In wenigen Schritten zu Ihrer individuellen Beratung!

✔ 2 Minuten Fragebogen     ✔ Kompetente Beratung vor Ort 

Förderung der Wärmedämmung: Ein Überblick

  • von Alexander Rosenkranz
Seite teilen:

Eine energetische Sanierung steigert den Wert von Immobilien. Sie senkt den Energieverbrauch und hilft, Heizkosten zu sparen. Infrage kommen dabei zum Beispiel Dämmarbeiten an Wänden, Decken und Dächern. Da diese Maßnahmen auch CO2 einsparen, gibt es vom Staat eine Förderung für die Wärmedämmung. Neben zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungszuschüssen stehen Ihnen auch einmalige Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen zur Verfügung. Wir informieren über Voraussetzungen, Konditionen und die richtige Vorgehensweise bei der Beantragung der Förderung für die Wärmedämmung.

Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort

Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?

✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung

Wichtiger Hinweis: Unsere Beiträge zum Thema Förderung befinden sich aufgrund einer kurzfristigen Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) derzeit in Überarbeitung. Die folgenden Angaben bilden den Stand der Förderbedingungen vor dem 28.07.2022 ab. Einen aktuellen Überblick geben wir im Beitrag zur Förderung der Heizung.

BEG-Förderung zur Wärmedämmung: Zuschüsse und Kredite 

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst der Staat verschiedenste Förderangebote für energetische Maßnahmen zu einem Programm zusammen. Dieses gliedert sich in die Kategorien BEG EM, BEG WG und BEG NWG. Während es im ersten Fall Fördermittel für die Wärmedämmung und andere Einzelmaßnahmen im Bestand gibt, erhalten Sie mit den Programmteilen WG und NWG finanzielle Unterstützung für ganzheitliche Neubau- und Sanierungsvorhaben im Wohn- und Nichtwohnbereich. Beide Kategorien setzen dabei das Erreichen eines KfW-Effizienzhaus-Standards voraus. Über den Programmteil BEG WG ist zudem eine Kreditförderung von Einzelmaßnahmen im Bestand möglich.

Seit Januar 2021 ist die BEG-Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verfügbar. Darlehen für Einzelmaßnahmen sowie Zuschüssen und Darlehen für ganzheitliche Sanierungsvorhaben sind seit dem 1. Juli 2021 über die Programme 261/262 und 461 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhältlich.

BEG EM und KfW-Programm 461: Förderung der Dämmung mit Zuschüssen

Wer die Kosten der Sanierung ohne Darlehen finanzieren kann, bekommt über die Bundesförderung für Einzelmaßnahmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 20 Prozent vom BAFA. Voraussetzung ist, dass mindestens 2.000 Euro investiert werden. Die förderfähigen Ausgaben sind pro Wohneinheit auf 60.000 Euro begrenzt, wodurch sich eine Zuschusshöhe von maximal 12.000 Euro ergibt. Fünf Prozent extra gibt es, wenn die Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Dieser darf vor höchstens 15 Jahren im Rahmen einer BAFA-Energieberatung erstellt worden sein.

Für ganzheitliche Sanierungsvorhaben, durch die ein Effizienzhaus-Standard erreicht wird, sowie für den Neubau und den Kauf eines Effizienzhauses gibt es seit Juli 2021 ebenfalls Zuschüsse für die Wärmedämmung bei der KfW. Diese liegen abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard bei 25 bis 50 Prozent und sind über das Programm 461 erhältlich. Käufer und Bauherren erhalten einen maximalen Zuschussbetrag von 37.500 Euro je Wohneinheit. Sanierer können ihre Investitionskosten mit einem maximalen Zuschuss von 75.000 Euro je Wohneinheit reduzieren.

Mit dem Übergang der bisherigen Programme der KfW in die BEG (Juli 2021) haben sich die Konditionen für die Förderung der Wärmedämmung übrigens verbessert. Zum einen gibt es einen Zuschuss in Höhe von 45 Prozent für das Effizienzhaus 40. Zum anderen gibt es Boni, wenn Sie besonders nachhaltig sanieren (Nachhaltigkeits-Klasse) oder überwiegend auf erneuerbare Energien setzen (Erneuerbare-Energien-Klasse). In beiden Fällen steigt der Fördersatz um fünf Prozent. Anrechenbar sind dann außerdem 150.000 statt 120.000 Euro.

© Ingo Bartussek – stock.adobe.com

KfW-Programm 262: Förderung der Wärmedämmung mit Darlehen

Wer die Sanierung mit einem Kredit finanzieren möchte, bekommt seit dem 1. Juli 2021 zinsgünstige Darlehen über das KfW-Programm 262. Das Besondere daran: Die KfW-Förderung der Dämmung ist auch mit hohen Tilgungszuschüssen von 20 Prozent ausgestattet. Diese senken die zurückzuzahlende Kreditsumme und damit auch die finanzielle Belastung für Kreditnehmer. Der Darlehensbetrag ist auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt, wodurch sich ein Tilgungszuschuss von bis zu 12.000 Euro ergibt. Die folgende Tabelle informiert über die genauen Konditionen der KfW-Förderung für die Wärmedämmung. Ist die Dämmung Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans, steigt der Tilgungszuschuss auf 25 Prozent. 

KRITERIEN  KONDITIONEN DER KFW-FÖRDERUNG FÜR DIE DÄMMUNG
Darlehenshöhe  60.000 pro Wohneinheit
Tilgungszuschuss  20 %
Laufzeit  4 bis 10 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre  1 bis 5 Jahre
Zinsbindung  10 Jahre
Auszahlung  100 % in einer Summe oder in Teilbeträgen; abrufbar bis 12 Monate nach Zusage; Verlängerung auf max. 48 Monate möglich
Bereitstellungs-provisionsfreie Zeit  12 Monate, dann Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag
Sondertilgungen  möglich mit Vorfälligkeitsentschädigung bei der vorzeitigen Zurückzahlung des gesamten offenen Kreditbetrages

Wichtig zu wissen: Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag, nachdem ein Energieberater die fachgerechte Durchführung der Dämmarbeiten bestätigt hat. Eine Bar-Auszahlung der Summe ist hingegen nicht möglich. 

Über das KfW-Programm 261 gibt es günstige Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen auch für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus sowie für den Bau und Kauf eines solchen. Kredithöhen und Tilgungszuschüsse entsprechen dann den förderbaren Kosten und Zuschusshöhen des KfW-Programms 461. Das heißt:

  • Kredithöhe 120.000 Euro pro Wohneinheit (150.000 Euro bei NH- oder EE-Paket)
  • Tilgungszuschuss 25 bis 45 Prozent, je nach Effizienzhaus-Standard
  • Extraförderung von fünf Prozent für NH- oder EE-Paket bei der Sanierung

BEG- und KfW-Förderung für die Wärmedämmung beantragen

Ob Sie die Fassade oder eine Tür dämmen möchten: Benötigen Sie Fördermittel für die Wärmedämmung, ist die Einbindung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes Pflicht. Dieser erstellt eine Technische Projektbeschreibung (TPB) mit zugehöriger TPB-ID. Letztere benötigen Sie, um die BEG-Förderung für die Wärmedämmung auf der BAFA-Webseite zu beantragen. Möchten Sie Zuschüsse bei der KfW beantragen, muss ein Energie-Effizienz-Experte zunächst die Maßnahme prüfen. Er erstellt dabei eine Bestätigung zum Antrag (BzA) und eine sogenannte BzA-ID. Mit der Kennnummer können Sie die KfW-Förderung der Dämmung beantragen. Bei der Zuschussvariante funktioniert das online über das KfW-Zuschussportal. Zinsgünstige Darlehen beantragen Sie hingegen über Ihre Hausbank. Diese leitet alles an die Förderbank weiter und zahlt den Kredit letztlich aus.

Die Sanierung kann beginnen, sobald BAFA oder KfW eine Förderzusage erteilt haben. Nach Abschluss der Modernisierung bekommen Sie eine Fachunternehmererklärung von Ihrem Handwerksbetrieb. Außerdem muss der Energie-Effizienz-Experte die Durchführung noch einmal prüfen. Er erstellt eine Bestätigung nach Durchführung (BnD mit BnD-ID für KfW-Förderung) oder einen Technischen Projektnachweis (TPN mit TPN-ID für BEG-Förderung), die Sie an das BAFA, die Förderbank oder Ihre Hausbank übermitteln. Die Experten prüfen die Einhaltung aller Voraussetzungen und geben die Fördermittel frei. Während Sie Zuschüsse ausgezahlt bekommen, schreibt die Bank bei Darlehen den Tilgungszuschuss gut.

Wichtig: Um Fördermittel von BAFA und KfW zu erhalten, müssen Sie sich vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen um die Beantragung kümmern.

Hoher Steuerbonus zur Förderung der Wärmedämmung

Seit 2020 ist es möglich, die Kosten einer energetischen Sanierung steuerlich geltend zu machen. Bis zu 40.000 Euro (20 Prozent der Sanierungskosten) können Sie so über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sanierung am selbstgenutzten Wohneigentum
  • Gebäude müssen mindestens zehn Jahre alt sein
  • hohe technische Anforderungen bei der Dämmung

Um den attraktiven Steuerbonus zu nutzen, können Sie die angefallenen Kosten nach Abschluss der Sanierung in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Anrechenbar sind übrigens nicht nur Ausgaben für die Dämmung. Auch Kosten für den Heizungstausch, die Heizungsoptimierung oder den Austausch von Fenstern und Türen lassen sich zu 20 Prozent von der Steuer absetzen.

Technische Voraussetzungen zur Förderung der Dämmung

Ganz gleich, ob Sie sich für die Förderung der Wärmedämmung über das BAFA, die KfW oder für den neuen Steuerbonus entscheiden: Die geänderten Bauteile müssen hohe Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.   

BAUTEIL  ANFORDERUNGEN AN DEN U-WERT (IN W/M²K)

Innen- und Außendämmung von Wänden 

  • Außenwand: 0,20 
  • Außenwand im Baudenkmal: 0,45
  • Innendämmung im Fachwerk: 0,65
  • Wände gegen unbeheizte Räume: 0,25
  • Wände gegen Erdreich: 0,25 
Bei der Kern-/Einblasdämmung ist die maximal mögliche Dämmstärke mit einem Dämmstoff der WLG 035 oder besser Voraussetzung.

Dachdämmung

  • Schrägdächer: 0,14
  • Flachdächer: 0,14
  • Gaubendächer: 0,20
  • Gaubenwangen: 0,20 
Bei der Dachdämmung in Baudenkmalen ist der Einsatz von Dämmstoffen der WLG 040 oder besser Voraussetzung für die Förderung der Wärmedämmung.

Dämmung von Böden und Decken

  • Geschossdecke zum Kaltdach: 0,14
  • Kellerdeckendämmung: 0,25
  • Böden gegen Außenluft: 0,20
  • Boden gegen Erdreich: 0,25

Wichtig ist, dass Sie bei den Dämmmaßnahmen auf eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung achten. Geht es um die Dämmung von mehr als 50 Prozent der wärmeumschließenden Hüllflächen, ist außerdem ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchzuführen.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude und den neuen Steuerbonus stehen heute attraktive Mittel zur Förderung der Wärmedämmung bereit. Die staatliche Unterstützung sorgt dafür, dass sich die Dämmarbeiten früher bezahlt machen und mehr Hausbesitzer Sanierungsmaßnahmen durchführen. Das spart Heizkosten und hilft, den CO₂-Ausstoß merklich zu reduzieren.

Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort

Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?

✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung

Unsicher, welches Heizsystem das richtige für Sie ist?

Hier geht es zur individuellen Fachberatung.