Solarförderung fällt: Rechnet sich PV noch?
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 25 kWp könnte es bald nicht mehr geben. Das geht aus einem internen Entwurf zur Überarbeitung des EEG hervor, welcher der dpa vorliegt. Während Kritiker bereits den Einbruch des PV-Ausbaus vorhersehen, meint die Regierung, dass sich kleine PV-Anlagen auch ohne Förderung lohnen würden. Was sich künftig ändern könnte und wie sich die Photovoltaik trotzdem lohnt.
EEG-Entwurf ohne Förderung kleiner PV-Anlagen
Der interne Arbeitsentwurf einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht vor, die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen künftig zu streichen. Betroffen wären kleine Anlagen mit einer Leistung von maximal 25 kWp. Betreiber müssten den Strom dann selbst verbrauchen oder am Strommarkt vertreiben, um eine Vergütung zu erhalten. Diese gäbe es dann nicht mehr 20 Jahre lang mit einem festen Betrag, sondern schwankend entsprechend der Konditionen am Strommarkt. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche könnte damit den bereits im Strategiepapier zur Energiewende angekündigten Schritt in die Tat umsetzen.
Begrenzung der Einspeiseleistung auf halbe Leistung
Neben der teilweisen Streichung der Einspeisevergütung sieht der interne Entwurf zur EEG-Novelle weitere Einschnitte vor. So soll die Einspeiseleistung neuer Anlagen auf 50 Prozent der Spitzenleistung begrenzt werden. Eine Anlage mit 25 kWp dürfte demnach noch 12,5 kW in das öffentliche Netz einspeisen. Produziert sie mit höherer Leistung, müssten Betreiber den Strom lokal speichern oder direkt selbst verbrauchen. Wichtig zu wissen ist, dass eine fixe Grenze hier noch nicht beschlossen wurde. Möglich ist, dass die Kappung neue PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kWp betrifft.
Keine Änderung für bestehende Photovoltaikanlagen
Die neuen Regeln sollen jedoch nur für Neuanlagen gelten. Wer bereits eine Vergütung bekommt, erhält diese aller Voraussicht nach weiter. Eine Einschränkung: Wer ab Februar 2025 eine Solarstromanlage in Betrieb genommen hat oder das in der kommenden Zeit plant, bekommt zu Zeiten negativer Strompreise bereits heute keine Einspeisevergütung. Diese Regelung beschloss die Scholz-Regierung kurz vor dem Ende ihrer Legislaturperiode im Zuge des Solarspitzengesetzes. Betreiber bestehender Anlagen sind davon nicht betroffen, können sich aber freiwillig für die Regelung entscheiden.
Wichtig zu wissen: Die im Solarspitzengesetz enthaltene Regelung gilt nur bei negativen Strompreisen. Außerdem verlängert sich der Vergütungszeitraum um die Zeiten, in denen die Förderung nicht ausgezahlt wurde. Die neuen Regelungen sehen hingegen eine komplette Streichung der Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen mit bis zu 25 kWp vor.
Finanzielle Anreize für die Entlastung der Stromnetze
Hintergrund der neuen Vorgaben ist die steigende Netzinstabilität, durch den Ausbau regenerativer Energien. Da die Stromnetze nicht mit der gleichen Geschwindigkeit ausgebaut oder überarbeitet wurden, sind nun Konzepte zur Entlastung gefragt. Die Streichung der Einspeisevergütung und die Reduktion der Einspeiseleistung zielen dabei darauf, das öffentliche Netz mit weniger Strom zu „belasten“. Verbraucher sollen die Energie hingegen im eigenen Haushalt verbrauchen. Langfristig unterstützt das den Netzausbau. Die Kosten der nötigen Um- und Nachrüstarbeiten könnten sinken und das Stromnetz wird insgesamt resistenter gegenüber großen Angebots- und Nachfrageschwankungen.
Inkrafttreten der EEG-Novelle vermutlich erst 2027
Aktuell handelt es sich um einen internen Arbeitsentwurf, der gesetzlich nicht bindend ist. Er zeigt aber, worauf sich Verbraucher in der Zukunft einstellen können. Geplant ist, dass die EEG-Novelle Anfang Januar in Kraft tritt. Wer von der Einspeisevergütung profitieren möchte, sollte entsprechende Vorhaben also noch in diesem Jahr umsetzen.
Photovoltaik auch ohne Förderung wirtschaftlich
Kritiker sind empört und sehen bereits das Ende des Ausbaus der Dach-Photovoltaik in Deutschland. Die Regierung geht hingegen davon aus, dass sich vor allem kleine Anlagen inzwischen selbst rechnen. Eine Förderung über die Einspeisevergütung sei daher nicht mehr nötig. Die Wahrheit liegt dazwischen. Denn: Die kleine PV bis 25 kWp kann sich durchaus ohne Förderung lohnen. Das setzt jedoch ein ganzheitliches Herangehen voraus. Wichtig ist es dabei, möglichst viel Strom im eigenen Haus zu verbrauchen – etwa durch eine Kombination aus Stromspeicher und Energiemanagementsystem.
Übrigens: Der hohe Eigenstromverbrauch hat gleich mehrere Vorteile. Denn er macht unabhängig von Strompreisschwankungen und ermöglicht die Versorgung sogar bei Stromausfällen (abhängig von der Auslegung zumindest zeitweise). Sie senken Ihre Energiekosten und schonen zudem die Umwelt. Wie das bereits heute funktioniert, erklären wir im Ratgeber zum Steigern des Stromeigenverbrauchs.
Beispielrechnung zeigt Auswirkungen der Novelle
Ein Beispiel zeigt die Auswirkungen der Streichung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen: Bei einer günstigen Ausrichtung generiert eine 5-kWp-PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus etwa 5.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Mit Speicher und Energiemanagementsystem kommen Sie dabei auf eine Eigenverbrauchsrate von bis zu 80 Prozent – nur 20 Prozent des Ertrags gehen dann noch in das öffentliche Netz. Bei einer Einspeisevergütung von 7,86 Cent pro Kilowattstunde bekommen Sie dafür aktuell 78,60 Euro pro Jahr. Müssten Sie den Strom über einen Anbieter direkt vermarkten, bekämen Sie mit Marktprämie etwa die gleiche Vergütung. Ohne den staatlichen Zuschlag läge der Erlös bei 2,0 bis 6,0 Cent pro Kilowattstunde, abhängig von der Netzauslastung.
Wichtig zu wissen: Nicht berücksichtigt sind hier die Hürden der Selbstvermarktung. So benötigen Sie in der Regel einen Dienstleister sowie einen Smart Meter, um die Erlöse richtig kalkulieren zu können.