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Förderung der Holzheizung: Aktuelle Angebote und Konditionen

  • von Alexander Rosenkranz
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Das Heizen mit Holz hat Tradition und ist auch heute für viele eine interessante Alternative zum Verbrennen fossiler Rohstoffe. Da auch der Staat mit Blick auf die Klimaziele den Umstieg auf erneuerbare Energien wie Holz vorantreiben möchte, stellt er eine Förderung für die Holzheizung zur Verfügung. Diese gibt es für Scheitholzvergaser genauso wie für Pellet- oder Hackschnitzelheizungen in Form von Zuschüssen, steuerlichen Vergünstigungen oder Förderdarlehen. Wann welches Programm infrage kommt und wie Sie Fördermittel für die Holzheizung beantragen, darum geht es im folgenden Ratgeber. 

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  • Fördermittel nur für Gebäudeeigentümer:  Die  Förderung gibt es nur für Eigentümer eines Gebäudes. Mieter, Pächter oder Personen mit Wohnrecht (Nießbrauch) bekommen die Mittel nicht selbst.
  • Hohe technische Anforderungen zu erfüllen:  Um für die Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzheizung eine Förderung zu erhalten, müssen diese effizient und schadstoffarm arbeiten.
  • Förderantrag vor der Sanierung einreichen:  Für die KfW-Förderung der Holzheizung sind Anträge vor dem Beginn der Maßnahme zu stellen. Nachträglich bleibt nur der Steuerbonus.

Heizen mit Holz: Aktuelle Förderung im Überblick

Ganz gleich, ob es um einen Scheitholzvergaserkessel, eine Pelletheizung, eine Hackschnitzelheizung oder einen Kombikessel geht: Wer mit Holz heizt, kann auf eine Förderung hoffen. Als Eigentümer eines mindestens fünf Jahre alten Gebäudes steht Ihnen die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) zur Verfügung. Über diese erhalten Sie attraktive Zuschüsse für den Einbau einer Holzheizung im Gebäudebestand. Die Förderrate liegt bei 30 Prozent und lässt sich durch verschiedene Boni auf über 70 Prozent anheben.

Alternativ zur BEG lassen sich 20 Prozent der Kosten einer Biomasseheizung von der Steuer absetzen. Möglich ist das mit dem Steuerbonus für die Sanierung, verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren. Während BEG und Steuerbonus an hohe Mindestanforderungen geknüpft sind, bietet der steuerliche Handwerkerbonus eine weitere Alternative. Diesen gibt es ebenfalls in Höhe von 20 Prozent. Anrechenbar sind allerdings nur die Lohnkosten der Handwerkerleistungen.  

Geht es um die Förderung der Holzheizung im Neubau, gibt es seit 01. März 2023 keine finanzielle Unterstützung mehr. Denn die Effizienzhausförderung erhalten Bauherren hier nur, wenn Sie neue Gebäude nicht mit Biomasse beheizen.

Gibt es Steuerbonus oder Zuschuss auch, wenn Sie einen Kachelofen tauschen?

Wollen Sie einen Kachelofen austauschen oder einen neuen Kamin einbauen? Auch in diesem Fall haben Sie Anspruch auf finanzielle Mittel von Staat. Voraussetzung ist, dass es sich bei der neuen Anlage um einen wasserführenden Pelletofen handelt. Dieser lässt sich automatisch beschicken und nutzen, um neben dem Aufstellraum auch das Heizungswasser zu erhitzen. Für Holzvergaser-Kaminöfen gibt es die Förderung hingegen nicht. Das gilt auch für andere Einzelraumheizgeräte.

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KfW-Förderung der Holzheizung für Maßnahmen im Gebäudebestand

Ist Ihr Haus mindestens fünf Jahre alt, haben Sie als Eigentümer einen Anspruch auf die BEG-Förderung der Holzheizung. Diese erhalten Sie in Zuschussform von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Basis-Förderrate liegt bei 30 Prozent und lässt sich durch verschiedene Boni auf über 70 Prozent anheben. So gibt es unter anderem:

  • den Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent (Voraussetzung ist Austausch einer funktionstüchtigen Gas-, Kohle-, Holz-, Öl- oder Stromheizung; Gaszentral- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein; neue Biomasse-Heizungen sind mit Solar oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung zu kombinieren)
  • den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent (Voraussetzung ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 40.000 Euro im Jahr; relevant ist Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung)
  • den Emissionsminderungsbonus in Höhe von 2.500 Euro (Voraussetzung ist Staubemission von 2,5 mg/m³ Abgas oder weniger)

Wer alle Boni für sich nutzt, profitiert vom Höchstfördersatz. Dieser liegt bei 70 Prozent plus 2.500 Euro. Auf diese Summe begrenzt der Staat die Förderung der Holzheizung von der KfW.

Boni nur für selbstnutzende Eigentümer: Den Klima-Geschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus vergibt der Staat nur an selbstnutzende Eigentümer. Ausnahmen für Personen mit Wohnrecht oder Nießbrauch gibt es nicht. Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt und nur eine Wohnung darin selbst nutzt, kann den Bonus allerdings für die anrechenbaren Kosten der selbstgenutzten Wohnung nutzen. Ähnlich verhält es sich bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs).

Gebäudegröße beeinflusst die Höhe der anrechenbaren Kosten

Welche Kosten bei der Förderung der Holzheizung anrechenbar sind, hängt von der Gebäudegröße ab. So gibt es einmalig ein Budget von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für jede weitere kommen 15.000 Euro (zweite bis sechste Wohneinheit) bzw. 8.000 Euro (ab der siebten Wohneinheit) hinzu. Eine ähnliche Staffelung gibt es auch im Nichtwohnbereich, wobei dort die beheizte Fläche entscheidend ist.  

Übrigens: Nehmen Sie auch eine BAFA-Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle in Anspruch, stehen Ihnen die anrechenbaren Kosten der KfW-Heizungsförderung separat zur Verfügung.

Günstiger Ergänzungskredit erweitert das Förderangebot

Seit Januar 2024 steht Ihnen neben der Zuschuss-Förderung für Ihre neue Holzheizung auch ein Kreditangebot zur Verfügung. Die optionalen Ergänzungskredite der KfW lassen sich in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit nutzen, wenn eine Freigabe zur Zuschussförderung vorliegt. Neben Maßnahmen an der Heizung können Sie die Mittel dabei auch nutzen, um andere geförderte Maßnahmen (Dämmung, Fenstertausch etc.) günstig zu finanzieren.

© ZIHE / Fotolia

Antragstellung für Sanierer vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen

Wer für die neue Holzheizung eine Förderung erhalten möchte, muss den Förderantrag vor Maßnahmenbeginn einreichen. Dazu benötigen Sie:

  • einen Liefer-/Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung (an die Förderzusage gebunden)
  • einen vorläufigen Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate)
  • eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von Ihrem Fachhandwerker

Liegen alle Dokumente vor, beantragen Sie die Mittel vor Maßnahmenbeginn online im Portal "Meine KfW" der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Direkt nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides können Sie dann den Ergänzungskredit bei Ihrer Hausbank beantragen oder direkt mit der Ausführung beginnen.

Ausnahme: Wer bis zum 31. August 2024 mit dem Heizungstausch beginnt, kann die Förderung noch bis zum 30. November 2024 nachträglich beantragen. Grund dafür ist, dass die Antragstellung über die KfW zuvor noch nicht für alle Sanierer möglich ist.  

Technische Mindestanforderungen im Überblick:

BAFA und Finanzamt setzen das Einhalten hoher Mindestanforderungen voraus. Die folgende Übersicht stellt die Wichtigsten zusammen:

  • Einsatz naturbelassener Biomasse gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4, 5, 5a, 8 oder 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)  
  • Jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad von 81 Prozent  
  • Kohlenmonoxid: 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m³ bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach §3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden)
  • Staubförmige Emissionen: 2,5 mg/m³ (für Emissionsminderungsbonus)
  • Pufferspeicher: Bei Pellet- und Hackschnitzelkessel mindestens 30 Liter/kW; bei Scheitholzvergaser- und Kombikessel mindestens 55 Liter/kW
  • Kombination mit Solarthermie oder Warmwasser-Wärmepumpe (nur bei Klima-Geschwindigkeitsbonus der BEG-EM-Förderung der Holzheizung)
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • moderne  und Leistungs- und Feuerungsregelung
  • automatische Zündung (gilt nicht für Scheitholzvergaserkessel)
  • durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut geprüft

Detaillierte Angaben finden Sie in der BEG-EM-Richtlinie sowie in der Energetische- Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (EnSanMV). Anlagen, welche die Anforderungen erfüllen, finden Sie in der Liste förderbarer Biomasseanlagen.

Steuerliche Vergünstigungen zur Holzkessel-Förderung vom Finanzamt

Ist die Förderrate der BEG zu gering oder haben Sie den Zeitpunkt für die Antragstellung verpasst? In diesen Fällen steht Ihnen mit dem Steuerbonus für die Sanierung eine Alternative zur Verfügung. Nutzen Sie diese, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten von der Einkommensteuer absetzen. Voraussetzung ist, dass es sich um ein mindestens zehn Jahre altes Haus zur Selbstnutzung handelt. Erfüllen Sie diese Vorgabe, können Sie bis zu 40.000 Euro, verteilt über drei Jahre, von der Steuer absetzen. Um den Bonus voll auszukosten, sollte Ihre Einkommensteuerlast allerdings hoch genug sein.

So beantragen Sie die steuerliche Förderung

Um für die neue Pellet-, Hackschnitzel- oder Stückholzheizung die Förderung vom Finanzamt zu nutzen, geben Sie diese in Ihrer Einkommensteuererklärung an. Dies erfolgt nachträglich für das Jahr, in dem die Maßnahme abgeschlossen wurde. Um die Investitionskosten steuerlich geltend zu machen, ist kein Energieberater notwendig. Sie benötigen allerdings eine  Erklärung von Ihrem Fachunternehmer nach dem Muster der Finanzbehörden.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen ohne Mindestanforderungen erhältlich

Erfüllt die neue Holzheizung die Mindestanforderungen nicht, steht Sanierern der Steuerbonus für Handwerkerleistungen zur Verfügung. Diesen gibt es in Höhe von 20 Prozent der Lohnkosten für Arbeiten an einer selbstgenutzten Immobilie. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls nachträglich über die Einkommenssteuererklärung. Eine Fachunternehmererklärung ist nicht erforderlich.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Bei der Entscheidung für eine neue Holzheizung sollten nicht nur die Förderbedingungen entscheidend sein. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Anlage zum Haus und zum individuellen Heizverhalten passt. Lassen Sie sich daher ausführlich von einem Experten vor Ort beraten. Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen ist in jedem Falle ein Energieberater zu empfehlen.

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