In wenigen Schritten zu Ihrer individuellen Beratung!

✔ 2 Minuten Fragebogen     ✔ Kompetente Beratung vor Ort 

Heizung im Büro: Gibt es eine Mindesttemperatur?

  • von Jeannette Kunde
Seite teilen:

Die Wohlfühltemperatur ist für jeden anders. Diesbezüglich kommt es gerade in Büros häufig zu Konflikten. Die einen wünschen sich frische Luft und empfinden die Heizungsluft meist als zu trocken. Die anderen frieren schnell und möchten es beim Arbeiten am PC mollig warm haben. Einen Kompromiss zu finden, ist nicht einfach. Doch welche grundsätzlichen Regelungen gibt es? Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Thema Heizung im Büro? Fragen, die der folgende Artikel klärt.

Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort

Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?

✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung

Die richtige Raumtemperatur beim Arbeiten im Büro

Geht es um das Thema Heizung im Büro, ist die optimale Raumtemperatur entscheidend. Diesbezüglich gibt es zwar keine gesetzlichen Vorschriften, aber doch Richtwerte, an denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer orientieren können. Diese finden sich in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Darin enthalten ist der Hinweis (im Abschnitt Vier) für Arbeitgeber, dass grundsätzlich eine zuträgliche Raumtemperatur vorliegen soll. Kurz gesagt: Es darf nicht zu warm und nicht zu kalt sein.

In Abhängigkeit der Arbeitsschwere und der Körperhaltung wurden die Werte festgelegt. Bei der Einstellung der Heizung im Büro ist demzufolge gemäß Abschnitt 4.2 ASR darauf zu achten, dass mindestens 20 Grad Celsius herrschen. Denn in der Regel handelt es sich bei Büroarbeit um eine sitzende Tätigkeit mit leichter Arbeitsschwere. Das heißt: Leichte Hand- und Armarbeiten bei ruhigem Sitzen oder Stehen. Das schließt gelegentliches Gehen mit ein. Für Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume ist im Übrigen eine Mindesttemperatur von 21 Grad Celsius vorgesehen.

© wavebreak3 | Fotolia

Heizung im Büro: Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber über die gesamte Nutzungsdauer den Mindestwert von 20 Grad Celsius gewährleisten. Es gilt für ihn die Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern. Doch es kann vorkommen, dass die Heizung im Büro nur eingeschränkt funktioniert oder komplett ausfällt. In diesem Fall sollte zunächst ein Hinweis an den Arbeitgeber erfolgen.

Bestenfalls reagiert dieser entsprechend und ersetzt die defekte Heizung im Büro mit anderen arbeitsplatzbezogenen technischen Maßnahmen. Die Arbeitsstättenverordnung führt in absteigender Rangfolge technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen auf. Zu Ersteren zählen Wärmestrahlungsheizung oder  Heizmatten. Sie sind jedoch nur Zwischenlösungen, bis die Heizungsanlage repariert ist. "Personenbezogen" meint geeignete Kleidung. Das heißt jedoch nicht, dass Büroangestellte zu  Beginn der Heizperiode  mit Jacke und Handschuhen arbeiten müssen.

Die Heizung im Büro fällt aus: Kältefrei?

Wenn die Außentemperaturen unter den Gefrierpunkt sinken, ist ein Ausfall der Heizung im Büro wohl das Schlimmste, was passieren kann. Mit klammen Fingern vor dem Monitor sitzen und Mails beantworten oder in dicker Winterjacke  eine Besprechung leiten? Reibungslose Arbeitsabläufe sind so kaum möglich. Zudem begünstigen derlei Arbeitsbedingungen erhöhte Krankheitsausfälle. Einen Rechtsanspruch auf "Kältefrei" gibt es deshalb aber noch nicht.

Das heißt: Arbeitnehmer dürfen nicht einfach zu Hause bleiben, wenn die Heizung im Büro ausfällt. Schlimmstenfalls zieht dies eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens nach sich. Der Arbeitgeber ist gesetzlich auch nicht angehalten, seine Mitarbeiter nach Hause zu schicken. Er sollte jedoch für eine zeitnahe Reparatur sorgen. Dafür sind spezielle Serviceverträge zu empfehlen. Diese enthalten einen bestimmten Zeitraum, in dem der beauftragte Installateur die Anlage instandsetzen muss.

Heizung im Büro: Tipps für richtiges Heizen

Für eine gut funktionierende Heizung im Büro hat der Arbeitgeber zu sorgen. Er ist in der Regel der Mieter der Gewerberäume. Das bedeutet, es gelten die mietvertraglichen Vereinbarungen mit dem entsprechenden Vermieter. Eine regelmäßige Wartung noch vor der eigentlichen Heizsaison sollte früh genug in Betracht gezogen werden. Häufig lohnt sich hier ein  Wartungsvertrag. Außerdem kann ein hydraulischer Abgleich dabei helfen, dass sich die Wärme in allen Räumen  gleichmäßig verteilt.

Arbeitnehmer können durchaus etwas dafür tun, das Raumklima zu optimieren und die Heizung im Büro so gut wie möglich zu nutzen:

  • Vor den Heizkörpern sollten keine Möbel platziert sein.
  • Die Türen zu kälteren Räumen schließen.
  • Stoßlüften statt dauerhaftes Kipplüften.
  • Die Thermostate richtig einstellen, weder zu hoch noch zu niedrig.
  • Auf Defekte oder Ausfälle hinweisen und das Gespräch suchen.
  • Kompromisse mit Kollegen finden.

Fazit von Jeannette Kunde

Sinken draußen die Temperaturen, muss die Heizung im Büro weiter dafür sorgen, dass konzentriertes und angenehmes Arbeiten möglich ist. Es sollten mindestens 20 Grad Celsius herrschen. Werden diese nicht erreicht, sollten Arbeitnehmer nicht ohne Absprache zu Hause bleiben. Die zumutbare Raumtemperatur ist individuell verschieden. Außerdem sollten Arbeitnehmer bedenken, dass ein „Kältefrei“ nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Bleiben Sie der Arbeit unentschuldigt fern, droht unter Umständen eine Abmahnung.

Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort

Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?

✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung

Unsicher, welches Heizsystem das richtige für Sie ist?

Hier geht es zur individuellen Fachberatung.