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Ist die Förderung einer Ölheizung möglich?

  • von Jeannette Kunde
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Mit Öl zu heizen, hat sich über viele Jahre bewährt. In etwa einem Viertel der deutschen Haushalte sorgt diese sichere und erprobte Heiztechnologie für Wärme und Warmwasser. Doch gibt es auch zukünftig eine Förderung für die Ölheizung? Vor allem die Klimadebatte und das Klimapaket von 2019 sowie die aktuellen Anpassungen in der Förderlandschaft haben bei vielen Menschen Fragen hinterlassen. Der folgende Artikel zeigt Ihnen, was es zu beachten gilt, und beantwortet die Frage, ob Sie noch eine Förderung für eine Ölheizung beantragen können.

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Ist die Förderung der Ölheizung noch gültig?

Um der Frage nachzugehen, ist herauszustellen, dass das Klimapaket der Bundesregierung kein generelles Verbot der Ölheizung beschlossen hat. Bestehende Kessel dürfen weiter betrieben werden, bis sie unter die Austauschpflicht (Paragraph 72 des Gebäudeenergiegesetzes, GEG) fallen. So müssen 2022 beispielsweise alle alten Ölkessel raus, die mit dem Baujahr 1992 gekennzeichnet sind. Zumindest dann, wenn sie noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Weitere Ausnahmen finden Sie in unserem Beitrag zur Austauschpflicht von alten Ölheizungen.

Darüber hinaus dürfen noch bis Ende 2025 herkömmliche Ölheizungen mit Brennwerttechnik eingebaut werden. Danach ist dies untersagt, sofern Gasheizungen, Wärmepumpen oder der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag "Verbot von Ölheizungen? Die wichtigsten Fragen und Antworten". 

© Marco2811 – stock.adobe.com

Keine Förderung für Ölheizungen!

Die Heizungsförderung als Einzelmaßnahme ist mit dem Jahresbeginn 2021 in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) übergegangen. Über diese gibt es eine Förderung der Ölheizung nicht mehr. Weder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) noch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die Ölheizung förderfähig. Das gilt nicht nur als Sanierungsmaßnahme im Bestand, sondern greift auch im Neubau. Darüber hinaus gilt: Der Effizienzhaus-Standard ist mit dem Einbau einer Öl-Brennwertheizung nicht mehr zu erreichen. 

Alte Ölheizung raus und von der Austauschprämie profitieren

Möchten Sie Ihre alte Ölheizung ersetzen, bleibt für die Förderung der Anlage nur der Umstieg auf einen Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien. Das schließt Biomasseheizungen, Wärmepumpen, EE-Hybridheizungen, innovative Heizanlagen auf EE-Basis und ein Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ein. Auf die förderfähigen Kosten der genannten Systeme erhalten Sie durch den Austausch der alten Ölheizung zusätzlich zehn Prozent.

Im Beitrag "Alternativen zur Ölheizung" können Sie sich einen Überblick verschaffen, welches System sich für Ihr Zuhause eignet. 

Eine bestehende Ölheizung durch eine Umweltheizung ergänzen

Neben dem kompletten Umstieg auf ein System mit erneuerbaren Energien können Sie Ihre Ölheizung auch durch eine Umweltheizung wie eine Wärmepumpe oder EE-Hybridheizung sowie um eine Solarthermie ergänzen. Dies kann durchaus eine gute Übergangslösung darstellen. Hier ist zu beachten, dass Sie nur für den neuen Wärmeerzeuger eine Förderung beantragen können. Je nach System sind dabei spezifische technische Voraussetzungen zu erfüllen. Grundsätzlich gilt, dass die überwiegende Wärme von der neuen Anlage kommen muss. Die Ölheizung dient lediglich als Spitzenlastkessel

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Steuerbonus für die neue Ölheizung?

Bei Nichteinhaltung der technischen Voraussetzungen oder bei verspäteter Antragstellung gibt es für viele Heizsysteme die Option einer steuerlichen Förderung. Aber auch dies ist für die Ölheizung seit 2020 ausgeschlossen. 

Handwerkerkosten von der Steuer absetzen

Grundsätzlich können Sie jedoch die Handwerkerkosten für den Einbau einer neuen Ölheizung geltend machen. Dabei ist die Höchstsumme auf 6.000 Euro für die Maßnahmen beziehungsweise Leistungen begrenzt. Davon können Sie bis zu 20 Prozent (also 1.200 Euro) bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Achten Sie darauf, dass Technik und Arbeitsleistung getrennt auf der Rechnung abgebildet werden. Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag "Handwerkerkosten absetzen". 

Fazit von Jeannette Kunde

Die Förderung für den reinen Ölkessel gibt es nicht mehr. Dennoch können Sie ergänzende Systeme fördern lassen. Hierbei ist entscheidend, dass der Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien zu einem Großteil den Wärmebedarf abdeckt. Damit können Sie nicht nur die Anschaffungskosten merklich reduzieren, Sie investieren zudem in die Zukunft und schonen die Umwelt.

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