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Mit dem Energy Sharing verkaufen Sie überschüssigen Solarstrom künftig direkt an Ihre Nachbarn. Ihre Einnahmen sind höher als bei der Einspeisevergütung und die Abnehmer profitieren von niedrigen Energiepreisen. Eine klassische Win-Win-Situation, die auch zur Entlastung der Netze beiträgt. Wie das funktioniert, ab wann Sie Energy Sharing in Deutschland betreiben können und welche Herausforderungen dafür zu bewältigen sind, lesen Sie im Folgenden.
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8 bis 11 Cent pro Kilowattstunde: So viel kostet eine Kilowattstunde Strom aus Photovoltaikanlagen. Das gilt zumindest dann, wenn man alle Kosten über einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren berücksichtigt. Gegenrechnen lassen sich dabei Einsparungen durch Eigenverbrauch (etwa 35 Cent pro Kilowattstunde) und Vergünstigungen durch die Einspeisevergütung. Letztere liegt aktuell bei etwa 8 Cent pro Kilowattstunde und deckt damit nur einen Teil der sogenannten Stromgestehungskosten. (Stand: 02/2026)
Wer seine Einnahmen und damit auch die Wirtschaftlichkeit seiner PV-Anlage steigern möchte, kann aktuell nur den Eigenverbrauch erhöhen. Das funktioniert zum Beispiel mit Stromspeicher und Energie-Management, hat aber auch technische Grenzen. Üblicherweise lassen sich auf diese Weise nur 40 bis maximal 80 Prozent des selbst erzeugten Stroms selbst nutzen. 20 bis 60 Prozent strömen in das öffentliche Netz, über das Nachbarn den Strom teuer einkaufen können.
Mit dem Energy Sharing, das in Deutschland ab Juni 2026 möglich sein soll, schafft der Staat eine lukrative Alternative. Das Konzept erlaubt es, Solarstrom direkt an Nachbarn zu verkaufen. Dabei fallen zwar Netzentgelte und andere Gebühren an – die Einnahmen sind dennoch höher als bei der Einspeisevergütung. Nachbarn bekommen den lokal erzeugten Strom zudem günstiger als vom klassischen Versorger. Auf diese Weise entsteht eine Win-Win-Situation, von der auch Netz und Umwelt profitieren.
Doch worum geht es beim Energy Sharing eigentlich? Einfach gesagt geht es um das Teilen von Energie. Wer eine Solarstromanlage auf dem eigenen Dach hat, darf nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) überschüssigen PV-Strom an Nachbarn verkaufen.
Um das lokale Konzept attraktiver zu machen, entbindet der Staat Anlagenbetreiber im Gegenzug von zahlreichen Pflichten. So sind sie beispielsweise nicht zur Vollversorgung verpflichtet – den offenen Strombedarf decken weiterhin konventionelle Versorger. Darüber hinaus gilt:
Zudem profitieren Betreiber von Solarstromanlagen von vereinfachten Verträgen. Diese können Sie ohne große Vorgaben frei mit ihren Nachbarn schließen, um Strom im Quartier zu verkaufen.
Auch Stromsteuer entfällt: Wer Strom aus kleinen EE-Anlagen (max. 2 MW) in räumlichen Zusammenhängen verbraucht, kommt in der Regel auch um die Stromsteuer herum. Diese entfällt nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes, wenn Erzeuger und Verbraucher die genannten Voraussetzungen erfüllen.
Was auch bei dem Modell Energy Sharing nicht entfällt, sind:
Die Preise für das Energy Sharing bilden die beteiligten Parteien jedoch selbst. Üblich sind Werte zwischen 15 und 25 Cent pro Kilowattstunde, von denen alle profitieren. Betreiber erhalten zusätzliche Einnahmen und Verbraucher decken einen Teil Ihres Strombedarfs günstiger als auf herkömmliche Art und Weise.
Wichtig zu wissen: Neben festen Preisen sind auch dynamische Preise oder eigene Modelle (zum Beispiel Genossenschaft etc.) möglich. Hier gibt es von staatlicher Seite keine Einschränkungen. Zu beachten ist allerdings, dass Betreiber die Kosten für Netzentgelte, Mess- und Abrechnungsdienste decken.
Neue Einnahmequellen für Erzeuger, günstiger Strom für Verbraucher und Entlastung der öffentlichen Netze: Das Energy Sharing bringt viele Vorteile mit sich. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten auf einen Blick.
Die rechtlichen Vorgaben zu Energy Sharing in Deutschland finden sich im Energiewirtschaftsgesetz. Dieses wurde 2025 um § 42c erweitert. Der Paragraf trägt den Titel „Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien“ und ist bereits seit Dezember 2025 in Kraft. Die mögliche Umsetzung fordert das Gesetz ab:
Ein Bilanzierungsgebiet beschreibt dabei einen abgegrenzten Strom-Abrechnungsraum, in dem Erzeugung und Verbrauch bilanziell exakt zusammenpassen müssen.
Das Energiewirtschaftsgesetz regelt in Absatz 1 § 42c, welche Vorgaben gelten, um das Energy Sharing in Deutschland nutzen zu können. Wir geben einen Überblick:
Wer diese Vorgaben erfüllt, kann ab Juni 2026 am Energy Sharing teilnehmen und eigenen PV-Strom an Nachbarn verkaufen.
Möchten Sie ab Juni 2026 PV-Strom an Ihre Nachbarn verkaufen, gilt es zunächst die oben genannten Voraussetzungen zu prüfen. Das betrifft vor allem die PV-Anlage und die Betreiberstruktur. Darüber hinaus müssen Sie den Teilnehmerkreis festlegen, ein Preismodell definieren und die viertelstündliche Messung einschließlich Datenkommunikation sicherstellen. Unter Umständen ist es dazu nötig, neue Smart Meter installieren zu lassen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, informieren Sie den Netzbetreiber und schließen Verträge mit den Abnehmern Ihrer Energie. Nötig ist dabei je ein Stromliefervertrag und ein Energy-Sharing-Vertrag (enthält Verteil-, Abrechnungs- und Ausstiegsregeln).
Tipp: Der Prozess kann besonders für Laien herausfordernd wirken. Um dennoch von den Vorteilen des Energy Sharing zu profitieren, empfehlen wir die Unterstützung durch Experten. Fachagenturen, Anwälte und Vereine wie das Bündnis Bürgerenergie helfen dabei, die Konzepte korrekt aufzusetzen, um Strom an Ihre Nachbarn zu verkaufen.
Energy Sharing bedeutet, dass mehrere Haushalte lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien, zum Beispiel aus einer Photovoltaikanlage, gemeinsam nutzen. Betreiber einer PV-Anlage verkaufen den Strom dabei an ihre Nachbarn. Davon profitieren sowohl Stromverbraucher durch günstigere Preise als auch die Anlagenbetreiber durch höhere Erlöse. Zusätzlich stärkt Energy Sharing die lokale Energiewende und Gemeinschaft.
Energy Sharing lohnt sich derzeit weniger für sehr kleine PV-Anlagen mit hohem Eigenverbrauch, da kaum überschüssiger Strom zum Teilen bleibt. Auch ohne Smart Meter und geeignete Messinfrastruktur kann der zusätzliche Aufwand die wirtschaftlichen Vorteile übersteigen. Für rein gewerbliche oder renditeorientierte Modelle ist Energy Sharing ebenfalls ungeeignet, da es bewusst auf private und gemeinschaftliche Nutzung ausgelegt ist. In solchen Fällen sind klassische Eigenverbrauchs- oder Einspeisemodelle oft die bessere Wahl.
Beim Mieterstrommodell wird Strom in der Regel innerhalb eines einzelnen Gebäudes direkt an Mieter geliefert. Energy Sharing geht darüber hinaus und erlaubt auch die gemeinsame Nutzung über das öffentliche Netz innerhalb eines definierten Gebiets. Außerdem ist Energy Sharing rechtlich so ausgestaltet, dass Betreiber weniger Pflichten haben als klassische Stromlieferanten. Dadurch ist es flexibler und auch für Nachbarschaften oder Quartiere geeignet.
Der Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen und von einer privaten Person oder einer privaten Organisation mit verbrauchernahen Mitgliedern betrieben werden. Anlage und teilnehmende Verbraucher müssen sich im selben zulässigen Gebiet befinden und die Nutzung darf nicht überwiegend gewerblich sein. Sowohl Erzeugung als auch Verbrauch müssen viertelstündlich gemessen werden. Zusätzlich sind ein Stromliefervertrag und ein separater Vertrag zur gemeinsamen Nutzung erforderlich.
Als PV-Betreiber schließen Sie mit jedem teilnehmenden Nachbarn einen Stromliefervertrag sowie einen zusätzlichen Energy-Sharing-Vertrag ab. Der Strom wird über das öffentliche Verteilnetz geliefert und genau gemessen. Die Preise können frei vereinbart werden, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Reststrom beziehen Ihre Nachbarn weiterhin über den normalen Energieversorger. Wichtig ist, dass Sie die Voraussetzungen prüfen und den Netzbetreiber über das Modell informieren.
Der rechtliche Rahmen für Energy Sharing wurde mit § 42c EnWG Ende 2025 geschaffen. Ab dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing praktisch umsetzbar, zunächst innerhalb desselben Bilanzierungsgebiets. In weiteren Ausbaustufen soll es später auch über benachbarte Gebiete hinweg möglich sein.
Energy Sharing kann sich künftig lohnen. Denn es ermöglicht günstigeren Strom für die Teilnehmenden und höhere Erlöse für Betreiber. Zudem fallen viele Pflichten klassischer Stromlieferanten weg. Besonders in Mehrfamilienhäusern und Quartieren kann sich Energy Sharing damit als attraktives, faires und gemeinschaftliches Modell der Stromversorgung etablieren.
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