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Klimafreundliches Bauen 2024: KfW-Förderung für den Neubau

  • von Alexander Rosenkranz
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Wer sich 2024 für den Bau eines neuen Hauses entscheidet, kann auf eine attraktive Förderung setzen. Diese gibt es über das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Doch was bedeutet klimafreundliches Bauen in diesem Kontext? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen und wie fällt die KfW-Förderung für den Neubau aus? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Das Wichtigste zur Förderung im Überblick:

Mit den Programmen zum klimafreundlichen Neubau setzt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau um. Hier die wichtigsten Informationen:

  • Was wird gefördert: Neubauvorhaben mit dem Ziel, ein Effizienzhaus 40 mit niedrigem CO2-Ausstoß zu errichten
  • Wer wird gefördert: alle, die ein  klimafreundliches Gebäude bauen oder kaufen
  • Wie wird gefördert: günstige  Darlehen in Höhe von 100.000 bis 150.000 Euro pro Wohneinheit
  • Wie wird beantragt:  vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit Energieberater über ein Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl (KfW-Programme 297, 298 oder 299)

Übrigens: Alleinerziehende und Familien mit Kind bekommen über das KfW-Programm 300 "Wohneigentum für Familien" bessere Konditionen für den Bau klimafreundlicher Gebäude. Die technischen Vorgaben unterscheiden sich nicht.

Von der Wohngebäude-Förderung zum BEG für Neubauten

Geht es um die Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben, gab es in den letzten Jahren zahlreiche Neuerungen. Ganz entscheidend war dabei die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie sollte viele staatliche Förderprogramme zusammenfassen und etwas Licht in den Sanierungsdschungel bringen. Schon ein Jahr nach der Einführung zeigten sich jedoch Mängel in der Vorgehensweise. Die Regierung stoppte die Neubauförderung abrupt, gab übergangsweise Mittel frei und überarbeitete die gesetzlichen Grundlagen schließlich komplett.

Aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) ging dabei die BEG-Förderung „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ hervor. Sie ist seit 01. März 2023 verfügbar und mit zinsgünstigen Darlehen ausgestattet. Wer davon profitieren möchte, kann sich seither an die Kreditanstalt für Wiederaufbau wenden. Denn diese vergibt die Förderung für klimafreundliches Bauen seit 2023 mit dem Programm 297/298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ über regionale Banken an private Bauherren.

Übrigens:  Um das Klima langfristig zu schützen, orientiert sich die Förderung für klimafreundliches Bauen seit 2023 nicht mehr nur an Wärmeschutz und Primärenergiebedarf. Sie enthält auch Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes.

KfW-Förderung für Neubau im Überblick: Konditionen und Antragsteller

Wer klimafreundlich baut und eine Förderung nutzen möchte, erhält diese seit 2023 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Förderbank vergibt dabei Darlehen mit günstigen Konditionen über die Programme 297, 298 und 299 mit dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“. Die Angebote richten sich dabei an unterschiedliche Adressaten, wie die folgende Übersicht zeigt:

  • KfW 297 für selbst genutzte Wohngebäude (privat)
  • KfW 298 für Wohngebäude (auch in der Vermietung)
  • KfW 299 für Nichtwohngebäude (privat oder Vermietung)

Erhältlich sind die Mittel über ein Finanzinstitut Ihrer Wahl. Der erste Ansprechpartner ist in der Regel die eigene Hausbank. Diese leitet Anträge an die Förderbank weiter und zahlt die von dieser bereitgestellten Mittel zur KfW-Förderung für Neubauten aus.

© ronstik / Fotolia

Fördergegenstand: Klimafreundlicher Neubau von Wohngebäuden

Die KfW-Förderung im Neubau gibt es für klimafreundliche Wohngebäude. Diese erfüllen die Anforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 und stoßen in ihrem Lebenszyklus nur sehr wenig CO2 aus. Wichtig ist außerdem, dass die Beheizung weder mit Öl oder Gas noch mit Biomasse erfolgt. Zugelassen sind daher vor allem Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Photovoltaikanlagen und Gebäude- sowie Wärmenetze.

Fördergeber unterscheiden zwei Gebäudestufen, wenn es beim klimafreundlichen Bauen um die Förderung geht:

  • Den Standard stellen klimafreundliche Neubauten (KFN) dar, die im Wesentlichen der obigen Beschreibung entsprechen.
  • Darüber hinaus gibt es klimafreundliche Wohngebäude mit QNG (KFN-Q). Diese erfüllen zusätzlich die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder Premium (QNG-PREMIUM).

Beantragen Sie ein Darlehen aus dem Programm 297/298 und erreichen den KFN-Q-Standard, fällt die mögliche Kreditsumme höher aus. Die Zinssätze verändern sich hingegen nicht.    

Für diese Antragsteller kommt die KfW-Neubau-Förderung infrage

Grundsätzlich steht das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ allen zur Verfügung, die ein neues Wohngebäude errichten. Dazu gehören:

  • Privatpersonen wie Eigentümer oder Vermieter
  • Wohneigentumsgemeinschaften (WEG)
  • Einzelunternehmer und freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • juristische Personen des Privatrechts (zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften)
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kammern oder Verbände)
  • soziale Organisationen und Vereine

Die Höhe der Kreditförderung fällt dabei für alle Antragsteller gleich aus. Anders verhält es sich bei den Zinssätzen. Diese hängen davon ab, wer die KfW-Förderung für einen Neubau beantragt.

Übrigens:  Auch Bauherren von Nichtwohngebäuden können die Mittel nutzen. Relevant ist dabei das KfW-Programm 299, bei dem sich Voraussetzungen und Konditionen etwas unterscheiden.

Kredithöhe und Konditionen der KfW-297-Förderung im Überblick

Wer nach KfW-Standard einen klimafreundlichen Neubau (KFN) errichtet, kann ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Für klimafreundliche Neubauten mit QNG (KFN-Q) steigt die mögliche Kreditsumme auf 150.000 Euro pro Wohneinheit an. In beiden Fällen zahlt die Bank den Kredit auf Wunsch zu 100 Prozent aus – spätestens nach 36 Monaten muss die Summe allerdings komplett abgerufen sein. Zu beachten ist außerdem, dass ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsprovision anfällt. Diese liegt bei 0,15 % pro Monat und bezieht sich auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag.

Die Zinsen hängen vom Antragsteller sowie von der Kreditlaufzeit ab. Besonders günstig ist die KfW-Förderung im Neubau dabei für private Selbstnutzer mit kurzer Kreditlaufzeit. Einen Überblick über die aktuellen Konditionen verschaffen Sie sich auf der Internetseite der Förderbank zum Programm 297/298.

Vorgaben für klimafreundliches Bauen und den Erhalt der Förderung

Um für klimafreundliches Bauen eine Förderung zu erhalten, sind zahlreiche Anforderungen zu erfüllen. Wie diese im Detail ausfallen, hängt von der geplanten Gebäude-Klasse ab. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick und zeigt, worauf es jeweils ankommt.

Kriterien

Ergänzende Hinweise

Anforderung zur KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten (KFN)

Anforderung zur KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten mit QNG (KFN-Q)

Primärenergiebedarf

QP in % von QP REF nach GEG

40 %

40 %

Transmissions-wärmeverlust

H’T in % von H’T REF nach GEG

55 %

55 %

CO2-Ausstoß

nach Lebenszyklusanalyse

24 kg CO2 Äquivalent/(m2 a)

24 kg CO2 Äquivalent/(m2 a)

Nachhaltigkeitszertifikat

Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude

keine Anforderung

PLUS oder PREMIUM

Darüber hinaus ist das Heizen mit zahlreichen Energieträgern untersagt, wenn Sie eine KfW-Förderung für Ihren Neubau beantragen wollen. Das gilt zum Beispiel für Brennstoffe auf Basis von:

  • fossilem Gas/Öl
  • Kohle und Torf
  • fossil erzeugtem Wasserstoff
  • biogenem Gas/Öl
  • fester Biomasse

Die Vorgaben betreffen einzelne Heizsysteme und Hybridheizungen gleichermaßen. Handelt es sich um Gebäude- oder Wärmenetze, sind hingegen Ausnahmen möglich.

Bessere Konditionen für Alleinerziehende und Familien mit Kind

Alleinerziehende oder Familien mit Kind erhalten für klimafreundliches Bauen eine gesonderte Förderung. Denn diese können das KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ nutzen. Sie müssen die gleichen technischen Voraussetzungen erfüllen, profitieren aber von mehr Geld und niedrigeren Zinsen. Entscheidend ist dabei die Anzahl der Kinder, wie die folgende Tabelle zeigt.

Anzahl der Kinder im Haushalt

Kredithöhe der KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten (KFN)

Kredithöhe der KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten mit QNG (KFN-Q)

1

170.000 Euro

220.000 Euro

2

170.000 Euro

220.000 Euro

3

200.000 Euro

250.000 Euro

4

200.000 Euro

250.000 Euro

ab 5

220.000 Euro

270.000 Euro

Wichtig ist, dass Familien und Alleinerziehende die maximale Einkommensgrenze nicht überschreiten. Diese bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen und liegt bei 80.000 Euro plus 10.000 Euro pro Kind. Eine Familie mit drei Kindern darf demnach bis zu 110.000 Euro im Jahr verdienen, um von der besseren KfW-Förderung im Neubau zu profitieren.    

Genau wie im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ der KfW (297/298) hängt der Zinssatz dabei auch hier nicht von der Gebäude-Klasse ab. Entscheidend ist allein die Kreditlaufzeit, wie die aktuelle Übersicht auf der Internetseite der Förderbank zeigt.

Darlehen für klimafreundliche Neubauten beantragen: Der Ablauf

Haben Sie Interesse an Mitteln der KfW für klimafreundliches Bauen? Dann beauftragen Sie zunächst einen Energie-Effizienz-Experten sowie einen Berater für nachhaltiges Bauen (nur bei KFN-Q nötig). Die Experten unterstützen bei der Planung und stellen daraufhin eine Bestätigung zum Antrag (BzA) aus.

Mit der BzA wenden Sie sich an einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Die Bank nimmt daraufhin alle für die KfW-Förderung des Neubaus relevanten Daten auf und leitet diese an die Förderbank weiter. Erhalten Sie eine Zusage, können Sie den Kreditvertrag abschließen und das Vorhaben umsetzen.

Wichtig:  Die KfW-Förderung für Neubauten ist vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen. Während Planungs- und Bauleistungen schon vorher erfolgen dürfen, ist die Beauftragung von Lieferanten und Fachfirmen erst nach der Dokumentation des Finanzierungsgesprächs mit einem KfW-Formular erlaubt.

Wurden alle Arbeiten abgeschlossen, bekommen Sie von Ihrem Energieberater oder Hausanbieter eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner ein, um die Einhaltung der Vorgaben und die ordentliche Verwendung der Mittel nachzuweisen.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Mit der KfW-Förderung für den Neubau stellt der Staat Bauherren zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Wer diese nutzen möchte, muss klimafreundlich bauen und auf einen besonders niedrigen CO2-Ausstoß achten. Außerdem ist es wichtig, die Fördermittel rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen. Wer die Anforderungen erfüllt, profitiert von günstigem Baugeld und versorgt sich lange Zeit kostengünstig sowie nachhaltig mit regenerativen Energien.

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