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Ist die Förderung einer Ölheizung möglich?

  • von Jeannette Kunde
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Mit Öl zu heizen, hat sich über viele Jahre bewährt. In etwa einem Viertel der deutschen Haushalte sorgt diese sichere und erprobte Heiztechnologie für Wärme und Warmwasser. Doch gibt es auch zukünftig eine Förderung für die Ölheizung? Vor allem die Klimadebatte und das Klimapaket von 2019 sowie die aktuellen Anpassungen in der Förderlandschaft haben bei vielen Menschen Fragen hinterlassen. Der folgende Artikel zeigt Ihnen, was es zu beachten gilt, und beantwortet die Frage, ob Sie noch eine Förderung für eine Ölheizung beantragen können.

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Ist die Förderung der Ölheizung noch gültig?

Um der Frage nachzugehen, ist herauszustellen, dass das Klimapaket der Bundesregierung kein generelles Verbot der Ölheizung beschlossen hat. Bestehende Kessel dürfen weiter betrieben werden, bis sie unter die Austauschpflicht (Paragraph 72 des Gebäudeenergiegesetzes, GEG) fallen. So müssen 2022 beispielsweise alle alten Ölkessel raus, die mit dem Baujahr 1992 gekennzeichnet sind. Zumindest dann, wenn sie noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Weitere Ausnahmen finden Sie in unserem Beitrag zur  Austauschpflicht von alten Ölheizungen.

Darüber hinaus dürfen weiterhin Ölheizungen mit Brennwerttechnik eingebaut werden, wenn die Versorgung zumindest teilweise mit flüssiger Biomasse erfolgt. Während der Anteil erneuerbarer Energien bei Einbau vor der kommunalen Wärmeplanung schrittweise steigen soll, ist nach Abschluss der regionalen Planung ein EE-Anteil von 65 Prozent verpflichtend. Alternativ können Sie die neue Ölheizung mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage kombinieren. Ausnahmen gibt es darüber hinaus auch dann, wenn der Auf- oder Ausbau eines Wärmenetzes geplant ist. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag zum neuen Heizungsgesetz.

© Marco2811 – stock.adobe.com

Keine Förderung für Ölheizungen!

Die  Heizungsförderung  als Einzelmaßnahme ist mit dem Jahresbeginn 2021 in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) übergegangen. Über diese gibt es eine Förderung der Ölheizung nicht mehr. Weder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) noch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die Ölheizung förderfähig. Das gilt nicht nur als Sanierungsmaßnahme im Bestand, sondern greift auch im Neubau. Darüber hinaus gilt: Der Effizienzhaus-Standard ist mit dem Einbau einer  Öl-Brennwertheizung  nicht mehr zu erreichen.  

Alte Ölheizung raus und von der Austauschprämie profitieren

Möchten Sie Ihre alte Ölheizung ersetzen, bleibt für die Förderung der Anlage nur der Umstieg auf einen Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien. Das schließt  Biomasseheizungen,  Wärmepumpen, EE-Hybridheizungen, innovative Heizanlagen auf EE-Basis und den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ein. Auf die förderfähigen Kosten der genannten Systeme erhalten Sie durch den Austausch der alten Ölheizung zusätzlich 20 Prozent, sofern Sie die eigene Immobile selbst nutzen. Im Beitrag "Alternativen zur Ölheizung" können Sie sich einen Überblick verschaffen, welches System sich für Ihr Zuhause eignet.  

Eine bestehende Ölheizung um eine Umweltheizung ergänzen

Neben dem kompletten Umstieg auf ein System mit erneuerbaren Energien können Sie Ihre Ölheizung auch durch eine Umweltheizung wie eine Wärmepumpe oder EE-Hybridheizung sowie um eine Solarthermieanlage ergänzen. Dies kann durchaus eine gute Übergangslösung darstellen. Hier ist zu beachten, dass Sie nur für den neuen Wärmeerzeuger eine Förderung beantragen können. Je nach System sind dabei spezifische technische Voraussetzungen zu erfüllen. Grundsätzlich gilt, dass die überwiegende Wärme von der neuen Anlage kommen muss. Die Ölheizung dient lediglich als  Spitzenlastkessel.  

Übrigens: Seit 2024 fördert der Staat auch Wärmepumpen-Hybridheizungen, wenn diese als Kompaktgerät neben der Wärmepumpe beispielsweise auch eine Ölheizung enthalten. Förderbar sind allerdings nur die Mehrkosten des Wärmepumpenanteils, die Pauschal mit 65 Prozent anzunehmen sind.  

Förderung der Ölheizung bei Optimierung beantragen 

Läuft die Anlage noch fehlerfrei, ist ein Austausch oft erst einmal nicht nötig. Günstiger ist es, die Wärmeverteilung zu optimieren. Denn das sorgt für einen effizienten Betrieb und dafür, dass Sie spürbar Energie und Geld einsparen. Gehen Sie diesen Weg, bekommen Sie auch bei der Optimierung einer Ölheizung Förderung vom Staat. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent, die Sie mit einem günstigen Ergänzungskredit kombinieren können.

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Zahlreiche Maßnahmen an der Ölheizung sind förderbar  

Förderbar sind dabei sämtliche Arbeiten, mit denen die Effizienz des Gesamtsystems steigt. So etwa der hydraulische Abgleich, die Einstellung der Heizkurve oder der Austausch zu klein dimensionierter Heizflächen. Selbst für den Einbau einer Flächenheizung bekommen Sie finanzielle Unterstützung, wenn Sie bei Ihrer Ölheizung eine Förderung für die Optimierung beantragen.

Wichtigste Voraussetzungen zum Erhalt der Fördermittel

Voraussetzung für die Förderung der Optimierung Ihrer Ölheizung ist, dass die Anlage mindestens zwei und höchstens 20 Jahre alt ist. Es muss sich um ein mindestens fünf Jahre altes Gebäude handeln und die Anzahl der Wohneinheiten ist auf fünf begrenzt. Geht es um die Förderung der Optimierung Ihrer Ölheizung im Nichtwohngebäude, ist eine Obergrenze von 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche zu beachten. Wichtig ist außerdem, dass Sie mindestens einen hydraulischen Abgleich durchführen, sofern dieser noch nicht erfolgte.  

Förderung der Ölheizung bei Optimierung beantragen

Erfüllen Sie die hier aufgeführten Vorgaben, beantragen Sie die Förderung der Ölheizung bei Optimierung vor Maßnahmenbeginn über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dazu benötigen Sie einen Liefer-/Leistungsvertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung, einen vorläufigen Ausführungstermin und eine technische Projektbeschreibung (TPB) von Ihrem Fachhandwerker. Liegen diese Dokumente vor, stellen Sie den Antrag vor Maßnahmenbeginn online über die Webseite des BAFA.  

Entlastungen für Hochwasser-Opfer aus Bayern und Baden-Württemberg

Schwere Regenfälle haben im Frühjahr 2024 große Schäden verursacht. Besonders betroffen waren Bayern und Baden-Württemberg. Um den Opfern schnell und unbürokratisch zu helfen, führte der Staat mehrere Vereinfachungen bei der BEG-Förderung ein. Diese betreffen folgende Punkte:

  • Wiederantrag:  Auch wenn die Mindestnutzungsdauer einer geförderten Maßnahme nicht abgelaufen ist, dürfen Sie Mittel erneut in Anspruch nehmen. Das gilt zumindest dann, wenn die erneute Durchführung der Maßnahme durch das Hochwasser nötig ist.  
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: Wurde die bestehende Heizung durch die Überschwemmung beschädigt, bekommen Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus trotzdem. Sie müssen allerdings bestätigen, dass die Anlage vor dem Hochwasser noch lief.    
  • Kombination von Förderangeboten: Als Hochwasser-Opfer steht Ihnen eine Kumulierungsgrenze von 100 Prozent zur Verfügung, wenn Sie Fördermittel aus verschiedenen Töpfen parallel in Anspruch nehmen.

Wie Sie die Ausnahmen für sich nutzen, erfahren Sie im jeweiligen Antragsprozess der BEG bei BAFA oder KfW.

Steuerbonus für die neue Ölheizung?

Bei Nichteinhaltung der technischen Voraussetzungen oder bei verspäteter Antragstellung gibt es für viele Heizsysteme die Option einer steuerlichen Förderung. Aber auch dies ist für die Ölheizung seit 2020 ausgeschlossen.  

Handwerkerkosten von der Steuer absetzen

Grundsätzlich können Sie jedoch die Handwerkerkosten für den Einbau einer neuen Ölheizung geltend machen. Dabei ist die Höchstsumme auf 6.000 Euro für die Maßnahmen beziehungsweise Leistungen begrenzt. Davon können Sie bis zu 20 Prozent (also 1.200 Euro) bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Achten Sie darauf, dass Technik und Arbeitsleistung getrennt auf der Rechnung abgebildet werden. Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag "Handwerkerkosten absetzen".  

Fazit von Jeannette Kunde

Die Förderung für den reinen Ölkessel gibt es nicht mehr. Dennoch können Sie ergänzende Systeme fördern lassen. Hierbei ist entscheidend, dass der Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien zu einem Großteil den Wärmebedarf abdeckt. Damit können Sie nicht nur die Anschaffungskosten merklich reduzieren, Sie investieren zudem in die Zukunft und schonen die Umwelt.

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