Heizungs-Tausch-Bonus

Seite teilen:

Dieser Artikel behandelt das Thema H wie Heizungs-Tausch-Bonus.

Mit dem Heizungs-Tausch-Bonus steigt die Förderung einer Umweltheizung um zehn Prozent. Davon profitieren Sanierer, die alte Öl-, Gas- oder Kohleheizungen sowie alte Nachtspeicheröfen entsorgen und durch einen Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien ersetzen. Wichtig ist außerdem, dass sie nach der Sanierung auf das Heizen mit fossilen Energieträgern komplett verzichten.

© Nattapol Sritongcom / Shutterstock.com

Wann gibt es den Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 %?

Den Heizungs-Tausch-Bonus erhalten Sie in der Regel dann, wenn Sie Fördermittel für eine neue Umweltheizung beantragen und im gleichen Zuge eine funktionstüchtige alte Heizung entsorgen. Bei der Altanlage muss es sich dabei um eine der folgenden Technologien handeln: 

Während alle Altanlagen funktionstüchtig sein müssen, gilt das Mindestalter nur bei Gaszentralheizungen. Ob eine Austauschpflicht besteht oder nicht, spielt hingegen keine Rolle. Wichtig ist allerdings, dass Sanierer nach dem Heizungstausch auf das Heizen mit fossilen Energieträgern verzichten. Andernfalls bekommen Sie den Bonus nicht. 

Wogegen müssen die alten Heizungsanlagen ausgetauscht werden?

Den Heizungs-Austausch-Bonus gibt es nur, wenn im Gebäude oder gebäudenah die erwähnten fossilen Heizungsanlagen zum Einsatz kommen. Für die zusätzlichen Fördermittel sollten Sie dabei auf folgende Energielösungen setzen:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen 
  • Brennstoffzellenheizungen mit Wasserstoff oder Biomethan
  • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien 
  • Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze

Den Bonus erhalten Sie nicht für die Errichtung, den Umbau und/oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes. Das Gleiche gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Arbeiten an der Anlagentechnik, wie der Lüftung oder der Heizungsoptimierung. 

Der folgenden Tabelle entnehmen Sie, welche Fördersätze, inklusive des Heizungs-Tausch-Bonus, möglich sind. Bitte beachten Sie, dass hier der Wärmepumpen-Bonus nicht berücksichtigt wird. Bei diesem gibt es fünf Prozent extra für die Wärmequelle oder für bestimmte Kältemittel. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber zur Förderung der Wärmepumpe.

  Fördersatz zzgl. Bonus
Wärmepumpe 35 %
Solarthermie 35 % 
Biomasseanlage 20 %
Brennstoffzellenheizung 35 %
innovative Heiztechnologie 35 %
Anschluss an Gebäudenetz 35 %
Anschluss an Wärmenetz 40 %

Nachfolger von Kesseltauschbonus und Ölheizungs-Abwrackprämie

Ein Blick auf die Historie der Heizungsförderung zeigt, dass der Heizungs-Austausch-Bonus direkt auf den Kesseltauschbonus sowie den Austauschbonus für Ölheizungen folgt. Beide wurden vom BAFA gewährt, wenn Sanierer im Zuge der Heizungserneuerung eine alte Anlage entsorgten. Bemerkenswert ist dabei, dass die Förderhöhe Schritt für Schritt anstieg. Gab es mit dem Kesseltauschbonus vom BAFA noch 500 Euro beim Einbau einer neuen Solaranlage, lag die Förderrate bei der Abwrackprämie für Ölheizungen schon auf dem heutigen Niveau von zehn Prozent. Im Vergleich zu dieser gibt es den Heizungs-Tausch-Bonus für den Ersatz verschiedener Heizungsanlagen auf Basis fossiler Energien. Er kommt damit einem größeren Personenkreis zugute und trägt stärker zum Klimaschutz bei als der Kesseltauschbonus oder die Austauschprämie für Ölheizungen vor ihm.

Jetzt Installateur finden!

Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung? Profitieren Sie vom umfangreichen Service unserer deutschlandweiten Fachpartner in den Bereichen: Heizung, Photovoltaik, Planung, Massiv- und Fertighäuser.

Neueste Artikel

Unsicher, welches Heizsystem das richtige für Sie ist?

Hier geht es zur individuellen Fachberatung.