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KfW-Förderung für Haus und Heizung im Überblick

  • von Alexander Rosenkranz
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Mit der KfW-Förderung für Haus und Heizung haben Sie die Möglichkeit, die teils sehr hohen Investitionskosten abzufedern. Das Kürzel KfW steht in diesem Fall für die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die den Kauf einer neuen Heizungsanlage sowie den Bau oder die Sanierung von Gebäuden mit Zuschüssen und Förderdarlehen unterstützt. Nach einem spontanen Förderstopp Ende Januar 2022 steht die Sanierungsförderung inzwischen wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Fördermittel für Neubauten werden in den nächsten Wochen wieder freigegeben. Die folgenden Angaben spiegeln den aktuellen Stand (vom 22.02.2022) wider. 

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Wichtiger Hinweis: Unsere Beiträge zum Thema Förderung befinden sich aufgrund einer kurzfristigen Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) derzeit in Überarbeitung. Die folgenden Angaben bilden den Stand der Förderbedingungen vor dem 28.07.2022 ab. Einen aktuellen Überblick geben wir im Beitrag zur Förderung der Heizung.

BEG löst viele Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau ab

Um den CO2-Ausstoß zu senken und das Klima zu schützen, fördert der Staat Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz seit 2021 mehr denn je. Ein Instrument dafür ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Förderangebote für energiesparende Neubauvorhaben, ganzheitliche Sanierungen und Einzelmaßnahmen im Bestand bereithält. Erhältlich sind Zuschüsse und Förderdarlehen dabei über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Während das BAFA lediglich die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand vergibt, erhalten Sie über die KfW-Förderung:

  • einmalige Zuschüsse sowie zinsgünstige Darlehen für den Bau oder Kauf von Effizienzhäusern
  • einmalige Zuschüsse sowie zinsgünstige Darlehen für die Sanierung zum Effizienzhaus
  • zinsgünstige Darlehen für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand (Gebäudetechnik und -hülle)

Zuschüsse und Förderdarlehen, welche die KfW mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm bereits vor Inkrafttreten der BEG-Förderung vergeben hat, sind damit nicht mehr gültig. Das betrifft unter anderem das Heizungspaket sowie folgende Förderangebote:

  • KfW-Programm 151/152 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“
  • KfW-Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ (Darlehensförderung)
  • KfW-Programm 164 „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“
  • KfW-Programm 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“
  • KfW-Programm 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“

Welche KfW-Programme gibt es dafür seit 2021?

Seit Juli 2021 gibt es mit der KfW-Förderung für Wohngebäude im Rahmen der BEG nur noch zwei Programme. Das sind das KfW-Programm 261/262 für Kredite mit hohem Tilgungszuschuss und das Programm 461 für KfW-Zuschüsse im Bereich Neubau und Sanierung. Weiter Bestand hat hingegen das KfW-Programm 433, über das hohe Zuschüsse für Brennstoffzellen erhältlich sind.

Wichtig zu wissen: Durch zahlreiche Boni erhalten Bauherren und Sanierer mit der Neustrukturierung in vielen Fällen mehr Geld als zuvor.

Die KfW-Förderung für Wohngebäude: Zuschüsse und Darlehen 

Unter dem Titel Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) fördert der Staat Neubau- und Sanierungsvorhaben. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass Bauherren beziehungsweise Sanierer eine Effizienzhaus-Stufe erreichen. Letztere verrät, wie effizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Neubau nach gesetzlichen Mindeststandards ist. Dabei gilt: Je besser die Effizienzhaus-Stufe ist, umso höher fällt die KfW-Förderung für Haus und Heizung aus. Während die Förderung für KfW-55-Häuser im Neubau Ende Januar 2022 gestrichen wurde (Ausnahme: Hochwasser-Opfer können Angebot bis 30.06.2022 nutzen), bleibt die KfW-40-Förderung im Neubau noch bis Ende 2022 erhalten. Sie ist aktuell ausgesetzt und soll in den nächsten Wochen mit Einschränkungen wieder eingeführt werden. Die folgenden Angaben spiegeln den Zustand vom 22.02.2022 wider. 

Bis zu 25 Prozent Förderung für energiesparende Neubauvorhaben

Sind Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust im Neubau niedriger als vom Gebäudeenergiegesetz gefordert, bekommen Sie eine attraktive KfW-Förderung. Verfügbar sind dabei Zuschüsse oder Darlehen mit hohem Teilschuldenerlass. Die Förderrate hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab und ergibt sich wie folgt.

  EFFIZIENZHAUS 40  EFFIZIENZHAUS 40 PLUS
Primärenergiebedarf im Vergleich zum GEG-Referenzwert 40,00 % 40,00 %
Transmissionswärmeverlust im Vergleich zum GEG-Referenzwert  55,00 % 55,00 %
KfW-Förderung (Zuschuss oder Tilgungszuschuss) 20,00 % 25,00 %
Anrechenbare Kosten/ Kredithöhe  120.000 Euro pro Wohneinheit  150.000 Euro pro Wohneinheit
Förderung für Fachplanung und Baubegleitung  maximal 50 %  maximal 50 %

Hinweis: Die Neubauförderung über die KfW-Programme 261/262 und 461 ist vorübergehend ausgesetzt und voraussichtlich ab März/April 2022 wieder verfügbar. 

Die maximale KfW-Förderung gibt es demnach für ein Effizienzhaus 40 Plus. Dabei handelt es sich um ein besonders energiesparendes Gebäude, welches überwiegend mit erneuerbaren Energien versorgt wird. Es verfügt außerdem über eine Stromerzeugungsanlage, samt Batteriespeicher sowie eine Lüftungsanlage.

Erhältlich ist die KfW-Förderung für Neubauten über die Programme:

  • 261/262 (Darlehensförderung)
  • 461 (Zuschussförderung)
© peshkov / Fotolia

Bis zu 45 Prozent KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus 

Während der Staat im Neubau maximal ein Viertel der anfallenden Baukosten übernimmt, gibt es für Sanierer bereits ohne Bonus fast die Hälfte der Ausgaben erstattet. Denn auch hier ist die KfW-Förderung erhältlich, wenn Sie ein bestehendes Gebäude zum Effizienzhaus umbauen. Die Zuschuss- beziehungsweise Tilgungszuschusshöhe hängt ebenfalls vom Grad der Energieeffizienz ab, wie die folgende Tabelle zeigt. Wichtig zu wissen ist, dass auch die Sanierungs-Förderung vom Förderstopp der KfW betroffen ist. Wann und in welcher Form die Mittel wieder zur Verfügung stehen, bleibt aktuell abzuwarten.  

  DENKMAL  EFFIZIENZ-
HAUS 100 
EFFIZIENZ-
HAUS 85 
EFFIZIENZ-
HAUS 70 
EFFIZIENZ-
HAUS 55 
EFFIZIENZ-
HAUS 40
Primärenergiebedarf im Vergleich zum GEG-Referenzwert  160,00 % 100,00 % 85,00 % 70,00 % 55,00 % 40,00 %
Transmissionswärme-verlust im Vergleich zum GEG-Referenzwert ---  115,00 % 100,00 % 85,00 % 70,00 % 55,00 %
KfW-Förderung (Zuschuss oder Tilgungszuschuss)  25,00 % 27,50 % 30,00 % 35,00 % 40,00 % 45,00 %
Anrechenbare Kosten/ Kredithöhe 120.000 Euro pro Wohn-einheit 120.000 Euro pro Wohn-einheit 120.000 Euro pro Wohn-einheit  120.000 Euro pro Wohn-einheit  120.000 Euro pro Wohn-einheit  120.000 Euro pro Wohn-einheit
Förderung für Fachplanung und Baubegleitung maximal
50 % 
maximal
50 % 
maximal
50 % 
maximal
50 % 
maximal
50 % 
maximal
50 %

Im Vergleich zur früheren KfW-Förderung fällt dabei auf, dass die Effizienzhaus-Stufe 115 weggefallen ist. Dafür gibt es seit 2021 Fördermittel für die Sanierung zum Effizienzhaus 40. Mit der Denkmal-Klasse erhalten Sie finanzielle Unterstützung auch dann, wenn Sie die hohen Anforderungen an den Transmissionswärmeverlust nicht erreichen. Letzteres ist vor allem bei schützenswerten Außenansichten der Fall, da hier eine konventionelle Dämmung meist nicht infrage kommt.

Erhältlich ist die KfW-Förderung für Sanierungsvorhaben über die Programme:

  • 261/262 (Darlehensförderung)
  • 461 (Zuschussförderung)

Attraktive Bonusprogramme sorgen für bessere Förderkonditionen 

Während sich die Konditionen der Basisförderung kaum von denen der früheren KfW-Förderung unterscheiden, erhalten Sie durch verschiedene Boni mehr Geld vom Staat. Infrage kommt dabei der iSFP-Bonus, die Erneuerbare-Energien-Klasse und die Nachhaltigkeits-Klasse. Die folgende Tabelle zeigt, was sich hinter den Angeboten verbirgt und welche Anforderungen im Einzelnen bestehen.

  ISFP-BONUS  EE-KLASSE  NH-KLASSE
Erklärung  Höhere KfW-Förderung für die Umsetzung von Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan, wenn Sie die Ziel-Effizienzhaus-Stufe erst in mehreren Schritten erreichen. Bessere Förderkonditionen für den Einsatz regenerativer Energien bei der Beheizung von Gebäuden.  Attraktivere KfW-Förderung für den Einsatz nachhaltiger Baustoffe bei der Errichtung neuer Gebäude.

(Förderung vorübergehend ausgesetzt)
Anforderung  Sanierungsfahrplan; Sanierung in mehreren Schritten  55 % Anteil erneuerbare Energien Nachhaltigkeits-zertifikat
Bonus bei Neubau kein Bonus  + 2,5 Prozent und 150.000 Euro förderbare Kosten (nicht mit Plus- und NH-Klasse kombinierbar)  + 2,5 Prozent und 150.000 Euro förderbare Kosten (nicht mit Plus- und EE-Klasse kombinierbar)
Bonus bei Sanierung  5 Prozent extra für den ersten Sanierungsschritt, der eine Effizienzhaus-Stufe erreicht  + 5 Prozent und 150.000 förderbare Kosten  kein Bonus

Am Beispiel erklärt:

Ein Beispiel zeigt, wie sich die Boni auf die KfW-Förderung auswirken. Sanieren Sie ein bestehendes Gebäude zum Effizienzhaus 70, bekommen Sie über die Basisförderung 35 Prozent von 120.000 Euro pro Wohneinheit als Zuschuss oder Tilgungszuschuss. Die Höchstförderung liegt demnach bei 42.000 Euro. Setzen Sie zudem auf eine Umweltheizung wie die Wärmepumpe oder einen Pelletkessel und erreichen dadurch die EE-Klasse, bekommen Sie 40 Prozent von 150.000 Euro pro Wohneinheit – insgesamt also maximal 60.000 Euro.

Hohe staatliche Fördermittel auch für Einzelmaßnahmen im Bestand

Um von der attraktiven KfW-Förderung für Haus und Heizung zu profitieren, müssen Sie Ihr Gebäude nicht zwingend zu einem Effizienzhaus umrüsten. Führen Sie lediglich Dämmarbeiten aus, tauschen die Fenster oder installieren eine neue Heizung? In all diesen Fällen bekommen Sie finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt dabei günstige Darlehen mit hohem Tilgungszuschuss über das Programm 261/262. Wir gehen davon aus, dass diese nach dem Ende des Förderstopps wieder verfügbar sein werden.

Wichtig zu wissen: Interessieren Sie sich für einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie die Heizungsmodernisierung oder die Dämmung im Bestand, bekommen Sie diesen über die BAFA-Förderung für Haus und Heizung.

KfW-Förderung für Gasheizung, Umweltheizung und andere Einzelmaßnahmen 

Während es im CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW noch Zuschüsse für Heizung und Haus gab, sind diese heute ausschließlich über das BAFA erhältlich. Die KfW-Förderung in Darlehensform gibt es weiterhin. Welche Maßnahmen Sie fördern lassen können und wie hoch die Konditionen im Einzelfall sind, zeigt die folgende Tabelle.

  FÖRDERHÖHE  ANRECHENBARE KOSTEN / MAXIMALFÖRDERUNG PRO WOHNEINHEIT UND KALENDERJAHR
Arbeiten an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenstertausch, Austausch der Türen, sommerlicher Wärmeschutz)  20 Prozent  60.000 Euro / 12.000 Euro
Arbeiten an der Gebäudetechnik (Smart-Home-Technik, Lüftungsanlage) 20 Prozent  60.000 Euro / 12.000 Euro
Optimierung der Heizungsanlage ohne Kesseltausch  20 Prozent  60.000 Euro / 12.000 Euro
Anschluss an Fernwärme  20 Prozent  60.000 Euro / 12.000 Euro
Einbau einer Gasbrennwert-Hybridheizung  20 bis 30 Prozent  60.000 Euro / 18.000 Euro
Nachrüsten oder Erweitern von Solarthermieanlagen 30 Prozent  60.000 Euro / 18.000 Euro
Einbau einer Wärmepumpe (Luft, Wasser, Sole) 35 Prozent  60.000 Euro / 21.000 Euro
Einbau einer Holzheizung (Scheitholzkessel, Pelletkessel, Hackschnitzelkessel, Pelletofen mit Wassertasche)  35 bis 40 Prozent  60.000 Euro / 24.000 Euro

Mit den aufgeführten Einzelmaßnahmen gibt es die finanzielle Unterstützung vom Staat auch für viele Nebenarbeiten. So fördert die KfW Fußbodenheizungen oder Heizkörper, wenn deren Einbau beziehungsweise Austausch notwendig ist.

Wichtig zu wissen: Die gesamte KfW-Förderung steht Ihnen pro Kalenderjahr zur Verfügung. Sie können also mehrere Anträge stellen, bis die 60.000 Euro pro Wohneinheit ausgereizt sind. Ist Letzteres der Fall, können Sie die förderbaren Kosten in voller Höhe im nächsten Kalenderjahr erneut beantragen.

iSFP-Bonus verschafft bessere Konditionen bei Förderung von Einzelmaßnahmen

Auch die KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen wie den Heizungstausch oder die Fassadendämmung ist mit Boni kombinierbar. Infrage kommt dabei der iSFP-Bonus für die Umsetzung von Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan. Wurde Letzterer vor maximal 15 Jahren nach BAFA-Vorgaben erstellt, bekommen Sie fünf Prozent Extraförderung für die Beauftragung der darin enthaltenen Maßnahmen. Insgesamt erhalten Sie damit eine KfW-Förderung in Höhe von 25 bis zu 55 Prozent.

Wichtig zu wissen: Der Sanierungsfahrplan muss bereits zur Beantragung der KfW-Förderung vorliegen. Außerdem ist immer ein Energieberater erforderlich, wenn Sie Fördermittel mit iSFP-Bonus erhalten möchten.

Höhere KfW-Förderung zur Umstellung von Öl auf Gas- und Umweltheizung

Haben Sie eine alte Ölheizung und tauschen diese durch eine neue Gasbrennwert-Hybrid- oder Umweltheizung aus? In diesem Fall profitieren Sie vom Austauschbonus für Ölheizungen der KfW-Förderung und erhalten zehn Prozent mehr. Ob die alte Ölheizung dabei bereits von einer gesetzlichen Austauschpflicht betroffen ist oder nicht, spielt keine Rolle.

Wichtig zu wissen: Eine Förderung der Ölheizung gibt es heute nicht mehr. Allerdings bekommen Sie Fördermittel, wenn Sie die bestehende Heizungsanlage optimieren oder um regenerative Energien-Anlagen ergänzen.

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Fördermittel über das KfW-Programm 433: Zuschuss Brennstoffzelle 

Entscheiden Sie sich für den Kauf einer Brennstoffzellen-Heizung, kommt der Zuschuss für die Heizung in Form des Förderprogramms 433 infrage. Konkret erhalten Sie hier bis zu 34.300 Euro Zuschuss, wobei der Mindestförderbetrag bei 8.450 Euro liegt. Die Förderhöhe richtet sich nach der elektrischen Leistung (brutto) in Watt. Förderfähig sind in der Regel Brennstoffzellen-Heizungen mit einer elektrischen Leistung von 0,25 bis 5,0 kW.

Die Eckdaten zum Förderprogramm 433 zusammengefasst:

  • einmaliger Zuschuss bestehend aus Grundförderung und Zusatzförderung
  • maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten
  • die Basisförderung beträgt 6.800 Euro
  • der leistungsabhängige Teil beträgt 550 Euro je 100 Watt elektrische Leistung
  • Gesamtwirkungsgrad bei Inbetriebnahme höher als 82 Prozent
  • Vollwartungsvertrag über zehn Jahre ist Voraussetzung

Ausführliche Informationen hierzu liefert der Beitrag zur Förderung der Brennstoffzelle.

Fördermittel für Neubau und Sanierung beantragen: So klappt es 

Haben Sie sich für eines der aufgeführten KfW-Programme zur Förderung entschieden, geht es an die Beantragung der Mittel. Mit der Einführung der neuen Bundesförderung muss diese immer vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen erfolgen. Haben Sie diesen Zeitraum bereits verpasst, steht Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung als Alternative zur Verfügung. Dieser lässt sich nach Durchführung der Maßnahmen beantragen.

Schritt 1: Energieberater beauftragen und KfW-Bestätigung erhalten 

Bevor Sie Fördermittel über die KfW-Programme 261/262 und 461 beantragen, ist die Bestätigung eines Energieberaters nötig. Die sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA samt BzA-ID) benötigen Sie immer, wenn Sie Arbeiten am Gebäude durchführen oder einen iSFP-Bonus nutzen möchten. Für die Förderung der Heizung oder der Heizungsoptimierung ist die Bestätigung nicht erforderlich. Hier erstellt ein Fachhandwerker die erforderlichen Unterlagen nach der Durchführung.

Schritt 2: Förderung über KfW-Zuschussportal oder Bank beantragen

Haben Sie die Energieberater-Bestätigung oder benötigen keine, können Sie nun die KfW-Förderung beantragen. Zuschüsse für den Bau eines Effizienzhauses oder die energieeffiziente Sanierung beantragen Sie einfach online über das KfW-Zuschussportal. Für Darlehen wenden Sie sich hingegen an Ihre Hausbank. Diese fungiert als durchleitendes Institut und übernimmt die Kommunikation zwischen Ihnen und der staatlichen Förderbank.

Wichtig zu wissen: Zuschüsse für die neue Heizung oder eine andere Einzelmaßnahme im Bestand beantragen sie online über die BAFA-Webseite. In Bezug auf den Energieberater gelten die gleichen Bedingungen wie bei der KfW-Förderung. Auch die Konditionen unterscheiden sich nicht.

Schritt 3: KfW-Bestätigung abwarten und Leistungen in Auftrag geben 

Nach der Beantragung der Mittel warten Sie auf die Bestätigung des Fördergebers. Haben Sie diese erhalten, können Sie Aufträge vergeben und mit dem Bau- oder Sanierungsvorhaben beginnen. Für die Durchführung haben Sie 24 Monate Zeit. Kommt es ohne Ihr Verschulden zu Verzögerungen, können Sie den Bewilligungszeitraum auf Antrag bei Ihrem Fördergeber um weitere 24 Monate verlängern.

Schritt 4: Durchführung fachgerecht begleiten und bestätigen lassen

Um Baufehler zu vermeiden und ein hohes Maß an Energieeffizienz zu erreichen, können Sie Ihr Vorhaben von einem unabhängigen Energieberater begleiten lassen. Entscheiden Sie sich dafür, übernimmt der Staat bis zu 50 Prozent der anfallenden Kosten im Rahmen der KfW-Förderung.

Unabhängig davon, ob Sie die Baubegleitung beauftragen oder nicht, benötigen Sie nach Durchführung aller Maßnahmen eine Bestätigung von Ihrem Energieberater. Wichtig zu wissen ist, dass Sie die sogenannte Bestätigung nach Durchführung (BnD) bei einem Heizungstausch oder einer Heizungsoptimierung ohne iSFP-Bonus nicht benötigen. Dabei erstellt ein Fachhandwerker die benötigten Nachweise.

Schritt 5: Alle Nachweise einreichen und KfW-Förderung erhalten

Sind alle Arbeiten abgeschlossen und Sie haben die benötigten Unterlagen zusammen? Dann reichen Sie diese im letzten Schritt bei Ihrem Fördergeber ein. Die Experten prüfen, ob alle Voraussetzungen eingehalten wurden und zahlen die KfW-Förderung aus. Haben Sie ein Förderdarlehen beantragt, bekommen Sie nun den Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zur BEG-Förderung von der KfW 

Die BEG-Förderrichtlinien sind noch jung und so haben Bauherren, Hausbesitzer wie auch Experten viele Fragen zum Thema. Unser FAQ zeigt die häufigsten und gibt einfach verständliche Antworten.

Welche Angebote sind/waren vom KfW-Förderstopp betroffen?

Zum 24.01.2022 stellte die KfW alle BEG-Förderangebote ein. Betroffen waren sämtliche Zuschüsse sowie Darlehen für den energieeffizienten Neubau, die energieeffiziente Sanierung und Einzelmaßnahmen im Bestand. Die entsprechenden BAFA-Zuschüsse standen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Seit 22. Februar 2022 gilt das auch für alle Förderangebote der Kreditanstalt zum Sanieren. Die KfW-55-Förderung wurde für Neubauten gestrichen (Ausnahme: Hochwasser-Opfer) und die KfW-40-Förderung für Neubauten ist nach wie vor ausgesetzt.

Wann können KfW-Mittel für Neubau und Sanierung wieder beantragt werden?

Inzwischen haben die zuständigen Ministerien eine vorläufige Einigung gefunden. Die folgende Übersicht zeigt, was jetzt wichtig ist:

  • Die bis zum 23. Januar 2022 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau eingegangene Anträge werden wie bisher behandelt.
  • Seit 24. Januar 2022 gibt es die KfW-55-Förderung im Neubau nur noch für Betroffene der Hochwasserkatastrophe 2021. Die Ausnahme gilt bis zum 30. Juni 2022.
  • Sanierer können seit dem 22. Februar 2022 wieder Förderanträge zu gewohnten Konditionen stellen.
  • Die KfW-40-Förderung soll ab März/April 2022 ebenfalls wieder verfügbar sein. Neben geringeren Fördersätzen ist eine Befristung bis zum Jahresende sowie eine Deckelung auf eine Milliarde Euro zu erwarten.
  • Ab 2023 soll die Neubauförderung für Effizienzhäuser neu strukturiert sein. Angedacht ist eine verstärkte Ausrichtung auf CO2-Einsparpotenziale und eine Technologieoffenheit.

Wie die geänderten Konditionen und Vorgaben aussehen, steht aktuell noch nicht fest. Experten erwarten entsprechende Informationen in den kommenden Wochen.

Wie ändert sich die KfW-Förderung nach dem Antragsstopp?

Nach dem Förderstopp ist bei der KfW-40-Förderung im Neubau mit geringeren Förderraten zu rechnen. Das Förderangebot soll befristet bis Ende des Jahres eingeführt und auf eine Summe von insgesamt eine Milliarde Euro gedeckelt werden. Genauere Informationen zu den geplanten Konditionen liegen aktuell noch nicht vor. 

Was passiert mit bereits gestellten und nicht bewilligten Anträgen?

Laut KfW wird die Bearbeitung aller Anträge, die bis zum 23.01.2022 gestellt wurden, wieder aufgenommen. Dies kann jedoch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.  

Welche Heizung fördert die KfW? 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert nur Heizungsanlagen, die zu mindestens 25 Prozent auf regenerative Energien setzen. Fördermittel gibt es dabei für Hybridheizungen mit Gastherme, Wärmepumpen oder Holzheizanlagen. Auch die Nachrüstung oder Erweiterung von Solarthermieanlagen wird staatlich gefördert.

Wo kann ich die KfW-Förderung für Haus und Heizung beantragen?

Zuschüsse aus dem Programm 461 sind über das Zuschussportal der KfW zu beantragen. Für Darlehen aus dem Programm 261/262 wenden Sie sich an Ihre Hausbank. Diese leitet Anträge an die Förderbank weiter und zahlt die Darlehen letztlich auch aus.

Ich habe den Antragszeitpunkt verpasst. Bekomme ich die KfW-Förderung nachträglich? 

Nein, das ist leider nicht möglich. Handelt es sich um die Sanierung eines selbst genutzten Wohnhauses, steht Ihnen nachträglich allerdings der Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Hier bekommen Sie eine Steuergutschrift in Höhe von 20 Prozent der anrechenbaren Kosten. Die Gutschrift beläuft sich auf maximal 40.000 Euro und ist verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren von Ihrer Einkommensteuer abziehbar.

Die Kosten für mein Vorhaben haben sich nach der Beantragung erhöht. Wie kann ich die Fördersumme anpassen?

Das ist leider nicht möglich. Die anrechenbaren Kosten lassen sich im Nachhinein nicht nach oben korrigieren und sollten daher großzügig ermittelt werden.

Ich möchte die Sanierung in Eigenleistung durchführen. Bekomme ich die KfW-Förderung für Materialkosten?

Fördermittel für Bau- und Sanierungsvorhaben gibt es nur dann, wenn Fachhandwerker die Arbeiten durchführen. Als Nachweis gilt die Rechnung.

Kann zusätzlich zum Zuschuss auch ein KfW-Kredit beantragt werden?

Für die gleiche Maßnahme müssen Sie sich für Kredit oder Zuschuss entscheiden. Beantragen Sie die KfW-Förderung für verschiedene Leistungen, können Sie beide Varianten nutzen. So ist es beispielsweise möglich, den Heizungstausch mit einem Zuschuss und die Fassadendämmung mit einem Darlehen zu fördern. Die maximal anrechenbaren Kosten pro Kalenderjahr gelten unabhängig davon.

Mein Gebäude wurde in der Vergangenheit bereits über das KfW-Programm gefördert. Kann ich für ein neues Vorhaben noch einmal eine Förderung beantragen?

Ja, das ist möglich, sofern es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt. Wichtig ist, dass Sie die maximal anrechenbaren Kosten pro Kalenderjahr berücksichtigen. Bei gleichen Maßnahmen ist eine erneute Antragstellung nach zehn Jahren möglich, sofern sich eine energetische Verbesserung ergibt.

Ich habe bei der KfW einen Förderantrag im Jahr 2020 gestellt. Kann ich nun einen ergänzenden Antrag für den EE-Bonus stellen?

Nein, das ist leider nicht möglich. Sofern Sie Aufträge noch nicht vergeben haben, können Sie aber den Verzicht der ursprünglichen KfW-Förderung erklären und einen neuen Antrag stellen. 

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Fazit von Alexander Rosenkranz

Die KfW-Förderung senkt hohe Kosten bei Neubau und Sanierung. Sie ist für viele Maßnahmen erhältlich, muss allerdings vor Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragt werden. Halten Sie den Antragszeitraum ein und erfüllen die technischen Vorgaben, profitieren Sie wahlweise von attraktiven Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen mit Teilschuldenerlass.

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