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Neues Klimaschutzgesetz: Höhere Ziele für unsere Zukunft

  • von Alexander Rosenkranz
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Um die Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, einigten sich zahlreiche Staaten auf der Pariser Klimakonferenz für ein gemeinsames Ziel: Der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur soll auf unter zwei Grad Celsius – besser sogar auf 1,5 Grad Celsius begrenzt werden. Möglich ist das nur, wenn der Ausstoß an Treibhausgasen stark zurückgeht. Mit dem neuen Klimaschutzgesetz schreibt die Regierung nationale Grenzen dazu fest. Sie fordert die Treibhausneutralität bis 2045 und zeichnet einen Weg, mit dem dieses Ziel zu erreichen ist.  

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Klimaschutz für zukünftige Generationen ist vertraglich geregelt

Hochwasser, Flutkatastrophen und lange Dürren zeigen bereits heute, welche Auswirkungen der Klimawandel hat. Steigen die Oberflächentemperaturen auf der Erde weiter im bisherigen Tempo, wäre der Lebensbereich zukünftiger Generationen in Gefahr. Ohne etwas zu verändern, würden fossile Energieträger zur Neige gehen. Energie würde mehr und mehr zu einem Luxusgut werden und ganze Kontinente wären unbewohnbar.

Klimaschutzgesetz schreibt langfristige Ziele fest  

Mit dem Klimaschutzgesetz sichert die Regierung auch nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Zukunft. Denn mit dem Werk setzt sie Klimaziele fest, regelt deren Überwachung und schreibt vor, was passiert, wenn die Ziele in einigen Sektoren verfehlt werden.

Pfad zur Treibhausneutralität ist fest verankert

Nach den Zielen des Klimaschutzgesetzes 2021 soll Deutschland bereits im Jahr 2045 treibhausgasneutral sein. Bis 2040 ist eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 88 Prozent und bis 2030 bereits um 65 Prozent gegenüber 1990 geplant.  In der ersten Ausführung des Gesetzes waren die Ziele noch weiter gefasst. Damals forderte die Bundesregierung die Treibhausgasneutralität bis 2050. Bis 2030 war hingegen eine um 10 Prozent geringere Treibhausgasemission (55 Prozent gegenüber 1990) vorgesehen.

Die wichtigsten Inhalte des Bundes-Klimaschutzgesetzes 

Neben den übergeordneten Zielen enthält das Gesetz zahlreiche Instrumente, die zum Erreichen dieser beitragen. So gibt es bis 2030 genaue Angaben dazu, wie hoch die Emissionsmengen in den einzelnen Sektoren jährlich ausfallen dürfen. Das Gesetz legt jährliche Minderungsziele für die Periode von 2030 bis 2040 fest und fordert die Schaffung eines Expertenrats für Klimafragen. Letzterer hat die Aufgabe, die Entwicklungen zu beobachten und regelmäßig neu zu bewerten. Stellungnahmen der Experten helfen der Bundesregierung außerdem dabei, Änderungen oder Fortschreibungen des Gesetzes zu erstellen.

Natürliche Kohlenstoffspeicher als Senken für Treibhausgasemissionen

Moore und Wälder binden CO2 und wirken sich somit positiv auf die Bilanz der Treibhausgase aus. Um den Effekt zu stärken, spielt vor allem der Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft eine größere Rolle. Hier sollen Fördermittel den Ausbau und die Renaturierung der natürlichen  Kohlenstoffspeicher  vorantreiben.

Klimaschutzgesetz fordert Monitoring für eine höhere Transparenz

In einem einheitlich geregelten Monitoring sind die tatsächlichen Emissionswerte regelmäßig mit den festgeschriebenen Zielen zu vergleichen. Werden Letztere verfehlt, steuert die Bundesregierung sofort nach. In solch einem Fall sind die zuständigen Ministerien dazu verpflichtet, ein Sofortprogramm zum Klimaschutz aufzustellen.

© Kim Kuperkova / Shutterstock.com

Klimaschutzprogramme zum Fortschreiben des Klimaschutzplans

In regelmäßigen Abständen entwickelt die Bundesregierung zusammen mit Experten aus allen Sektoren ein neues oder angepasstes Klimaschutzprogramm. Dieses basiert auf den geänderten Rahmenbedingungen und hilft, die im neuen Klimaschutzgesetz gesteckten Ziele zu erreichen.

Klimaschutz-Sofortprogramm für 2022

Nach der Novelle des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2021 und der Verschärfung der Zielvorgaben tritt 2022 bereits das erste Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung in Kraft. Es enthält Maßnahmen zum Senken der Treibhausgasemissionen in allen relevanten Bereichen und ist mit Mitteln von über acht Milliarden Euro ausgestattet.

Neues Klimaschutzgesetz, Haus und Heizung: Was verändert sich? 

Mit dem Gesetz kommen auch auf Bauherren und Hausbesitzer in Zukunft einige Veränderungen zu. Ein Beispiel dafür sind höhere Neubauanforderungen, die zum Bau weitestgehend klimaneutraler Gebäude führen werden. Möglich ist das zum einen durch energiesparende Dämmarbeiten, zum anderen aber auch durch den Einsatz von Heizsystemen für regenerative Energien.

Abkehr von fossilen Rohstoffen bei der Gebäudebeheizung

Den eingeschlagenen Pfad der Abkehr von fossilen Energieträgern wie Erdgas oder Heizöl geht die Bundesregierung dabei konsequent weiter. So ist es das Ziel, in Zukunft vermehrt auf regenerative Energien-Anlagen wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen zu setzen. In Altbauten kommen vermehrt Hybridheizungen zum Einsatz. Diese stellen eine optimale Beheizung sicher, steigern zugleich aber auch den Anteil regenerativer Energien.

Hohe Fördermittel machen klimaneutrales Heizen attraktiver

Neben gesetzlichen Vorgaben spielt im Gebäudebereich auch die Förderung eine große Rolle. Finanzielle Hilfen machen energiesparendes Bauen und Sanieren interessanter und sind daher ein wirkungsvolles Instrument, wenn es um CO2-Einsparungen im Gebäudesektor geht. Das beweisen unter anderem die anhaltend hohen Antragszahlen bei der  Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Fazit von Alexander Rosenkranz

2021 verabschiedete die Bundesregierung ein neues Klimaschutzgesetz. Sie verschärft damit die übergeordneten Ziele und fordert die Treibhausgasneutralität bereits ab 2045. Um diese zu erreichen, fordert das Gesetz ein einheitliches Monitoring und das zeitnahe Nachsteuern beim Verfehlen der jährlich gesteckten Zwischenziele.

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