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Stromzähler registrieren, wie viel Energie ein Haushalt aus dem öffentlichen Netz zieht. Während alte Ferraris-Zähler mit ihrer drehbaren Scheiben sehr einfach funktionieren, fordert der Staat eine deutschlandweite Umrüstung. So sollen bis zum Jahr 2032 in allen Haushalten neue Messstellen arbeiten. Zur Verfügung stehen dabei moderne und intelligente Geräte. Wir erklären, was beide Stromzählerarten voneinander unterscheidet, wann welcher Stromzähler Pflicht ist und wie viel Hausbesitzer für den Austausch zahlen.
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Alte Ferraris-Zähler haben ein mechanisches Zählwerk. Sie nutzen das Induktionsprinzip, um aktuelle Verbrauchswerte aufzuaddieren und liefern so immer nur einen Wert: Den Gesamtverbrauch seit der Installation der Zähler. Um die Energiewende zu schaffen, reicht das allerdings nicht aus. Denn dafür müssen Energiezähler Verbraucher detailliertere Daten liefen. Etwa über den Verbrauch der letzten Woche, des letzten Monats oder des letzten Jahres. Außerdem sollen Stromzähler Verbrauchs- und Lastdaten an Energieversorger senden, um den Energiemarkt digitalisieren und besser regeln zu können. Aus diesen Gründen fordert der Staat bis zum Jahr 2032 den Stromzählertausch an rund 50 Millionen Anschlüssen.
Enthalten ist die Regelung im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das seit 2016 in Kraft ist. Hier heißt es in § 29: „[…] haben grundzuständige Messstellenbetreiber Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen auszustatten. Die Ausstattung hat bis zum Jahr 2032 […] zu erfolgen“. Sofern wirtschaftlich vertretbar muss die Umstellung auf moderne Stromzähler dabei in Neubauten und bei einer Sanierung auch in bestehenden Gebäuden erfolgen.
Seit 2017 müssen grundzuständige Messstellenbetreiber Anschlüsse mit einem Jahresverbrauch von über 10.000 Kilowattstunden bereits mit intelligenten Messsystemen ausstatten. Seit 2020 gilt diese Pflicht nun auch für Anschlüsse, die mindestens 6.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen. Anschlussnehmer müssen sich selbst um nichts kümmern, können den Einbau intelligenter Stromzähler aber nicht verweigern.
Bis zum Jahr 2032 sind dann auch für alle anderen Anschlüsse digitale Stromzähler Pflicht. Auch hier erfolgt der Austausch durch grundzuständige Messstellenbetreiber. Anschlussinhaber können sich dabei jedoch zwischen einfachen modernen und intelligenten Zählern entscheiden.
Während alte Ferraris-Zähler mit einem mechanischen Zählwerk laufen, handelt es sich bei den im Gesetz geforderten Geräten immer um elektronische Stromzähler. Diese können dabei einfach nur digital (modern) oder sogar intelligent sein. Aber was ist der Unterschied zwischen beiden Systemen?
Moderne Energiemesser sind digital. Sie ordnen die erfassten Werte bestimmten Zeiträumen zu, die Verbraucher direkt am Zähler ablesen können. Da die Bauteile nicht mit einem Kommunikationsmodul (Gateway) ausgestattet sind, übertragen sie die Daten jedoch nicht. Ist der Stromzähler nur digital, stellt das Ablesen eine echte Herausforderung dar. Denn viele Geräte lassen sich nur mit Lichtzeichen bedienen. Dazu senden Verbraucher Morsecodes mit ihrer Taschenlampe an einen kleinen Sensor, um die Verbrauchsdaten des letzten Monats ablesen zu können. In der Praxis wird das kaum einer machen, weshalb Experten keinen Mehrwert in den Geräten sehen.
Anders als moderne Geräte sind intelligente Messsysteme (auch SmartMeter) mit einem Kommunikationsmodul ausgestattet. Sie können die Verbrauchsdaten an Versorger oder eine Datenbank liefern, die Verbraucher ganz einfach über Smartphones, Tablets oder Computer auslesen können. Dabei sehen sie ihre Verbräuche grafisch aufbereitet und erhalten oft sogar Tipps, mit denen sich diese senken lassen. Ein besonderer Vorteil der intelligenten Stromzähler: Einige erkennen anhand der Verbrauchsdaten, welche Geräte den Strom gerade aus dem Netz ziehen. Die Auswertung macht die größten Stromfresser dann direkt sichtbar.
Die Kosten der Stromzähler sowie für deren Einbau sind gesetzlich geregelt. So gilt für Hausbesitzer mit einem Verbrauch von bis zu 4.000 Kilowattstunden eine Obergrenze von 40 Euro im Jahr. Entscheiden sie sich freiwillig für einen intelligenten Zähler, dürfen Messstellenbetreiber für Einbau und Betrieb bis zu 60 Euro im Jahr abrechnen. Wichtig zu wissen ist, dass die Obergrenzen vom eigenen Verbrauch abhängen. Die folgende Tabelle zeigt Werte für den Einbau intelligenter Messsysteme.
STROMVERBRAUCH | OBERGRENZE DER JÄHRLICHEN KOSTEN FÜR EINBAU UND BETRIEB DER MESSSTELLEN |
---|---|
weniger als 2.000 kWh/Jahr | 23 Euro |
2.000 bis 3.000 kWh/Jahr | 30 Euro |
3.000 bis 4.000 kWh/Jahr | 40 Euro |
4.000 bis 6.000 kWh/Jahr | 60 Euro |
6.000 bis 10.000 kWh/Jahr | 100 Euro |
Betreiber einer KWK-Anlage (elektrische Leistung 1 bis 7 kW) |
60 Euro |
Betreiber einer KWK-Anlage (elektrische Leistung 7 bis 15 kW) |
100 Euro |
Betreiber einer KWK-Anlage (elektrische Leistung 15 bis 30 kW) |
130 Euro |
Nach Angaben der Verbraucherzentrale liegen die Kosten alter Messsysteme in Nordrhein-Westfalen heute bei durchschnittlich 13 Euro im Jahr. Die Experten warnen im Zusammenhang mit dem Zählertausch jedoch vor Kosten, die bei dem Umbau der Stromkästen entstehen. Diese könnten schnell mehr als 1.000 Euro betragen und sind vom Verbraucher zu tragen.
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