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Steuerliche Förderung für den Heizungstausch

  • von Alexander Rosenkranz
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Seit 2020 sind 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzbar. Neben Maßnahmen am Haus ist der Sanierungsbonus auch für den Heizungstausch und die Heizungsoptimierung nutzbar. Vorausgesetzt, das Gebäude ist mindestens zehn Jahre alt und selbst genutzt. Wir informieren über technische Voraussetzungen und erklären, wie Sie den Steuerbonus für die Heizung nutzen können.  

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40.000 Euro Sanierungskosten steuerlich absetzbar  

Mit dem  Klimapaket  hat die Bundesregierung Ende 2019 zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die zu signifikanten CO2-Einsparungen führen sollen. Eine davon ist der neue Steuerbonus für die Sanierung, der Hausbesitzern neue Anreize für eine energetische Modernisierung geben soll. Ganz konkret können Sie dabei 20 Prozent der Kosten einer Sanierung von der Steuer absetzen. Der Betrag ist auf 40.000 Euro begrenzt und über einen Zeitraum von drei Jahren anrechenbar. Während die Sanierungskosten die Steuerlast im ersten und zweiten Jahr zu je sieben Prozent (maximal 14.000 Euro) senken, können Sie im dritten Jahr nach Abschluss der Arbeiten noch einmal sechs Prozent (maximal 12.000 Euro) geltend machen.

Wer kann die steuerliche Förderung nutzen?

Damit Ihre Sanierungskosten steuerlich absetzbar sind, müssen Sie im eigenen Haus oder in einer eigenen Wohnung leben. Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes stehen. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Kosten immer nur einmal gefördert werden. Somit ist die direkte Kombination mit anderen Fördermitteln ausgeschlossen.  

Kein Steuerbonus für die Sanierung in Eigenregie

Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist, dass Fachhandwerker die Maßnahmen durchführen. Sie dürfen nur Arbeiten in ihrem Gewerk erledigen und müssen die fachgerechte Ausführung bestätigen. Ein entsprechendes Formular dazu stellt die Finanzverwaltung zur Verfügung (Musterbescheinigungen - Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens). Wer die Arbeiten selbst erledigt, kann hingegen keine Sanierungskosten absetzen.

Gesetzliche Anforderungen für den attraktiven Steuerbonus

Grundlage der steuerlichen Förderung ist das Einkommenssteuergesetz (EStG), genauer der neu eingeführte Abschnitt § 35c. Technische Anforderungen an die jeweiligen Sanierungsmaßnahmen sind darüber hinaus in der „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes“ (kurz: Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung oder ESanMV) verankert.

Die Förderung ist nachträglich zu beantragen

Sie haben bereits Sanierungsarbeiten durchgeführt und den Antragszeitraum für KfW- oder BAFA-Mittel verpasst? Kein Problem! Denn die steuerliche Förderung ist nachträglich zu beantragen. Dazu geben Sie die anrechenbaren Kosten nach Abschluss aller Sanierungsarbeiten in Ihrer Einkommenssteuererklärung an. Möglich war das erstmals im Jahr 2021 für den Veranlagungszeitraum 2020. Wichtig: Mit einer  Fachunternehmererklärung  muss der beauftragte Handwerker bestätigen, dass er die Fördervorgaben eingehalten hat.

Den Steuerbonus für die Heizung nutzen

Das neue Förderangebot gilt grundsätzlich für zahlreiche Arbeiten am Haus. Neben der  Außendämmung, der  Dachdämmung  oder dem Fenstertausch sind aber auch Sanierungskosten steuerlich absetzbar, die bei Arbeiten an der Heizung anfallen. So zum Beispiel der  Heizungstausch  oder die Heizungsoptimierung.

© maho – stock.adobe.com

Steuerliche Förderung für den Heizungstausch nutzen

Lassen Sie eine neue Heizung einbauen, können Sie 20 Prozent der Material- und Montagekosten absetzen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien oder um eine stromerzeugende Heizung handelt. Im Folgenden geben wir einen Überblick über förderbare Technologien:

  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseheizungen (Pelletkessel, Hackschnitzelkessel, Holzvergaserkessel, Kombikessel und wasserführende Pelletöfen)
  • Sole-, Erd- und Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Hybridheizungen mit Gasbrennwerttechnik und erneuerbaren Energien (seit 2023 nur regenerativer Anteil förderbar)
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Mini-KWK-Anlagen

Aber auch beim Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz sind die Sanierungskosten steuerlich absetzbar. Voraussetzung ist, dass Sie in jedem Fall die technischen Mindestanforderungen einhalten. Diese decken sich dabei mit den Bedingungen der  Förderung für die Heizung.

Attraktive Förderung für die Heizungsoptimierung  

Läuft der alte Kessel noch zuverlässig, lohnt es sich, das Verteilsystem zu optimieren. Genau wie für den Heizungstausch können Sie auch dafür die steuerliche Förderung nutzen. Anrechenbar sind Kosten für folgende Maßnahmen:

  • Hydraulischer Abgleich  der Heizung
  • Austausch alter Warmwasser- und Heizungspumpen
  • Ersetzen der Heizkörperthermostate
  • Umfassende Optimierung einer  Einrohrheizung
  • Neueinbau oder Ersatz von Wärmespeichern
  • Heizkörper tauschen  oder  Fußbodenheizung nachrüsten
  • Einbau von Armaturen zur Durchflussbegrenzung
  • Umbau einer Gasniedertemperatur- zur Brennwertheizung
  • Dämmen von Heizungsrohren in unbeheizten Bereichen
  • Neueinbau oder Austausch von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Wichtig zu wissen ist, dass die Heizungsoptimierung immer im Zusammenhang mit einem hydraulischen Abgleich erfolgt.

Alternative: Steuerliche Förderung der Handwerkerkosten  

Erfüllen Sie die technischen Anforderungen für den neuen Steuerbonus nicht, können Sie in vielen Fällen zumindest die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Bei anrechenbaren Kosten von bis zu 6.000 Euro im Jahr und einer Förderrate von 20 Prozent mindert das Finanzamt Ihre Steuerlast dabei jährlich um bis zu 1.200 Euro. Wie Sie den Steuerbonus für die Heizung oder für andere Arbeiten nutzen, erklären wir im Beitrag  Handwerkerkosten absetzen.

Fazit von Alexander Rosenkranz

40.000 Euro an Sanierungskosten sind ab 2020 steuerlich förderbar. Während Sie Ausgaben für viele Maßnahmen am Haus absetzen können, gibt es den neuen Steuerbonus auch für den Heizungstausch oder die Heizungsoptimierung. Das Besondere daran: Die Förderung ist nachträglich zu beantragen und lässt sich auch dann noch nutzen, wenn Sie den Antragszeitraum für KfW- und BAFA-Mittel verpasst haben.

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