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Marktraumumstellung von L- auf H-Gas - Fragen und Antworten

  • von Alexander Rosenkranz
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Das Ziel der Marktraumumstellung ist es, alle deutschen Gasanschlüsse bis zum Jahr 2029 mit hochkalorischem H-Gas zu versorgen. Die Arbeiten betreffen dabei vor allem den Westen und den Norden des Landes, in dem heute überwiegend niederkalorisches L-Gas strömt. In den folgenden Abschnitten erklären wir, was die Gas-Arten unterscheidet und was Verbraucher im Rahmen der anstehenden Arbeiten beachten müssen.

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Hintergründe der Marktraumumstellung

Die Umstellung von L- auf H-Gas ist nötig, da die Vorkommen des energieärmeren L-Gases sukzessive zurückgehen. Sie soll eine hohe Versorgungssicherheit gewährleisten und zudem auch Erdgas höherer Qualität liefern. Leider genügt es dabei nicht, einfach das Gas in den Leitungen zu ersetzen. So sind neben den Umbauarbeiten an den Endgeräten der über 4,3 Millionen betroffenen Haushalte auch Maßnahmen am Verteilnetz nötig. Was aber bedeutet energiearmes und energiereiches Gas?

Unterschiede von L- und H-Gas

Um den Grund für die Marktraumumstellung besser verstehen zu können, ist es hilfreich, den Unterschied zwischen L- und H-Gas zu kennen: Gas-Arten lassen sich generell nach ihrer Herkunft und ihrem Energieinhalt unterscheiden.

L-Gas enthält weniger Energie

L-Gas steht dabei für low-calorific-gas oder Low-Gas (auf Deutsch: niederkalorisches Gas). Es beschreibt Brennstoffe, die einen Methananteil von 79 bis 87 Prozent und damit einen vergleichsweise geringeren Energieinhalt haben. Der Heizwert des Rohstoffs, der heute vor allem in Deutschland und den Niederlanden gefördert wird, beträgt 8,2 bis 8,9 Kilowattstunden pro Kubikmeter.

H-Gas ist besonders energiereich

H-, High oder auch high-calorific-gas (auf Deutsch: hochkalorisches Gas), hat dagegen einen Methan-Anteil von 87 bis zu 99 Prozent und transportiert damit deutlich mehr Energie. So erreicht das Erdgas, das zum Beispiel aus Norwegen, Dänemark oder den GUS-Staaten stammt, einen Heizwert von 10,0 bis 11,1 Kilowattstunden pro Kubikmeter.

© blende11.photo / Fotolia

Die Marktraum-Umstellung erfolgt in drei Schritten

Für Haus- und Wohnungsbesitzer erfolgt die Marktraumumstellung in drei Schritten. Diese setzen sich aus einer Bestandsaufnahme, den Umrüstarbeiten und einer stichprobenartigen Qualitätskontrolle zusammen.

Schritt 1 – Bestandsaufnahme der Gasgeräte

Den ersten Schritt der Marktraumumstellung bildet eine umfassende Bestandsaufnahme. Dabei inspizieren Mitarbeiter des Netzbetreibers jedes Haus und die darin befindlichen Verbraucher. Neben der Gasheizung nehmen sie dabei zum Beispiel auch Warmwasserheizer oder Gasherde auf und ermitteln den Aufwand für die anstehenden Arbeiten.

Schritt 2 – Umrüsten der Gasverbraucher

Etwa ein Jahr nach der Bestandsaufnahme erfolgt die eigentliche Umstellung. Dabei beauftragt der Netzbetreiber Handwerker damit, die angeschlossenen Gasgeräte auf die neue Erdgasqualität vorzubereiten. Diese tauschen dabei zum Beispiel die Brenner-Düsen oder passen die Geräteeinstellungen auf die neuen Werte an. Wichtig zu wissen ist, dass sich der Installateur frühzeitig anmeldet und Hausbesitzer den Besuch nicht verweigern dürfen.

Schritt 3 – stichprobenartige Qualitätskontrolle

Sind alle Arbeiten zur Marktraumumstellung im eigenen Haus erledigt, folgt eine stichprobenartige Kontrolle durch den Netzbetreiber. Diese soll eine hohe Qualität gewährleisten und Probleme von vornherein ausschließen. Geplant sind Kontrollen in jedem zehnten Haushalt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Marktraumumstellung

Die Umstellung von L- auf H-Gas ist eines der größten Infrastrukturprojekte in der deutschen Gasversorgung. Trotz der Information durch die Netzbetreiber bleiben bei vielen Hausbesitzern aber Fragen offen. Die wichtigsten haben wir in den folgenden Abschnitten zusammengestellt.

Wann findet die Umstellung in meinem Haus statt?

Die Marktraumumstellung betrifft rund 4,3 Millionen Haushalte der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Hessen. In welchem Zeitraum die einzelnen Regionen bearbeitet werden, erfahren Hausbesitzer aus dem regelmäßig erscheinenden  Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas).

Muss ich alte Gasgeräte nach der Marktraumumstellung tauschen?

Sofern ein Handwerker des Netzbetreibers die Gasgeräte umgerüstet hat, funktionieren sie auch  mit H-Gas wie gewohnt. Wichtig zu wissen ist, dass die angekündigten Termine dazu verpflichtend sind. Bekommen die Monteure keinen Zutritt zum Haus, kann der Netzbetreiber den Gasanschluss sperren.

Gibt es irgendwann kein Gas während der Arbeiten?

Die Versorgung mit Erdgas ist für die gesamte Zeit der Marktraumumstellung sichergestellt. Das heißt, dass Hausbesitzer mit unangekündigten Ausfällen nicht rechnen müssen.

Kann der Netzbetreiber Gasanschlüsse sperren?

Ja, das Sperren der Gasanschlüsse ist möglich. Es kommt immer dann infrage, wenn Monteuren der Zutritt zur Hausanlage verweigert wird, und soll vor Folgeschäden schützen.

Wie teuer ist die Umstellung auf H-Gas für mich?

Viele Hausbesitzer befürchten, dass im Zuge der Marktraumumstellung hohe Kosten auf sie zukommen. Da die Netzbetreiber diese aber auf alle Gaskunden umlegen, bekommen Haus- und Wohnungsbesitzer keine Rechnung für Ersatzteile oder Arbeitsstunden.

Kostet das Gas nach der Marktraumumstellung mehr?

Ja, H-Gas ist teurer als L-Gas. Es enthält allerdings auch mehr Energie, wodurch der Verbrauch sinkt. Alles in allem sollten sich die Energiekosten in Folge der Umstellung auf das energiereiche H-Gas dabei also kaum verändern.

Gibt es Zuschüsse, wenn ich Gasgeräte austauschen muss?

Ersetzen Haus- oder Wohnungsbesitzer alte Gasgeräte durch neue, bei denen keine Umrüstarbeiten mehr nötig sind, erhalten sie einen Zuschuss. Dieser beträgt 100 Euro für jedes Neugerät und wird gezahlt, wenn:

  • der Umstellungstermin schon vor dem Austausch bekannt war
  • der Eigentümer die ordnungsgemäße Verwendung des Altgerätes und die Anschaffung des Neugerätes nachweisen kann

In der Regel informieren Netzbetreiber spätestens zwei Jahre vor der Marktraumumstellung in einem Gebiet über Termine und die Möglichkeiten der Kostenerstattung.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Bei der Marktraumumstellung werden große Teile des deutschen Gas-Netzes von L- auf H-Gas umgestellt. Das soll trotz schwindender Vorkommen des energieärmeren Gases eine hohe Versorgungssicherheit gewährleisten. Während die Kosten durch eine Umlage von allen Gaskunden getragen werden, müssen Hausbesitzer die Umstellung selbst nicht noch einmal zahlen. Wichtig ist aber, dass sie den beauftragten Monteuren Zugang zum Haus gewähren.

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