Nachhaltigkeits-Klasse der BEG-Förderung

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Dieser Artikel behandelt das Thema N wie Nachhaltigkeits-Klasse.  

Klimaschädliches CO2 entsteht nicht nur beim Heizen oder Kühlen von Gebäuden. Auch vorgelagerte Produktionsprozesse stoßen das Treibhausgas aus. Mit der Nachhaltigkeits-Klasse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG NH-Klasse) soll es gelingen, diese Emissionen maßgebend zu verringern. Dazu profitieren Bauherren und Sanierer von besseren Förderkonditionen, wenn sie die höheren Anforderungen erfüllen.

Für wen ist der Standard relevant?

Die Nachhaltigkeits-Klasse (kurz: NH-Klasse) ist ein zertifizierter Standard, welcher in den Programmteilen „Wohngebäude“ (BEG WG) und "Klimafreundlicher Neubau" (BEG Neubau) der Bundesförderung für effiziente Gebäude relevant ist. Dabei gilt: Wer die NH-Klasse beim Sanieren erreicht oder ein QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) für sein neues Gebäude erhält, profitiert von besseren Förderkonditionen. Im Gebäudebestand steht die  Nachhaltigkeits-Klasse dabei neben der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE-Klasse), die beim Erreichen eines hohen Anteils regenerativer Energien für höhere Tilgungszuschussraten sorgt. Bauherren und Sanierer können NH-Klasse   EE-Klasse kombinieren, erhalten den Bonus aber nur einmal.  

Höhere Anforderungen für mehr Umweltschutz

Nachhaltig errichtete Gebäude schonen die Umwelt. Sie setzen auf nachwachsende oder wiederverwendbare Materialien und bieten ihren Nutzern eine wohngesunde Umgebung. Mit dem QNG und der Nachhaltigkeits-Klasse für Effizienzhäuser hat der Staat die Fördervoraussetzung dabei deutlich angehoben. Erfüllen Bauherren oder Sanierer diese, können sie dafür einen maximalen Kreditbetrag von 150.000 Euro je Wohneinheit einplanen. Hinzu kommt ein um fünf Prozent höherer Tilgungszuschuss bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben.

© fendyrodzi – stock.adobe.com

Voraussetzung zum Erreichen der NH-Klasse

Damit Bauherren von den Vorzügen der Nachhaltigkeits-Klasse profitieren, muss eine akkreditierte Zertifizierungsstelle ein entsprechendes Zertifikat ausstellen. Ein Beispiel dafür ist die  DGNB-Zertifizierung, welche die Einhaltung der Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) bescheinigt. Auf der Internetseite  www.nachhaltigesbauen.de  veröffentlicht das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zahlreiche Informationen und Leitfäden zum Qualitätssiegel sowie zum nachhaltigen Bauen.

Berater-Kosten der Nachhaltigkeits-Klasse ebenfalls förderbar  

Neben den Mehrinvestitionen in das Gebäude selbst entstehen beim nachhaltigen Bauen und Sanieren auch zusätzliche Planungs- und Zertifizierungskosten. Um die Hürden möglichst gering zu halten, fördert der Staat diese ebenfalls. So gibt es Tilgungszuschüsse in Höhe von maximal 50 Prozent der Beraterkosten, wenn es um eine Sanierung zum Effizienzhaus mit NH-Klasse geht. In der BEG Neubau fällt das ergänzende Förderangebot zwar weg, dafür lassen sich die Kosten mit dem zinsverbilligten Kredit abdecken.  

Kredithöhe beim Sanieren hängt von der Immobilie ab

Geht es um eine Sanierung, sind die anrechenbaren Kosten bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 10.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. In Mehrfamilienhäusern lassen sich 4.000 Euro pro Wohneinheit, maximal jedoch nicht mehr als 40.000 Euro pro Vorhaben anrechnen. Wichtig zu wissen ist, dass Sanierer die Kosten der Nachhaltigkeits-Zertifizierung parallel zu den Ausgaben für Baubegleitungs- und Planungsleistungen in voller Höhe ansetzen können.  

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