In wenigen Schritten zu Ihrer individuellen Beratung!

✔ 2 Minuten Fragebogen     ✔ Kompetente Beratung vor Ort 

KfW 270: Förderkredit für Strom und Wärme

  • von Sabrina Hansen
Seite teilen:

Mit einer eigenen Photovoltaikanlage sind Sie nicht nur unabhängiger von Ihrem Stromversorger, Sie reduzieren auch Ihre CO2-Emissionen. Aus diesem Grund fördert der Staat diese und weitere Technologien zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien über das KfW-Programm 270 mit zinsgünstigen Krediten. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Erfahren Sie mehr über Voraussetzungen, Konditionen und wie Sie den Förderkredit beantragen.  

Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort

Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?

✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung

Was wird gefördert?

Über das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Kauf neuer sowie die Erweiterung bestehender Anlagen, die aus erneuerbaren Energien Strom und Wärme erzeugen. Darüber hinaus lassen sich auch die Kosten für Planung und Installation über den Förderkredit finanzieren. Das gilt ebenso für notwendige Sanierungsarbeiten, etwa wenn vor der dem Bau einer Photovoltaikanlage das Dach instand gesetzt werden muss. Voraussetzung für die Finanzierung über den KfW-Kredit 270 ist, dass die Anlagen die im  Erneuerbare-Energien-Gesetz  (EEG) festgelegten Anforderungen erfüllen. Förderfähig sind unter anderem:

  • Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden sowie auf Freiflächen
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft (bis 20 Megawatt) und Windkraft
  • KWK-Anlagen  auf Basis von Holz, Erdwärme oder Biogas
  • Biogasanlagen sowie Biogasleitungen
  • Batteriespeicher für eine bedarfsgerechte Stromnutzung
  • Anlagen zur ausschließlichen Wärmeerzeugung auf Basis regenerativer Energien
  • Maßnahmen zur Digitalisierung der Energiewende, z. B. intelligente Messsysteme
  • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromangebot und -nachfrage, z. B. Anlagen zur kurz- und langfristigen Speicherung von Strom
  • aus erneuerbaren Energien gespeiste Wärme- und Kältespeicher

Grundsätzlich ist es auch möglich, den KfW-Kredit 270 zu beantragen, um eine gebrauchte Anlage oder die Modernisierung einer bestehenden Anlage zu finanzieren. Wurde für die Anlage bereits ein Darlehen bei der Kreditanstalt aufgenommen, muss dieses zum Zeitpunkt der Antragstellung jedoch vollständig abbezahlt sein.    

© Fotolia / Massimo Cavallo

Die KfW 270 Konditionen im Überblick

  • Kredithöhe: max. 50 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Auszahlung: in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Verfügbarkeit: bis zu 12 Monate nach Zusage
  • Laufzeit: 2 bis 20 Jahre
  • Außerplanmäßige Tilgung: möglich

Im Gegensatz zu den Programmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es beim KfW 270  keinen  Tilgungszuschuss.  

Hinweis:  Nutzen Sie den KfW-Kredit zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage oder eines Stromspeichers, bekommen Sie zweckgebuden besondere Konditionen. Möglich ist, dass diese besser ausfallen als für andere Anlagen. Ein Vergleich lohnt sich also.    

Die Konditionen der KfW-Förderung 270 sind sehr individuell. So hängen die Zinssätze stark von der Bonität und den Sicherheiten des Kreditnehmers ab. Weitere Einflussfaktoren sind Laufzeit, Zinsbindung und tilgungsfreie Anlaufjahre. Letztere geben den Zeitraum vor, in denen nur Zinsen gezahlt werden. Nach der tilgungsfreien Zeit wird der noch ausstehende Kreditbetrag in gleich hohen Raten an die Hausbank zurückgezahlt. Dabei gilt: Je kürzer Laufzeit und Zinsbindung und je weniger tilgungsfreie Anlaufjahre Sie wählen, desto besser der Zinssatz. Sondertilgungen sind übrigens möglich. In diesem Fall fällt im Programm KfW 270 eine Vorfälligkeitsentschädigung an.       

Einstufung nach Bonität erfolgt in Klassen

Besitzen Sie eine Immobilie oder verfügen Sie über ein gewisses Eigenkapital? Für die Konditionen des KfW-Förderkredits 270 macht das durchaus einen Unterschied. Denn um den Zinssatz zu ermitteln, werden Sie anhand Ihrer Bonität in eine von sieben Preisklassen eingestuft. Diese reichen von A (ausgezeichnet) bis I (noch ausreichend). Der Einfluss der Bonität auf den Zinssatz sollte nicht unterschätzt werden. Bei gleicher Laufzeit, Zinsbindung und tilgungsfreien Jahren variiert er zwischen den Klassen A und I um mehrere Prozentpunkte.

Finanzierung ohne Eigenmittel

Grundsätzlich ist es möglich, bis zu 100 Prozent der Investitionskosten (maximal 50 Millionen Euro) mit dem Kredit zu finanzieren. Dabei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass sich der Einsatz von Eigenmitteln positiv auf die Bonität und damit auch auf den Effektivzins auswirkt.  

Sofortige Auszahlung oder Abruffrist nutzen

Nach Erhalt der Zusage für das KfW-Programm 270 haben Sie zwölf Monate Zeit, um sich die Kreditsumme komplett oder in Teilen auszahlen zu lassen. Die sogenannte Abruffrist lässt sich maximal um weitere zwölf Monate verlängern. Wichtig: Für den noch nicht abgerufenen Kredit fällt nach sechs Monaten eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat an.        

Die Kombination mit anderen Förderungen ist möglich

Planen Sie verschiedene Maßnahmen, um Ihr Haus energieeffizienter zu machen, können Sie den KfW-Kredit 270 mit anderen Förderprogrammen kombinieren. In einigen Fällen kann dies sogar sehr sinnvoll sein. Etwa dann, wenn Sie KfW-Fördermittel für die Sanierung zum Effizienzhaus oder für den Kauf beziehungsweise Bau eines solchen in Anspruch nehmen möchten. Seit Juli 2021 ist es möglich, Photovoltaikanlagen über die BEG mitfördern zu lassen, wenn diese zur Erreichung eines Effizienzhaus-Standards beitragen. Eine Vergütung für den eingespeisten Strom ist dann jedoch ausgeschlossen. Wird die PV-Anlage hingegen separat über das KfW-Programm 270 finanziert, können Sie die Vergütung trotzdem nutzen, die es für das  Einspeisen von Solarstrom  gibt. Eine Kombination mit den  KfW-Programm 261/261  "Wohngebäude Kredit" ist denkbar und sinnvoll.

Wer kann die Finanzierung über KfW 270 nutzen?

Als privater Hausbesitzer können Sie eine Anlage zur Wärme- oder Stromerzeugung über das Programm 270 von der KfW finanzieren, wenn Sie einen Teil des Ertrags einspeisen oder verkaufen. Ein Einspeisevertrag ist dafür nicht zwingend erforderlich. Antragsberechtigt sind außerdem gemeinnützige Organisationen, in- und ausländische Unternehmen, Landwirte, Einzelunternehmer und Freiberufler sowie Vereine, Genossenschaften und Stiftungen.   

KfW 270 richtig beantragen: So geht's

Möchten Sie Ihre Photovoltaikanlage über das Programm KfW 270 finanzieren, entscheiden Sie, welche Bank Sie dafür wählen. Sie können Ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner wählen. Wichtig für Sie: Die Antragstellung bei der Kreditanstalt übernimmt das Kreditinstitut Ihrer Wahl. Dieses erhält nach Prüfung aller Unterlagen auch die Zusagen von der KfW. Erst nach der Förderzusage unterzeichnen Sie den Kreditvertrag und können mit den Maßnahmen beginnen. Das bedeutet, dass auch erst dann rechtlich bindende Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrag geschlossen werden dürfen.  

Fazit von Sabrina Hansen

Mit dem KfW-Kredit 270 können Hausbesitzer neue und gebrauchte Photovoltaikanlagen sowie andere Technologien zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien finanzieren. Eine Komplettfinanzierung ist grundsätzlich möglich, aufgrund der höheren Zinssätze aber nicht unbedingt empfehlenswert. Trägt die Anlage dazu bei, einen Effizienzhaus-Standard zu erreichen, kann die Kombination mit einem anderen Förderprogramm sinnvoll sein.

Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort

Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?

✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung

Unsicher, welches Heizsystem das richtige für Sie ist?

Hier geht es zur individuellen Fachberatung.