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Mit Zuschüssen, steuerlichen Vergünstigungen und Darlehen bietet der Staat eine attraktive Förderung der Wärmepumpe. Erhältlich ist diese vor allem für Sanierer mit einem mindestens fünf Jahre alten Bestandsgebäude. Wer neu baut kann die Kosten der Umweltheizung bei der Effizienzhausförderung anrechnen lassen. Doch wie funktioniert das? Wie fallen die Konditionen aus und welche Voraussetzungen sind für die Förderung der Wärmepumpe zu erfüllen?
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Wer sich für das Heizen mit einer Wärmepumpe entscheidet, bekommt aktuell eine Förderung vom Staat. Besonders nachgefragt ist dabei die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Über diese erhalten Sie einen Zuschuss für den Heizungstausch oder die Erweiterung Ihrer bestehenden Heizung. Die Förderhöhe hängt von der eingesetzten Energiequelle ab und liegt zwischen 25 und 40 Prozent.
Wichtig zu wissen ist, dass die BEG-Mittel bereits vor der Sanierung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen sind. Haben Sie diesen Zeitpunkt verpasst, können Sie mit dem Steuerbonus auf eine alternative Förderung der Wärmepumpe zurückgreifen. Diese reduziert Ihre Einkommensteuerlast um 20 Prozent, wenn Sie eine mindestens zehn Jahre alte und selbst genutzte Immobilie sanieren.
Geht es um die Förderung der Wärmepumpe im Neubau, erhalten Sie Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese fördert Wärmepumpen zusammen mit den Baukosten des Hauses, wenn Sie die Anforderungen der BEG Neubau erfüllen. Das Besondere daran ist ein Tilgungszuschuss, der den zurückzuzahlenden Kreditbetrag reduziert.
Ob die neue Wärmepumpe thermische Energie aus der Luft, dem Erdreich oder dem Wasser zum Heizen nutzbar macht, spielt erst einmal keine Rolle. Denn die staatliche Förderung gibt es für alle aufgeführten Systeme, ganz gleich, ob Sie Wärme auf das Heizungswasser oder direkt auf die Raumluft übertragen. Bei Letzteren handelt es sich beispielsweise um Luft-Luft-Wärmepumpen, die ohne wasserführendes Heizsystem auskommen. Die wichtigsten Informationen zur Förderung der einzelnen Systeme:
In Kombination mit anderen Programmen gibt es auch Zuschüsse für Abluftwärmepumpen (Förderung der Lüftung) sowie Brauch- oder Trinkwasser-Wärmepumpen (Umfeldmaßnahme der Heizungsförderung). Gaswärmepumpen unterstützt der Staat hingegen nicht mehr.
Sind Sie noch unschlüssig, welche Wärmepumpe für Ihr Haus und Grundstück die passende ist, gibt Ihnen der Beitrag "Welche Wärmepumpe passt zu meinem Haus" umfassende Auskunft.
Die BEG- oder BAFA-Förderung der Wärmepumpe erhalten Sie für die Sanierung mindestens fünf Jahre alter Gebäude. Erfüllen Sie die Mindestanforderungen, vergibt der Staat Zuschüsse in Höhe von 25 Prozent. Setzen Sie auf das Erdreich oder das Grundwasser als Wärmequelle, steigt der Wärmepumpenzuschsuss um fünf Prozent an, sodass der Staat insgesamt 30 Prozent der angefallenen Investitionskosten erstattet. Gleiches gilt für den Einsatz natürlicher Kältemittel. Abrbeitet die neu Wärmepumpe mit R290, R600a, R1270, R717, R718 oder R744 steigt die Basisförderung ebenfalls um fünf Prozent an. Eine Kombination beider Bonus ist nicht möglich.
Wichtig ist, dass die Kosten bei maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit beziehungsweise 1.000 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche im Nichtwohnbau liegen. Höhere Ausgaben sind pro Kalenderjahr nicht förderbar.
Erweitern Sie eine bestehende Gas- oder Ölheizung? Kombinieren Sie die Wärmepumpe mit anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen? Auch in diesen Fällen haben Sie ein Anrecht auf die Wärmepumpenförderung. Verfügbar sind Zuschüsse in Höhe von 25 bis 30 Prozent für :
Installieren Sie ein Kompaktgerät, das Wärmepumpentechnik und Gas- oder Ölheizung miteinander kombiniert, erhalten Sie keine Fördermittel. Voraussetzung ist immer der Einbau eigenständiger Heizgeräte.
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Von besseren Konditionen profitieren Sie beim Austausch einer Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Denn dann vergibt der Staat den zehnprozentigen Austauschbonus, wodurch die Wärmepumpenförderung auf 35 bis 40 Prozent ansteigt. Während der Bonus auch für den Ersatz von Einzelöfen erhältlich ist, müssen Gaszentralheizungen mindestens 20 Jahre alt sein. Möchten Sie die Förderung für die Umstellung von Öl oder Gas auf eine Wärmepumpe beantragen, müssen Sie nach dem Heizungstausch auf fossile Energieträger verzichten. Das Gleiche gilt auch dann, wenn Sie eine Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen, um zukünftig mit Umweltwärme zu heizen.
Die Antragstellung erfolgt vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über das Onlineportal des BAFA. Haben Sie die Formulare digital ausgefüllt und abgeschickt, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Sanierung beginnen. Gewissheit darüber, dass Sie die BAFA-Förderung der Wärmepumpe tatsächlich erhalten, verschafft jedoch erst der Zuwendungsbescheid.
Um die BEG oder den Steuerbonus für die Sanierung nutzen zu können, muss Ihre neue Heizung einige Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten stellen wir im Folgenden zusammen:
Ab 2024 gelten höhere Anforderungen an die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Effizienz. Wärmepumpen müssen dann leiser sein. Ab 2025 sind zertifizierte Smart-Meter-Gateways Pflicht und ab 2028 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die auf natürliche Kältemittel setzen. Einen Überblick über förderfähige Umweltheizungen gibt die BAFA-Liste förderbarer Wärmepumpen.
Alternativ zur BAFA-Förderung der Wärmepumpe steht Sanierern mindestens zehn Jahre alter und selbst genutzter Häuser ein Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, können Sie Ihre Einkommensteuerlast verteilt über drei Jahre um bis zu 40.000 Euro senken. Der Fördersatz liegt bei 20 Prozent der Kosten, wobei sich auch Ausgaben für neue Fenster, Türen oder Dämmarbeiten anrechnen lassen.
Genau wie bei der BAFA-Förderung der Wärmepumpe sind auch für den steuerlichen Sanierungsbonus hohe Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Erreichen Sie diese nicht, bleibt Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen als Alternative. Diesen gibt es für Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten an selbst genutzten Immobilien. Anrechnen lassen sich dabei 20 Prozent der Handwerkerkosten, die auf maximal 6.000 Euro pro Jahr gedeckelt sind.
Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung oder die steuerliche Förderung der Handwerkerlohnkosten für sich nutzen? Dann beantragen Sie Fördergelder für die neue Umweltheizung und andere Maßnahmen nachträglich über Ihre Einkommenssteuererklärung. Geht es um den Sanierungsbonus, benötigen Sie dazu eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster des Finanzamts. Für den Handwerkerbonus sind lediglich Rechnungen über die angefallenen Lohnkosten und Überweisungsbelege einzureichen.
Für Neubauten vergibt die KfW-Fördermittel aus der BEG Neubau. Diese gibt es für klimafreundliche, effiziente und nachhaltige Gebäude mit einer besonders hohen Energieeffizienz. Erfüllen Sie die technischen Vorgaben, erhalten Sie zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung der gesamten Baukosten, wobei sich die Ausgaben der Umweltheizung mit anrechnen lassen.
Das Besondere ist ein Tilgungszuschuss, der die zurückzuzahlende Kreditsumme reduziert. Kommt die KfW-Förderung der Wärmepumpe für Sie infrage, beantragen Sie die Mittel rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über Ihre Hausbank. Diese übermittelt alle Unterlagen an die KfW und zahlt die Kreditsumme letztlich auch aus.
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