In wenigen Schritten zu Ihrer individuellen Beratung!

✔ 2 Minuten Fragebogen     ✔ Kompetente Beratung vor Ort 

Was ist zu tun am Ende der Heizperiode?

  • von Jeannette Kunde
Seite teilen:

Das Ende der Heizperiode wirft immer wieder Fragen auf. Denn wann endet die Saison tatsächlich und ist dies sogar gesetzlich festgelegt? Darüber hinaus gibt es nach der heizintensiven Jahreszeit auch einige technische Aspekte, auf die Sie achten sollten. Im Folgenden finden Sie einen kleinen Fragenkatalog rund um das Ende der Heizsaison und die Vorbereitung der Heizung auf den Sommer.

Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort

Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?

✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung

Wann endet die Heizperiode?

Eine der zentralen Fragen ist, ob es einen gesetzlich festgelegten Rahmen für die Heizsaison gibt und wann genau die Heizperiode endet. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es diesbezüglich keine Vorschriften seitens des Gesetzgebers gibt. Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass es zu diesem Thema keine Regelungen gibt. Das Ende der Heizperiode ist vor allem im Mieterverhältnis von Bedeutung. Deshalb entscheiden hier auch die Vereinbarungen, die im Mietvertrag festgehalten wurden. Existiert eine solche Klausel nicht, gilt die Heizsaison in der Regel bis zum 30. April. Dieser Zeitpunkt kann für die verschiedenen Regionen unterschiedlich ausfallen. Das Landgericht Wiesbaden legte in einem Beschluss vom 29.09.1989 zum Beispiel fest, dass bis Mitte Mai geheizt werden müsse. Andere Gerichte wie das Landgericht Berlin (26.05.1998) einigten sich hingegen auf den 30. April.

© stock56876 – stock.adobe.com

Heizpflicht seitens des Vermieters

Für den Zeitraum besteht die sogenannte Heizpflicht des Vermieters. Das heißt, dieser muss die vertraglich vereinbarte Mindesttemperartur innerhalb der Wohnung gewährleisten. Diese liegt in der Regel zwischen 20 und 22 Grad Celsius.  

Müssen Sie zum Ende der Heizsaison handeln?

Mit dem Ende der Heizperiode gehen jedoch auch Aspekte der Wartung und Instandsetzung einher. Die Heizungsanlage ist auf die längere Pause vorzubereiten. Das schützt nicht nur vor Schäden, sondern kann auch langfristig die Effizienz steigern, da für die Heizung unter anderem der Sommerbetrieb eingestellt beziehungsweise Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden können.  

Muss die Heizung am Ende der Heizperiode komplett ausgeschaltet werden?

Wann die Heizung anspringt, ist generell immer davon abhängig, welche Einstellungen an der  Heizungsregelung  diesbezüglich gemacht wurden. Deshalb kann es sein, dass der Heizkessel auch dann anspringt, wenn es im Sommer mal nachts etwas kühler wird, um die voreingestellte Wunschtemperatur für die Räume zu erreichen. Da ein Haus aber vor allem im Sommer eher träge auf diese Veränderung reagiert, sinken die Temperaturen im Inneren kaum. Damit dies nicht passiert und um unnötige Heizkosten zu vermeiden, ist auf den sogenannten  Sommerbetrieb  umzustellen. Der Kessel arbeitet nur noch für das Erhitzen des Trinkwassers.  

Übrigens: Ein vollständiges Herunterfahren der Anlage ist nur dann sinnvoll, wenn die Bewohner über einen sehr langen Zeitraum nicht zu Hause sind. Manchmal kommt es zu einem Defekt und die Heizung läuft unbeirrt weiter auf Hochtouren. Was Sie in solchen Fällen tun können, lesen Sie im Beitrag "Heizung geht nicht mehr aus".    

Nachsorge und Vorsorge für die Heizung

Wenn die Heizperiode endet, gibt es für Sie eine Menge zu tun. Zunächst sollten die Dinge in Angriff genommen werden, bei denen während des Winters Auffälligkeiten aufgetreten sind. Haben Sie zum Beispiel in der aktuellen  Heizkostenabrechnung  einen außergewöhnlich hohen Verbrauch festgestellt, der sich nicht mit den Witterungsbedingungen erklären lässt? Oder traten vermehrt Heizungsgeräusche auf? Diese und ähnliche Symptome verweisen darauf, dass ein Defekt oder mindestens ein Optimierungsbedarf vorliegt. Hier sollte ein Fachmann einen genauen Blick auf die Anlage werfen. Geben Sie einen Heizungs-Check oder eine Wartung in Auftrag. Teil dessen kann auch ein hydraulischer Abgleich sein. Der wird dann notwendig, wenn sich die Wärme im Haus ungleichmäßig verteilt und vor allem, wenn sich der Heizbedarf durch eine Sanierung oder Ähnliches verändert hat.  

Jetzt die Heizung modernisieren

Das Ende der kalten Jahreszeit kann für die Heizungsanlage auch bedeuten, diese zu modernisieren beziehungsweise zu erneuern. Dieser Schritt reduziert mittelfristig nicht nur die Heizkosten, sondern ist in der Regel auch ein Beitrag zur Energieeffizienz und damit zur Reduktion der Umweltbelastungen. Dabei können Sie einzelne Komponenten austauschen lassen wie die Heizungspumpe (in eine  Hocheffizienzpumpe) oder den kompletten Heizkessel. Beides kann staatlich gefördert werden.

Was ist verpflichtend, wenn die Heizsaison endet?

Eine Wartung oder ein Check sind grundsätzlich rechtlich nicht vorgeschrieben. Diese sind jedoch zu empfehlen, um für ein reibungsloses und effizientes Ablaufen zu sorgen. Auch ein Austausch ist nur unter bestimmten Bedingungen verpflichtend. Eine Kesseltauschpflicht besteht nur für all jene, die älter als 30 Jahre sind. Diesbezüglich bestehen wiederum Ausnahmeregelungen. Für alle Anlagenbesitzer gilt demnach sich im Detail damit auseinanderzusetzen. Mehr dazu finden Sie im Beitrag „Heizkessel nach 30 Jahren tauschen“.  

Was ist rechtens, wenn Sie außerhalb der Heizsaison heizen müssen?

Nicht jeder Sommertag ist heiß. Manchmal gibt es auch längere Phasen, in denen es tagsüber und nachts sehr frisch sein kann. Die Eisheiligen im Mai sind hier ein sehr bekanntes Beispiel. Handelt es sich um einen Zustand, der mehrere Tage anhält, besteht die Vermieterpflicht, auch außerhalb der Heizsaison zu heizen. Hier können sich Mieter auf das Urteil des Landgerichts Kassel berufen. Danach muss das Heizen im Sommer ermöglicht werden, wenn folgende Situationen vorliegen:  

  • Zimmertemperatur zeitweise unter 18 Grad Celsius und kein absehbarer Temperaturanstieg innerhalb der nächsten ein bis zwei Tage
  • Zimmertemperatur tagsüber unter 16 Grad Celsius

Aber auch andere Urteile wurden gesprochen. Diese hielten unter anderem fest, dass die Außentemperatur bei drei aufeinanderfolgenden Tagen unter zwölf Grad Celsius betragen muss, damit die Heizpflicht greift.

Der Vermieter kann sich bei seiner Entscheidung nach der Mehrheit der Mieter richten. Doch dabei sollte auch die Möglichkeit der Gesundheitsgefährdung in Betracht gezogen werden sowie Schäden im Zuge von Feuchtigkeit und Schimmel. Nach dem Ende einer Heizsaison folgt mit Unterbrechung eine neue Heizsaison. Wann Vermieter die Heizung wieder einschalten müssen, lesen Sie im Beitrag "Ab wann heizen".    

Fazit von Jeannette Kunde

Mit dem Ende der Heizperiode gehen zahlreiche Möglichkeiten einher, Energie zu sparen. Denn nun ist endlich Zeit, die Anlage in Augenschein zu nehmen. Dabei geht es nicht nur um die Instandsetzung, sondern vielmehr darum, die Heizung zu verbessern. Kümmern Sie sich zudem bereits jetzt darum, ist es im Herbst weniger stressig.

Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort

Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?

✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung

Unsicher, welches Heizsystem das richtige für Sie ist?

Hier geht es zur individuellen Fachberatung.