Voraussetzungen – Wann gibt es den Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 %?
Um den Heizungs-Tausch-Bonus zu erreichen, sind ein paar Voraussetzungen zu erfüllen. Grundsätzlich beantragen Sie den Bonus zusammen mit der Förderung für die neue Energielösung. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um eine zusätzliche Komponente, um eine Zugabe zur eigentlichen Fördersumme. Den Bonus können Sie nicht allein beantragen. Der Heizungs-Austausch-Bonus ist demzufolge an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Die Bonuszahlung gilt, wenn Sie Anlagen auf Basis fossiler Energieträger fachgerecht demontieren und entsorgen lassen. Das umfasst Ölheizungen ebenso wie Gaszentral- und Gasetagenheizungen sowie Anlagen, die mit Kohle arbeiten, und Nachtspeicherheizungen. Damit ersetzt der Heizungs-Tausch-Bonus quasi den früheren Austauschbonus für Ölheizungen, der auch unter Abwrackprämie für Ölheizungen bekannt war.
Eine wichtige Einschränkung gibt es für Besitzer von Gasheizungen. Für diese erhalten Sie nur dann einen Bonus, wenn die Anlage mindestens 20 Jahre alt ist. Bei Gasetagenheizungen ist dies nicht von Bedeutung. Diese können immer mit einem Bonus getauscht werden.
Schließlich wird der Antrag auf den Heizungs-Tausch-Bonus nur gewährt, wenn fortan keine fossilen Brennstoffe mehr zum Einsatz kommen. Die einzige Ausnahme dabei bilden gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen.