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BAFA-Förderung: Fenster und Türen günstiger austauschen

  • von Alexander Rosenkranz
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Neue Fenster und Haustüren sorgen für mehr Komfort. Sie sparen Energie und helfen dabei, die Heizkosten zu reduzieren. Entscheiden Sie sich für Modelle mit hervorragendem Wärmeschutz, bekommen Sie über das BAFA sogar eine Förderung. Wie hoch diese ausfällt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie Sie die Förderung für den Fenstertausch richtig beantragen.

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BAFA-Förderung für Fenster und Haustüren: Aktuelle Konditionen

Möchten Sie Fenster oder Türen im Haus tauschen, stehen aktuell attraktive Förderangebote bereit. So gibt es neben hohen Zuschüssen und günstigen Darlehen auch Vergünstigungen, mit denen Sie Ihre Steuerlast reduzieren. Die folgende Tabelle gibt einen ersten Überblick über Programme und Konditionen zur Förderung von Fenstertausch und Türentausch.

Förderprogramm

Förderart

Konditionen

Kombinierbar

BAFA-Förderung für Fenster und Türen (BEG-EM-Förderung)

Zuschuss

15 Prozent (20 Prozent mit iSFP)

Ja, mit KfW-Förderung für Fenster und Haustüren (Ergänzungskredit) und regionalen Angeboten

KfW-Förderung für Fenster und Türen (Ergänzungskredit; Programm 358/359)

Darlehen, ergänzend zu BEG-EM-Zuschuss

Kredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins

Ja, mit BAFA-Förderung für Fenster und Türen (BEG-EM) und regionalen Angeboten

KfW-Förderung für Fenster und Türen (BEG-WG; Programm 261)

Darlehen mit Tilgungszuschuss

Kredit ab 2,29 % effektivem Jahreszins mit Tilgungszuschuss in Höhe von 5 bis 45 Prozent

Nein

Steuerbonus für die Sanierung

Steuerbonus

20 Prozent der Gesamtkosten, verteilt auf drei Jahre nutzbar

Nein, nicht für identische Maßnahmen

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Steuerbonus

20 Prozent der Handwerkerlohnkosten (jährlich nutzbar)

Nein, nicht für identische Maßnahmen

Regionale Förderangebote

individuell

individuell

Mit BAFA-Förderung für Fenster und Haustüren (Förderhöhe maximal 60 Prozent)

Zudem gibt es attraktive Fördermittel für Fenster und Haustüren auch im Neubau. Relevant sind dabei die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese gibt es in Form von Darlehen für den Bau energiesparender Häuser. Die Kosten von Fenstern und Türen lassen sich dabei mit angeben.

BAFA-Förderung für Fenster und Haustüren

Die BAFA-Förderung für Fenster und Haustüren ist der Klassiker unter den Förderangeboten. Sie ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG-EM) und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent der Kosten, wobei sich pro Wohneinheit und Jahr insgesamt 30.000 Euro anrechnen lassen.

Mit iSFP zu besseren Konditionen:  Haben Sie einen geförderten  individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), steigt die Zuschusshöhe um 5 Prozent. Außerdem lassen sich dann Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr anrechnen. Voraussetzung für die besseren Konditionen bei der Förderung von Fenstertausch und neuen Haustüren: Die Maßnahme ist im iSFP aufgeführt.

KfW-Ergänzungskredit zur BEG-Förderung

Haben Sie Zuschüsse beim BAFA beantragt und auch einen Bewilligungsbescheid erhalten, können Sie die KfW-Förderung für Fenster und Haustüren beantragen. Diese gibt es als Ergänzungsdarlehen über die Programme 358 und 359, wobei sich insgesamt Kosten in Höhe von 120.000 Euro pro Wohneinheit anrechnen lassen (auch für andere Maßnahmen). Besonders günstig ist der Ergänzungskredit für Privatpersonen, die ein eigenes Einfamilienhaus oder eine eigene Wohneinheit sanieren und nicht mehr als 90.000 Euro im Jahr verdienen. Denn diese bekommen über das KfW-Programm 358 einen Zinssatz ab 0,01 Prozent. Für alle anderen beginnt der effektive Jahreszinssatz über das Programm 359 bei 3,15 Prozent. Entscheidend für den tatsächlichen Zinssatz sind dabei Laufzeit und Zinsbindung.

Übrigens: Sie können den Ergänzungskredit auch nutzen, um die BAFA-Förderung für Fenster und Türen vorzufinanzieren. Denn diese gibt es erst, wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben. Machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, ist es zulässig, den Anteil des Darlehens direkt nach Erhalt des Zuschusses zurückzuzahlen. Das funktioniert auch bei Beträgen unter der sonst geltenden 5.000-Euro-Grenze und ermöglicht häufig eine Reduzierung der Laufzeit oder der Rate.

Staatlicher Steuerbonus für die Sanierung

Eine Alternative zur BAFA- und KfW-Förderung von Fenstern und Haustüren ist der Steuerbonus für die Sanierung. Nutzen Sie diesen, können Sie 20 Prozent der angefallenen Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Anrechnen lassen sich dabei Kosten von bis zu 200.000 Euro – die maximale Förderhöhe liegt damit bei 40.000 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie Fachhandwerker mit der Umsetzung beauftragen – Fördermittel für den Fenstertausch oder den Türentausch in Eigenleistung gibt es im Gegensatz zu den Angeboten der BEG nicht.

Steuerbonus für Handwerker-Lohnkosten

Der Steuerbonus für die Sanierung ist genau wie die BAFA- und KfW-Förderung für Fenster und Haustüren mit hohen technischen Anforderungen verbunden. Erfüllen Sie diese nicht und halten sich stattdessen an die Mindestvorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), können Sie zumindest 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend machen. Bei Arbeiten an einer selbst genutzten Immobilie (Eigentum oder Miete) lassen sich dabei Kosten in Höhe von 6.000 Euro im Jahr berücksichtigen. Die steuerliche Förderung liegt damit bei maximal 1.200 Euro pro Jahr.

Übrigens:  Auf die BEG-WG- und die BEG-Neubau-Förderung gehen wir an dieser Stelle nicht im Detail ein, da es diese nur für ganzheitliche Sanierungs- und Neubauvorhaben gibt. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Beiträgen „Fördermittel für die ganzheitliche Sanierung“ und „Förderung für den Neubau“.

Haustüren- und Fenster-Förderung: Die Voraussetzungen

Ganz gleich, für welches Förderangebot Sie sich entscheiden: Möchten Sie die Mittel für sich nutzen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die folgende Tabelle stellt diese im Überblick dar.

Förderprogramm

Voraussetzungen

BAFA-Förderung für Fenster und Türen (BEG-EM-Förderung)

  • Bauantrag/Anzeige muss mindestens fünf Jahre zurückliegen
  • Uw-Wert von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren: 0,95 W/m2K (1,3 W/m2K bei Ertüchtigung*; 1,1 W/m2K bei Sonderverglasung; 1,4 W/m2K bei Baudenkmalen; 1,6 bei Baudenkmalen mit echten glasteilenden Sprossen; 1,6 bei Ertüchtigung im Baudenkmal)
  • Uw-Wert von Dachflächenfenstern: 1,0 W/m2K
  • U-Wert von Außentüren beheizter Räume und Hauseingangstüren: 1,3 W/m2K
  • Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro brutto
  • Antragstellung vor Auftragsvergabe/Maßnahmenbeginn
  • Eigenleistung mit Bestätigung von Energieberater oder Fachhandwerker möglich (förderbar sind nur Materialkosten)

KfW-Förderung für Fenster und Haustür (Ergänzungskredit; Programm 358/359)

  • Bewilligungsbescheid zur BAFA-Förderung für Fenster und Haustüren (maximal 12 Monate alt)

Für KfW-Programm 358 „Ergänzungskredit – Plus“:

  • Eigentümer des Wohngebäudes oder der Wohneinheit
  • Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz in der Immobilie
  • Haushaltsjahreseinkommen max. 90.000 Euro; relevant sind alle mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz gemeldeten Eigentümer und deren dort mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Partner (Ehe- oder Lebenspartner)

Steuerbonus für die Sanierung

  • Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein
  • Uw-Wert von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren: 0,95 W/m2K (1,3 W/m2K bei Ertüchtigung*; 1,1 W/m2K bei Sonderverglasung; 1,4 W/m2K bei Baudenkmalen; 1,6 bei Baudenkmalen mit echten glasteilenden Sprossen; 1,6 bei Ertüchtigung im Baudenkmal)
  • Uw-Wert von Dachflächenfenstern: 1,0 W/m2K
  • U-Wert von Außentüren beheizter Räume und Hauseingangstüren: 1,3 W/m2K
  • Maßnahme an selbst genutzter Immobilie
  • Eigenleistung nicht zulässig (Handwerker Pflicht)
  • Antragstellung nach Abschluss der Maßnahme

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

  • Maßnahme an selbst genutzter Immobilie
  • Eigenleistung nicht zulässig (Handwerker Pflicht)
  • Antragstellung nach Abschluss der Maßnahme

* Ertüchtigung beschreibt den Austausch der Scheiben bestehender Fenster

Türen- und Fenster-Förderung ohne Energieberater?  Suchen Sie für Türen und Fenster eine Förderung ohne Energieberater, können Sie einen Steuerbonus wählen. Um den Steuerbonus für die Sanierung zu erhalten, benötigen Sie ein ausgefülltes Musterformular von Ihrem Fachhandwerker. Geht es um den Steuerbonus für Handwerkerleistungen, genügen Rechnungen, in denen Material- und Lohnkosten getrennt voneinander aufgeführt sind.

Steuer- und BAFA-Förderung für Fenster und Türen beantragen

Möchten Sie die finanzielle Unterstützung vom Staat für sich nutzen, kommt es auf die richtige Antragstellung an. Im Folgenden erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie die BAFA-Förderung für Fenster und Haustüren, den Ergänzungskredit und die steuerliche Förderung richtig beantragen. Bitte beachten Sie dabei, dass sich BAFA- und KfW-Förderung kombinieren lassen. Eine Kumulation mit den Steuerboni ist hingegen bei ein- und derselben Maßnahme nicht zulässig.

BEG-Förderung für Fenstertausch und Türentausch beantragen

Die BAFA-Förderung für Fenster und Haustüren beantragen Sie vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen. Sie benötigen einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste, einen Handwerksbetrieb und einen Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. Die folgende Übersicht führt Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess:

  • Schritt 1) Angebote einholen, vergleichen und einen Handwerksbetrieb auswählen
  • Schritt 2) Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Vereinbarung schließen (FAQ)
  • Schritt 3) Vorläufigen Einbautermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate) vereinbaren
  • Schritt 4) Technische Projektbeschreibung (TPB) vom Energieberater erstellen lassen
  • Schritt 5) Förderantrag für Fenster/Haustüren online über das Portal des BAFA stellen
  • Schritt 6) Bewilligungsbescheid abwarten und mit der Sanierung beginnen
  • Schritt 8) Technischen Projektnachweis (TPN) vom Energieberater erstellen lassen
  • Schritt 9) Verwendungsnachweis und TPN online über das BAFA-Portal einreichen
  • Schritt 10) Zuschuss vom BAFA auszahlen lassen und Fördervorhaben abschließen

Ergänzungskredit der KfW für neue Türen und Fenster beantragen

Etwas einfacher ist es, wenn Sie auch den Ergänzungskredit beantragen möchten. Haben Sie den Zuwendungsbescheid vom BAFA erhalten, wenden Sie sich dazu innerhalb von 12 Monaten an Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag an die KfW weiter und zahlt später auch das Darlehen aus. Wichtig: Wenn Sie den Ergänzungskredit zur Förderung für Fenstertausch oder neue Haustüren beantragen, darf der BAFA-Zuschuss noch nicht ausgezahlt worden sein.

Steuerbonus für die Sanierung über die Steuererklärung nutzen

Möchten Sie die Haustüren- und Fenster-Förderung ohne Energieberater nutzen, steht Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Diesen beantragen Sie einfach nachträglich über Ihre Steuererklärung. Relevant ist dabei die Anlage „Energetische Maßnahmen“. Wichtig ist, dass Ihr Fachunternehmen zuvor das Musterformular der Bundesfinanzbehörde ausgefüllt hat.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen richtig in Anspruch nehmen

Genauso einfach wie den Steuerbonus für die Sanierung beantragen Sie auch den Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Die entsprechenden Daten tragen Sie dazu nach Abschluss der Arbeiten in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ ein. Wichtig: Um den Bonus zu bekommen, muss die Rechnung ihres Handwerkers die Lohn- und Materialkosten getrennt voneinander enthalten.

FAQ: Die häufigsten Fragen zu den staatlichen Förderangeboten

Wie hoch ist die Förderung bei Fenstertausch und dem Einbau neuer Haustüren?

Abhängig vom gewählten Programm können Sie Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent beantragen. Diese lassen sich mit günstigen Darlehen kombinieren. Alternativ gibt es Steuerboni in Höhe von 20 Prozent der Gesamtkosten bzw. in Höhe von 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten, wenn Sie sich bei der Auswahl neuer Fenster und Haustüren „nur“ an die GEG-Mindestvorgaben halten.

Ich möchte die BAFA-Fenster-Förderung nutzen. Welche Voraussetzungen gibt es?

Wichtig ist, dass die Fenster einen U-Wert von 0,95 W/m2K erreichen. Ausnahmen gelten für Dachfenster, Fenster mit Sonderverglasung, den Scheibentausch und Fenster im Denkmal (1,3 W/m²K bei Ertüchtigung*; 1,1 W/m²K bei Sonderverglasung; 1,4 W/m²K bei Baudenkmalen; 1,6 bei Baudenkmalen mit echten glasteilenden Sprossen; 1,6 bei Ertüchtigung im Baudenkmal). Die Kosten müssen 300 Euro übersteigen und Sie müssen die Förderung für den Fenstertausch vor Maßnahmenbeginn beantragen.

Ich beantrage eine KfW-Förderung der Haustür. Welche Voraussetzungen gibt es?

Geht es um die BAFA- oder KfW Förderung der Haustür, ist ein U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser zu erreichen. Die Tür muss Teil der Wärme umschließenden Hüllfläche sein und sie dürfen mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben (BAFA). Für KfW-Mittel benötigen Sie außerdem den Zuwendungsbescheid des BAFA.

Gibt es auch eine Förderung für Dachfenster und was ist dabei zu beachten?

Ja, eine Förderung für Dachfenster gibt es genau wie für Fenster in der Fassade. Angebote und Konditionen unterscheiden sich nicht – allerdings ist ein U-Wert von 1,0 W/m²K zu erreichen.

Ich möchte Türen sowie Fenster erneuern und die Förderung nutzen. Wie geht das?

Entscheiden Sie sich für die BAFA-Förderung für Fenster und Haustüren, suchen Sie einen Fachhandwerker und schließen einen Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung. Sie vereinbaren einen Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Freigabe) und lassen sich von einem Energie-Effizienz-Experten eine technische Projektbeschreibung (TPB) ausstellen. Mit diesen Unterlagen können Sie die Mittel online über die Webseite des BAFA beantragen.

Was ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung?

Ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung bindet den Auftrag zur Ausführung an die Förderung der Maßnahme. Er gilt mit aufschiebender Bedingung erst, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben. Schließen Sie einen Vertrag mit auflösender Bedingung, gilt dieser nur so lange, bis Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben. Im Folgenden stellen wir Ihnen Textbausteine als Vorlage zur Verfügung.

  • Aufschiebende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
  • Auflösende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“

Hinweis: Es ist ausreichend, wenn eine der vorgenannten Bedingungen in dem Lieferungs- oder Leistungsvertrag enthalten ist. Nutzen Sie separate Formblätter, ist es wichtig, dass sich der eigentliche Vertrag explizit auf diese bezieht. Andernfalls kann es passieren, dass das BAFA die Bedingung nicht akzeptiert und den gesamten Antrag ablehnt.

Ich habe bereits mit der Maßnahme begonnen. Bekomme ich noch Fördermittel?

In diesem Fall können Sie den Steuerbonus für die Sanierung oder den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen. Die BAFA- und die KfW-Förderung für Haustüren und Fenster erhalten Sie nur, wenn Sie diese vor Maßnahmenbeginn beantragen.

Kann ich den Handwerker nach der Antragstellung der BEG-Förderung wechseln?

Aus förderrechtlicher Sicht können Sie sowohl den Energieberater als auch den Handwerker wechseln. Achten Sie aber darauf, dass die Experten alle erforderlichen Unterlagen ausstellen. Außerdem muss die Auflösung des Vertrages mit dem Energieberater oder dem Handwerker möglich sein.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Entscheiden Sie sich für neue Fenster oder Türen mit sehr gutem Wärmeschutz, steht Ihnen eine attraktive Förderung zur Verfügung. Erhältlich sind Zuschüsse vom BAFA, Kredite von der KfW sowie Steuerboni vom Finanzamt. Welches Angebot das beste ist, hängt von den individuellen Vorgaben und den Eigenschaften der verwendeten Elemente ab. Ein Energieberater oder ein Fachhandwerker berät Sie dazu individuell.

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