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Hybride Heizsysteme verbinden mehrere Technologien in einer Anlage. Sie kombinieren deren Vorteile und sorgen effizient für niedrige Heizkosten sowie Emissionen. Beides sind Gründe, aus denen der Staat eine attraktive Förderung der Hybridheizung anbietet. Wer ein bestehendes Gebäude saniert, kann dabei zwischen Zuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen wählen. Wie das funktioniert und welche Alternative zur Förderung der Hybridheizung im Neubau bereitsteht, erklärt der folgende Ratgeber.
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Eine klassische Heizungsanlage besteht aus einem Wärmeerzeuger, der thermische Energie für Heizung und Warmwasser bereitstellt. Das ist vergleichsweise einfach zu realisieren, aber nicht für alle Situationen optimal geeignet. Verdeutlichen lässt sich das am Beispiel einer Wärmepumpe. Die Umweltheizung macht Energie aus der Luft, der Erde oder dem Grundwasser zum Heizen nutzbar. Besonders effizient funktioniert das allerdings nur, wenn der Temperaturunterschied zwischen Wärmequelle und Heizsystem gering ist. Während das im Heizbetrieb mit einer Flächenheizung gut funktioniert, sinkt der Wirkungsgrad bei der Warmwasserbereitung. Kombinieren Sie die Wärmepumpe mit Solarthermie, lässt sich dies ausgleichen. Denn dann sorgt die Solaranlage zumindest im Sommerhalbjahr allein für warmes Trinkwasser. Die Wärmepumpe bleibt aus oder arbeitet im optimalen Leistungsbereich. Die Hybridanlage kombiniert also nicht nur zwei Wärmequellen, sondern auch deren Vorzüge. Und das hat folgende Vorteile:
Ein weiterer Vorteil liegt in der Förderung der Hybridheizung, die der Staat an Bauherren und Sanierer vergibt. Steuerboni, Zuschüsse und Darlehen mit Tilgungszuschuss senken die Anschaffungskosten, was letztlich auch der Wirtschaftlichkeit zugutekommt. Die Förderung erfolgt über:
Wer ein bestehendes Gebäude saniert, hat in vielen Fällen Anspruch auf steuerliche Vergünstigungen oder Zuschüsse zur Hybridheizung. Letztere gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) für den Einbau einer Hybridheizung.
Alternativ steht der Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Diesen gibt es im Veranlagungsjahr 2022 für EE-Hybridheizungen, Renewable-Ready-Gasheizungen und Gas-Hybridheizungen. Wer die Heizung 2023 einbaut, kann den Steuerbonus nur zur Förderung der EE-Hybridheizung nutzen.
Die Hybridheizungs-Förderung vom BAFA erhalten Sanierer mindestens fünf Jahre alter Wohn- oder Nichtwohngebäude. Sie ist in Form von Zuschüssen erhältlich und vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online über die BAFA-Webseite zu beantragen. Wie hoch die Förderrate ausfällt, hängt von den eingesetzten Wärmeerzeugern ab. Denn seit 2023 gibt es die finanzielle Unterstützung nicht mehr für Anlagenpakete, sondern nur noch für einzelne Technologien. Wie hoch die Förderrate der einzelnen Komponenten ausfällt, zeigt die folgende Übersicht:
Hinzu kommt ein sogenannter Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von zehn Prozent, den Sanierer für den Austausch alter Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt), Gasetagenheizungen, sowie Öl-, Kohle- oder Nachstromspeicherheizungen (je Einzelofen oder Kessel) erhalten. Voraussetzung ist hier jedoch der Verzicht auf das Heizen mit fossilen Energieträgern.
Darüber hinaus fördert der Staat die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater mit Zuschüssen in Höhe von 50 Prozent.
Anrechenbar sind insgesamt Kosten von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr im Wohnbereich. Im Nichtwohnbereich erhalten Sanierer die Förderung der Hybridheizung für Kosten von bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche. Insgesamt liegen die Kostengrenzen bei 600.000 Euro im Wohnbereich und bei fünf Millionen Euro für Nichtwohngebäude.
Die Antragstellung erfolgt vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die Webseite des BAFA. Direkt nach dem Absenden der Antragsunterlagen können Sie bereits auf eigenes Risiko mit der Sanierung beginnen. Gewissheit verschafft jedoch erst der Zuwendungsbescheid, mit dem auch der Bewilligungszeitraum von 24 Monaten (maximal auf 48 verlängerbar) beginnt.
Wichtig zu wissen: War der Heizungstausch Bestandteil eines Sanierungsfahrplans, konnten Sanierer lange Zeit den iSFP-Bonus nutzen, um fünf Prozent mehr Förderung zu erhalten. Diese Möglichkeit gibt es für BAFA-geförderte Hybridheizungen nicht mehr.
Sie haben die Antragstellung verpasst oder möchten die BEG für eine andere Maßnahme nutzen? In solch einem Fall steht Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung bereit. Diesen gibt es in Höhe von 20 Prozent der Kosten, wenn es um die Sanierung eines mindestens zehn Jahre alten Gebäudes zur Eigennutzung geht. Erhältlich sind bis zu 40.000 Euro, die sich über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen lassen. Möglich ist das nachträglich über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum, in dem die Sanierung stattfand.
Eine Besonderheit ist, dass Sie die steuerliche Förderung der Hybridheizung bis 2022 auch für gasbasierte Hybridanlagen nutzen können. Unter anderem gilt dies für:
Genau wie bei BAFA-geförderten Hybridheizungen gibt es auch hier hohe technische Mindestanforderungen. Erfüllen Sie diese nicht, können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der Lohnkosten von der Steuer absetzen. Diese Möglichkeit besteht jedes Jahr. Voraussetzung ist, dass die Kosten bei Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten an einer selbst genutzten Immobilie anfallen. Die Antragstellung erfolgt nachträglich über die Einkommensteuererklärung.
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Geht es um einen Neubau oder eine ganzheitliche Sanierung und Sie planen den Einbau einer Hybridheizung? Dann gibt es die Förderung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Während Bauherren günstige Darlehen beantragen können, stehen Sanierern über das KfW-Programm 261 Darlehen mit Tilgungszuschuss zur Verfügung. Die Förderrate hängt dabei von der erreichten Effizienzhaus- /Effizienzgebäude-Stufe ab, wie die folgende Übersicht zeigt:
Effizienzhaus/Effizienzgebäude |
Tilgungszuschuss |
---|---|
Denkmal |
5 % |
85 (nur Wohngebäude) |
5 % |
70 |
10 % |
55 |
15 % |
40 |
20 % |
Attraktive Boni gibt es für das Heizen mit erneuerbaren Energien (EE-Klasse), den Erhalt eines Nachhaltigkeitszertifikats (NH-Klasse), die Sanierung eines besonders alten Gebäudes (Worst-Performing-Building-Bonus) oder eine serielle Sanierung - insgesamt ist auf diese Weise eine Extraförderung in Höhe von 5 bis 25 Prozent möglich.
Wichtig zu wissen ist, dass es die KfW-Förderung der Hybridheizung nicht allein für Wärmeerzeuger gibt. Vielmehr handelt es sich um eine Bau- oder Sanierungsförderung, bei der Sie neben den Baukosten auch die Ausgaben der Hybridanlage anrechnen können.
Wer die Fördermittel beantragen möchte, wendet sich vor Beginn des Vorhabens an die eigene Hausbank. Dazu ist auch die Bestätigung eines Energieberaters erforderlich.
Um den Ausbau regenerativer Energien zu fördern und CO2 einzusparen, vergibt der Staat attraktive Fördermittel für Hybridanlagen. Die wichtigsten Informationen:
Um Fördermittel für eine Hybridanlage beantragen zu können, sind hohe technische Voraussetzungen zu erfüllen. Das gilt zumindest für den Steuerbonus und die BAFA-Förderung der Hybridheizung. Welche Anforderungen das im Detail sind, hängt von der Art der miteinander kombinierten Heizsysteme ab. Im Allgemeinen geht es um den Verbrauch von mehr als 50 Prozent der Energie in der eigenen Anlage. Die Schadstoffemissionen sollten minimal sein und die Wärmeerzeuger müssen effizient arbeiten. Wichtig ist außerdem, dass ein Fachhandwerker die Maßnahme durchführt (Ausbahme BEG-Förderung) und die Einhaltung der Voraussetzungen zur Förderung betätigt. Für den Steuerbonus ist dazu ein Muster-Formular vom Finanzamt auszufüllen.
Kombinieren Sie mehrere Wärmeerzeuger zu einer Hybridheizung, erhalten Sie eine Förderung. Besonders attraktiv ist das für Sanierer, die hohe Zuschüsse für die Hybridanlage bekommen. Alternativ gibt es verschiedene Förderboni für den Fall, dass Sie den Antragszeitpunkt verpasst haben oder die technischen Mindestanforderungen nicht erfüllen. Bauherren erhalten hingegen zinsvergünstigte Darlehen für besonders effiziente und nachhaltige Gebäude.
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