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Energy Sharing: Solarstrom an Nachbarn verkaufen

  • von Alexander Rosenkranz
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Mit dem Energy Sharing verkaufen Sie überschüssigen Solarstrom künftig direkt an Ihre Nachbarn. Ihre Einnahmen sind höher als bei der Einspeisevergütung und die Abnehmer profitieren von niedrigen Energiepreisen. Eine klassische Win-Win-Situation, die auch zur Entlastung der Netze beiträgt. Wie das funktioniert, ab wann Sie Energy Sharing in Deutschland betreiben können und welche Herausforderungen dafür zu bewältigen sind, lesen Sie im Folgenden. 

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Die wichtigsten Infos auf einen Blick

  • Energie oder Energy Sharing ermöglicht es, überschüssigen Solarstrom direkt an Nachbarn zu verkaufen und gemeinsam zu nutzen.
  • Während die Produzenten von höheren Einnahmen profitieren, können die Nachbarn ihre Stromkosten reduzieren.
  • Per Gesetz fallen viele bisherige Betreiberpflichten weg, was die Umsetzung des Energy Sharings erleichtert.
  • Die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien (EE) kann zur Entlastung der Netze beitragen.
  • Energy Sharing kann die lokale Wertschöpfung unterstützen und  die Energiewende auf regionaler Ebene  stärken.

Einspeisevergütung deckt Stromgestehungskosten nur zum Teil

8 bis 11 Cent pro Kilowattstunde: So viel kostet eine Kilowattstunde Strom aus Photovoltaikanlagen. Das gilt zumindest dann, wenn man alle Kosten über einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren berücksichtigt. Gegenrechnen lassen sich dabei Einsparungen durch Eigenverbrauch (etwa 35 Cent pro Kilowattstunde) und Vergünstigungen durch die Einspeisevergütung. Letztere liegt aktuell bei etwa 8 Cent pro Kilowattstunde und deckt damit nur einen Teil der sogenannten Stromgestehungskosten. (Stand: 02/2026)

Höherer Eigenverbrauch für bessere Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik

Wer seine Einnahmen und damit auch die Wirtschaftlichkeit seiner PV-Anlage steigern möchte, kann aktuell nur den Eigenverbrauch erhöhen. Das funktioniert zum Beispiel mit Stromspeicher und Energie-Management, hat aber auch technische Grenzen. Üblicherweise lassen sich auf diese Weise nur 40 bis maximal 80 Prozent des selbst erzeugten Stroms selbst nutzen. 20 bis 60 Prozent strömen in das öffentliche Netz, über das Nachbarn den Strom teuer einkaufen können.

Energy Sharing erlaubt Verkauf von Solarstrom an die eigenen Nachbarn

Mit dem Energy Sharing, das in Deutschland ab Juni 2026 möglich sein soll, schafft der Staat eine lukrative Alternative. Das Konzept erlaubt es, Solarstrom direkt an Nachbarn zu verkaufen. Dabei fallen zwar Netzentgelte und andere Gebühren an – die Einnahmen sind dennoch höher als bei der Einspeisevergütung. Nachbarn bekommen den lokal erzeugten Strom zudem günstiger als vom klassischen Versorger. Auf diese Weise entsteht eine Win-Win-Situation, von der auch Netz und Umwelt profitieren.

Energy Sharing in Deutschland ab 2026 durch EnWG erlaubt

Doch worum geht es beim Energy Sharing eigentlich? Einfach gesagt geht es um das Teilen von Energie. Wer eine Solarstromanlage auf dem eigenen Dach hat, darf nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) überschüssigen PV-Strom an Nachbarn verkaufen.

Weniger Betreiberpflichten zugunsten des neuen Konzepts

Um das lokale Konzept attraktiver zu machen, entbindet der Staat Anlagenbetreiber im Gegenzug von zahlreichen Pflichten. So sind sie beispielsweise nicht zur Vollversorgung verpflichtet – den offenen Strombedarf decken weiterhin konventionelle Versorger. Darüber hinaus gilt:

  • Anbieter müssen sich im Energy-Sharing-Modell nicht als Stromlieferant bei der Bundesnetzagentur registrieren.
  • Anbieter  müssen Strommengen im jeweiligen Bilanzkreis nicht ausgleichen oder melden.
  • Anbieter müssen keine Liefergarantien geben, wenn sie  Solarstrom an Nachbarn verkaufen möchten.  
  • Anbieter müssen beim Energie-Sharing die umfangreichen Abrechnungs- und Transparenzpflichten nach §§ 40–42 EnWG nicht im vollen Umfang erfüllen.

Zudem profitieren Betreiber von Solarstromanlagen von vereinfachten Verträgen. Diese können Sie ohne große Vorgaben frei mit ihren Nachbarn schließen, um Strom im Quartier zu verkaufen.

Auch Stromsteuer entfällt:  Wer Strom aus kleinen EE-Anlagen (max. 2 MW) in räumlichen Zusammenhängen verbraucht, kommt in der Regel auch um die Stromsteuer herum. Diese entfällt nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes, wenn Erzeuger und Verbraucher die genannten Voraussetzungen erfüllen.

Nicht alle Pflicht entfallen beim Energy Sharing  

Was auch bei dem Modell Energy Sharing nicht entfällt, sind:

  • Netzentgelte für den Transport der elektrischen Energie über das öffentliche Netz
  • Mess- und Abrechnungspflichten für Anlagenbetreiber
  • Pflicht, Verträge mit den Stromabnehmern zu schließen

Die Preise für das Energy Sharing bilden die beteiligten Parteien jedoch selbst. Üblich sind Werte zwischen 15 und 25 Cent pro Kilowattstunde, von denen alle profitieren. Betreiber erhalten zusätzliche Einnahmen und Verbraucher decken einen Teil Ihres Strombedarfs günstiger als auf herkömmliche Art und Weise.

Wichtig zu wissen:  Neben festen Preisen sind auch dynamische Preise oder eigene Modelle (zum Beispiel Genossenschaft etc.) möglich. Hier gibt es von staatlicher Seite keine Einschränkungen. Zu beachten ist allerdings, dass Betreiber die Kosten für Netzentgelte, Mess- und Abrechnungsdienste decken.

Die Vorteile der gemeinsamen Energienutzung im Überblick

Neue Einnahmequellen für Erzeuger, günstiger Strom für Verbraucher und Entlastung der öffentlichen Netze: Das Energy Sharing bringt viele Vorteile mit sich. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten auf einen Blick.

  • Günstiger Strom für Teilnehmer: Lokal erzeugter Strom ist meist deutlich billiger als normaler Netzstrom.
  • Höhere Erlöse für Anlagenbetreiber: Anlagenbetreiber bekommen einen besseren Preis als bei der Einspeisevergütung, ohne Stromhändler zu sein.
  • Keine volle Lieferantenrolle: Betreiber gelten nicht als klassische Stromlieferanten. Sie haben weniger Pflichten, keinen eigenen Bilanzkreis und damit auch keine Ausgleichsenergie-Risiken.
  • Vereinfachte Verträge & Abrechnung: Die Verträge sind weniger komplex als bei normaler Stromlieferung oder Direktvermarktung.
  • Stromsteuer kann entfallen: Bei lokalen EE-Anlagen (≤ 2 MW) ist der geteilte Strom häufig stromsteuerfrei.
  • Lokale Wertschöpfung: Stromkosten bleiben in der Nachbarschaft oder im Quartier.
  • Beitrag zur Energiewende: Das Teilen von Energie erhöht den Eigenverbrauch in der Region, entlastet Netze und reduziert CO₂-Emissionen.
  • Steigende Akzeptanz für erneuerbare Energien: Viele Akteure an einem Ort werden beteiligt und können so selbst von den Vorteilen des grünen Stroms profitieren.

Energy-Sharing-Gesetz: EnWG regelt die wichtigsten Vorgaben

Die rechtlichen Vorgaben zu Energy Sharing in Deutschland finden sich im Energiewirtschaftsgesetz. Dieses wurde 2025 um § 42c erweitert. Der Paragraf trägt den Titel „Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien“ und ist bereits seit Dezember 2025 in Kraft. Die mögliche Umsetzung fordert das Gesetz ab:

  • 1. Juni 2026 innerhalb eines Bilanzierungsgebiets
  • 1. Juni 2026 zwischen benachbarten Verteilnetz- bzw. Bilanzierungsgebieten

Ein Bilanzierungsgebiet beschreibt dabei einen abgegrenzten Strom-Abrechnungsraum, in dem Erzeugung und Verbrauch bilanziell exakt zusammenpassen müssen.

Vorgaben zum Teilen von Energie nach § 42c des EnWG

Das Energiewirtschaftsgesetz regelt in Absatz 1 § 42c, welche Vorgaben gelten, um das Energy Sharing in Deutschland nutzen zu können. Wir geben einen Überblick:

  • Betreiber der PV-Anlage ist eine Privatperson oder eine private Gesellschaft, deren Gesellschafter/Mitglieder selbst Stromverbraucher (oder öffentliche Stellen) sind
  • Der Strom stammt aus EE-Anlagen oder aus einem reinen EE-Speicher.
  • Betreiber liefern den Strom direkt an andere Letztverbraucher.
  • Die Lieferung erfolgt über das öffentliche Verteilnetz.
  • Zwischen Betreiber und jedem Abnehmer besteht ein Stromliefervertrag.
  • Zusätzlich gibt es einen Energy-Sharing-Vertrag zur gemeinsamen Nutzung.
  • Anlage und alle belieferten Verbrauchsstellen liegen im selben zulässigen Gebiet.
  • Die PV-Anlage dient nicht überwiegend gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken.
  • An jeder Verbrauchsstelle erfolgt die Abrechnung über eine viertelstündliche Messung.
  • Auch die Erzeugung bzw. der Speicher lässt sich viertelstündlich messen.

Wer diese Vorgaben erfüllt, kann ab Juni 2026 am Energy Sharing teilnehmen und eigenen PV-Strom an Nachbarn verkaufen.

Wie gelingt die Teilnahme am Energy Sharing ab Juni 2026?

Möchten Sie ab Juni 2026 PV-Strom an Ihre Nachbarn verkaufen, gilt es zunächst die oben genannten Voraussetzungen zu prüfen. Das betrifft vor allem die PV-Anlage und die Betreiberstruktur. Darüber hinaus müssen Sie  den Teilnehmerkreis festlegen,  ein Preismodell definieren und  die viertelstündliche Messung einschließlich Datenkommunikation sicherstellen. Unter Umständen ist es dazu nötig, neue Smart Meter installieren zu lassen.

Netzbetreiber informieren und Verträge schließen

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, informieren Sie den Netzbetreiber und schließen Verträge mit den Abnehmern Ihrer Energie. Nötig ist dabei je ein Stromliefervertrag und ein Energy-Sharing-Vertrag (enthält Verteil-, Abrechnungs- und Ausstiegsregeln).

Tipp: Der Prozess kann besonders für Laien herausfordernd wirken. Um dennoch von den Vorteilen des Energy Sharing zu profitieren, empfehlen wir die Unterstützung durch Experten. Fachagenturen, Anwälte und Vereine wie das Bündnis Bürgerenergie helfen dabei, die Konzepte korrekt aufzusetzen, um Strom an Ihre Nachbarn zu verkaufen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema

Was ist Energy Sharing und wer kann davon profitieren?

Energy Sharing bedeutet, dass mehrere Haushalte lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien, zum Beispiel aus einer Photovoltaikanlage, gemeinsam nutzen. Betreiber einer PV-Anlage verkaufen den Strom dabei an ihre Nachbarn. Davon profitieren sowohl Stromverbraucher durch günstigere Preise als auch die Anlagenbetreiber durch höhere Erlöse. Zusätzlich stärkt Energy Sharing die lokale Energiewende und Gemeinschaft.

Für wen lohnt sich Energy Sharing (noch) nicht?

Energy Sharing lohnt sich derzeit weniger für sehr kleine PV-Anlagen mit hohem Eigenverbrauch, da kaum überschüssiger Strom zum Teilen bleibt. Auch ohne Smart Meter und geeignete Messinfrastruktur kann der zusätzliche Aufwand die wirtschaftlichen Vorteile übersteigen. Für rein gewerbliche oder renditeorientierte Modelle ist Energy Sharing ebenfalls ungeeignet, da es bewusst auf private und gemeinschaftliche Nutzung ausgelegt ist. In solchen Fällen sind klassische Eigenverbrauchs- oder Einspeisemodelle oft die bessere Wahl.

Was unterscheidet Energy Sharing und Mieterstrommodelle?

Beim Mieterstrommodell wird Strom in der Regel innerhalb eines einzelnen Gebäudes direkt an Mieter geliefert. Energy Sharing geht darüber hinaus und erlaubt auch die gemeinsame Nutzung über das öffentliche Netz innerhalb eines definierten Gebiets. Außerdem ist Energy Sharing rechtlich so ausgestaltet, dass Betreiber weniger Pflichten haben als klassische Stromlieferanten. Dadurch ist es flexibler und auch für Nachbarschaften oder Quartiere geeignet.

Welche Voraussetzungen sind nach § 42c EnWG zu erfüllen?

Der Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen und von einer privaten Person oder einer privaten Organisation mit verbrauchernahen Mitgliedern betrieben werden. Anlage und teilnehmende Verbraucher müssen sich im selben zulässigen Gebiet befinden und die Nutzung darf nicht überwiegend gewerblich sein. Sowohl Erzeugung als auch Verbrauch müssen viertelstündlich gemessen werden. Zusätzlich sind ein Stromliefervertrag und ein separater Vertrag zur gemeinsamen Nutzung erforderlich.

Wie kann ich als PV-Betreiber Strom an Nachbarn verkaufen?

Als PV-Betreiber schließen Sie mit jedem teilnehmenden Nachbarn einen Stromliefervertrag sowie einen zusätzlichen Energy-Sharing-Vertrag ab. Der Strom wird über das öffentliche Verteilnetz geliefert und genau gemessen. Die Preise können frei vereinbart werden, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Reststrom beziehen Ihre Nachbarn weiterhin über den normalen Energieversorger. Wichtig ist, dass Sie die Voraussetzungen prüfen und den Netzbetreiber über das Modell informieren. 

Ab wann ist Energy Sharing in Deutschland per Gesetz möglich?

Der rechtliche Rahmen für Energy Sharing wurde mit § 42c EnWG Ende 2025 geschaffen. Ab dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing praktisch umsetzbar, zunächst innerhalb desselben Bilanzierungsgebiets. In weiteren Ausbaustufen soll es später auch über benachbarte Gebiete hinweg möglich sein.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Energy Sharing kann sich künftig lohnen. Denn es ermöglicht günstigeren Strom für die Teilnehmenden und höhere Erlöse für Betreiber. Zudem fallen viele Pflichten klassischer Stromlieferanten weg. Besonders in Mehrfamilienhäusern und Quartieren kann sich Energy Sharing damit als attraktives, faires und gemeinschaftliches Modell der Stromversorgung etablieren.

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