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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • von Alexander Rosenkranz
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Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) vereinfachte der Staat die deutsche Förderlandschaft. Denn dabei gehen viele Förderangebote von BAFA sowie KfW in ein gemeinsames Programm über; unter anderem auch das Marktanreizprogramm (MAP). Bauherren und Sanierer kommen einfacher an die finanzielle Unterstützung und investieren dadurch mehr Geld in den Klimaschutz. So lautet das Ziel der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude. Wir Informieren über Hintergründe, Aufbau und zukünftige Entwicklungen.  

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Hintergründe und Ziele: Darum gibt es das Förderangebot

Mit der Umsetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude realisiert die Regierung einen Plan, den sie bereits vor vielen Jahren aufstellte: Die Vereinfachung der deutschen Förderlandschaft. Das Förderangebot soll Bauherren und Sanierern einfach zugänglich sein und diese zu Energieeffizienzmaßnahmen anregen. Hintergrund ist das übergeordnete Ziel, die CO2-Emissionen in Deutschland drastisch zu senken. Dazu bieten sich im Gebäudebereich sehr hohe Potenziale, da dieser für rund 14 Prozent der deutschen CO2-Emissionen verantwortlich ist.

Klimaschutzplan fordert Umsetzung der Bundesförderung

Mit dem  Klimaschutzplan  2030 veröffentlichte die Regierung Ende 2019 ein Konzept zur Verkleinerung des deutschen  CO2-Fußabdrucks. Es enthält Maßnahmen aus vielen Energieverbrauchs-relevanten Bereichen und geht im Detail auch auf den Gebäudesektor ein. Hohe finanzielle Anreize machen Sanieren und energieeffizientes Bauen lukrativ. Das führt zu einer Senkung der Energieverbräuche in deutschen Haushalten. Die CO2-Emissionen sinken und schädliche Folgen des Treibhausgases, wie die globale Erwärmung, lassen sich abschwächen.

Erste Neuerungen traten bereits Januar 2020 in Kraft

Mit dem Jahreswechsel von 2019 auf 2020 setzte die Regierung bereits erste Inhalte der neuen Bundesförderung um. Darunter:  

  • Abschaffung der Förderung von Ölheizungen
  • Fördermittel für Gasheizungen nur in Kombination mit  erneuerbaren Energien
  • Sonderzuschuss zum Austausch von Ölheizungen

Höher sind seit Januar auch die Zuschüsse für die Installation einer Umweltheizung sowie Maßnahmen zum energetischen Sanieren oder Bauen.

Der nächste Schritt der neuen BEG-Förderung folgte 2021

Ein Jahr später, im Januar 2021, trat die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude teilweise in Kraft. Sie fasst Förderangebote des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammen und war vorerst nur als Zuschuss für Einzelmaßnahmen verfügbar. Seit Juli 2021 wurden einige alte KfW-Programme in die Bundesförderung überführt.  

Zweite große Reform des BEG seit 2023 gültig

Im Jahr 2023 trat die zweite große BEG-Reform in Kraft. Ein wesentlicher Bestandteil war die Ausgliederung der BEG-Neubau-Förderung aus der BEG EM und WG. Zudem wurden Boni neu eingeführt oder ausgeweitet, um die Förderbedingungen besser an die Praxis anzupassen. Dazu gehört zum Beispiel der Worst Performing Building Bonus oder der Bonus für serielles Sanieren. Im Bereich der Heizungsförderung passte der Staat die Konditionen an. Außerdem strich er hier die Förderung von Gasheizungen gänzlich.

Änderung der Heizungsförderung ab 2024 geplant

Für das Jahr 2024 plant der Staat eine weitere Novelle des BEG. Diese geht mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes einher und soll die Förderung regenerativer Energiesysteme attraktiver machen. Im Wesentlichen geht es dabei um das Anheben der Förderkonditionen und das Anpassen der technischen Mindestvorgaben.

© Jenny Sturm – stock.adobe.com

Inhalte und Aufbau der Bundesförderung für effiziente Gebäude  

Die BEG-Förderung gibt es für alle, die ein Gebäude neu bauen oder sanieren. Sie ist für Wohn- sowie Nichtwohngebäude verfügbar und enthält Zuschüsse wie auch Kredite. Wer die Mittel erhalten möchte, muss diese unbedingt vor der Beauftragung von Liefer- oder Leistungsverträgen beantragen. Außerdem gilt in allen Bereichen eine Fachhandwerker-Pflicht. Einen Überblick über aktuelle Konditionen und Voraussetzungen geben wir im Beitrag zur  Förderung der Heizung.

Vierteiliger Aufbau der BEG-Förderung für Neubau und Sanierung

Die Angebote der Bundesförderung lassen sich nach den aktuellen Förderrichtlinien vier Teilprogrammen zuordnen. Dazu gehört die Sanierungs-Förderung für Einzelmaßnahmen, Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude und die Förderung von Neubauvorhaben, wie die folgende Übersicht zeigt:

  • BEG EM:  Die Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (EM) gibt es für Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand. Sind Gebäude älter als fünf Jahre, bekommen Sie Zuschüsse oder Kredite für den  Heizungstausch, die Heizungsoptimierung, den Einbau einer Lüftungsanlage oder Arbeiten an der Gebäudehülle (neue Fenster, neue Türen, Dämmarbeiten).
  • BEG WG:  Die BEG-Förderung für Wohngebäude (WG) gibt es, wenn ein saniertes Haus einen Effizienzhausstandard erreicht. Förderbar sind dabei alle Arbeiten, die Sie in diesem Zusammenhang umsetzen.
  • BEG NWG:  Die Bundesförderung für Nichtwohngebäude (NWG) gibt es ebenfalls für ganzheitliche Sanierungsvorhaben. Sie richtet sich an Eigentümer von Nichtwohngebäuden und schafft hier attraktive neue Förderangebote.
  • BEG Neubau:  Die Bundesförderung für klimafreundliche Neubauten (KFN) gibt es für Wohn- und Nichtwohngebäude. Erhältlich sind stark vergünstigkte Kredite, wenn die neuen Gebäude dem Effizienzhaus-Standard 40 entsprechen und hohe Angaben an die CO2-Emissionen erfüllen.  

Ganz gleich, ob es sich um die BEG EM, WG, NWG oder Neubau Förderung handelt: Alle Angebote sind entweder mit einer Zuschuss- oder einer Kreditvariante verfügbar. Die Darlehen sind dabei häufig mit einem Tilgungszuschuss ausgestattet. Dieser entspricht den einmaligen Zuschüssen und reduziert die zurückzuzahlende Kreditsumme merklich. Außerdem können Sie die Förderung für die Baubegleitung direkt mit beantragen.  

Attraktive Förderkonditionen durch zahlreiche neue Boni

Die Zuschüsse und Tilgungszuschüsse der Bundesförderung variieren je nach Maßnahme zwischen 20 und 45 Prozent. Hinzu kommen neue Boni, die Maßnahmen zu mehr Energieeffizienz noch lukrativer machen. Dazu gehört unter anderem der iSFP-Bonus mit einem zusätzlichen Fördersatz von fünf Prozent. Diesen gibt es immer dann, wenn Sie Maßnahmen aus dem bei einer Energieberatung individuell erstellten  Sanierungsfahrplan  umsetzen (iSFP = individueller Sanierungsfahrplan). Darüber hinaus gibt es attraktivere Konditionen, wenn ein Gebäude besonders nachhaltig ist oder auf einen sehr hohen Anteil regenerativer Energien setzt. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus  steigt die Bundesförderung in diesem Zusammenhang insgesamt um fünf Prozentpunkte an.

Steuerliche Förderung als Alternative zur Bundesförderung (BEG)

Heute können Besitzer privat genutzter Wohnhäuser bereits  Handwerkerkosten von der Steuer absetzen. Analog zu diesem Modell plant die Bundesregierung in Zukunft auch steuerliche Vergünstigungen für Maßnahmen zur energetischen Sanierung. Wer sein Haus dämmt oder die Anlagentechnik optimiert, kann dann 20 Prozent der anfallenden Gesamtkosten (Material und Lohn) über drei Jahre von der Steuer absetzen. Das neue Programm soll alternativ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude eingeführt werden und dafür sorgen, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen von der Förderung profitieren.

Umsetzung der Bundesförderung erfolgt schrittweise bis 2023

Seit 02.01.2021 ist die BEG EM Förderung als Zuschuss bereits verfügbar. Sie löst bisherige Förderangebote von BAFA (Heizungstausch und Heizungsoptimierung) sowie KfW (430 für Einzelmaßnahmen) ab und stellt den ersten Schritt der Umsetzung dar. Der zweite folgte am 01. Juli 2021. Seitdem können Sie die BEG EM, BEG WG sowie BEG NWG Förderung beantragen. Während sich die Förderkonditionen und Vorgaben 2023 noch einmal deutlich änderten, plant die Regierung eine neue Novelle für das Jahr 2024. Ziel dieser Neuerung ist es, die Förderung für das Heizen mit regenerativen Energien besser an der Praxis auszurichten.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fasst viele früher erhältliche Förderangebote zusammen. Sie vereinfacht die deutsche Förderlandschaft und macht finanzielle Unterstützung für Bauherren und Sanierer einfacher zugänglich. Die Maßnahme soll höhere Investitionen in die Energieeffizienz anregen und zur Senkung der CO₂-Emissionen in Deutschland beitragen.

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