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Bundesförderung für effiziente Gebäude: BEG-Wegweiser

  • von Alexander Rosenkranz
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Die Sanierungsrate in Deutschland muss steigen, um die Klimaziele der Bundesregierung im Gebäudebereich einhalten zu können. Damit das funktioniert, bietet der Staat attraktive Fördermittel für Bauherren und Sanierer. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz BEG) fasste er diese erstmals in einem Programm zusammen. Wie dieses aufgebaut ist und wo sie finanzielle Unterstützung für Ihr Vorhaben erhalten, erfahren Sie in unserem Wegweiser zur Bundesförderung für effiziente Gebäude. 

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst zahlreiche Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien zusammen.
  • Für einen einfachen Zugang besteht die BEG-Förderung 2024 aus den Teilprogrammen Einzelmaßnahmen, Wohngebäude (WG), Nichtwohngebäude (NWG) und klimafreundlicher Neubau (KFN).
  • Förderschwerpunkte sind der Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Einsatz optimierter Anlagentechnik.
  • Die Förderung erfolgt mit Zuschüssen, Darlehen mit Tilgungszuschüssen sowie Krediten.
  • Die Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über die KfW (Heizungsförderung), das BAFA (Förderung von Einzelmaßnahmen) oder freie Finanzierungsinstitute (Kredite).
  • Wesentlicher Bestandteil sind Energie-Effizienz-Experten, die Sicherheit im Bau- und Sanierungsablauf gewährleisten.

Bundesförderung für effiziente Gebäude im Überblick

Zuschüsse und günstige Darlehen sorgen dafür, dass sich Investitionen in die Energieeffizienz mehr lohnen. Denn sie senken die Kosten und machen nachhaltige Maßnahmen erschwinglicher für Bauherren sowie Hausbesitzer. Letztere sollen durch Bau oder Sanierung Energie einsparen und so langfristig zu einer spürbaren Senkung der CO2-Emissionen beitragen. Mit dem Ziel, die Förderung im Gebäudesektor einfacher zugänglich zu machen, vereinte die Bundesregierung verschiedene Förderangebote mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude 2021 erstmals in einem Werk. Dieses ersetzte neben dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm (EBS-Programme) auch das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO).

Aufteilung der Fördersegmente für einfachere Zugänglichkeit

Das Ziel der BEG ist es, die Förderung für Neubau- und Sanierungsvorhaben allen Personen einfach zugänglich zu machen. Ein erster Schritt, mit dem das erreicht werden soll, ist die Aufteilung der Förderschwerpunkte auf verschiedene Segmente. So gibt es heute gleich vier Teile der Bundesförderung für effiziente Gebäude, wie die folgende Übersicht zeigt:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude − Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude − Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)

Abgesehen von der BEG KFN gibt es die Förderangebote dabei nur für bestehende Gebäude. Dabei handelt es sich um Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

© Jenny Sturm – stock.adobe.com

Hohe Zuschüsse, Tilgungszuschüssen und günstige Darlehen

Die Ausgestaltung der Förderangebote wurde an die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen angepasst. So profitieren Sanierer bei Einzelmaßnahmen von hohen Zuschüssen und günstigen Ergänzungskrediten. Wer ein Haus energieeffizient saniert, bekommt Darlehen mit Tilgungszuschüssen und für hocheffiziente Neubauten stehen günstige Kredite bereit.

Strenge technische Vorgaben sind Voraussetzung zur Förderung

Wer die Angebote der Bundesförderung für effiziente Gebäude für sich nutzen möchte, muss den gesetzlichen Mindeststandard deutlich überschreiten. So gibt es die BEG-Förderung für Maßnahmen am Gebäude beispielsweise nur dann, wenn diese für einen hohen Wärmeschutz sorgen. Fördermittel für die Heizung setzen hingegen eine hohe Effizienz voraus, um den Wärmebedarf im Haus möglichst nachhaltig und sparsam zu decken. Wer die BEG WG, NWG oder KFN für sich nutzen möchte, muss hingegen einen Effizienzhausstandard erreichen.

Übrigens: Ein Effizienzhaus ist ein Gebäude mit hohem Wärmeschutz, das einen Großteil seines Energiebedarfs regenerativ deckt. Wie gut der energetische Stand ist, erkennt man dabei an einer Ziffer (Effizienzhaus 100, 70, 55 oder 40). Diese zeigt, wie hoch der Primärenergiebedarf des Gebäudes im Vergleich zum Primärenergiebedarf eines Neubaus nach gesetzlichen Mindestanforderungen ist. Eine geringere Ziffer steht dabei für eine höhere Effizienz. 

BEG-Förderangebote für Neubau- und Sanierungsvorhaben

Der Überblick hat gezeigt, dass es die BEG-Förderung 2024 für verschiedenste Maßnahmen und Gebäude gibt – ganz gleich, ob es sich dabei um Wohn- oder Nichtwohnbauten handelt. Doch was zeichnet die einzelnen Fördersegmente aus? Wann kommen Sie zur Anwendung und wie hoch ist die BEG-Förderung in den verschiedenen Fällen? Die folgende Übersicht weist den Weg durch die Förderlandschaft.

BEG WG: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude

Die BEG-WG-Förderung unterstützt Sanierer, die ein Gebäude ganzheitlich energetisch modernisieren möchten. Sie wird von der KfW verwaltet und ist interessant, wenn:

  • Sie ein bestehendes Haus zum Effizienzhaus umbauen,
  • Sie ein Baudenkmal sanieren,
  • Sie Nichtwohn- in Wohnflächen umwandeln oder
  • Sie ein gerade zum Effizienzhaus saniertes Haus kaufen.

Verfügbar sind Darlehen in Höhe von maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit mit Tilgungszuschüssen von 5 bis 20 Prozent. Setzen Sie vermehrt auf  erneuerbare Energien  und/oder nachhaltige Baustoffe, steigt die Förderung an. Erhältlich sind dann Darlehen in Höhe von 150.000 Euro pro Wohneinheit und Zuschüsse von bis zu 25 Prozent.

Detaillierte Informationen zu Konditionen, Voraussetzungen und zur richtigen Antragstellung geben wir in unserem Beitrag zur  BEG-WG-Förderung.

Wichtig zu wissen:

  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) gibt es für die Sanierung bestehender Wohngebäude (Bauantrag/Bauanzeige mind. 5 Jahre alt) zum Effizienzhaus Denkmal, 85, 70, 55 oder 40.
  • Verfügbar sind günstige Darlehen (bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit) mit attraktiven Tilgungszuschüssen (5 bis 25 Prozent).
  • Die Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über eine Bank aus Ihrer Region.
  • Relevant für die Förderung ist das KfW-Programm 261 „Wohngebäude – Kredit“.

BEG NWG: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude − Nichtwohngebäude

Auch die BEG-NWG-Förderung gibt es, wenn Sie ein bestehendes Gebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein saniertes Effizienzhaus kaufen. Anders als zuvor, stehen die günstigen Darlehen mit Tilgungszuschüssen dabei all jenen zur Verfügung, die entsprechende Investitionen im Nichtwohnbereich tätigen.

Die förderbaren Kosten hängen von der Gebäudegröße ab und sind insgesamt auf 10 Millionen Euro begrenzt. Besonders interessant sind dabei die im Zuge der BEG-Förderung vergebenen Tilgungszuschüsse. Die Höhe hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab und liegt zwischen fünf und 25 Prozent.

Wichtig zu wissen:

  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Nichtwohngebäude (BEG NWG) gibt es für die Sanierung bestehender Nichtwohngebäude (Bauantrag/Bauanzeige mind. 5 Jahre alt) zum Effizienzhaus Denkmal, 70, 55 oder 40.
  • Verfügbar sind günstige Darlehen (bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter oder 10 Millionen Euro insgesamt) mit attraktiven Tilgungszuschüssen (5 bis 25 Prozent).
  • Die Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über ein Finanzierungsinstitut (Bank).
  • Relevant für die Förderung ist das KfW-Programm 263 „Nichtwohngebäude – Kredit“.

BEG EM: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude − Einzelmaßnahmen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es für die Sanierung mindestens fünf Jahre alter Wohn- und Nichtwohngebäude. Voraussetzung ist hier allerdings nicht das Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe, sondern das Einhalten maßnahmenspezifischer Grenzwerte. So gibt es die BEG-Förderung für eine neue Heizung beispielsweise nur, wenn diese eine hohe jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz aufweist. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle setzt der Gesetzgeber hingegen einen hohen Wärmeschutz voraus, der sich an den erreichten U-Werten messen lässt.

Erfüllen Sie die Vorgaben, stehen Ihnen hohe Zuschüsse sowie günstige Ergänzungskredite von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung. Wie hoch die BEG-Förderung 2024 im Detail ausfällt, hängt dabei von der Art der Maßnahme ab. So gibt es Zuschüsse in Höhe von:

  • 15 Prozent für Arbeiten am Gebäude (Dämmung, Fenstertausch, Türentausch, Lüftung, Heizungsoptimierung und sommerlicher Wärmeschutz); 5 Prozent höhere Förderung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • 30 bis 70 Prozent für den Einbau einer neuen Umweltheizung (Wärmepumpe, Solarthermie, Holzheizung, Pelletheizung, Hackschnitzelheizung, Fernwärme)

Die Höhe der förderbaren Kosten hängt von der Art der Maßnahme und der Anzahl der Wohneinheiten ab.

Detaillierte Informationen zu Konditionen, Voraussetzungen und zur richtigen Antragstellung geben wir in unserem Beitrag zur BEG-EM-Förderung.

Wichtig zu wissen:

  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es für die Sanierung bestehender Wohn- und Nichtwohngebäude (Bauantrag/Bauanzeige mind. 5 Jahre alt) in Form von Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenstertausch, Heizungstausch, Heizungsoptimierung etc.).
  • Verfügbar sind Zuschüsse (15 bis 70 Prozent) sowie günstige Ergänzungsdarlehen (bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit).
  • Die BEG-Förderung kann für mehrere Einzelmaßnahmen zur gleichen Zeit in Anspruch genommen werden, sofern die förderbaren Kosten nicht überschritten werden.
  • Die Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA; Zuschüsse für Maßnahmen am Gebäude), das Portal „Meine.KfW“ (Zuschuss; Heizungsförderung) oder über ein Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl (Ergänzungskredit).
  • Relevant für die Förderung sind die KfW-Programme 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, 358, 359 „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“, 459 „Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude“, 522 „Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude“, 523 „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude“ und 422 “Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude“.

BEG KFN: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau

Mit der BEG-Förderung für klimafreundliche Neubauten hat der Staat ein zusätzliches Förderangebot für Neubauvorhaben geschaffen. Dieses ist mit günstigen Darlehen ausgestattet, die neben privaten Bauherren auch Unternehmen und Kommunen nutzen können. Besonders attraktiv ist das Angebot dabei für Familien und Alleinerziehende, die unter bestimmten Voraussetzungen von extra Zinsvergünstigungen profitieren.

Voraussetzung ist das Erreichen des KfW-Effizienzhaus-40-Standards. Geförderte Gebäude dürfen in Ihrem Lebenszyklus außerdem nur wenig CO2 ausstoßen und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Wie hoch der Kredit ausfällt, hängt zudem von der Nachhaltigkeit ab. Wenn das Gebäude ein „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) erhält, gibt es dabei in der Regel mehr Geld vom Staat.

Detaillierte Informationen zu Konditionen, Voraussetzungen und zur richtigen Antragstellung geben wir in unserem Beitrag zur BEG-KFN-Förderung.

Wichtig zu wissen:

  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude für klimafreundliche Neubauten (BEG KFN) gibt es für den Neubau besonders effizienter Wohn- und Nichtwohngebäude.
  • Verfügbar sind günstige Darlehen (100.000 bis 150.000 Euro pro Wohneinheit).
  • Die Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über ein Finanzierungsinstitut.
  • Relevant für die Förderung sind die KfW-Programme 297, 298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“, 300 „Wohneigentum für Familien“, 299 „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ und 498, 499 „Klimafreundlicher Neubau – Kommunen“.

Programmteile der Bundesförderung gemeinsam beantragen

Geht es um eine Sanierung, fällt die Entscheidung zwischen Einzelmaßnahmen- und Effizienzhausförderung der BEG nicht immer leicht. Gut, dass sich beide gemeinsam in Anspruch nehmen lassen. So ist es beispielsweise möglich, die Förderung der Heizung mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 70 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen zu realisieren und für alle anderen Arbeiten die BEG-Förderung für Wohngebäude zu nutzen. Wichtig ist nur, dass Sie die Maßnahmen eindeutig den Programmen zuweisen. Außerdem fällt der sogenannte EE-Klassen-Bonus bei der Effizienzhausförderung weg, wen Sie für die neue Heizung die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen in Anspruch nehmen.

Übrigens: Auch der Steuerbonus für die Sanierung lässt sich mit den Programmteilen der Bundesförderung für effiziente Gebäude kombinieren. Voraussetzung ist, dass Sie alle Maßnahmen immer genau einem Programm zuweisen, um eine Doppelförderung zu verhindern.

Energie-Effizienz-Experten sorgen für Sicherheit am Bau

Ein wesentlicher Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Arbeit der Energie-Effizienz-Experten. Dabei handelt es sich um speziell ausgebildete Energieberater, die in nahezu alle Förderprojekte einzubinden sind. Sie prüfen die Planung, bestätigen die Durchführbarkeit und prüfen, dass die Ausführung fachgerecht erfolgt. Als Bauherr oder Sanierer profitieren Sie dabei von mehr Sicherheit. Sie beugen Baufehlern vor und schützen sich zuverlässig vor Feuchte- sowie Schimmelproblemen. Da die Experten auch die Qualität der energetischen Sanierung verbessern, fördert der Staat die Leistungen im Rahmen der jeweiligen Fördersegmente.

Detaillierte Informationen zu Konditionen, Voraussetzungen und zur richtigen Antragstellung geben wir in unserem Beitrag Energieberater: Kosten und Förderung.

Antrag: BEG-Förderung 2024 für Ihr Vorhaben beantragen

Den einen Antrag zur Bundesförderung für effiziente Gebäude gibt es leider nicht. Vielmehr ist für jedes einzelne Fördersegment ein eigener Ablauf zu berücksichtigen. Die folgende Tabelle zeigt, wie dieser gestaltet ist und an wen Sie sich im Einzelfall wenden müssen.

Fördersegment

Ablauf der Antragstellung (vereinfacht)

Antrag zur Bundesförderung für effiziente Gebäude

BEG WGEEE beauftragen, Kredit beantragen, Sanierung durchführen, Nachweise erbringen und Tilgungszuschuss erhaltenBeantragung über Finanzierungsinstitute (Hausbank)
BEG NWGEEE beauftragen, Kredit beantragen, Sanierung durchführen, Nachweise erbringen und Tilgungszuschuss erhaltenBeantragung über Finanzierungsinstitute (Hausbank)

BEG EM Heizung

EEE oder Fachunternehmen beauftragen und Bestätigung zur Antragstellung erstellen lassen, Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung abschließen, Zuschuss online beantragen, Sanierung durchführen, Bestätigung nach Durchführung erstellen lassen, Zuschuss erhalten

Beantragung über KfW-Portal „Meine.KfW“

BEG EM Haus

EEE beauftragen und Bestätigung zur Antragstellung erstellen lassen, Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung abschließen, Zuschuss online beantragen, Sanierung durchführen, Bestätigung nach Durchführung erstellen lassen, Zuschuss erhalten

Beantragung über BAFA-Antragsportal

BEG EM Ergänzungskredit

BEG-EM-Zuschuss beantragen, mit Bewilligungsbescheid Ergänzungskredit beantragen

Beantragung über Finanzierungsinstitute (Hausbank)

BEG KFN

EEE beauftragen, Kredit beantragen, Sanierung durchführen, Nachweise erbringen und Tilgungszuschuss erhalten

Beantragung über Finanzierungsinstitute (Hausbank)

Der lange Weg zur Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die BEG-Förderung sollte Förderprogramme einfacher zugänglich machen und so neue Anreize zum Sanieren und effizienten Bauen schaffen. Gelungen ist ihr das nur bedingt. Den das ganzheitlich angelegte Regelwerk wurde seit der Einführung im Jahr 2021 mehrfach gestoppt und grundlegend geändert. Die Folge: Unsicherheit in Bezug auf Vorgaben, Förderansprüche und -höhen.  

Besonders deutlich wird das an einem Blick auf die Historie der noch jungen Bundesförderung für effiziente Gebäude:

  • 2019: Mit dem Klimaschutzplan 2030 veröffentlichte die Regierung Ende 2019 ein Konzept zur Verkleinerung des deutschen CO2-Fußabdrucks. Es enthält Maßnahmen aus vielen energieverbrauchsrelevanten Bereichen, darunter auch die einheitliche Förderung von Investitionen in die Energieeffizienz.
  • 2021: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde nach der Veröffentlichung am 17. Dezember 2020 im Jahr 2021 erstmals eingeführt. Zunächst gab es finanzielle Unterstützung für Einzelmaßnahmen, später dann auch für die Effizienzhaus-Sanierung.
  • 2021: Die erste Änderung der BEG-Förderung tritt am 21.10.2021 in Kraft. Sie betrifft alle Fördersegmente und bezieht sich hauptsächlich auf das Erreichen der EE-Klasse sowie Fördermittel für Gebäude- und Wärmenetze.
  • 2022: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von der KfW wurde ohne Vorwarnung gestoppt. Betroffen waren die KfW-Programme 261, 262, 263, 264, 461, 463 und 464. BAFA-Mittel für Einzelmaßnahmen konnten weiter beantragt werden. Etwa einen Monat später stand auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Effizienzhäuser wieder zur Verfügung.
  • 2022: Die Neubauförderung für den Effizienzhaus-55-Standard bei Wohn- und Nichtwohngebäuden wird zum 01.02.2022 eingestellt. Grund ist eine Verschiebung des Fokus auf die energetische Sanierung und die geplante Neugestaltung der Förderkriterien.
  • 2022: Das BMWK gab eine Reform der Förderbedingungen bekannt, die zum Teil schon Mitte 2022 griff. Sie enthielt unter anderem das Ende der Förderung der Gasheizung, eine Reduktion der Fördersätze sowie das Ende der Zuschussförderung für Effizienzhäuser.
  • 2022: Im Herbst trat eine weitere große Reform der BEG-Förderung in Kraft. Sie enthielt unter anderem eine Deckelung bei der Förderung der Heizungsoptimierung, und eine Begrenzung der förderbaren Kosten. Zudem gab es geänderte Anforderungen an Rechnungen und deren Begleichung.
  • 2023: Das BMWK reformiert die BEG-Förderung 2023 grundlegend. Inhalt war die Ausgliederung der Neubau-Förderung in eine eigene Richtlinie (KFN), die erneute Förderung von Eigenleistungen, die klare Erlaubnis, Maßnahmen auf eigenes Risiko schon vor Bewilligung zu starten. Zudem wurde der WPB-Bonus angehoben. Ein Bonus für serielle Sanierungen wurde eingeführt und es gab zahlreiche Änderungen bei den technischen Vorgaben zur Förderung.
  • 2023: Förderung der Luft-Luft-Wärmepumpen wurde vorübergehend eingestellt. Grund waren Unklarheiten bei den technischen Voraussetzungen.
  • 2023: Eine geplante Reform der BEG-Förderung von 2023 enthält komplett neue Vorgaben für Regenerative-Energien-Anlagen. Bestandteil war eine Grundförderung sowie verschiedene Klimaboni, die in der BEG-Förderung 2024 als Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus geblieben sind.
  • 2024: KfW übernimmt die Heizungsförderung vom BAFA. Ein Ergänzungskredit wird eingeführt und die Fördermittel sind in der heute bekannten Form verfügbar. Die Förderung der Heizung wurde/wird schrittweise freigegeben.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollte den Zugang zu Fördermitteln erleichtern und die Sanierungsrate anheben. Auch wenn der grundsätzliche Aufbau und die Zusammenfassung zahlreicher einzelner Angebote dazu beiträgt, hat die BEG-Förderung in der Praxis bisher eher zu Verwirrungen geführt. Grund dafür sind häufige Reformen, spontane Förderstopps und immer wieder wechselnde Bedingungen. 

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