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Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) vereinfachte der Staat die deutsche Förderlandschaft. Denn dabei gehen viele Förderangebote von BAFA sowie KfW in ein gemeinsames Programm über; unter anderem auch das Marktanreizprogramm (MAP). Bauherren und Sanierer kommen einfacher an die finanzielle Unterstützung und investieren dadurch mehr Geld in den Klimaschutz. So lautet das Ziel der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude. Wir Informieren über Hintergründe, Aufbau und zukünftige Entwicklungen.
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Wichtiger Hinweis: Unsere Beiträge zum Thema Förderung befinden sich aufgrund einer kurzfristigen Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) derzeit in Überarbeitung. Die folgenden Angaben bilden den Stand der Förderbedingungen vor dem 28.07.2022 ab. Einen aktuellen Überblick geben wir im Beitrag zur Förderung der Heizung.
Mit der Umsetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude realisiert die Regierung einen Plan, den sie bereits vor vielen Jahren aufstellte: Die Vereinfachung der deutschen Förderlandschaft. Das Förderangebot soll Bauherren und Sanierern einfach zugänglich sein und diese zu Energieeffizienzmaßnahmen anregen. Hintergrund ist das übergeordnete Ziel, die CO2-Emissionen in Deutschland drastisch zu senken. Dazu bieten sich im Gebäudebereich sehr hohe Potenziale, da dieser für rund 14 Prozent der deutschen CO2-Emissionen verantwortlich ist.
Hinweis für Flutopfer: Für Betroffene der Flutkatastrophe 2021 gibt es aktuell Ausnahmen von den Richtlinien der BEG, damit sie leichter Zugang zu Fördermitteln erhalten. Mehr Informationen finden Sie im FAQ-Bereich unseres Beitrags zur Heizungsförderung.
Mit dem Klimaschutzplan 2030 veröffentlichte die Regierung Ende 2019 ein Konzept zur Verkleinerung des deutschen CO2-Fußabdrucks. Es enthält Maßnahmen aus vielen Energieverbrauchs-relevanten Bereichen und geht im Detail auch auf den Gebäudesektor ein. Hohe finanzielle Anreize machen Sanieren und energieeffizientes Bauen lukrativ. Das führt zu einer Senkung der Energieverbräuche in deutschen Haushalten. Die CO2-Emissionen sinken und schädliche Folgen des Treibhausgases, wie die globale Erwärmung, lassen sich abschwächen.
Mit dem Jahreswechsel von 2019 auf 2020 setzte die Regierung bereits erste Inhalte der neuen Bundesförderung um. Darunter:
Höher sind seit Januar auch die Zuschüsse für die Installation einer Umweltheizung sowie Maßnahmen zum energetischen Sanieren oder Bauen.
Ein Jahr später, im Januar 2021, trat die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude teilweise in Kraft. Sie fasst Förderangebote des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammen und war vorerst nur als Zuschuss für Einzelmaßnahmen verfügbar. Seit Juli 2021 wurden einige alte KfW-Programme in die Bundesförderung überführt.
Die BEG-Förderung gibt es für alle, die ein Gebäude neu bauen oder sanieren. Sie ist für Wohn- sowie Nichtwohngebäude verfügbar und enthält Zuschüsse wie auch Kredite. Wer die Mittel erhalten möchte, muss diese unbedingt vor der Beauftragung von Liefer- oder Leistungsverträgen beantragen. Außerdem gilt in allen Bereichen eine Fachhandwerker-Pflicht. Einen Überblick über aktuelle Konditionen und Voraussetzungen geben wir im Beitrag zur Förderung der Heizung.
Die Angebote der Bundesförderung lassen sich nach der aktuellen Förderrichtlinie drei Teilprogrammen zuordnen. Dazu gehört die Förderung für Einzelmaßnahmen, Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude, wie die folgende Übersicht zeigt:
Ganz gleich, ob es sich um die BEG EM, WG oder NWG Förderung handelt: Alle Angebote sind mit einer Zuschuss- und einer Kreditvariante verfügbar. Die Darlehen sind dabei mit einem Tilgungszuschuss ausgestattet. Dieser entspricht den einmaligen Zuschüssen und reduziert die zurückzuzahlende Kreditsumme merklich. Außerdem können Sie die Förderung für die Baubegleitung direkt mit beantragen.
Die Zuschüsse und Tilgungszuschüsse der Bundesförderung variieren je nach Maßnahme zwischen 20 und 45 Prozent. Hinzu kommen neue Boni, die Maßnahmen zu mehr Energieeffizienz noch lukrativer machen. Dazu gehört unter anderem der iSFP-Bonus mit einem zusätzlichen Fördersatz von fünf Prozent. Diesen gibt es immer dann, wenn Sie Maßnahmen aus dem bei einer Energieberatung individuell erstellten Sanierungsfahrplan umsetzen (iSFP = individueller Sanierungsfahrplan). Darüber hinaus gibt es attraktivere Konditionen, wenn ein Gebäude besonders nachhaltig ist oder auf einen sehr hohen Anteil regenerativer Energien setzt. Während das im Neubau zu einem um 2,5 Prozent höheren Fördersatz führt, steigt die Bundesförderung für die Sanierung in diesem Zusammenhang insgesamt um fünf Prozentpunkte an.
Heute können Besitzer privat genutzter Wohnhäuser bereits Handwerkerkosten von der Steuer absetzen. Analog zu diesem Modell plant die Bundesregierung in Zukunft auch steuerliche Vergünstigungen für Maßnahmen zur energetischen Sanierung. Wer sein Haus dämmt oder die Anlagentechnik optimiert, kann dann 20 Prozent der anfallenden Gesamtkosten (Material und Lohn) über drei Jahre von der Steuer absetzen. Das neue Programm soll alternativ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude eingeführt werden und dafür sorgen, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen von der Förderung profitieren.
Seit 02.01.2021 ist die BEG EM Förderung als Zuschuss bereits verfügbar. Sie löst bisherige Förderangebote von BAFA (Heizungstausch und Heizungsoptimierung) sowie KfW (430 für Einzelmaßnahmen) ab und stellt den ersten Schritt der Umsetzung dar. Der zweite folgte am 01. Juli 2021. Seitdem können Sie die BEG EM, BEG WG sowie BEG NWG Förderung in der Kredit- und Zuschussvariante beantragen. Während das vorerst noch über BAFA (Zuschuss) und KfW (Darlehen) erfolgt, stellt die Regierung zum 01.01.2023 einheitlich auf Antragstellung der Bundesförderung über das BAFA um. Ab dann reicht ein Antrag, um zahlreiche Darlehen sowie Zuschüsse für anstehende Neubau- oder Sanierungsvorhaben zu beantragen.
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