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Gibt es noch eine Förderung für die Gasheizung? Diese Frage beschäftigt viele Hausbesitzer, die alte Technik austauschen und mit moderner Brennwerttechnik Geld sparen möchten. Die Antwort ist meist nein, denn die Förderstrategie der Bundesregierung zielt mittelfristig auf eine starke Reduktion der CO2-Emissionen ab. Wir zeigen, welche Förderangebote dennoch zur Verfügung stehen und wie Sie von diesen profitieren. Zudem geben wir einen Ausblick darüber, wie sich die staatliche Förderung der Gasheizung zukünftig verändert.
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Während Sanierer für eine neue Gasheizung vor einigen Jahren noch attraktive Fördergelder vom Staat erhielten, gab es diese zuletzt nur für hybridfähige Geräte. Dabei handelt es sich um Brennwertheizungen, die zusammen mit Solarthermie, Wärmepumpe oder Biomasseanlage für wohlige Wärme sorgen. Da auch die sogenannte Hybridheizung nicht unabhängig von fossilen Rohstoffen arbeitet, strich der Gesetzgeber die Fördergelder jedoch nahezu komplett.
Wer Fördermittel für eine Gasheizung bekommen möchte, kann aktuell nur noch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Diesen gibt es in Höhe von 20 Prozent der Kosten für Arbeiten an einem mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Haus. Förderbar sind Renewable Ready Gasbrennwertheizungen sowie Hybridsysteme mit Erneuerbare-Energien-Anlagen. Bei Ersteren handelt es sich um moderne Gasbrennwertheizungen, die für den Einsatz regenerativer Energien vorbereitet sind. Sie verfügen bereits über einen Pufferspeicher und eine hybridfähige Regelung.
Ganz ohne technische Voraussetzungen steht Sanierern selbst genutzter Immobilien ein Steuerbonus für Handwerkerleistungen zur Verfügung. Diesen gibt es für alle Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten in Höhe von 20 Prozent der anfallenden Lohnkosten. Anders als die steuerliche Förderung der Gasbrennwertheizung ist der Handwerkerbonus jährlich nutzbar.
Bleibt die Gasbrennwertheizung erhalten, ist eine Förderung der Heizungsoptimierung möglich. Diese gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent, die Sanierer mindestens fünf Jahre alter Gebäude für viele Arbeiten an der Heizung nutzen können. So zum Beispiel für den hydraulischen Abgleich, den Austausch der Heizungspumpe oder das Nachrüsten einer Fußbodenheizung.
Wollen Haus- und Wohnungsbesitzer bei der Sanierung nicht auf Gas verzichten, aber eine Förderung beantragen, lohnt sich die Kombination mit einer Umweltheizung. Diese schont nicht nur den Verbrauch fossiler Energien, sie ist im Rahmen der BEG-EM auch förderbar. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von zehn bis 30 Prozent für Solarthermieanlagen, Holzheizungen oder Wärmepumpen. Für die Kosten der Gasbrennwertheizung gibt es allerdings keine finanzielle Unterstützung. Das Gleiche gilt für Hybridheizungen, die Gas- und Umweltheiztechnik in einem Gerät kombinieren.
Ist die eigene Gasheizung mindestens 20 Jahre alt und verzichtbar, lohnt sich der Austausch durch eine reine Erneuerbare-Energien-Anlage. Denn für diese erhalten Sie den Heizungs-Austauschbonus. Den Extra-Zuschuss gibt es für Wärmepumpen und Biomasseheizungen, die der Staat mit bis zu 40 Prozent fördert.
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Installieren Sie eine Renewable Ready Gasheizung oder eine Gasbrennwert-Hybridheizung? Dann können sie 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Der Bonus ist auf 40.000 Euro begrenzt und verteilt über drei Jahre nutzbar. Voraussetzung ist, dass Sie hohe technische Mindestanforderungen erfüllen. Es muss sich um die Sanierung eines mindestens zehn Jahre alten sowie selbst genutzten Gebäudes handeln und sie benötigen eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzverwaltung. Erfüllen Sie all diese Vorgaben, machen Sie den Steuerbonus über Ihre Einkommensteuererklärung geltend. Möglich ist das für den Veranlagungszeitraum, in dem die Maßnahme stattfand – letztmalig jedoch für das Jahr 2022.
Erfüllen Sie die vorgenannten Voraussetzungen nicht, steht Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen zur Verfügung. Diesen beantragen Sie ebenfalls nachträglich über die Einkommensteuererklärung. Anrechenbar sind Lohnkosten von bis zu 6.000 Euro. Bei einer Förderquote von 20 Prozent entspricht das einer steuerlichen Vergünstigung in Höhe von 1.200 Euro. Voraussetzung für den Handwerkerbonus ist, dass Sie Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten an einer selbst genutzten Immobilie durchführen lassen.
Bleibt die Gasheizung im Haus, erhalten Sie die Förderung für eine Heizungsoptimierung. Diese gibt es in Kombination mit einem hydraulischen Abgleich unter anderem für:
Voraussetzung ist, dass die Gasheizung mindestens zwei Jahre alt ist und die Antragstellung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen erfolgt. Erfüllen Sie diese Vorgaben, können Sie die Mittel einfach online über die Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Wichtig zu wissen ist, dass die anrechenbaren Kosten im Wohnbereich auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr (insgesamt maximal 600.000 Euro) begrenzt sind. Für Nichtwohngebäude gilt eine Grenze von 1.000 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche (insgesamt maximal fünf Millionen Euro).
Schlägt ein Sanierungsfahrplan die Heizungsoptimierung vor, können Sie den iSFP-Bonus nutzen. Dieser erhöht die Zuschüsse von 15 auf 20 Prozent, ist aber auch an Bedingungen geknüpft. So müssen Sie die im Sanierungsfahrplan aufgeführten Maßnahmen schrittweise durchführen und einen Energieberater bei der Antragstellung involvieren.
Werden Gasheizungen gefördert? In aller Regel nicht. Warum, erklären wir in der folgenden Kurzübersicht:
Den höchsten Zuschuss zur Gasheizung gibt es, wenn Sie sich auch eine Umweltheizung einbauen lassen. Handelt es sich um eine Hybridheizung aus unterschiedlichen Wärmeerzeugern, erhalten Sie dabei Fördergelder in Höhe von:
Die Antragstellung erfolgt vor dem Tausch der Gasheizung online über die Webseite des BAFA. Ein Energieberater ist dazu nicht erforderlich. In Bezug auf die anrechenbaren Kosten gelten die gleichen Grenzen wie bei der Förderung der Heizungsoptimierung.
Um den Heizungs-Austauschbonus beantragen zu können, müssen Sie nach der Sanierung auf das Heizen mit fossilen Energieträgern verzichten. Zudem gilt ein Mindestalter von 20 Jahren für Gaszentralheizungen. Geht es hingegen um den Tausch einer Gasetagenheizung, erhalten Sie die Förderung auch für neuere Geräte – hier gibt es keine weiteren Einschränkungen. Ob eine Austauschpflicht für den alten Wärmeerzeuger besteht oder nicht, spielt keine Rolle.
Übrigens: Die höhere Förderung gibt es nicht nur für den Tausch der Gasheizung. Auch für Ölheizungen, Ölöfen, Kohleheizungen, Kohleöfen und Nachtspeicherheizungen erhalten Sie den Heizungs-Austauschbonus.
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