Ziele und Ansätze des KWKG (KWK-Gesetzes)
Das KWK-Gesetz - „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ - soll den Ausbau von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung begünstigen und die Nettostromerzeugung aus KWK-Systemen erhöhen. Ganz konkret liegen die Ziele der Bundesregierung bei jährlich:
- 110 Terawattstunden KWK-Strom bis zum Jahr 2020
- 120 Terawattstunden KWK-Strom bis zum Jahr 2025
Die effiziente Technik, die neben elektrischer Energie auch Wärme bereitstellt, soll damit zum Schutz der Umwelt und des Klimas beitragen. Während KWK-Anlagen in Deutschland 2003 lediglich 78,4 Terawattstunden Strom erzeugten, konnte das Ziel für 2025 bereits im Jahr 2017 erreicht werden. Denn hier lag die Nettostromerzeugung bei 124 Terawattstunden. (Quelle: Statista)
Die Ansätze des KWK-Gesetzes im Überblick
Zum Erreichen der Ziele gibt es im KWKG zwei parallele Ansätze. Zum einen fordert der Staat Netzbetreiber dazu auf, effiziente Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung anzuschließen und den damit erzeugten Strom aufzunehmen. Zum anderen gibt es Fördermittel in Form von Zuschlägen auf jede Kilowattstunde Strom, die Betreiber mit einer solchen Anlage produzieren. Ob diese die elektrische Energie in das öffentliche Netz einspeisen oder vorrangig selbst verbrauchen ist dabei erst einmal egal.