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In der Sperrzeit einer Wärmepumpe kann das Energieversorgungsunternehmen (EVU) die Heizung für eine bestimmte Zeit komplett vom Stromnetz trennen. Auf diese Weise entlasten Versorger die Stromnetze zu Spitzenzeiten und glätten den Verbrauch. Hausbesitzer bekommen dafür meist günstigere Stromtarife. Wichtig ist jedoch, dass Planer die Sperrzeit der Wärmepumpe bereits bei der Auslegung berücksichtigen.
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Die sogenannte EVU-Sperre der Wärmepumpe ist eine bestimmte Zeit am Tag, in der Energieversorger die Heizung komplett vom Stromnetz trennen können. Elektrische Wärmepumpen sind dabei aus und können das Temperaturniveau der Umweltwärme nicht mehr anheben. Zulässig ist es, die Stromversorgung maximal dreimal täglich für höchstens zwei Stunden zu unterbrechen. Üblich ist das morgens, mittags und abends. Also zu den Zeiten, in denen die Stromnetze durch hohe Verbrauchswerte besonders stark belastet sind.
Nicht verwechseln: Bei konventionellen Heizungen gibt es häufig eine Brennersperrzeit. Diese verriegelt den Brenner nach jedem Stopp für eine geringe Zeit, um häufiges Takten und hohen Verschleiß zu vermeiden.
Um die Sperrzeit an Wärmepumpen zu übermitteln, kommt die sogenannte Rundsteuertechnik zum Einsatz. Dabei senden Energieversorger Nachrichten in Form von Impulsfolgen, die der Netzspannung überlagert werden. Ein Rundsteuerempfänger kann die Nachrichten lesen, interpretieren und entsprechend handeln. Er ist der Wärmepumpe vorgelagert und sitzt meist auf oder in einem Stromzähler. Moderne Empfänger merken sich die Abfolge der Nachrichten und können Verbraucher zu festen Zeiten selbstständig vom Netz trennen. Das geschieht zum Beispiel dann, wenn die Nachrichten der Versorger durch eine Störung im Stromnetz ausbleiben.
Hinweis: Schädlich ist die EVU-Sperre für die Wärmepumpe und das restliche Heizsystem nicht. In der Regel werden nur der Verdichter und andere Teile zur Wärmeerzeugung von der Stromversorgung getrennt. Die Regelung der Anlage läuft beispielsweise weiter.
Ob und wie Stromanbieter Heizpausen verhängen, können Verbraucher im Rahmen der Planung bei ihrem Energieversorgungsunternehmen erfragen. Das ist wichtig, um die Auslegung der Technik entsprechend anzupassen. Möglich ist das über:
Während eine Wärmepumpe ohne Sperrzeit rund um die Uhr Strom aus dem Netz ziehen kann, schalten sich Geräte mit Stromunterbrechung mehrmals am Tage ab. In dieser Zeit bezieht das Haus thermische Energie aus Speichern, um die ausbleibende Leistung zu überbrücken. Schalten Energieversorger den Strom wieder ein, muss die Heizung das Haus versorgen und die Speicher regenerieren. Damit das funktioniert, ist in der Regel eine etwas höhere Leistung nötig. Berechnen lässt sich der Zuschlag über den sogenannten Sperrzeitfaktor.
Verhängt der Energieversorger dreimal am Tag eine Stromunterbrechung von je zwei Stunden für die Wärmepumpe, ergibt sich ein Korrekturfaktor von rund 1,33. Die Heizung muss also 33 Prozent mehr leisten, als zur Deckung der Heizlast des Gebäudes nötig wäre.
Neu gebaute oder energetisch sanierte Gebäude mit guter Dämmung verlieren auch bei besonders tiefen Außentemperaturen kaum Wärme. Ist das der Fall, kann eine nass verlegte Fußbodenheizung die Heizpausen überbrücken. Denn dann wirkt der Boden als thermischer Speicher, der auch Wärme an das Haus abgibt, wenn die Umweltheizung abgeschaltet ist.
Wichtig: Nach der Sperrzeit der Wärmepumpe dauert es etwas, bis die träge Fußbodenheizung die volle Leistung erreicht. Das ist im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.
Ist keine Fußbodenheizung vorhanden, sind zum Überbrücken der Sperrzeit einer Wärmepumpe andere Technologien nötig. Infrage kommen dabei Wärmespeicher wie Puffer- oder Schichtladespeicher. Richtig ausgelegt, können diese das Haus auch an richtig kalten Tagen für eine bestimmte Zeit mit Wärme versorgen. Wenn der Strom wieder fließt, muss die Wärmepumpe den Speicher im Heizbetrieb beladen können.
Verhängen Energieversorger Sperrzeiten für eine Wärmepumpe, kann diese zu Spitzenzeiten keinen Strom aus dem Netz ziehen. Als Entschädigung bieten Stromanbieter die elektrische Energie in den übrigen Zeiten oft günstiger an. Für eine Wärmepumpe ohne Sperrzeit gibt es die speziellen Konditionen nicht. Hier zahlen Hausbesitzer den normalen Strompreis. Ein Wärmepumpentarif lohnt sich aber nicht immer. Hier sollten Sie in jedem Fall Preise und Konditionen vergleichen.
Verhängen Energieversorger Sperrzeiten für Wärmepumpen, bekommen diese zu bestimmten Zeiten keinen Strom und stehen still. Auf diese Weise gleichen Versorger die Netzlast aus. Planer müssen diesen besonderen Umstand bereits bei der Auslegung der Anlage berücksichtigen. Die Sperrzeiten sind gesetzlich geregelt, können je nach Wärmepumpentarif aber variieren.
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