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Solarstrom einspeisen – Voraussetzungen und Nutzen

  • von Philipp Hermann
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Installieren Sie eine Photovoltaik-Anlage auf dem Hausdach, entscheiden Sie selbst, was Sie mit dem erzeugten Strom machen: Sie können den Solarstrom einspeisen oder aber selbst nutzen. Ob es sich lohnt, den Solarstrom abzugeben, wie die technischen Voraussetzungen aussehen und welche Lösungswege es für Altanlagen gibt, die aus der EEG-Förderung fallen, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

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Gesetzliche Grundlagen der Stromeinspeisung

Als sich die  Photovoltaik  auf deutschen Dächern ausbreitete, konnten sie allein durch ihren Preis nicht mit anderen Formen der Energieerzeugung konkurrieren. Auch wenn der Strom „sauber“ ist, war er anfangs durch hohe Anlagenkosten teuer. Die Einspeisevergütung, die im  Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)  geregelt wird, sollte das richten.  Denn dabei handelt es sich um eine Förderung für den grünen Solarstrom. Diese zahlten Netzbetreiber für jede in das öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde – und zwar für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren. Um die dabei entstehende Differenz zum Strompreis an der Strombörse ausgleichen zu können, verlangen die Netzbetreiber die sogenannte  EEG-Umlage, die alle Anschlussnehmer zahlen.

Wichtig zu wissen: Da Sie mit der Einspeisung von Strom unternehmerisch handeln, fiel bis 2023 eine  Steuer für die Photovoltaik  an. Prvate Nutzer sind davon  inzwischen weitestgehend befreit. Der Nullsteuersatz gilt dabei nicht nur bei den Gewinnen, sondern auch bei der Anschaffung. Denn dabei fällt für viele Anlagen die Mehrwertsteuer weg.  

Diese Anlagen erhalten eine feste Vergütung für eingespeisten Solarstrom

Die Einspeisevergütung für Strom aus der Photovoltaik gibt es für Anlagen mit einer Leistung von maximal 750 Kilowatt peak. Diese können sich auf Wohngebäuden, Nichtwohngebäuden oder Freiflächen befinden.  Bei einer installierten Leistung von über 750 Kilowatt ermittelt der Staat die Vergütung über Ausschreibungen.

Tipp für Stecker-fertige PV-Anlagen:  Auch bei steckerfertigen Balkon-, Guerilla- oder  Mini-Solaranlagen  handelt es sich um Anlagen nach dem EEG. Sie erhalten eine Einspeisevergütung (wenn auch nur wenig) und sind genau wie ihre großen Pendants bei der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber anzumelden.

EEG-Umlage auf null Cent je Kilowattstunde gesetzt

Seit 01.07.2022 liegt die Umlage fortan bei null Cent je Kilowattstunde. Im sogenannten Entlastungspaket der Bundesregierung war die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) ein Schwerpunkt der Ausführungen. Ziel ist es, die EEG-Förderung über den Strompreis zu beenden.  

Bisherige Entwicklung der EEG-Einspeisevergütung durch Degression geprägt

Hohes Interesse, steigende Nachfrage und technischer Fortschritt lassen die Kosten einer Photovoltaik-Anlage sinken. Um dieser Entwicklung auch fördertechnisch gerecht zu werden, unterliegt die Einspeisevergütung der Degression. Sie sinkt in dem Maße, in dem die Preise der Technik fallen, bis sich die Photovoltaik ganz ohne Vergütung rechnet.

Ein Beispiel: Lag die Einspeisevergütung zur Einführung im Jahr 2000 bei 50,62 Cent pro Kilowattstunde, zahlen Netzbetreiber heute nur noch 8,20 bis 8,6 Cent pro Kilowattstunde (Stand: Juni 2023). Die Anlagenkosten sind im gleichen Zeitraum von rund 7.000 Euro auf rund 1.450 Euro pro Kilowatt peak (kWp) gefallen.

Hinweis: Nach der Überarbeitung des EEG wurden die Vergütungssätze angehoben und die Degression bis Anfang 2024 ausgesetzt. Für Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen werden, gelten bis dahin folgende Sätze:

  • bis 10 kWp: 8,2 bis 8,6 Cent pro Kilowattstunde
  • bis 40 kWp: 7,1 bis 7,5 Cent pro Kilowattstunde
  • bis 100 kWp: 5,8 bis 6,2 Cent pro Kilowattstunde

Voraussetzungen für das Einspeisen von Solarstrom

Unabhängig vom Wegfall der EEG-Umlage können Sie natürlich weiterhin Ihren Solarstrom einspeisen, sollten Sie ihn nicht selbst verbrauchen können. Um den Solarstrom einspeisen zu können, ist ein Netzanschluss notwendig. Dieser muss beim örtlichen Stromversorger beantragt werden – und zwar noch vor der Einrichtung der Anlage. Es empfiehlt sich immer die höchstmögliche installierbare Nennleistung zu beantragen. Zeigt sich der Wert im Laufe der Zeit als nicht realisierbar, kann er nachträglich nach unten korrigiert werden.

Acht Wochen, um Antrag zu prüfen

Der Antrag gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Einspeisung. Der örtliche Stromversorger bzw. Netzbetreiber hat maximal acht Wochen, den Antrag zu überprüfen. Innerhalb dieser Zeit muss die Netzverträglichkeitsprüfung abgeschlossen sein. Auch der Zeitpunkt für den Netzanschluss sowie die zu erwartenden Kosten müssen dem Anlagenbetreiber mitgeteilt werden.

Anmeldung im Marktstammdatenregister für PV ist Pflicht

Gleichzeitig sind Betreiber verpflichtet, alle Anlagen im  Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzumelden. Dieser Schritt sollte am Tag der Inbetriebnahme der Anlage, spätestens drei Wochen danach erfolgen. Mit der Anmeldung und der damit einhergehenden Registrierung im  Marktstammdatenregister erheben Anlagenbetreiber zugleich ihren Anspruch auf Auszahlung der finanziellen Förderung nach dem EEG. Nach der erfolgreichen Anmeldung bekommen sie von der Bundesnetzagentur eine schriftliche Bestätigung mit den gemeldeten Angaben und der Anlagennummer.

Meldepflicht für Stromerzeugungsanlagen auch im Bestand

Inzwischen müssen alle Anlagenbetreiber ihrer Stromerzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister anmelden. Während das bei neuen PV-Systemen ohnehin vorgeschrieben ist, gilt die Pflicht auch für Anlagen im Bestand. Die Übergangsfrist für Nachtragungen endete am 30.09.2021. Wer PV-Anlagen, Blockheizkraftwerke oder andere Systeme seither noch nicht im Marktstammdatenregister anmelden konnte, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Technische Voraussetzung für die Einspeisung

Wer Solarstrom einspeisen möchte, braucht natürlich eine entsprechende Photovoltaik-Anlage auf dem Hausdach. Unabhängig von der Größe und vom Hersteller müssen mehrere technische Komponenten vorhanden sein.

  • Netzeinspeisegerät (NEG) oder auch der  Photovoltaik-Wechselrichter:  Ein Wechselrichter wandelt Gleichstrom in Wechselstrom um, während das NEG noch andere Aufgaben übernimmt. Es überwacht den Netzanschluss und kann die Anlage sofort vom öffentlichen Stromnetz trennen, wenn dieses ausfällt oder abgeschaltet wird. Das NEG kontrolliert mehrere Parameter wie etwa die Spannungs- und Frequenzabweichungen sowie Fehlströme. Es erfasst und speichert zudem Betriebsdaten und kann diese zur Fehlerbehebung wiedergeben.
  • Einspeisezähler:  Dieser misst die Strommenge, welche die Anlage in das öffentliche Netz einspeist, und dient zugleich als Abrechnungsgrundlage für die PV-Einspeisevergütung (entfällt ab 2023). Wer Platz im Zählerschrank sparen möchte, kann sich auch für einen  Zweirichtungszähler  entscheiden.  
  • Einspeisemanagement: Das EEG schreibt dies vor, damit Netzbetreiber jederzeit ihre Leistung reduzieren können. Das soll eine mögliche Überlastung des Stromnetzes verhindern und für Stabilität sorgen.
© heizung.de

Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung?

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2023 für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu zehn oder 40 Kilowatt? Die folgende Tabelle gibt einen Überblick für Teileinspeiser. Bei der Volleinspeisung gibt es in aller Regel drei bis fünf Cent mehr für den eigenen Strom.

ZEITPUNKT DER INBETRIEBNAHMEDACHANLAGE BIS 10 KWP
(CT/KWH)
DACHANLAGE 10 BIS 40 KWP
(CT/KWH)
Ab 01.01.20238,20 (Feste Vergütung) oder 8,60 (Direktvermarktung)7,10 (Feste Vergütung) oder 7,50 (Direktvermarktung)
Ab 01.02.20248,11 (Feste Vergütung) oder 8,51 (Direktvermarktung)7,03 (Feste Vergütung) oder 7,43 (Direktvermarktung)
Ab 01.08.20248,03 (Feste Vergütung) oder 8,43 (Direktvermarktung)6,95 (Feste Vergütung) oder 7,35 (Direktvermarktung)
Ab 01.02.20257,94 (Feste Vergütung) oder 8,34 (Direktvermarktung)6,88 (Feste Vergütung) oder 7,28 (Direktvermarktung)

Nach 20 Jahren: Was passiert nach dem Ende der EEG-Förderung?

Nach einem Zeitraum von 20 Jahren läuft die Einspeisevergütung aus. Doch hat die PV-Anlage ihr Förderende erreicht, bedeutet das noch lange nicht, dass sie nicht weiter Strom produzieren kann. Die Lebensdauer der Module kann wesentlich länger sein, insbesondere bei einer regelmäßigen Wartung und Reinigung der Module. Wenn die Leistung noch stimmt und nur einzelne Komponenten ersetzt werden müssen, kann die Anlage problemlos weiter betrieben werden und auch am Stromnetz bleiben. Sie haben laut  EEG auch das Recht dies zu tun. Ein Netzbetreiber darf Ihnen dies nicht verbieten. Dieser muss Ihnen den Solarstrom aber nur bis 2027 abnehmen und vergüten. Alternativ können Sie sich einen anderen Abnehmer suchen.

Hinweis:  Es gibt eine Anschlussförderung.  Mit dem EEG 2021 erhielten Betreiber ausgeförderter Anlagen mit einer Leistung von maximal 100 Kilowatt erstmalig Anspruch auf eine Anschlussförderung über das EEG. Diese gibt es bis Ende 2027 auf Basis des Jahresmarktwertes (Mittelwert des Strompreises an der Strombörse in einem Jahr).

Lohnt es sich, den Solarstrom einzuspeisen?  

Für Anlagenbetreiber, die bereits aus der EEG-Förderung rausfielen, weil die Anlage älter als 20 Jahre wurde, galt bereits die Direktvermarktung des Solarstroms. Nun gilt auch für alle anderen, dass der eigene Strom verkauft werden kann. Den Netzbetreiber oder Abnehmer können Sie sich aussuchen. Für jede Kilowattstunde gibt es eine definierte Vergütung. Ob sich das lohnt, müssen Sie individuell entscheiden. Dies hängt maßgeblich von der Größe und Leistung der Anlage sowie vom Anteil des Eigenverbrauchs ab, weshalb wir hier eine individuelle Beratung empfehlen.

Eine andere Möglichkeit ist die virtuelle  Strom-Cloud-Lösung.

Da die Anlagen zunehmend günstiger werden und viele Hersteller auch Komplettangebote inklusive  Stromspeicher  anbieten, lohnt es sich aktuell mehr auf  Photovoltaik zum Eigenverbrauch  zu setzen.  Sie nutzen diesen im Haushalt, im Garten oder sogar für das Elektroauto und müssen dadurch weniger Energie einkaufen.

Die Vorteile:

  • hohe energetische Unabhängigkeit durch Eigenversorgung
  • sinkende Stromkosten durch geminderten Stromeinkauf
  • klimaneutrale Energieversorgung mit grünem Solarstrom

Daneben lässt sich selbst erzeugter Strom auch optimal zum Heizen oder bei der Warmwasserbereitung einsetzen. Hier empfehlen sich Wärmepumpen, elektrische Fußbodenheizungen oder zusätzliche  Heizpatronen  für den Pufferspeicher.  

Hinweis:  Eigentümer eines Mietshauses können den selbst produzierten Strom auch an ihre Mieter und Bewohner angrenzender Gebäude verkaufen. Für sogenannten  Mieterstrom  erhalten sie ebenfalls einen Zuschuss.    

Fazit von Philipp Hermann

Wer seinen Solarstrom einspeisen lässt, bekommt dafür vom Staat eine Vergütung – und das mindestens 20 Jahre lang. Da die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaik immer weiter abnimmt, wird der Eigenverbrauch jedoch zunehmend attraktiver. Den Solarstrom der Photovoltaik vor und nach dem Ende der EEG-Förderung selbst zu verbrauchen ist vor allem durch steigende Strompreise immer lukrativer.

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