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Förderung der Holzheizung: Aktuelle Angebote und Konditionen

  • von Alexander Rosenkranz
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Das Heizen mit Holz hat Tradition und ist auch heute für viele eine interessante Alternative zum Verbrennen fossiler Rohstoffe. Da auch der Staat mit Blick auf die Klimaziele den Umstieg auf erneuerbare Energien wie Holz vorantreiben möchte, stellt er eine Förderung für die Holzheizung zur Verfügung. Diese gibt es für Scheitholzvergaser genauso wie für Pellet- oder Hackschnitzelheizungen in Form von Zuschüssen, steuerlichen Vergünstigungen oder Förderdarlehen. Wann welches Programm infrage kommt und wie Sie Fördermittel für die Holzheizung beantragen, darum geht es im folgenden Ratgeber. 

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  • Fördermittel für viele Sanierungsvorhaben: Von der staatlichen Förderung profitieren vor allem Sanierer. Bauherren erhalten keine finanzielle Unterstützung mehr für das Heizen mit Holz.
  • Hohe technische Anforderungen zu erfüllen: Um für die Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzheizung eine Förderung zu erhalten, müssen diese effizient und schadstoffarm arbeiten.
  • Förderantrag vor der Sanierung einreichen: Für die BAFA-Förderung der Holzheizung sind Anträge vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu stellen. Nachträglich bleibt der Steuerbonus.

Heizen mit Holz: Aktuelle Förderung im Überblick

Ganz gleich, ob es um einen Scheitholzvergaserkessel, eine Pelletheizung, eine Hackschnitzelheizung oder einen Kombikessel geht: Wer mit Holz heizt, kann auf eine Förderung hoffen. Als Sanierer steht Ihnen die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) zur Verfügung. Über diese erhalten Sie attraktive Zuschüsse für den Einbau einer Holzheizung im Gebäudebestand. Die Förderrate liegt bei zehn Prozent und lässt sich beim Austausch alter Heizungsanlagen auf bis zu 20 Prozent anheben. 

Alternativ zur BEG lassen sich 20 Prozent der Kosten einer Biomasseheizung von der Steuer absetzen. Möglich ist das mit dem Steuerbonus für die Sanierung, verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren. Während BEG und Steuerbonus an hohe Mindestanforderungen geknüpft sind, bietet der steuerliche Handwerkerbonus eine weitere Alternative. Diesen gibt es ebenfalls in Höhe von 20 Prozent. Anrechenbar sind allerdings nur die Lohnkosten der Handwerkerleistungen. 

Geht es um die Förderung der Holzheizung im Neubau, gibt es seit 01. März 2023 keine finanzielle Unterstützung mehr. Denn die Effizienzhausförderung erhalten Bauherren hier nur, wenn Sie neue Gebäude nicht mit Biomasse beheizen.

Gibt es Steuerbonus oder Zuschuss auch, wenn Sie einen Kachelofen tauschen?

Wollen Sie einen Kachelofen austauschen oder einen neuen Kamin einbauen? Auch in diesem Fall haben Sie Anspruch auf finanzielle Mittel von Staat. Voraussetzung ist, dass es sich bei der neuen Anlage um einen wasserführenden Pelletofen handelt. Dieser lässt sich automatisch beschicken und nutzen, um neben dem Aufstellraum auch das Heizungswasser zu erhitzen. Für Holzvergaser-Kaminöfen gibt es die Förderung hingegen nicht. Das gilt auch für andere Einzelraumheizgeräte.

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BAFA-Förderung der Holzheizung für Maßnahmen im Gebäudebestand

Ist Ihr Haus mindestens fünf Jahre alt, haben Sie Anspruch auf die BEG-Förderung der Holzheizung. Diese erhalten Sie in Zuschussform vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), weshalb häufig die Rede von der BAFA-Förderung für das Heizen mit Holz ist. Die Förderrate liegt bei zehn Prozent. Anrechnen lassen sich Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr (insgesamt maximal 600.000 Euro). Geht es um die Sanierung eines Nichtwohngebäudes, sind die anrechenbaren Kosten auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche (insgesamt fünf Millionen Euro) begrenzt.

Kombination aus Solar oder Wärmepumpe und Holzheizung als Fördervoraussetzung

Um von der BAFA-Förderung zu profitieren, müssen Sie die neue Holzheizung heute mit einer Solarthermieanlage oder einer (Warmwasser-) Wärmepumpe kombinieren. Die ergänzenden Systeme sind dabei so auszulegen, dass Sie die Warmwasserbereitug bilanziell zu 100 Prozent decken. Das entlastet die Pelletheizung vor allem im Sommer und sorgt für sinkende Emissionswerte.  

© ZIHE / Fotolia

Bessere Konditionen mit dem Austauschbonus für Öl-, Gas- und Stromheizungen

Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Förderkonditionen weiter verbessern. So erhalten Sie durch den Heizungs-Austausch-Bonus zehn Prozent extra. Voraussetzung ist, dass Sie nach der Sanierung auf das Heizen mit fossilen Energieträgern verzichten. Ist das in Ihrem Haus möglich, erhalten Sie den Bonus für den Austausch folgender Wärmeerzeuger:

  • Gaszentral- und Gasetagenheizung
  • Ölzentralheizung und Öl-Einzelöfen
  • Kohlekessel und Einzelöfen für Kohle
  • Speicherheizungen für Nachtstrom 

Ob für die bestehende Anlage eine Austauschpflicht besteht, spielt an dieser Stelle keine Rolle. Wichtig ist aber, dass Gaszentralheizkessel mindestens 20 Jahre alt sind. Außerdem darf die bestehende Technik nicht im Haus verbleiben. Sie ist fachgerecht zu demontieren und nachweislich zu entsorgen. Andernfalls gibt es die BAFA-Förderung der Holzheizung nicht.

Antragstellung für Sanierer vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen

Wer für die neue Holzheizung eine Förderung erhalten möchte, muss den Förderantrag vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen einreichen. Das funktioniert ganz einfach online über die eigens eingerichtete Förderwebseite des BAFA. Nach der Antragstellung können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Sanierung beginnen. Ob Sie für die neue Holzheizung eine Förderung bekommen, verrät jedoch erst der Zuwendungsbescheid. Sobald dieser da ist, haben Sie 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Überschreiten Sie den Bewilligungszeitraum ohne eigenes Verschulden, können Sie eine Fristverlängerung von 24 Monaten beantragen. Ist die Maßnahme abgeschlossen, reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein. Der Fördergeber prüft daraufhin alle Unterlagen und zahlt den Zuschuss für Ihre Holzheizung aus.

Technische Mindestanforderungen im Überblick:

BAFA und Finanzamt setzen das Einhalten hoher Mindestanforderungen voraus. Die folgende Übersicht stellt die Wichtigsten zusammen:

  • Einsatz naturbelassener Biomasse gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4, 5, 5a, 8 oder 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 
  • Jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad von 81 Prozent 
  • Kohlenmonoxid: 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m³ bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach §3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden)
  • Staubförmige Emissionen: 2,5 mg/m³ 
  • Pufferspeicher: Bei Pellet- und Hackschnitzelkessel mindestens 30 Liter/kW; bei Scheitholzvergaser- und Kombikessel mindestens 55 Liter/kW
  • Kombination mit Solarthermie oder Warmwasser-Wärmepumpe (nicht bei Steuerbonus nach § 35 a oder c EStG)
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage

Detaillierte Angaben finden Sie in der BEG-EM-Richtlinie sowie in der Energetische- Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (EnSanMV). Anlagen, welche die Anforderungen erfüllen, finden Sie in der Liste förderbarer Biomasseanlagen.

Steuerliche Vergünstigungen zur Holzkessel-Förderung vom Finanzamt

Ist die Förderrate der BEG zu gering oder haben Sie den Zeitpunkt für die Antragstellung verpasst? In diesen Fällen steht Ihnen mit dem Steuerbonus für die Sanierung eine Alternative zur Verfügung. Nutzen Sie diese, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten von der Einkommensteuer absetzen. Voraussetzung ist, dass es sich um ein mindestens zehn Jahre altes Haus zur Selbstnutzung handelt. Erfüllen Sie diese Vorgabe, können Sie bis zu 40.000 Euro, verteilt über drei Jahre, von der Steuer absetzen. Um den Bonus voll auszukosten, sollte Ihre Einkommensteuerlast allerdings hoch genug sein.

So beantragen Sie die steuerliche Förderung

Um für die neue Pellet-, Hackschnitzel- oder Stückholzheizung die Förderung vom Finanzamt zu nutzen, geben Sie diese in Ihrer Einkommensteuererklärung an. Dies erfolgt nachträglich für das Jahr, in dem die Maßnahme abgeschlossen wurde. Um die Investitionskosten steuerlich geltend zu machen, ist kein Energieberater notwendig. Sie benötigen allerdings eine Erklärung von Ihrem Fachunternehmer nach dem Muster der Finanzbehörden.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen ohne Mindestanforderungen erhältlich

Erfüllt die neue Holzheizung die Mindestanforderungen nicht, steht Sanieren der Steuerbonus für Handwerkerleistungen zur Verfügung. Diesen gibt es in Höhe von 20 Prozent der Lohnkosten für Arbeiten an einer selbstgenutzten Immobilie. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls nachträglich über die Einkommenssteuererklärung. Eine Fachunternehmererklärung ist nicht erforderlich.

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Fazit von Alexander Rosenkranz

Bei der Entscheidung für eine neue Holzheizung sollten nicht nur die Förderbedingungen entscheidend sein. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Anlage zum Haus und den individuellen Heizverhalten passt. Lassen Sie sich daher ausführlich von einem Experten vor Ort beraten. Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen ist in jedem Falle ein Energieberater zu empfehlen.

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