Heizungs-Tausch-Bonus

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Dieser Artikel behandelt das Thema H wie Heizungs-Tausch-Bonus.

Mit dem Heizungs-Tausch-Bonus steigt der Förderanteil um zusätzliche zehn Prozent. Damit können alle Sanierer, die ihre alten Öl-, Gas- oder Kohleheizungen sowie alte Nachtspeicheröfen entsorgen und durch einen Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien ersetzen, von einer höheren staatlichen Förderung profitieren.

© Nattapol Sritongcom / Shutterstock.com

Voraussetzungen – Wann gibt es den Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 %?

Um den Heizungs-Tausch-Bonus zu erreichen, sind ein paar Voraussetzungen zu erfüllen. Grundsätzlich beantragen Sie den Bonus zusammen mit der Förderung für die neue Energielösung. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um eine zusätzliche Komponente, um eine Zugabe zur eigentlichen Fördersumme. Den Bonus können Sie nicht allein beantragen. Der Heizungs-Austausch-Bonus ist demzufolge an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. 

Die Bonuszahlung gilt, wenn Sie Anlagen auf Basis fossiler Energieträger fachgerecht demontieren und entsorgen lassen. Das umfasst Ölheizungen ebenso wie Gaszentral- und Gasetagenheizungen sowie Anlagen, die mit Kohle arbeiten, und Nachtspeicherheizungen. Damit ersetzt der Heizungs-Tausch-Bonus quasi den früheren Austauschbonus für Ölheizungen, der auch unter Abwrackprämie für Ölheizungen bekannt war. 

Eine wichtige Einschränkung gibt es für Besitzer von Gasheizungen. Für diese erhalten Sie nur dann einen Bonus, wenn die Anlage mindestens 20 Jahre alt ist. Bei Gasetagenheizungen ist dies nicht von Bedeutung. Diese können immer mit einem Bonus getauscht werden. 

Schließlich wird der Antrag auf den Heizungs-Tausch-Bonus nur gewährt, wenn fortan keine fossilen Brennstoffe mehr zum Einsatz kommen. Die einzige Ausnahme dabei bilden gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen. 

Wogegen müssen die alten Heizungsanlagen ausgetauscht werden?

Den Heizungs-Austausch-Bonus gibt es nur, wenn im Gebäude oder gebäudenah die erwähnten fossilen Heizungsanlagen zum Einsatz kommen. Sie sollten für diese zusätzlichen Fördermittel auf folgende Energielösungen setzen:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen 
  • stationäre Brennstoffzellenheizungen
  • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien 
  • Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze

Den Bonus erhalten Sie nicht für die Errichtung, den Umbau und/oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie nicht für Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik für Lüftungsanlagen. Ebenfalls keinen zusätzlichen staatlichen Zuschuss gibt es für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung. 

Der folgenden Tabelle entnehmen Sie, welche Fördersätze, inklusive des Heizungs-Tausch-Bonus, möglich sind. Bitte beachten Sie, dass hier der Wärmepumpen-Bonus nicht berücksichtigt wird. Bei diesem gibt es fünf Prozent extra für die Wärmequelle oder für bestimmte Kältemittel. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber zur Förderung der Wärmepumpe.

  Fördersatz zzgl. Bonus
Wärmepumpe 35 %
Solarthermie 35 % 
Biomasseanlage 20 %
Brennstoffzellenheizung 35 %
innovative Heiztechnologie 35 %
Anschluss an Gebäudenetz 35 %
Anschluss an Wärmenetz 40 %

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