Solarförderung fällt: Rechnet sich PV noch?
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 25 kWp könnte es bald nicht mehr geben. Das geht aus einem internen Entwurf zur Überarbeitung des EEG hervor, welcher der dpa vorliegt. Während Kritiker bereits den Einbruch des PV-Ausbaus vorhersehen, meint die Regierung, dass sich kleine PV-Anlagen auch ohne Förderung lohnen würden. Was sich künftig ändern könnte und wie sich Photovoltaik trotzdem lohnt.
EEG-Novelle im Bundeskabinett beschlossen
Update vom 07.08.2026: Ende Juli beschloss die Regierung die EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket im Bundeskabinett. Sie leitet damit nach eigenen Aussagen eine neue Ära im Feld der Erneuerbaren ein und setzt zunehmend auf Effizienz sowie Eigenverantwortung. Wir fassen die wichtigsten Änderungen zusammen:
- Die Ausschreibungsmenge für Wind an Land steigt um 12 GW – vor allem in Regionen mit hohem Bedarf.
- Bioenergie aus Rohstoffen wie Holz, Pflanzen oder biogenen Abfällen soll Wind- und Sonnenenergie stärker unterstützen und die Stromerzeugung stabilisieren – möglich durch die Fortschreibung der Ausschreibungsmengen bis 2032 und ein neues Ausbauziel für 2035
- Die Förderung von Solaranlagen konzentriert sich künftig verstärkt auf Freiflächenanlagen. Für neue PV-Dachanlagen mit kleiner und mittlerer Leistung sinkt die Einspeiseleistung auf 50 Prozent.
- Die Einspeisevergütung für Anlagen bis 25 kWp entfällt nach einer vierjährigen Übergangsphase – diese seien auch ohne Förderung wirtschaftlich, vor allem in Kombination mit Stromspeichern.
- Die Regierung stärkt die Direktvermarktung und sorgt dafür, dass neue Anlagen künftig über intelligente Messsysteme und Steuerungseinrichtungen verfügen.
- Der Übergang von der Einspeisevergütung zur Direktvermarktung erfolgt schrittweise, um dem Markt die Möglichkeit zu bieten, neue Angebote für kleinere und mittlere PV-Dachanlagen zu entwickeln.
Das große Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien weiter anzuheben. Den Blick richtet die Regierung dabei jedoch mehr auf Effizienz. Sie schafft Anreize, um den Ausbau an günstigen Standorten zu beschleunigen, sie senkt die Netzausbaukosten und sorgt für mehr Stabilität im Strombereich, um die zuletzt stark angestiegenen Redispatch-Ausgaben zu senken.
Mit Contracts-for-Difference (CfD) plant die Regierung außerdem, Übergewinne am Markt abzuschöpfen und diese in die Förderung zu stecken. Das senkt die Belastung für den Haushalt und schafft dringend benötigte Investitionssicherheit.
Erklärung der Fachbegriffe:
- Redispatch-Maßnahmen sind Eingriffe der Netzbetreiber in die Stromerzeugung, um Engpässe oder Überangebote im Stromnetz zu vermeiden oder zu beseitigen, indem bestimmte Anlagen hoch- oder heruntergefahren werden.
- Contracts-for-Difference sind Verträge mit Stromerzeugern zu einem fest garantierten Strompreis. Verkauft ein Erzeuger er am Markt teurer, muss er die Übergewinne zurückzahlen. Bleibt er darunter, bekommt er die Differenz erstattet – das schafft Investitionssicherheit.
EEG-Entwurf ohne Förderung kleiner PV-Anlagen
Der interne Arbeitsentwurf einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht vor, die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen künftig zu streichen. Betroffen wären kleine Anlagen mit einer Leistung von maximal 25 kWp. Betreiber müssten den Strom dann selbst verbrauchen oder am Strommarkt vertreiben, um eine Vergütung zu erhalten. Diese gäbe es dann nicht mehr 20 Jahre lang mit einem festen Betrag, sondern schwankend entsprechend der Konditionen am Strommarkt. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche könnte damit den bereits im Strategiepapier zur Energiewende angekündigten Schritt in die Tat umsetzen.
Begrenzung der Einspeiseleistung auf halbe Leistung
Neben der teilweisen Streichung der Einspeisevergütung sieht der interne Entwurf zur EEG-Novelle weitere Einschnitte vor. So soll die Einspeiseleistung neuer Anlagen auf 50 Prozent der Spitzenleistung begrenzt werden. Eine Anlage mit 25 kWp dürfte demnach noch 12,5 kW in das öffentliche Netz einspeisen. Produziert sie mit höherer Leistung, müssten Betreiber den Strom lokal speichern oder selbst verbrauchen. Wichtig: Eine fixe Grenze wurde noch nicht beschlossen. Möglich ist, dass die Kappung neue PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kWp betrifft.
Keine Änderung für bestehende Photovoltaikanlagen
Die Änderungen sollen nur für Neuanlagen gelten. Wer bereits eine Vergütung bekommt, erhält diese voraussichtlich weiter. Eine Einschränkung: Wer ab Februar 2025 eine Solarstromanlage in Betrieb genommen hat oder das in der kommenden Zeit plant, bekommt bei negativen Strompreise bereits keine Einspeisevergütung mehr. Das hat die Scholz-Regierung kurz vor dem Ende ihrer Legislaturperiode im Zuge des Solarspitzengesetzes beschlossen. Betreiber bestehender Anlagen sind davon nicht betroffen, können sich aber freiwillig für die Regelung entscheiden.
Wichtig zu wissen: Die im Solarspitzengesetz enthaltene Regelung gilt nur bei negativen Strompreisen. Außerdem verlängert sich der Vergütungszeitraum um die Zeiten, in denen die Förderung nicht ausgezahlt wurde. Die neuen Regelungen sehen hingegen eine komplette Streichung der Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen mit bis zu 25 kWp vor.
Finanzielle Anreize für die Entlastung der Stromnetze
Hintergrund der neuen Vorgaben ist die steigende Netzinstabilität, durch den Ausbau regenerativer Energien. Da die Stromnetze nicht mit der gleichen Geschwindigkeit ausgebaut oder überarbeitet wurden, sind nun Konzepte zur Entlastung gefragt. Die Streichung der Einspeisevergütung und die Reduktion der Einspeiseleistung zielen darauf ab, das öffentliche Netz mit weniger Strom zu „belasten“. Verbraucher sollen die Energie im eigenen Haushalt verbrauchen. Langfristig unterstützt das den Netzausbau. Die Kosten der nötigen Um- und Nachrüstarbeiten könnten sinken und das Stromnetz wird resistenter gegenüber großen Angebots- und Nachfrageschwankungen.
Inkrafttreten der EEG-Novelle vermutlich erst 2027
Aktuell handelt es sich um einen internen Arbeitsentwurf, der gesetzlich nicht bindend ist. Er zeigt aber, worauf sich Verbraucher in der Zukunft einstellen können. Geplant ist, dass die EEG-Novelle Anfang Januar in Kraft tritt. Wer von der Einspeisevergütung profitieren möchte, sollte entsprechende Vorhaben also noch in diesem Jahr umsetzen.
Photovoltaik auch ohne Förderung wirtschaftlich
Kritiker sind empört und sehen bereits das Ende des PV-Ausbaus in Deutschland. Die Regierung geht hingegen davon aus, dass sich vor allem kleine Anlagen inzwischen selbst rechnen. Eine Förderung über die Einspeisevergütung sei daher nicht mehr nötig. Die Wahrheit liegt dazwischen. Denn: Kleine PV-Anlagen bis 25 kWp können sich ohne Förderung lohnen. Das setzt aber ein ganzheitliches Herangehen voraus. Wichtig ist es, möglichst viel Strom im eigenen Haus zu verbrauchen – etwa durch eine Kombination aus Stromspeicher und Energiemanagementsystem.
Übrigens: Der hohe Eigenstromverbrauch hat gleich mehrere Vorteile. Denn er macht unabhängig von Strompreisschwankungen und ermöglicht die Versorgung sogar bei Stromausfällen (abhängig von der Auslegung zumindest zeitweise). Sie senken Ihre Energiekosten und schonen zudem die Umwelt. Wie das bereits heute funktioniert, erklären wir im Ratgeber zum Steigern des Stromeigenverbrauchs.
Beispielrechnung zeigt Auswirkungen der Novelle
Ein Beispiel zeigt die Auswirkungen der Streichung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen:
- Annahme: Bei einer günstigen Ausrichtung generiert eine 5-kWp-PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus etwa 5.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Mit Speicher und Energiemanagementsystem kommen Sie dabei auf eine Eigenverbrauchsrate von bis zu 80 Prozent – nur 20 Prozent des Ertrags gehen dann noch in das öffentliche Netz.
- Einspeisung in das öffentliche Netz: Bei einer Einspeisevergütung von 7,86 Cent pro Kilowattstunde bekommen Sie dafür aktuell 78,60 Euro pro Jahr.
- Selbstvermarktung: Müssten Sie den Strom über einen Anbieter direkt vermarkten, bekämen Sie mit Marktprämie etwa die gleiche Vergütung. Ohne den staatlichen Zuschlag läge der Erlös bei 2,0 bis 6,0 Cent pro Kilowattstunde, abhängig von der Netzauslastung.
Wichtig zu wissen: Nicht berücksichtigt sind hier die Hürden der Selbstvermarktung. So benötigen Sie in der Regel einen Dienstleister sowie einen Smart Meter, um die Erlöse richtig kalkulieren zu können.