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Austauschpflicht für alte Ölheizungen

  • von Alexander Rosenkranz
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Fossile Rohstoffe wie Öl oder Gas sind nicht unendlich auf unserer Erde verfügbar. Sie werden über kurz oder lang zur Neige gehen und können nur im begrenzten Maße regenerativ erzeugt werden. Um die Ressourcen der Rohstoffe zu schonen und in Zukunft eine sichere Energieversorgung gewährleisten zu können, regelt das GEG unter bestimmten Bedingungen eine Austauschpflicht für alte Ölheizungen und Gasheizungen, die deutlich mehr Energie verbrauchen als nötig.

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GEG regelt Austauschpflicht für alte Ölheizungen und Gasheizungen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Sie gilt für alte sowie neue Häuser und regelt die Qualität ihrer Hüllflächen genau wie die der Anlagentechnik. Mit dem energiepolitischen Ziel, den CO2-Ausstoß in Deutschland drastisch zu reduzieren, enthält die Verordnung dabei auch die Austauschpflicht für alte Ölheizungen und Gasheizungen. So heißt es in § 72, dass alte Heizkessel für flüssige und gasförmige Brennstoffe unter gewissen Bedingungen nicht mehr betrieben werden dürfen. 

Das gilt grundsätzlich dann, wenn die Anlage bereits älter als 30 Jahre ist und nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert. Die Austauschpflicht betrifft demnach in erster Linie Konstanttemperaturkessel mit einer Heizleistung zwischen vier und 400 Kilowatt.

© heizung.de

Das Alter der Heizung ist ausschlaggebend

Entscheidend für die Austauschpflicht für Ölheizungen und Gasheizungen ist demnach das Alter der Heizung. Dieses entspricht in der Regel dem Kesselalter und kann am Typenschild abgelesen werden. Eine neue Anlage müssen Sie also auch dann installieren, wenn Sie nur bestimmte Komponenten, wie den Brenner, zwischenzeitlich ersetzt haben. Aus der nachstehenden Tabelle erfahren Sie, wer von einer Austauschpflicht dieses oder die kommenden Jahre betroffen ist oder sein wird: 

BAUJAHR DES WÄRMEERZEUGERS                                VON DER AUSTAUSCHPFLICHT BETROFFEN                    
1989 2019
1990 2020
1991 2021
1992 2022
1993  2023
1994 2024
1995 ff. 2025 ff.

Wie bestimmen Sie das Alter Ihrer Heizung?

Vor allem wenn man noch nicht so lange im Haus wohnt, kommt die Frage auf, wie alt die Ölheizung im Heizungskeller überhaupt ist. Um das herauszufinden, gibt es tatsächlich mehrere Optionen. So finden Sie das Baujahr auf dem Typenschild, welches sich direkt am Kessel befindet. Unter Umständen kann dieses aber nicht mehr lesbar oder so angebracht sein, dass Sie das Baujahr nicht erkennen können. Dann ist dieses auch im Schornsteinfegerprotokoll, in Bauunterlagen oder in alten Rechnungen beziehungsweise Datenblättern zu finden. Sollte Sie auch hiermit nicht erfolgreich sein, bleibt die Möglichkeit, den Fachmann bei der nächsten Heizungswartung direkt nach der Austauschpflicht für Ihre Ölheizung oder Gasheizung zu fragen, damit er das Alter in Erfahrung bringt beziehungsweise den Zustand der alten Heizung beurteilt. 

Verschärfte Situation zur Austauschpflicht von Ölheizungen

2019 rückten alte Ölheizungen in den Fokus der öffentlichen Diskussion, die im Ende 2019 beschlossenen Klimapaket mündete. Darin heißt es, dass nur bis Ende 2025 neue Ölheizungen installiert werden dürfen. Danach ist dies nur noch in Ausnamefällen oder in einem hybriden System möglich, also wenn zusätzlich ein Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien verbaut wird. Zusätzlich fordert das Gebäudeenergiegesetz ab 2024 voraussichtlich einen hohen Anteil regenerativer Energien. Diesen müssen Sie beim Einbau jeder neuen Heizung erreichen und nachweisen. Ob Anlagen mit Öl oder Gas arbeiten, macht dabei keinen Unterschied. 

Eine Förderung für Öl- und Gasheizungen gibt es heute auch nicht mehr. Sie haben aber die Möglichkeit, die bestehende oder neue Heizung mit Regenerative-Energien-Anlagen zu ergänzen oder zu ersetzen. Für diese bekommen Sie dann staatliche Fördermittel. Weiteren Informationen dazu finden Sie in unseren Beiträgen:

Für wen gilt die Austauschpflicht nicht?

Ausnahmen bestätigen die Regel - das gilt auch für die Austauschpflicht. So sind folgende Heizungen von der Pflicht ausgenommen:

  • Niedertemperaturkessel
  • Brennwertkessel
  • Konstanttemperaturkessel mit einer Leistung unter vier und über 400 Kilowatt
  • Heizungen, die kein Öl oder Gas verwenden
  • Festbrennstoffkessel
  • Einzelraumheizungen
  • direkt befeuerte Warmwasserbereiter

Weitere Ausnahme für Hauseigentümer

Von der Pflicht zum Heizungstausch ausgenommen sind Hausbesitzer, die eine Immobilie mit maximal zwei Wohnungen schon seit 01. Februar 2002 als Eigentümer bewohnen. Während diese auch weiterhin mit der alten Technik heizen dürfen, müssen neue Eigentümer die Anforderungen des GEG erfüllen. Was viele nicht wissen, ist, dass das neben Käufern auch Erben betrifft, die schon lange im Haus leben, bisher jedoch keine Eigentümer waren. All jene Personen haben nach dem Eigentumsübergang zwei Jahre Zeit, eine neue Heizungsanlage zu installieren.

Von der Austauschpflicht betroffen – dann modernisieren Sie jetzt!

Sind Sie von der Austauschpflicht für Ölheizungen und Gasheizungen betroffen, dann heißt es für Sie zu modernisieren. Doch was bedeutet eine Heizungsmodernisierung eigentlich konkret? An oberster Stelle steht die Planung der neuen Anlage, denn die Heizung sollte zu den Gegebenheiten passen. Dabei sind die vom Gebäude ebenso zu berücksichtigen wie das individuelle Heizverhalten sowie das Wärmebedürfnis. 

Ein Heizungsfachmann sollte sich vorab die örtlichen Voraussetzungen anschauen. Er kann Sie dann umfänglich beraten und mit Ihnen zusammen die Heizungsanlage sowie gegebenenfalls weitere Maßnahmen planen. Fordern Sie einfach ein unverbindliches Angebot an. 

© Viessmann

Welche Alternativen gibt es?

Sind Sie von der Austauschpflicht für alte Ölheizungen und Gasheizungen betroffen, gibt es mehrere Möglichkeiten, nun tätig zu werden. In den folgenden Abschnitten stellen wir Ihnen einige Alternativen zur Ölheizung vor.

Öl- oder Gasbrennwertheizung als effiziente Alternative:

Eine neue Öl- oder Gasheizung nutzt dabei den Brennwerteffekt. Sie kühlt die heißen Verbrennungsabgase und kann so fast 100 Prozent der Energie der eingesetzten Rohstoffe gewinnen. Die Technik ist darüber hinaus platzsparend und über lange Zeit erprobt.

Auf den nachwachsenden Rohstoff Holz setzen:

Eine weitere Alternative ist die Holzheizung. Hier haben Hausbesitzer die Wahl zwischen energiesparenden Holzvergasern oder einer automatisch arbeitenden Pelletheizung. Beide Systeme setzen auf einen heimischen sowie nachwachsenden Rohstoff und gelten daher als besonders umweltfreundlich. Während Holzvergaserkessel regelmäßig von Hand beschickt werden müssen, genügt es bei Pelletkesseln, nur die Asche regelmäßig auszutragen.

Mit kostenloser Sonnenenergie heizen: 

Geht es um eine umweltfreundliche Heizungsalternative, kann auch die Solarthermie eine interessante Lösung darstellen. Die Technik nutzt die Energie der Sonne, um Heizungswasser zu erwärmen und versorgt dabei Räume und Trinkwasser mit thermischer Energie. Während Warmwassersolaranlagen kompakt und günstig sind, kann die Solarheizung für hohe Einsparungen sorgen.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Die Austauschpflicht für Ölheizungen und Gasheizungen soll den CO₂-Ausstoß in Deutschland senken. Sie gilt in erster Linie für Anlagen, die älter als 30 Jahre sind und mehr Energie als nötig verbrauchen. Während vor allem langjährige Hauseigentümer durch den Bestandsschutz ausgenommen sind, müssen Käufer und Erben alter Häuser mit zusätzlichen Kosten für eine neue Heizung rechnen. Zur Auswahl steht dabei zum Beispiel die Öl- oder Gas-Brennwerttechnik, sowie die Holz-, Wärmepumpen- oder Solartechnik.

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