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Direktvermarktung: PV-Strom an der Börse verkaufen

  • von Alexander Rosenkranz
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Installieren Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach, verbrauchen Sie einen Großteil des Stroms im eigenen Haus. Für Überschüsse, die Sie in das öffentliche Netz einspeisen, bekommen Sie hingegen eine feste Vergütung. Genau wie Betreiber großer Anlagen haben Sie als Hausbesitzer aber auch die Möglichkeit, über die Direktvermarktung PV-Strom an der Börse zu verkaufen. Mit dem geplanten Wegfall der Einspeisevergütung dürfte die PV-Strom-Direktvermarktung künftig auch für kleinere Anlagen den Standard darstellen. Was das bedeutet und wie Sie Ihren Solarstrom verkaufen, erklären wir im folgenden Ratgeber. 

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Hinweis zur Einspeisevergütung

Mit der geplanten Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
soll die Einspeisevergütung für neue
PV-Anlagen ab 2027 wegfallen.

Zu den EEG-Plänen

Die wichtigsten Informationen im Überblick:

  • Definition: Verkauf von Solarstrom an der Börse statt feste Einspeisevergütung – Gewinne hängen vom Börsenpreis ab.
  • Pflicht ab 2027: Mit dem EEG 2027 könnte die Einspeisevergütung für Neuanlagen entfallen, die Direktvermarktung wäre dann Pflicht.
  • Voraussetzungen: Anmeldung bei Netzbetreiber/Bundesnetzagentur, Vertrag mit Direktvermarkter, intelligentes Messsystem (Smart Meter), Fernsteuerbarkeit ab 25 kWp.
  • Lohnt sich ab: 25–50 kWp meist rentabel, unter 10 kWp oft zu aufwendig.
  • Alternative: Eigenverbrauch optimieren, Mieterstrommodell oder Energy-Sharing (seit Juni 2026) können lukrativer sein.

PV-Direktvermarktung: Was ist das und wie funktioniert es?

Wer an der Direktvermarktung von PV-Strom teilnimmt, verkauft seinen Solarstrom an der Börse. Er bekommt keine festgelegte Einspeisevergütung und profitiert, wenn der Börsenpreis für elektrische Energie hoch ist. Sinkt der Kurs, fallen jedoch auch die Einnahmen geringer aus. So kann es passieren, dass es sich vor allem für Besitzer kleinerer Anlagen nicht lohnt, wenn sie ihren Strom selbst vermarkten.

Vermarkter übernehmen Handel bei der PV-Direktvermarktung

Um den Verkauf der elektrischen Energie an der Börse kümmern sich Hausbesitzer allerdings nicht selbst. Sie müssen dazu einen Vertrag mit einem Händler abschließen, der elektrische Energie an der Börse vertreibt. Neben freien Agenturen für die Direktvermarktung von PV-Strom können das auch große Energieversorger, Stadtwerke oder spezialisierte Online-Anbieter sein.

Marktprämienmodell sichert Betreiber kleiner Anlagen ab

Um Verluste zu vermeiden und mittelfristig von der Einspeisevergütung wegzukommen, hat der Staat das sogenannte Marktprämienmodell eingeführt. Dieses soll die Differenz zwischen Einspeisevergütung und Börsenstrompreis ausgleichen. Es sichert Anlagenbetreiber finanziell ab und schafft dadurch zusätzliche Anreize für die Direktvermarktung mit PV.

Ab 100 kWp ist die Direktvermarktung von PV-Strom vorgeschrieben

Hat die eigene Anlage eine Leistung von 100 Kilowatt-Peak (kWp) oder mehr, besteht keine Wahlfreiheit mehr. Denn in diesem Fall ist die PV-Strom-Direktvermarktung Pflicht. Ziel der strikten Vorgabe ist es, bestehende und neue Anlagen immer näher an den Markt zu bringen. Die direkte Vermarktung von PV-Strom unter 100 kWp ist aktuell hingegen noch freiwillig.

Wie kann ich über die Direktvermarktung PV-Strom verkaufen?

Wer hier eine Chance wittert und Gewinne an der Strombörse erzielen möchte, kann seinen PV-Strom freiwillig selbst vermarkten. Voraussetzung dafür ist zunächst, dass die PV-Anlage bei dem zuständigen Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur angemeldet ist. Zudem müssen Interessenten einen Vertrag mit einem Vermarkter mit Börsenzulassung abschließen. Dieser organisiert die Ummeldung von der Einspeisevergütung zur direkten Vermarktung und verkauft den Strom daraufhin an der Börse.

Damit das funktioniert, ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter mit Smart-Meter-Gateway) erforderlich. Dieses integriert die PV-Anlage zur Direktvermarktung in das Smart-Grid und übermittelt die Ertragsdaten im Viertelstundentakt an den Netzbetreiber und den Vermarkter. Zudem müssen Anlagen mit einer Leistung von mindestens 25 kWp durch den Vermarkter bzw. den Netzbetreiber fernsteuerbar sein. Das ist wichtig, um die Stromzufuhr bei einem Überangebot im Netz zu drosseln und so für ein ausgeglichenes Angebots- und Nachfrageverhältnis zu sorgen.

Wichtige Voraussetzungen für die PV-Strom-Direktvermarktung im Überblick

  • Anmeldung bei zuständigem Netzbetreiber und Bundesnetzagentur
  • Vertragsabschluss mit einem Direktvermarkter mit Börsenzulassung
  • Ummeldung zur Direktvermarktung von PV-Strom (durch Vermarkter)
  • Intelligentes Messsystem (iMSys aus Smart Meter und Gateway)
  • Fernsteuerbarkeit durch Netzbetreiber und Vermarkter ab 25 kWp

Wichtig zu wissen ist, dass die Entscheidung für die Direktvermarktung von PV-Strom nicht endgültig ist. Denn Netzbetreiber und Bundesnetzagentur lassen einen Wechsel einmal im Monat zu.

Übrigens: Mit dem Solarspitzengesetz baute der Staat bürokratische Hürden ab, sodass auch Kleinanlagen leichter an der Direktvermarktung von PV-Strom teilnehmen können. So entfiel unter anderem die Pflicht zur Fernsteuerbarkeit für Anlagen mit weniger als 25 kWp.

Wann lohnt sich die PV-Direktvermarktung für Anlagenbetreiber?

Lohnt sich die Direktvermarktung von PV-Strom? Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Denn wie so oft entscheiden die individuellen Voraussetzungen darüber, ob sich die Lösung gegenüber der Einspeisevergütung rentiert. Der Fall ist das in aller Regel bei sehr hohen solaren Erträgen und dann, wenn die Eigenverbrauchsrate eher gering ist. Denn dann lassen sich mit der Direktvermarktung von Photovoltaik-Strom Gewinne einfahren. Das funktioniert zwar auch bei Kleinanlagen. Hier sind die Kosten für Technik und Organisation allerdings so hoch, dass sich die Umstellung häufig nicht lohnt. Als Richtwert lässt sich sagen:

  • Bei weniger als 10 kWp sind Aufwand und Kosten meist zu hoch, sodass sich die konventionelle Einspeisevergütung aktuell eher lohnt.
  • Bei 25 bis 50 kWp oder darüber hinaus  sind die Erträge in der Regel deutlich höher. Betreiber können die Kosten damit besser abfedern und durch die direkte Vermarktung von PV-Strom Gewinne einfahren.
  •   Ab 100 kWp besteht keine Wahlfreiheit. Denn dann ist die Direktvermarktung von PV-Strom Pflicht.

Vorteile durch Stromspeicher und PV-Anlage in der Direktvermarktung

Anders verhält es sich unter Umständen, wenn Interessenten Strom aus PV-Anlage und Stromspeicher selbst vermarkten. Denn dann besteht die Möglichkeit, elektrische Energie zu Niedrigpreisphasen vorzuhalten. Einspeisung und Verkauf erfolgen daraufhin erst dann, wenn der Strompreis an der Börse wieder steigt.

Gut für Nutzer und Energiewende:  Die über den Preis gesteuerte Einspeisung mit Direktvermarktung von PV-Strom ist nicht nur gut für das eigene Portemonnaie. Sie lohnt sich auch für die Energiewende. Denn auf diese Weise kommt Strom nur dann ins Netz, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Das trägt zur Flexibilität bei und entlastet die öffentlichen Netze.

Alternative: Mieterstrom oder Optimierung des eigenen Verbrauchs

Die Solarstrom-Direktvermarktung ist mit einigen Voraussetzungen, Hürden und Kosten verbunden. Möchten Betreiber Ihren Ertrag steigern und auf diese verzichten, können Sie auf verschiedene Alternativen setzen. Folgende stehen zur Auswahl:

  • Eigenverbrauch optimieren: Es ist möglich, den  Eigenverbrauch zu optimieren. Auf diese Weise bleibt mehr Strom in der Anlage, und Verbraucher müssen weniger Strom aus dem Netz beziehen. Pro Kilowattstunde spart das etwa 30 bis 40 Cent.
  • Mieterstrommodell: Eine zweite Alternative kommt nur für Mehrfamilienhäuser infrage. Denn hier lässt sich die PV-Anlage für  Mieterstrommodelle  oder die einfachere gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nutzen. Auch dabei sind die Einsparungen und Erlöse in der Regel höher als bei der Direktvermarktung pv-strom.
  • Energy-Sharing: Interessant ist zudem das Energy-Sharing, das seit dem 1. Juni 2026 auch in Deutschland möglich ist. Betreiber einer PV-Anlage teilen Ihren Strom dabei mit Nachbarn oder Freunden. Diese zahlen einen vereinbarten Preis und schließen zudem einen Vertrag mit einem Versorger, um die fehlenden Strommengen auszugleichen.

Ganz gleich, ob Anlagenbetreiber nun ihren Verbrauch optimieren oder Strom in der Nachbarschaft teilen: Die alternativen Lösungen sind in vielen Fällen lukrativer als die Direktvermarktung von PV-Strom an der Börse.

Studie belegt: Direktvermarktungspflicht schadet der Energiewende

Laut einer Studie des Fraunhofer ISE (2026, beauftragt von der EWS Schönau) wäre die Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen riskant: Für Anlagen bis 30 kWp ist die Direktvermarktung oft nicht wirtschaftlich – erst eine höhere Eigenverbrauchsquote würde den Ertrag der EEG-Vergütung erreichen.

EEG macht Direktvermarktung von PV-Strom zur Pflicht  

Wie aus einem internen Entwurf zum EEG 2027 bekannt wurde, plant die Bundesregierung die Abschaffung der Einspeisevergütung. Und das schon zum Jahr 2027. Während es für kleinere Anlagen vereinfachte Übergangsregeln bis Ende 2027 (bis 25 kWp) sowie Ende 2028 (bis 10 kW) geben soll, könnte die Direktvermarktung von PV-Strom damit ab 2028 für alle Pflicht sein. Die Änderung trifft aller Voraussicht nach Neuanlagen, die ab dem 1. Januar 2027 ans Netz gehen. Für bestehende Anlagen ändert sich vermutlich nichts.    

Ohne Einspeisevergütung gehören Stromspeicher zum Standard

Neben der verpflichtenden Direktvermarktung von PV-Strom plant die Regierung mit dem EEG 2027 eine weitere Neuerung. So soll die Einspeiseleistung grundsätzlich auf 50 Prozent der angeschlossenen Leistung begrenzt werden. Das und die verpflichtende Direktvermarktung von PV-Strom sorgen dafür, dass Stromspeicher immer weiter in den Fokus rücken. Denn diese helfen, den Eigenverbrauch zu steigern und die Einbußen durch die PV-Direktvermarktung auszugleichen.

Wichtig zu wissen: Die bekannt gewordenen Informationen stammen aus einem internen Entwurf zum EEG 2027. Bis dieser in der Praxis ankommt, können sich noch Änderungen ergeben. Dass die Regelungen kommen ist damit zwar wahrscheinlich, aber noch nicht verbindlich.

FAQ: Häufige Fragen zur Direktvermarktung von Strom der PV

Müssen Sie Ihren PV-Strom an der Börse verkaufen?

Ja, ab 2027 wird die Direktvermarktung für Neuanlagen aller Voraussicht nach zur Pflicht. Für bestehende kleinere Anlagen gelten Übergangsregeln bis Ende 2028, abhängig von der Anlagengröße.

Wie funktioniert die Direktvermarktung konkret?

Sie schließen einen Vertrag mit einem Direktvermarkter ab, der Ihren Strom an der Börse verkauft. Ein intelligentes Messsystem übermittelt Ihre Ertragsdaten im Viertelstundentakt, und ab 25 kWp muss Ihre Anlage fernsteuerbar sein.

Was passiert, wenn der Börsenpreis für Strom sinkt?

Ohne Marktprämienmodell können Ihre Einnahmen schwanken. Das Marktprämienmodell gleicht jedoch die Differenz zwischen Börsenpreis und früherer Einspeisevergütung aus und sichert Sie finanziell ab.

Können Sie die Direktvermarktung von PV-Strom später noch ändern?

Ja, Sie können einmal im Monat zwischen Direktvermarktung und Einspeisevergütung wechseln – sofern Ihre Anlage nicht bereits ausgefördert ist und die Regelungen des neuen EEG 2027 für Sie noch nicht gelten.

Lohnt sich die Direktvermarktung für kleine Anlagen?

Bei Anlagen unter 10 kWp überwiegen oft die Kosten für Technik und Organisation. Ab 25–50 kWp steigen die Erträge meist deutlich, sodass sich die Umstellung lohnt.

Welche Alternativen zur Direktvermarktung gibt es?

Sie können Ihren Eigenverbrauch optimieren, ein Mieterstrommodell nutzen oder seit Juni 2026 Strom mit Nachbarn oder Freunden über Energy-Sharing teilen – oft mit höheren Erträgen als bei der Direktvermarktung von Strom aus Ihrer PV-Anlage.

Warum ist die Direktvermarktung gut für die Energiewende?

Sie fördert eine bedarfsgerechte Einspeisung: Strom fließt nur ins Netz, wenn er gebraucht wird. Das entlastet die Netze und erhöht die Flexibilität.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Die Solarstrom-Direktvermarktung ist eine interessante Alternative zur konventionellen Einspeisevergütung. Sie sorgt vor allem durch das Marktprämienmodell für finanzielle Sicherheit, ist vor allem bei kleinen Anlagen aber zu teuer. Ab einer Leistung von 25 bis 50 kWp lohnt sich die Selbstvermarktung häufiger. Entscheidend sind aber auch hier die individuellen Gegebenheiten. Unser Tipp daher: Lassen Sie sich Angebote einholen und vergleichen, ob Sie mit der Einspeisevergütung oder der Direktvermarktung von PV-Strom besser fahren.

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