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Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen: So geht es jetzt weiter

  • von Alexander Rosenkranz
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Nach einem Beschluss im Bundestag passierte das neue Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026 auch den Bundesrat. Das Gesetz kann damit nach der Verkündung in Kraft treten. Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (auch Heizungsgesetz) und sorgt für Technologieoffenheit beim Heizen. Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden damit nun wieder selbst, welche Heizung sie einbauen. Das Wichtigste im Überblick.

GModG am 10. Juli in Bundesrat und Bundestag

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) solle noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden. So lautete das ambitionierte Ziel der Bundesregierung, nach dem Kabinettsbeschluss am 13. Mai 2026. Nachdem das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag zum Stopp des Gesetzes durch Die Linke am 9. Juli 2026 abgewiesen hatte, standen die zweite und dritte Lesung im Bundesrat am darauffolgenden Tag auf dem Plan. Auch im Bundestag stand das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes am 10. Juli auf der Tagesordnung.

Bundesrat und Bundestag beschließen die GEG-Nachfolger 2026

Nachdem das Gesetz die erste Instanz passiert hatte, stimmte auch der Bundesrat zu und beschloss das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes am 10. Juli 2026. Hat auch der Bundespräsident unterzeichnet, veröffentlicht die Regierung das Gesetz im Bundesgesetzblatt. Einen Tag darauf tritt es in Kraft und löst damit das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab. In der Regel nimmt dieser Prozess ein bis drei Wochen Zeit in Anspruch.

Gebäudeenergiegesetz verliert Gültigkeit in Kürze

Tritt das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft, ersetzt es das von der Ampelregierung novellierte Gebäudeenergiegesetz. Dieses wurde durch strenge Vorgaben an neue Heizungen auch als Heizungsgesetz bekannt und sorgte für Unsicherheit sowie Unmut zugleich.

Zitat: Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt.

Katherina Reiche – Bundesministerin für Wirtschaft und Energie

Wahlfreiheit, Planungssicherheit und Technologieoffenheit

Das Gebäudemodernisierungsgesetz war ein zentrales Element im Koalitionsvertrag. Es sollte die Missstände beheben und nachbessern. Ziel der Änderung ist es, für mehr Wahlfreiheit, Planungssicherheit und Technologieoffenheit zu sorgen, wie Bundesministerin Katherina Reiche mitteilte.

Zitat: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir Klimaschutz wieder alltagstauglich: weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr Freiheit für Eigentümer, Mieter und Unternehmen.

Katherina Reiche – Bundesministerin für Wirtschaft und Energie

Experten und Verbände kritisieren soziale Risiken für Verbraucher

Während Verbraucher die Wahlfreiheit schätzen dürften – immerhin können sie mit dem Inkrafttreten wieder frei entscheiden und jede Heizung einbauen  –, kritisieren Experten das neue Gebäudemodernisierungsgesetz. Ein wesentlicher Grund dafür: das hohe soziale Risiko für Verbraucher. Diese können die finanziellen Folgen oft nicht abschätzen. So können die geforderten EE-Anteile zusammen mit den steigenden CO₂-Preisen für fossile Energieträger zu drastisch steigenden Kosten führen. Die geringen Kosten der Heiztechnik blenden hier zunächst.

Wichtig zu wissen: Mit der Biotreppe sollen Inverkehrbringer Gas und Öl ab 2029 schrittweise einen steigenden Bioanteil beimischen. Die Details für diese Regelung will die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festlegen. Bemerkenswert ist, dass dieses nicht Verbraucher, sondern Anbieter von Öl und Gas adressiert.

Umsetzbarkeit des Gebäudemodernisierungsgesetzes weiter unklar

Kritik trifft außerdem die Vorgabe, den erneuerbaren Anteil an Erdgas und Heizöl sukzessive zu steigern. Experten vermuten, dass sich die sogenannte Bio-Treppe nicht ohne Weiteres realisieren lässt. Die verfügbaren Mengen an Biogas und -heizöl seien zu gering. Steigt die Nachfrage bei dem begrenzten Angebot, könnte das über kurz oder lang zu steigenden Energiepreisen führen.

Das ändert sich für Eigentümer von Immobilien

Für Verbraucher hat das GModG einige Änderungen zur Folge. So korrigiert es im Wesentlichen die Paragrafen, die im Kern als Heizungsgesetz bekannt geworden sind. Dazu gehört unter anderem der Wegfall der Pflicht, dass neue Heizungen zu 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen müssen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz kommt ohne die lange etablierte Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen und setzt auf eine Bio-Treppe, die sukzessive einen steigenden Anteil regenerativer Energien fordert. Um Mieter zu schützen, sollen sich Vermieter außerdem zu 50 Prozent an CO₂-Kosten, Netzentgelten und Bio-Brennstoffkosten beteiligen. Das gilt zumindest dann, wenn diese eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen.

Auch Konditionen der Heizungsförderung ändern sich im Juli

Im Einklang mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Bundesregierung auch ihre Förderstrategie angepasst. Sie überarbeitete die Bundesförderung für effiziente Gebäude und sorgt mit gezielten Maßnahmen dafür, dass Mittel sozialer, effizienter und fokussierter verteilt werden. Während das bei Gutverdienern zu Einbußen führen kann, profitieren vor allem Eigentümer mit geringen Einkommen sowie Familien. Einen Überblick über die neue Förderung geben wir in unserer aktuellen News zur Heizungsförderung.

Chancen nutzen, folgen abschätzen und fundiert entscheiden

Trotz Kritik von Experten und Verbänden erfüllt die Bundesregierung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Sie schafft das Heizungsgesetz ab und sorgt mit einer GEG-Novelle für Wahlfreiheit. Verbraucher können diese Chance nutzen, sollten die Entscheidung für eine neue Heizung allerdings fundiert treffen. Eine individuelle Analyse von Anschaffungskosten, Energiepreisen und Einsparungen hilft dabei, kluge Investitionsentscheidungen zu treffen. Unterstützung bekommen sie dabei von erfahrenen Fachhandwerkern und Energieberatern.

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