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Energy Sharing 2026: Strom mit Nachbarn teilen – so funktioniert es

  • von Alexander Rosenkranz
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Seit dem 1. Juni 2026 können Sie als PV-Betreiber überschüssigen Solarstrom direkt mit Ihren Nachbarn teilen – dank Energy Sharing. Die rechtlichen Vorgaben schuf die Regierung mit einer Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die nun gilt. Doch wie funktioniert das Teilen von Solarstrom und welche Vorteile bringt es? Wir geben einen Überblick. 

Solarstrom mit den Nachbarn teilen: Seit Juni 2026 einfach möglich

Besitzen Sie eine PV-Anlage? Dann müssen Sie überschüssigen Strom nicht mehr ins Netz einspeisen. Sie können ihn stattdessen direkt mit Ihren Nachbarn teilen und dabei sogar Ihre Erlöse steigern. Möglich ist das sogenannte Energy Sharing durch eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die seit dem 01. Juni 2026 gilt.

Zwei Stromverträge für maximale Versorgungssicherheit

Damit das funktioniert, müssen Sie einen Vertrag mit Ihren Nachbarn abschließen. Diese beziehen den Überschussstrom dann zu vorher festgelegten Konditionen. Bleibt die Sonne einmal aus, sorgen konventionelle Anbieter dafür, dass der Strom nicht ausgeht. Denn auch mit diesen schließen Abnehmer Ihres Stroms einen Vertrag ab.

Beim Energy Sharing nutzen Sie das öffentliche Stromnetz

Um Strom mit Nachbarn zu teilen, brauchen Sie keine neuen Leitungen. Sie können dafür automatisch das öffentliche Stromnetz nutzen, müssen allerdings Netzentgelte zahlen. Während diese in einigen Nachbarstaaten spürbar reduziert sind, plant Deutschland einen solchen Schritt nicht.

Dienstleister unterstützen Betreiber bei der Abwicklung

Um das Maximale aus dem Energy Sharing herauszuholen und die Kosten fair zu verteilen, empfehlen wir die Unterstützung durch Experten. Diese kennen die rechtlichen Grundlagen und sorgen für eine technisch sowie rechtlich sichere Abwicklung.

Tatsächliche Umsetzung könnte sich weiter verzögern  

Auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen sind, lässt sich das Teilmodell noch nicht überall nutzen. Grund seien Unklarheiten dabei, wie der Strom zugeordnet und abgerechnet werden soll. Zudem fehlt es vielerorts an den technischen Grundlagen. Denn die erforderlichen Smart Meter, die alle beteiligten Parteien benötigen, sind längst nicht überall installiert.  

Weil aber vor allem die Bundesnetzagentur noch klarstellen muss, nach welchem Verfahren der Strom zugeordnet und abgerechnet werden kann, wird sich die Umsetzung von Energy Sharing verzögern

Astrid Aretz / Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW)

Mieterstrom und gemeinschaftliche Versorgung als Alternativen

Während das Teilen von Strom über das öffentliche Stromnetz hierzulande erst seit dem 1. Juni 2026 möglich ist, können Hausgemeinschaften die elektrische Energie vom Dach bereits seit Längerem gemeinsam nutzen. Möglich ist das über Mieterstromkonzepte oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Beide Lösungen kommen ohne das öffentliche Netz aus und sind somit räumlich begrenzt.

Vorteile des Energy Sharings für Anbieter, Verbraucher und Stromnetze

Das Energy Sharing bringt einige Vorteile mit sich. So sorgt es für Unabhängigkeit. Sie steigern ihre Erlöse und versorgen Ihre Nachbarn zudem günstig mit grünem Strom. Setzen viele auf das Konzept des Teilens, entlastet das auch die öffentlichen Netze. Betreiber müssen dann weniger Strom über weite Strecken transportieren und die Ausbaukosten der Stromnetze sinken.

Übersicht: die wichtigsten Vorteile des Energy Sharings

  • Höhere Einnahmen für PV-Betreiber: Durch den direkten Verkauf von überschüssigem Strom an lokale Verbraucher können PV-Betreiber höhere Erlöse erzielen als durch die klassische Einspeisevergütung.
  • Günstigerer Strom für Verbraucher: Verbraucher profitieren von lokal erzeugtem Strom, der oft preiswerter ist als herkömmliche Stromtarife.
  • Entlastung der Stromnetze: Lokale Verteilung und Verbrauch reduzieren den Bedarf an Netzausbau und minimieren Transportverluste.
  • Regionale Wertschöpfung: Energy Sharing stärkt die lokale Wirtschaft, da der Strom und die Einnahmen in der Region bleiben.
  • Förderung der Energiewende: Dezentrale Erzeugung und gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien beschleunigen den Ausbau und die Akzeptanz der Energiewende.

So klappt es: Die wichtigsten Voraussetzungen zum Teilen von Solarstrom

Möchten Sie Ihren Solarstrom mit Nachbarn oder Freunden teilen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. So benötigen Sie einen Liefervertrag mit den Abnehmern Ihres Stroms. Die Abnehmer brauchen einen weiteren Vertrag zur Reststrombelieferung mit einem Stromanbieter ihrer Wahl und alle Parteien benötigen einen Smart Meter.  

Übrigens: Über das Energy Sharing teilen Sie Ihren Strom nicht direkt, sondern nur bilanziell. Das heißt: Speisen Sie Strom in das Netz ein, bekommen Ihre Abnehmer die gleiche Menge Strom zu den vereinbarten Konditionen. Netzbetreiber achten zugleich darauf, dass Einspeisung und Abnahme zu jeder Zeit ausgeglichen sind.

Experten-Tipps: Schritt für Schritt mit dem Energy Sharing starten

Damit Sie Strom sicher und problemlos mit Ihren Nachbarn teilen können, sollten Sie rechtzeitig handeln. Die folgende Übersicht zeigt, welche Schritte nun anstehen:

  1. Netzbetreiber kontaktieren: Informieren Sie sich bei Ihrem Netz- und Messstellenbetreiber über das neue Energy Sharing und die individuellen Voraussetzungen.  
  2. Smart Meter installieren lassen: Schaffen Sie die technischen Voraussetzungen und lassen Sie einen Smart Meter installieren. Ansprechpartner ist dabei Ihr Netzbetreiber.
  3. PV-Anlage ausreichend groß dimensionieren: Haben Sie noch keine Solarstromanlage, können Sie diese größer planen. Auf diese Weise versorgen Sie sich auch im Winter mit Strom. In den anderen Jahreszeiten teilen Sie viel Strom mit Ihren Nachbarn.
  4. Nachbarn gewinnen: Suchen Sie nach Interessen in der Nachbarschaft und sprechen Sie mit Freunden. Voraussetzung für das Energy Sharing ist, dass Sie auch Abnehmer für Ihren Solarstrom gewinnen.
  5. Auf Experten setzen: Beauftragen Sie Dienstleister mit der Abwicklung. Diese unterstützen Sie bei der Kommunikation mit dem Netzbetreiber sowie bei der Vertragsgestaltung und helfen, Stolperfallen sicher zu umgehen.

Interessant für private und gewerbliche PV‑Betreiber

Sinnvoll ist das Energy Sharing grundsätzlich für alle Betreiber einer PV-Anlage. Wirtschaftliche Vorteile verspricht das Konzept dabei insbesondere bei einer geringen Einspeisevergütung, sehr großen sowie nach 20 Jahren ausgeförderten Anlagen. Interessant ist das Konzept damit unter anderem für Privatpersonen, gewerbliche Betreiber, Wohnungsbaugesellschaften, Landwirte und Kommunen. Aber auch Energiegenossenschaften warteten lange darauf, gemeinsam erzeugten Solarstrom unkompliziert in der Gemeinschaft nutzen zu können.

Hintergrund: EU schuf rechtliche Grundlage bereits im Jahr 2018

Die rechtliche Basis für die Möglichkeit, Solarstrom teilen zu können, lieferte die EU bereits im Jahr 2018. Seitdem waren die Mitgliedstaaten dazu angehalten, die Regelungen und landeseigenes Recht zu überführen. Während zahlreiche Staaten das bereits vor einigen Jahren erledigten, trat der entsprechende Paragraf 42c EnWG 2025 in Kraft. Seit 1. Juni 2026 ist die Umsetzung für Netzbetreiber nun Pflicht.

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