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Förderung der Wärmepumpe: Angebote und Antragstellung

  • von Alexander Rosenkranz
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Mit Zuschüssen, steuerlichen Vergünstigungen und Darlehen bietet der Staat eine attraktive Förderung der Wärmepumpe. Erhältlich ist diese vor allem für Eigentümer mindestens fünf Jahre alter Bestandsgebäude. Wer neu baut kann die Kosten der Umweltheizung bei der Effizienzhausförderung anrechnen lassen. Doch wie funktioniert das? Wie fallen die Konditionen aus und welche Voraussetzungen sind für eine Förderung der Wärmepumpe zu erfüllen?

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  • Fördermittel vor allem für Sanierer: Ein attraktives Förderangebot gibt es im Bestand. Hier stehen Gebäudeeigentümern Zuschüsse von bis zu 70 Prozent sowie Ergänzungsdarlehen zur Verfügung.  
  • Hohe Voraussetzungen zur Förderung: Zuschüsse, Ergänzungskredite und steuerliche Vergünstigungen gibt es nur, wenn die neue Heizungsanlage besonders energiesparend arbeitet.
  • Antragstellung erfolgt vor der Sanierung:  Für hohe Zuschüsse sind Anträge vor dem Beginn der Sanierung zu stellen. Ausnahme: Für Maßnahmen, die bis Ende August 2024 begonnen werden, ist die Antragstellung nachträglich bis zum 30. November 2024 möglich. Alternativ bleibt der Steuerbonus für die Sanierung, der ebenfalls nachträglich zu beantragen ist.
  • Ausnahmen für Hochwasser-Opfer: Anhaltende Regenfälle haben 2024 für schwere Überschwemmungen in Deutschland gesorgt. Um Betroffenen schnell Hilfe zukommen zu lassen, führte der Staat Ausnahmen bei der BEG-Förderung ein. Möglich ist es damit, Anträge früher erneut zu stellen, den Geschwindigkeits-Bonus für eine vom Hochwasser zerstörte Heizung zu beantragen und mehrere Förderangebote parallel zu nutzen.  

Zuschuss, Steuerbonus oder Kredit: Welche Förderangebote gibt es?

Wer sich für das Heizen mit einer Wärmepumpe entscheidet, bekommt aktuell eine Förderung vom Staat. Besonders nachgefragt ist dabei die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Über diese erhalten Sie einen Zuschuss für den Heizungstausch oder die Erweiterung Ihrer bestehenden Heizung. Die Förderhöhe hängt von der eingesetzten Energiequelle sowie der installierten Technik ab und liegt zwischen 30 und 70 Prozent. Seit 2024 steht hier außerdem ein günstiger Ergänzungskredit zur Verfügung.    

Wichtig zu wissen ist, dass die BEG-Mittel bereits vor der Sanierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen sind. Haben Sie diesen Zeitpunkt verpasst, können Sie mit dem Steuerbonus auf eine alternative Förderung der Wärmepumpe zurückgreifen. Diese reduziert Ihre Einkommensteuerlast um 20 Prozent, wenn Sie eine mindestens zehn Jahre alte und selbst genutzte Immobilie sanieren.  

Geht es um die Förderung der Wärmepumpe im Neubau, erhalten Sie Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese fördert Wärmepumpen zusammen mit den Baukosten des Hauses, wenn Sie die Anforderungen der BEG Neubau erfüllen. Wichtig zu wissen: Aktuell stehen im zugehörigen KfW-Programm 297 keine Mittel zur Verfügung. Die Antragstellung für die Neubauförderung ist daher vorübergehend nicht möglich.

Fördermittel sind für verschiedene Arten der Umweltheizung verfügbar

Ob die neue Wärmepumpe thermische Energie aus der Luft, dem Erdreich oder dem Wasser zum Heizen nutzbar macht, spielt erst einmal keine Rolle. Denn die staatliche Förderung gibt es für alle aufgeführten Systeme, ganz gleich, ob Sie Wärme auf das Heizungswasser oder direkt auf die Raumluft übertragen. Bei Letzteren handelt es sich beispielsweise um Luft-Luft-Wärmepumpen, die ohne wasserführendes Heizsystem auskommen.  Die wichtigsten Informationen zur Förderung der einzelnen Systeme:

Übrigens: Seit 2024 fördert der Staat auch Wärmepumpen-Hybridheizungen, wenn diese als Kompaktgerät neben der Wärmepumpe beispielsweise auch eine Gasheizung enthalten. Förderbar sind allerdings nur die Mehrkosten des Wärmepumpenanteils, die Pauschal mit 65 Prozent anzunehmen sind.  

In Kombination mit anderen Programmen gibt es auch Zuschüsse  für  Abluftwärmepumpen  (Förderung der Lüftung) sowie Brauch- oder  Trinkwasser-Wärmepumpen  (Umfeldmaßnahme der Heizungsförderung). Gaswärmepumpen unterstützt der Staat hingegen nicht mehr.  

Sind Sie noch unschlüssig, welche Wärmepumpe für Ihr Haus und Grundstück die passende ist, gibt Ihnen der Beitrag "Welche Wärmepumpe passt zu meinem Haus" umfassende Auskunft.

© marco2811 / Fotolia

BEG Förderung der Wärmepumpe mit Zuschüssen und Darlehen

Die BEG- oder KfW-Förderung der Wärmepumpe erhalten Sie für die Sanierung mindestens fünf Jahre alter Gebäude. Erfüllen Sie die Mindestanforderungen, vergibt der Staat Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Setzen Sie auf das Erdreich oder das Grundwasser als Wärmequelle, steigt der Wärmepumpenzuschuss  um fünf Prozent an, sodass der Staat insgesamt 35 Prozent der angefallenen Investitionskosten erstattet. Gleiches gilt für den Einsatz natürlicher Kältemittel. Arbeitet die neue Wärmepumpe mit  R290, R600a, R1270, R717, R718   oder R744 steigt die Basisförderung ebenfalls auf 35 Prozent an.  

Wichtig zu wissen: Die Förderung der Wärmepumpe können seit 2024 nur noch Eigentümer von Gebäuden beantragen. Mieter und Personen mit Wohnrecht oder Nießbrauch sind hingegen nicht antragsberechtigt. Auch Ausnahmen für eigentumsähnliche Wohnverhältnisse sieht die BEG-EM-Richtlinie hier nicht vor.

Bis zu 70 Prozent Wärmepumpenförderung für selbstnutzende Eigentümer

Als selbstnutzende Eigentümer, die ein eigenes Haus oder eine Wohnung darin als alleinigen Wohnsitz oder als Erstwohnsitz nutzen, stehen Ihnen außerdem folgende Boni zur Verfügung:  

  • Geschwindigkeits-Bonus (20 Prozent):  Diesen Bonus bekommen Sie für den Austausch einer funktionstüchtigen Gas-, Öl-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Gaszentral- und Biomasseheizungen müssen dazu mindestens 20 Jahre alt sein.  
  • Einkommens-Bonus (30 Prozent):  Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei maximal 40.000 Euro, können Sie zudem den Einkommensbonus in Anspruch nehmen. Relevant sind dabei die Daten aus den Einkommenssteuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor der Sanierung.

Kombinieren Sie alle Bonus-Angebote, gilt ein Förderhöchstsatz von 70 Prozent.

Sind Sie Besitzer eines Mehrfamilienhauses und nutzen nur eine Wohnung darin selbst, stehen Ihnen die Boni für die anrechenbaren Kosten der ersten Wohneinheit zur Verfügung. Für alle darüber hinaus anfallenden Ausgaben gilt hingegen der Basisfördersatz mit Wärmepumpen-Bonus (optional).  

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Förderbare Kosten hängen von der Größe des Gebäudes ab

Wie hoch die Förderung der Wärmepumpe tatsächlich ausfällt, hängt von den anrechenbaren Kosten ab. Diese liegen bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für jede weitere steigen sie um je 15.000 Euro (zweite bis sechste Wohneinheit) bzw. 8.000 Euro (ab der siebten Wohneinheit) an. Geht es um die Wärmepumpenförderung in einem Einfamilienhaus, sind also Zuschüsse in Höhe von 9.000 bis 21.000 Euro möglich. In Nichtwohngebäuden gibt es ebenfalls eine Staffelung, die dann jedoch von der beheizten Fläche abhängt.

Bitte beachten Sie:  Seit 2024 stehen Ihnen die anrechenbaren Kosten nur noch einmal zur Verfügung. Hier unterscheidet sich die KfW-Heizungsförderung von der BAFA-Förderung für Arbeiten am Gebäude. Denn bei dieser können Sie den Kostenrahmen in jedem Kalenderjahr erneut komplett ausschöpfen.

Günstiger Ergänzungskredit zur KfW-Zuschussförderung der Wärmepumpe

Bekommen Sie einen Zuschuss für die neue Wärmepumpe, können Sie diesen mit einem Ergänzungskredit der KfW kombinieren. Letzteren gibt es in einer Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Liegt Ihr Haushaltseinkommen nicht über 90.000 Euro pro Jahr, profitieren Sie dabei außerdem von besonders günstigen Konditionen.

KfW-Förderung für Ihre Wärmepumpe richtig beantragen: So funktioniert es  

Seit 2024 beantragen Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dazu benötigen Sie:  

  • einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung, der an die Förderzusage gebunden ist
  • einen vorab geplanten Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Erhalt des Zuwendungsbescheids)
  • eine Bestätigung zum Antrag von Ihrem Heizungsfachbetrieb  oder Energieberater  

Liegen all diese Unterlagen vor, beantragen Sie die Wärmepumpenförderung online über das KfW-Portal "Meine KfW". Direkt nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie einen Ergänzungskredit beantragen oder direkt mit der Sanierung beginnen.

Übrigens: Sanieren Sie ein Mehrfamilienhaus, in dem Sie eine Wohnung selbst nutzen? In diesem Fall beantragen Sie zunächst die Basisförderung mit Effizienz- und Emissionsminderungsbonus für das gesamte Haus. Danach stellen Sie einen Zusatzantrag für den Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus. Letztere bekommen Sie für die selbst genutzte Wohneinheit (maximal eine Wohneinheit im Haus).

Sind alle Arbeiten abgeschlossen, erstellt Ihr Fachhandwerker eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese reichen Sie zusammen mit allen Rechnungen sowie Nachweisen bei der KfW ein, um die Förderung der Wärmepumpe ausgezahlt zu bekommen.

KfW-Förderportal für nahezu alle Sanierer geöffnet

Die Antragstellung über das KfW-Portal "Meine KfW" war nicht vom ersten Tag an möglich.  Während zu Beginn nur Eigentümer selbst ­genutzter Ein­familien­häuser Anträge stellen konnten, dürfen inzwischen nahezu alle Antragsberechtigten die Förderung beantragen. Dazu gehören:

  • Privat­personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von be­stehenden und selbst­bewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohn­sitz) oder von ver­mieteten bzw. nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern in Deutsch­land sind.
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sondereigentum um­gesetzt werden
  • Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) in Deutsch­land, sofern Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum um­gesetzt werden

Einzige Ausnahme bleiben Kommunen, für die die Antragstellung aller Voraussicht nach ab November 2024 freigeschaltet wird.

Um Verzögerungen bei der Antragstellung zu vermeiden, erlaubt der Gesetzgeber zudem eine nachträgliche Beantragung bis zum 30. November 2024, wenn Sie spätestens am 31. August 2024 mit einer Maßnahme beginnen. Da Sie dabei erst nach Abschluss aller Arbeiten erfahren, ob Sie die Förderung der Wärmepumpe tatsächlich erhalten, ist die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn zu empfehlen.  

Entlastungen für Hochwasser-Opfer aus Bayern und Baden-Württemberg

Schwere Regenfälle haben im Frühjahr 2024 große Schäden in ganz Deutschland verursacht. Besonders betroffen waren dabei Landstriche in Bayern und Baden-Württemberg. Um den Opfern der Katastrophe schnell und unbürokratisch zu helfen, führte der Staat mehrere Vereinfachungen bei der BEG-Förderung ein. Diese betreffen folgende Punkte:

  • Wiederantrag: Wer bereits Fördermittel für Haus oder Heizung in Anspruch genommen hat, muss die geförderten Maßnahmen in aller Regel mindestens zehn Jahre zweckentsprechend nutzen. Für Betroffene des Hochwassers 2024 gilt das nicht. Diese dürfen Mittel schon vorher erneut beantragen, wenn das durch Hochwasserschäden nötig ist.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: Den Klimageschwindigkeits-Bonus gibt es im Normalfall nur für den Austausch funktionstüchtiger Heizungen. Zerstörte die Überschwemmung die Technik, gibt es nun eine Ausnahme. Wer diese für sich nutzen möchte, muss allerdings bestätigen, dass die Anlage vor dem Hochwasser noch lief.    
  • Kombination von Förderangeboten: Für Hochwasser-Opfer steigt die Kumulierungsgrenze auf 100 Prozent an, wenn diese Fördermittel aus verschiedenen Töpfen parallel in Anspruch nehmen.

Wie Sie die Ausnahmen für sich nutzen, erfahren Sie im jeweiligen Antragsprozess der BEG bei BAFA oder KfW.

Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

Um die BEG oder den Steuerbonus für die Sanierung nutzen zu können, muss Ihre neue Heizung einige Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten stellen wir im Folgenden zusammen:  

  • Wärmepumpenheizung mit natürlichem oder synthetischem Kältemittel (Empfehlung, höhere Förderung für natürliche Kältemittel)
  • Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ƞs oder ETAs, löst Jahresarbeitszahl ab) für Wasserheizungen (145 % für Wärmequelle Luft bei 35 °C Vorlauftemperatur; 180 % für Wärmequelle Sole oder Wasser bei 35 °C Vorlauftemperatur; 125 % für Wärmequelle Luft bei 55 °C Vorlauftemperatur; 140 % für Wärmequelle Sole oder Wasser bei 55 °C Vorlauftemperatur)
  • Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ƞs oder ETAs) für Luftheizungen bzw. Luft-Luft-Wärmepumpen (181 % bzw. Effizienzklasse A++ oder A+++ bei Anlagen mit bis zu 12 kW  ; 150 % bei Anlagen mit mehr als 12 kW)
  • SG-Ready Wärmepumpenheizungen für netzdienlichen Betrieb im Smart Grid, die sich vom Versorger steuern lassen
  • bei Sondenbohrungen: DVGW W120-2   zertifizierte Bohrfirmen und verschuldensunabhängige Versicherung der Bohrung

Seit 2024 gelten höhere Anforderungen an die jahreszeitbedingte  Raumheizungs-Effizienz. Wärmepumpen müssen seither außerdem leiser sein. Ab 2025 sind zertifizierte Smart-Meter-Gateways Pflicht und ab 2028 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die  auf natürliche Kältemittel setzen.  Einen Überblick über förderfähige Umweltheizungen gibt die Liste förderbarer Wärmepumpen.

Steuerbonus für den Einbau einer Wärmepumpe im Bestand

Alternativ zur KfW-Förderung der Wärmepumpe steht Sanierern mindestens zehn Jahre alter und selbst genutzter Häuser ein Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, können Sie Ihre Einkommensteuerlast verteilt über drei Jahre um bis zu 40.000 Euro senken. Der Fördersatz liegt bei 20 Prozent der Kosten, wobei sich auch Ausgaben für neue Fenster, Türen oder Dämmarbeiten anrechnen lassen.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen und technische Anforderungen

Genau wie bei der KfW-Förderung der Wärmepumpe sind auch für den steuerlichen Sanierungsbonus hohe Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Erreichen Sie diese nicht, bleibt Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen als Alternative. Diesen gibt es für Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten an selbst genutzten Immobilien. Anrechnen lassen sich dabei 20 Prozent der Handwerkerkosten, die auf maximal 6.000 Euro pro Jahr gedeckelt sind.

Steuerliche Förderung der Wärmepumpe beantragen: So funktioniert es

Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung oder die steuerliche Förderung der Handwerkerlohnkosten für sich nutzen? Dann beantragen Sie Fördergelder für die neue Umweltheizung und andere Maßnahmen nachträglich über Ihre Einkommenssteuererklärung. Geht es um den Sanierungsbonus, benötigen Sie dazu eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster des Finanzamts. Für den Handwerkerbonus sind lediglich Rechnungen über die angefallenen Lohnkosten und Überweisungsbelege einzureichen.

Fördergelder für Wärmepumpen auch im Neubau erhältlich

Für Neubauten vergibt die KfW-Fördermittel aus der BEG Neubau. Diese gibt es für klimafreundliche, effiziente und nachhaltige Gebäude mit einer besonders hohen Energieeffizienz. Erfüllen Sie die technischen Vorgaben, erhalten Sie zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung der gesamten Baukosten, wobei sich die Ausgaben der Umweltheizung mit anrechnen lassen.

Kommt die KfW-Förderung der Wärmepumpe für Sie infrage, beantragen Sie die Mittel rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über Ihre Hausbank. Diese übermittelt alle Unterlagen an die KfW und zahlt die Kreditsumme letztlich auch aus.

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Fazit von Alexander Rosenkranz

Mit Zuschüssen, steuerlichen Vergünstigungen und Darlehen stellt der Staat Fördergelder für eine Wärmepumpe bereit. Die attraktivste Unterstützung verspricht dabei die BEG-EM-Förderung im Bestand. Wer diese für eine Sanierung zu spät beantragt hat, kann mit dem Steuerbonus auf eine Alternative ausweichen. Handelt es sich stattdessen um einen Neubau, vergünstigen KfW-Darlehen den Einbau. Voraussetzung ist dann allerdings der Bau besonders effizienter und klimafreundlicher Gebäude.

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