsarbeiten am Haus nutzbar. Die Antragstellung erfolgt nachträglich über die Einkommenssteuererklärung. Dazu benötigen Sie die ausgefüllte Fachunternehmererklärung nach dem Muster des Bundesfinanzministeriums. Eine Kombination mit anderen Förderangeboten ist in der Regel nicht möglich.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Auf regionaler Ebene gibt es Alternativen für die Förderung des BHKW, die sich je nach Ländern und Kommunen teils erheblich unterscheiden können. Zudem stehen die Förderungen durch den Bund zur Auswahl. Hier sollten Anlagenbetreiber besonders auf aktuell gültige Konditionen und Anforderungen hinsichtlich des Gerätes, eventueller Hersteller und des Antragszeitraums achten.

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