Worst-Performing-Building-Bonus

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Dieser Artikel behandelt das Thema W wie Worst-Performing-Building-Bonus.

Gebäude mit einem sehr niedrigen energetischen Sanierungsstand bergen ein hohes Einsparpotenzial. Aus diesem Grund wurde der Worst-Performing-Building-Bonus ins Leben gerufen. Häuser, die zu den schlechtesten 25 Prozent gehören, werden als Worst-Performing-Building (WPB) bezeichnet. Deren Hausbesitzer erhalten bei Umsetzung verschiedener Maßnahmen zum Erreichen eines Effizienzhaus-Standards zusätzlich zehn Prozent Förderung.

© Sergey Maksimov / Shutterstock.com

Wer kann den Worst-Performing-Building-Bonus beantragen?

Alle Hausbesitzer, die ein WPB besitzen und bewohnen, können Ihren Förderantrag um den zusätzlichen Bonus erweitern. Dies gilt, wenn Sie einen Antrag für das Förderprogramm 261 stellen und Ihr Haus sanieren möchte, um damit eine Effizienzhaus-Stufe von

  • Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse
  • Effizienzhaus 55
  • Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse
  • Effizienzhaus 40  
  • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse

zu erreichen. Damit ist der Bonus mit den Boni für Erneuerbare-Energien-Klassen (EE) und Nachhaltigkeits-Klassen (NH) kombinierbar. Ebenso möglich ist die Kumulierbarkeit mit dem Bonus für die serielle Sanierung, der sich in erster Linie an größere Sanierungsprojekte von Mehrfamilienhäusern richtet. Die Kombination von WPB-Bonus und Bonus für die serielle Sanierung ist auf die Förderung von 20 Prozent begrenzt.  

Tipp: Für Sanierungsmaßnahmen sollten Sie einen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Für diese Baubegleitung können Sie ebenfalls eine Förderung beantragen.

Welches Haus gehört konkret zu den schlechtesten 25 Prozent?

Ein Gebäude qualifiziert sich zum Worst-Performing-Building über das Baujahr und den Sanierungszustand der Außenwand sowie über einen gültigen Energieausweis.  

  • Auf dem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis muss die Klasse H eingetragen sein. Sollte der Energieausweis vor 2014 ausgestellt worden sein, muss der Endenergiewert bei mindestens 250 kWh/(m2*a) liegen. Das Gültigkeitsdatum des Ausweises sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung des Worst-Performing-Building-Bonus nicht überschritten sein.  

Alternativ:

  • Das Haus sollte von 1957 oder älter sein. Entscheidend ist das Jahr der Baufertigstellung. Alternativ können auch Bauantrag und Bauanzeige genommen werden, solange diese im selben Jahr wie die Fertigstellung erfolgt sind. Zudem sollten mindestens 75 Prozent der Außenwand unsaniert sein.  

Als unsaniert gilt ein Gebäude, wenn keine Maßnahmen zur Verbesserung des U-Werts erfolgt sind. Den Wärmedurchgangskoeffizient gibt es für verschiedene Komponenten – Dach, Außenwände, Decken und Böden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat Maximalwerte diesbezüglich definiert, die Sie nach den Sanierungsmaßnahmen einhalten müssen.

Hinweis: Jede Wärmedämmung, die nach dem 31.12.1983 erfolgt ist, gilt als energetische Sanierung. Die Art der Dämmung ist hier nicht entscheidend.

Was gilt nicht als energetische Sanierungsmaßnahme?

Folgende Maßnahmen gelten nicht als energetische Sanierung:

  • Alle Modernisierungsmaßnahmen bis einschließlich 31.12.1983 an der Außenwand
  • Alle Maßnahmen zur Erneuerung beziehungsweise Instandsetzung des Fassadenputzes
  • Wärmedämmputz

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