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Kesseltauschbonus: Extra Geld für die neue Heizung

  • von Alexander Rosenkranz
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Bis 31.12.2019 erhielten alle Hausbesitzer den Kesseltauschbonus von 500 Euro, die eine Solarthermieanlage installieren und gleichzeitig den alten Kessel austauschen wollten. Für alle Anträge, die nach dem 01.01.2020 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt wurden gilt: Es gibt keinen Kesseltauschbonus mehr! Ausführliche Hintergrundinformationen dazu finden Sie im Beitrag zur Heizungsförderung. Möchten Sie sich jedoch über den Kesseltauschbonus informieren, finden Sie alle relevanten Informationen in den folgenden Abschnitten.

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500 Euro Kesseltauschbonus: Konditionen und Voraussetzungen 

Wer seine alte Heizung austauschen oder grundlegend modernisieren möchte, hat heute zahlreiche Fördermittel zur Auswahl. Ein Beispiel dafür ist der Kesseltauschbonus, den es vom BAFA gibt. Den Zuschuss in Höhe von 500 Euro können alle beantragen, die ihr bestehendes Haus mit einer neuen Solaranlage ausstatten und im gleichen Zuge den alten Kessel tauschen. Ob die Solaranlage dabei der Warmwasserbereitung oder sogar der Heizungsunterstützung dient, spielt keine Rolle. Zumindest dann, wenn es um den Bonus zum Kesseltausch geht. Denn die Basisförderung im BAFA-Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ ist im letztgenannten Fall deutlich höher, wie die folgende Tabelle zeigt.

ART DER SOLARANLAGE BASISFÖRDERUNG KESSELTAUSCHBONUS
Warmwasser-Solaranlage mind. 500 € oder
50 €/m² für Anlagen
bis 40 m² Kollektorfläche
500 €
Solarthermie
mind. 2.000 € oder
140 €/m² für Anlagen
bis 40 m² Kollektorfläche
500 €
Sonnenkollektoren
nachrüsten
(um 4 m² bis 40 m²)
50 €/m² Kollektorfläche 500 €

Neben der Basisförderung, die es für alle Gebäude mit einer mindestens zwei Jahre alten Heizung gibt, ist im BAFA-Programm auch eine höhere Innovationsförderung erhältlich. Diese ist mit besseren Konditionen verbunden und nur dann erhältlich, wenn:

  • die Kollektorfläche mindestens 20 und maximal 100 Quadratmeter beträgt
  • es sich um ein Wohnhaus mit mindestens drei Wohneinheiten oder ein Nichtwohngebäude mit mindestens 500 Quadratmetern Nutzfläche handelt
  • es sich um Beherbergungsbetriebe mit mindestens sechs Zimmern handelt
  • der solare Deckungsgrad in Ein- und Zweifamilienhäusern mindestens 50 Prozent beträgt und der Transmissionswärmeverlust um 30 Prozent besser ist als von der EnEV gefordert.

Wer im Gebäudebestand für die Innovationsförderung infrage kommt, erhält 100 Euro pro Quadratmeter für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und 200 Euro für Anlagen, die auch die Heizung unterstützen. Der Kesseltauschbonus beträgt auch hier jeweils 500 Euro.

Voraussetzungen für den höheren Bonus zum Kesseltausch 

Wer neben der attraktiven Förderung für Solartechnik auch vom Kesseltauschbonus profitieren möchte, muss seine alte Heizung austauschen. Die Zusatzförderung gibt es allerdings nur, wenn Hausbesitzer eine Öl- oder Gasheizung ohne Brennwerttechnik durch eine neue Öl- oder Gas-Brennwertheizung ersetzen. Außerdem ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen.

Voraussetzungen für den Kesseltauschbonus vom BAFA:

  • Installation einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung.
  • Tausch eines Kessels ohne Brennwerttechnik durch eine neue Öl- oder Gas-Brennwertheizung.
  • Hydraulischer Abgleich der bestehenden Heizungsanlage.
© Stockfotos-MG – stock.adobe.com

Alternativ: Bonus für Biomasseheizung oder Wärmepumpe 

Installieren Hausbesitzer neben einer neuen Solaranlage auch eine Biomasseheizung oder eine Wärmepumpe, können sie den Kesseltauschbonus nicht beantragen. In diesem Fall gibt es jedoch einen sogenannten Kombinationsbonus in Höhe von 500 Euro, der die Basis- oder Innovationsförderung ergänzt.

BAFA-Kesseltauschbonus: Antrag vor Vorhabensbeginn absenden   

Wer die Extra-Förderung bekommen möchte, muss diese mit der Förderung der Solaranlage beim BAFA beantragen. Möglich ist das in einem zweistufigen Verfahren, das bereits vor dem Einbau der Technik beginnt.

Schritt 1: Vor Vorhabensbeginn die Solaranlagen-Förderung beantragen

Im ersten Schritt beantragen Hausbesitzer die Solar-Förderung. Wichtig ist, dass sie das noch vor dem Vorhabensbeginn erledigen. Das heißt: Noch bevor Verbraucher einen Handwerker mit der Ausführung beauftragen, müssen sie den Antrag auf der Webseite des BAFA ausfüllen und absenden. Planungsleistungen, die auch der Kostenermittlung dienen, dürfen bereits vor der Antragstellung erfolgen.

Schritt 2: Umsetzung der Maßnahme nach Erhalt des Zuwendungsbescheids

Erhalten Antragsteller den Zuwendungsbescheid vom BAFA, können sie mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen. Handwerker installieren nun die Solaranlage auf dem Dach. Sie tauschen den alten Kessel aus und gleichen die gesamte Anlage hydraulisch ab.

Schritt 3: Verwendungsnachweis einreichen und Kesseltauschbonus beantragen

Spätestens neun Monate nach der Erteilung des Bewilligungsbescheids muss der sogenannte Verwendungsnachweis beim BAFA eingegangen sein. Mit diesem können Hausbesitzer nun auch den höheren Kesseltauschbonus beantragen. Sie reichen die erforderlichen Unterlagen ein (zum Beispiel Rechnung, Fachunternehmererklärung sowie geforderte Nachweise) und erhalten die zugesicherte Förderung samt Bonus.

Alternative zum Kesseltauschbonus von KfW und BAFA 

Auch wenn es den Kesseltauschbonus nicht mehr gibt, können Hausbesitzer von attraktiven Förderungen profitieren. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Investitionszuschüsse oder Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen. Fördergeber sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das BAFA.

Mit dem Start der BEG bei der Kreditanstalt haben die bisherigen Förderprogramme 430 und 152 ihre Gültigkeit verloren. Fördermittel für ein neues, energieeffizientes Heizsystem können jetzt über folgende Programme beantragt werden: 

  • 461: Innovationszuschuss für Komplettsanierung, Kauf und Bau eines Effizienzhauses
  • 261/262 : Kredit für Komplettsanierung, Kauf und Bau eines Effizienzhauses sowie energetische Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand

Einmalige Zuschüsse für den Heizungstausch gibt es auch über das BAFA. Werden alle technischen Voraussetzungen erfüllt, reduzieren die Mittel die förderfähigen Kosten um bis zu 55 Prozent. Einen detaillierten Überblick über die aktuellen Förderprogramme geben wir im Beitrag zur Förderung der neuen Heizung.

Hinweis

Mit der Überführung in die BEG zum Juli 2021 stehen die Programme 430 und 152 ebenfalls nicht mehr zur Verfügung. Sie wurden durch neue KfW- Programme ersetzt. 

Fazit von Alexander Rosenkranz

Den Kesseltauschbonus in Höhe von 500 Euro bekommen Hausbesitzer, die eine Solaranlage einbauen und gleichzeitig eine neue Brennwertheizung einbauen. Wichtig ist, dass die alte Heizung nicht auf Brennwerttechnik basieren darf. Es ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen und die Förderung muss vor dem Vorhabensbeginn beantragt werden.

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