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Strom und Gas anmelden: So funktioniert es

  • von Alexander Rosenkranz
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Ob beim Einzug in die erste eigene Wohnung, bei einem Umzug in eine neue Stadt oder nach dem Kauf eines Hauses: Bei jedem Umzug müssen Sie auch Strom und Gas anmelden. Doch wie funktioniert das? Welche Fristen gibt es und was passiert, wenn Sie die Anmeldung versäumen? Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst und erklären, wie Sie Strom und Gas richtig anmelden.  

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Wann ist das An- und Ummelden beim Energieversorger erforderlich? 

Übernehmen Sie eine neue Lieferstelle für Strom oder Gas, ist in aller Regel auch eine Anmeldung bei den entsprechenden Energieversorgern nötig. Typische Beispiele dafür sind der Auszug aus dem Elternhaus, der Umzug oder der Einzug in ein neu gebautes oder bestehendes Haus. Aber auch dann, wenn Sie einen bestehenden Vertrag aus Kostengründen wechseln oder die Insolvenz einen Energieversorger ereilt, müssen Sie Strom oder Gas neu anmelden.

Gas anmelden: Mieter nur bei eigener Heizung 

Einen neuen Gasvertrag benötigen Sie nur dann, wenn Ihr Haus oder Ihre Wohnung auch über einen separaten Gaszähler verfügt und auch eine Gasheizung als Zentral- oder Gas-Etagenheizung vorhanden ist. Beziehen Sie eine Mietwohnung im Mehrfamilienhaus, versorgen zentrale Heizungsanlagen heute meist das ganze Gebäude mit Wärme. In diesem Fall müssen Sie Gas nicht anmelden, da die Heizkosten in den Nebenkosten enthalten sind.

Mietwohnung ohne eigenen Stromzähler

In puncto Strom obliegt die Anmeldung beim Energieversorger meist dem Mieter. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Wohnung keinen eigenen Stromzähler hat. In diesem Fall muss der Vermieter Strom anmelden und die Kosten anteilig abrechnen. Da das ohne eigenen Zähler kompliziert ist, raten Experten Folgendes: Mieter sollten in Absprache mit dem Vermieter selbst einen Zähler einbauen lassen. Sie tragen dafür zwar die Kosten, sparen aber durch die genaue Abrechnung und die Möglichkeit, Strom selbst beim günstigsten Versorger anzumelden.

© Andrey Popov / Shutterstock.com

Haben Sie vergessen, Strom und Gas anzumelden?

Bei einem Umzug in eine neue Wohnung ist an vieles zu denken und schnell haben Sie vergessen, Strom oder Gas fristgerecht anzumelden. Ist das der Fall, besteht erst einmal kein Grund zur Sorge, denn Sie rutschen automatisch in die örtliche Grundversorgung. Da die Tarife üblicherweise teurer sind, lohnt es sich, Strom und Gas rechtzeitig anzumelden.

Wichtig zu wissen:  Nach dem Einzug in eine neue Wohnung oder in ein neues Haus können Sie noch sechs Wochen lang Strom und Gas rückwirkend anmelden. Verpassen Sie auch diesen Zeitraum, gelten die vertraglich festgelegten Konditionen und Kündigungsbedingungen des Grundversorgers.

Mieter meldet Strom nicht an: Was ist zu tun?

Für Vermieter entstehen keine Nachteile, wenn Mieter den Strom nicht anmelden. Denn auch in diesem Fall übernimmt der örtliche Grundversorger die Belieferung. Zahlen Mieter die Stromrechnung nicht, bekommen Sie zunächst eine Abmahnung, bevor Versorger den Strom abstellen. Vermieter haften jedoch zu keinem Zeitpunkt für ihre Mieter.

  

Hauskauf oder neue Wohnung: Richtig Strom und Gas anmelden

Sie möchten Gas oder Strom anmelden für die erste Wohnung? Sie wollen nach dem Umzug einen günstigen Vertrag abschließen oder den Energieversorger aus Kostengründen wechseln? Möglich ist das in 3 einfachen Schritten, wie die folgende Übersicht zeigt.

1)    Tarife Vergleichen und günstigsten Anbieter finden 

Bevor Sie Strom und Gas anmelden, ist der richtige Tarif zu finden. Am einfachsten funktioniert das über Vergleichsportale im Internet. Geben Sie hier die bisherigen Verbrauchsdaten ein, erhalten Sie schnell verschiedene Angebote. Während die Abschläge für Gas in der Regel von der Wohnfläche abhängen, können Sie beim Anmelden von Strom auch Ihren bisherigen Verbrauch angeben, um die Abschlagszahlungen zu reduzieren. Liegen die nötigen Informationen nicht vor, hilft folgende Tabelle:

HAUSHALTSGRÖSSESTROMVERBRAUCH PRO JAHR (OHNE ELEKTRISCH WARMWASSER; WOHNUNG / EINFAMILIENHAUS)  STROMVERBRAUCH PRO JAHR (MIT ELEKTRISCH WARMWASSER; WOHNUNG / EINFAMILIENHAUS)
Single-Haushalt  1.300 / 2.300 kWh/Jahr  1.800 / 2.500 kWh/Jahr
2-Personen-Haushalt  2.000 / 3.000 kWh/Jahr  2.800 / 3.500 kWh/Jahr
3-Personen-Haushalt  2.500 / 3.500 kWh/Jahr3.600 / 4.500 kWh/Jahr
4-Personen-Haushalt  2.600 / 4.000 kWh/Jahr  4.100 / 5.000 kWh/Jahr
5-Personen-Haushalt3.000 / 5000 kWh/Jahr  5.000 / 6.100 kWh/Jahr

Quelle: co2online; Werte können abhängig vom eigenen Verhalten stark abweichen

Wichtig ist, dass Sie sich beim Anbietervergleich nicht allein auf den Preis verlassen. Kontrollieren Sie auch die Vertragsbedingungen in Bezug auf Kündigungszeiten und Preisänderungen. Steigen die Strom- und Gaspreise am Markt an, lohnt es sich beispielsweise, auf eine lange Preisbindung zu setzen. Sinken die durchschnittlichen Energiepreise, sparen Sie mit kurzen Vertragslaufzeiten und Wechselmöglichkeiten eventuell mehr.

Wichtig zu wissen:  Haben Sie bereits einen Vertrag, mit dem Sie zufrieden sind, können Sie diesen häufig auch „mitnehmen“. Fragen Sie zuvor bei Ihrem Energieversorger, ob die Belieferung an der neuen Anschrift möglich ist. In der Regel genügt es dann, die neue Adresse zu übermitteln. Bei Gasverträgen kann sich der Abschlag abhängig von der neuen Wohnfläche ändern.  

2)       Zählerstände ablesen und Daten zusammenstellen

Ist der richtige Tarif gefunden, bereiten Sie die Anmeldung vor. Dazu notieren Sie den aktuellen Zählerstand sowie die Zählernummer, welche auf dem Strom- oder Gaszähler zu finden ist. Ziehen Sie erst in einigen Tagen oder Wochen in die neue Wohnung ein, können Sie auch Strom anmelden, ohne den Zählerstand anzugeben. Letzteren lesen Sie dann einfach bei Einzug oder Übergabe ab, bevor Sie den Wert an den Versorger Ihrer Wahl übermitteln.

Folgende Daten und Informationen sind zusammenzustellen:

  • Adresse der neuen Wohnanschrift
  • Adresse der alten Wohnanschrift
  • Alter Versorger und Vertragsnummer
  • Kontaktdaten
  • Zählernummer
  • Zählerstand (wenn bereits bekannt)
  • Lieferbeginn (Einzug oder Übergabe)

Wichtig zu wissen:  Wenn Sie Strom oder Gas anmelden und dabei den Anbieter wechseln, kümmert sich Ihr neuer Versorger in aller Regel um die Abwicklung. Er kündigt den Altvertrag für Sie und stellt sicher, dass alles reibungslos abläuft. Drängt die Zeit, weil die Kündigungsfrist bald ausläuft oder ein Sonderkündigungsrecht nicht mehr lange nutzbar ist, können Sie sich um den Altvertrag auch selbst kümmern. Möglich ist das meist per Online-Chat, E-Mail oder Briefpost.

3)       Antrag stellen und Strom sowie Gas anmelden  

Im letzten Schritt schließen Sie den Vertrag online ab. Ihr neuer Versorger prüft alle Unterlagen und sendet Ihnen den gültigen Vertrag per E-Mail oder Post zu. Hatten Sie einen Altvertrag mit Restlaufzeit, bekommen Sie daraufhin eine Schlussrechnung, aus der die geleisteten Abschläge, Ihre tatsächlichen Kosten sowie Nach- oder Rückzahlungen hervorgehen.

Fristen für An- und Ummeldung bei Strom- und Gasversorgern

Wann sollte man Strom und Gas anmelden? Wie viel Zeit bleibt nach dem Umzug, wenn man die Anmeldung vergessen hat und wann lassen sich bestehende Verträge eigentlich kündigen? Pauschale lässt sich das leider nicht sagen, da die individuellen Regularien von der Vertragsgestaltung abhängen. Die folgende Tabelle gibt dennoch einen Überblick über wichtige Fristen beim Anmelden von Strom und Gas.

ANLASS  FRIST
Bestehenden Strom- oder Gasvertrag regulär kündigen?  14 Tage bis zu 12 Monate (Vertragsgestaltung beachten)
Wann Strom und Gas frühestens anmelden?  6 Wochen vor Umzug
Wann Strom und Gas spätestens anmelden?  6 Wochen nach Umzug

Darüber hinaus gibt es einige Sonderkündigungsrechte. Liefert der alte Anbieter am neuen Standort nicht, haben Sie meist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Umzug. Das Gleiche gilt auch dann, wenn die Strompreise in der bestehenden Wohnung (Vertragswechsel ohne Umzug) oder am neuen Standort steigen. Auch dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von zwei Wochen.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug: Was ist zu beachten?

Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug besteht grundsätzlich nur, wenn die Strom- oder Gaspreise an der neuen Anschrift steigen. Ist das nicht der Fall, müssen Sie den bestehenden Vertrag mitnehmen und können frühestens zum Vertragsende wechseln. Anders verhält es sich, wenn am neuen Anschluss bereits ein Vertrag besteht. Das ist der Fall, wenn Sie beispielsweise mit einem Partner zusammen- oder in eine WG einziehen und bedeutet das Ende Ihres Strom- oder Gasvertrages. Letztere laufen auch dann aus, wenn Sie am neuen Wohnort keinen eigenen Gaszähler haben.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Wer umzieht oder den bestehenden Vertrag aus Kostengründen wechseln will, muss Strom und Gas anmelden. Dabei ist es wichtig, alle Fristen einzuhalten und verschiedene Anbieter detailliert zu vergleichen. Wer diese Tipps einhält, kann bei Um- oder Neuanmeldung von Strom oder Gas viel Geld sparen.

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