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Heizungsförderung vorübergehend gestoppt: So geht es jetzt weiter

  • von Alexander Rosenkranz
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Wer aktuell über den Austausch der alten Heizung nachdenkt und Fördermittel beantragen möchte, geht leer aus – zumindest vorübergehend. Denn die Regierung hat die Heizungsförderung in der Nacht vom 8. auf den 9. Juli gestoppt. Bis zum 20. Juli sollen Experten keine neuen Bestätigungen für die Antragstellung mehr ausstellen können. Ab dem 21. Juli seien Förderanträge wieder möglich – dann allerdings mit neuen Konditionen. Die wichtigsten Informationen im Überblick. 

Die wichtigsten Informationen im Überblick:

  • Förderstopp bis 20. Juli 2026: Keine neuen Bestätigungen (BzA/TPB) für Anträge – ab 21. Juli 2026 wieder möglich, aber mit neuen Konditionen.
  • Übergangsregelung: Bestehende oder vorbereitete Anträge (BzA/TPB vor dem 9. Juli 2026) werden nach alten Regeln bearbeitet – bis zu 70 % Zuschuss möglich.
  • Neue Konditionen ab Ende Juli: Nach aktuellen Plänen soll die Antragstellung ab 21. Juli zu neuen Konditionen wieder möglich sein.    
  • Handlungsempfehlung: Prüfen, ob BzA/TPB bereits vorliegen – sonst abwarten und Antrag ab 21. Juli zügig stellen (Förderung sinkt zeitlich).

Haushaltsausschuss hat neue Heizungsförderung beschlossen

Mit dem Ziel, Kosten zu sparen und staatliche Mittel zielgerichteter zu verteilen, hat die Regierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet. Im Fokus stand dabei unter anderem die Förderung der Heizung, mit der Hausbesitzer bis zu 70 Prozent der Kosten eines Heizungstauschs als Zuschuss zurückbekamen. Am 8. Juni 2026 billigte der Haushaltsausschuss des Bundestages den Änderungsentwurf und legte damit den Grundstein für den Umstellungsprozess seitens der Fördergeber.

KfW und BAFA passen Antragsverfahren an die Neuerungen an

Vom 9. bis 20. Juli haben die KfW und das BAFA nun Zeit, die technischen und administrativen Voraussetzungen für die Neuregelung der Heizungsförderung zu schaffen. Ob der vorgesehene Zeitraum ausreicht, um die Antragstellung am 21. Juli 2026 wieder reibungslos anlaufen zu lassen, ist unklar.

Die Neuregelung der Förderung kam spontan und ist für viele mit Einbußen verbunden. Familien mit geringem Einkommen könnten jedoch bis zu 80 Prozent Förderung bekommen – spürbar mehr als zuvor.

Alexander Rosenkranz – Redakteur bei heizung.de

Bundesregierung stoppt die Förderung der Heizung vorübergehen

Für viele Hausbesitzer kommt die Übergangsphase einem Förderstopp gleich. Denn nach Berichten des Bundesverbandes Wärmepumpe e. V. lassen sich aktuell keine neuen Bestätigungen zum Antrag mehr ausstellen. Konkret geht es um die Bestätigung zum Antrag (BzA) für die KfW und die Technische Projektbeschreibung (TPB) für das BAFA. Ohne diese Unterlagen können Sanierer die Förderung der Heizung nicht beantragen.

Übergangsregelung schützt bestehende und vorbereitete Förderanträge

Aufatmen können all jene, die bereits Fördermittel für den Heizungstausch beantragt haben. Denn diese bearbeiten die Fördergeber weiter. Auch bereits vorbereitete Anträge, für die Energieberater und Fachhandwerker vor dem 9. Juli 2026 eine BzA oder eine TPB ausgestellt haben, können Sanierer aller Voraussicht nach weiter stellen. In beiden Fällen gelten die bisherigen Förderkonditionen. Wer eine Heizung austauscht, erhält dabei einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent – abhängig von Einkommen und Art der alten Heizung.

Neue Anträge erst ab 21. Juli 2026 möglich

Wurde noch keine Bestätigung vorbereitet, ist eine Antragstellung vorübergehend nicht möglich. Neue Anträge zur Förderung der Heizung lassen sich dann aller Voraussicht nach erst ab dem 21. Juli 2026 wieder stellen. Entscheidend ist also der Aktenstand.  

Hinweis:  Wer aktuell einen Heizungstausch plant und BzA oder TPB noch nicht ausgestellt bekommen hat, muss die Finanzierung der Heizung unter Umständen neu planen. Denn vor allem für Besserverdienende fällt die Förderung der Heizung dann niedriger aus. Da die Förderung in gewissen Zeitabständen weiter sinken wird, lohnt es sich, geplante Projekte zeitnah zu starten.  

Förderung der Heizung ab 21. Juli: Die wichtigsten Änderungen

Grundsätzlich geht es bei der Anpassung der Heizungsförderung darum, Gelder einzusparen und verfügbare Mittel besser zu verteilen. Die Regierung senkt dazu die anrechenbaren Kosten. Sie streicht Bonie, macht die Grundförderung teilweise von der Herkunft der Anlagen abhängig und passt den Einkommensbonus stärker an das tatsächliche Einkommen an. Die folgende Tabelle gibt einen ersten Überblick über die bevorstehenden Änderungen.  

FörderaspektBisher (bis 08.07.2026)Neu (ab 21.07.2026)Änderung
Förderfähige Kosten (EFH)30.000 €28.000 € (sinkt alle 6 Monate um 750 €)-2.000 €, analog auch im MFH
Grundförderung30 %30 % (ab 2027 nur für EU-Heizungen, sonst 15 %)Herkunftsabhängig ab 2027
Effizienzbonus Wärmepumpe5 %entfälltWegfall
Emissionsminderungszuschlag Biomasse2.500 €entfälltWegfall
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 % (sinkt alle 6 Monate um weitere 4 % i)Degression setzt früher und stärker ein
Einkommensbonus 40 %10 bis 50 %Staffelung nach Einkommensklasse
Kinderzuschlag10.000 € Abzug vom Einkommen für Einstufung zum EinkommensbonusNeu
Förderung für alte EE-HeizungenJaVoraussichtlich nur wenn, vor 2008 eingebaut (dann 50 % der Kosten)Einschränkung

Förderfähige Kosten sinken alle sechs Monate um 750 Euro

Direkt nach dem Neustart der Heizungsförderung sinkt die Höhe der anrechenbaren Kosten von 30.000 auf 28.000 Euro. Ab 2027 soll sich das Förderbudget dann alle sechs Monate um weitere 750 Euro verringern. Gleiches gilt für Mehrfamilienhäuser. Auch hier sinken die anrechenbaren Kosten nach der gleichen Logik. Wer einen Heizungstausch plant, sollte die Maßnahme also nicht zu lange aufschieben, um möglichst hohe Zuschüsse zu erhalten.

Grundförderung ab 2027 von Herkunft der Heizung abhängig

Die Basisförderung soll nach wie vor bei 30 Prozent liegen. Neu ist jedoch eine Abhängigkeit von der Herkunft der Anlage. Denn ab 2027 soll es die volle Summe nur geben, wenn die neue Heizung aus europäischer Herstellung kommt. Stammt die Anlage aus einem anderen Teil der Welt, sinkt die Basisförderung ab Januar 2027 voraussichtlich auf 15 Prozent.

Boni für Wärmepumpen und Biomasseheizungen fallen weg

Bisher gezahlte Bonus-Angebote zur Förderung von Wärmepumpen und Biomasseheizungen fallen mit dem Neustart der Förderung weg. Gemeint sind dabei der Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungzuschlag für Biomasseheizungen. Beide soll es bei der Antragstellung ab dem 21. Juli 2026 nicht mehr geben.

Erklärung: Den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent zahlten Fördergeber bisher für den Einsatz natürlicher Kältemittel und/oder die Installation einer Sole- oder Wasser-Wärmepumpe. Den Emissionsminderungzuschlag gab es in Höhe von 2.500 Euro für Biomasse-Heizungen mit besonders geringen Emissionswerten.

Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich um vier Prozent

Der Klimageschwindigkeitsbonus, den es für den Austausch einer fossilen Heizung gibt, bleibt grundsätzlich bestehen. Allerdings sinkt die Zuschusshöhe von aktuell 20 Prozent ab Start der neuen Heizungsförderung alle sechs Monate um je vier Prozent. Ursprünglich war eine Degression um 3 Prozentpunkte jährlich ab 2029 vorgesehen – diese tritt nun früher in Kraft und wirkt sich stärker aus.

Staffelung des Einkommensbonus nach Einkommensklassen

Auch der Einkommensbonus soll Bestand haben – allerdings nicht in seiner derzeitigen Form. So plant die Regierung eine Staffelung, die sich an verschiedenen Einkommensgrenzen orientiert. Gab es bisher 40 Prozent extra für alle, die weniger als 40.000 Euro im Jahr verdienen, gelten ab 21. Juli 2026 folgende Grenzen bei der Förderung der Heizung:

  • bis 30.000 Euro zu versteuerndem Jahres-Haushaltseinkommen: 40 Prozent  
  • 30.001 bis 40.000 Euro Einkommen pro Haushalt und Jahr: 30 Prozent
  • 40.001 bis 50.000 Euro Einkommen pro Haushalt und Jahr: 10 Prozent

Sanierer mit einem höheren Einkommen können den Bonus nicht mehr nutzen. An diesem Punkt stellt die Neuregelung einen Vorteil dar. Denn während jetzt auch Haushalte mit bis zu 50.000 Euro vom Bonus profitieren, bekommen Sanierer mit geringerem Einkommen prozentual eine noch höhere Förderung als zuvor.

Kinderzuschlag korrigiert Einkommen: Neu ist auch ein Kinderzuschlag, der sich auf das zu versteuernde Einkommen anrechnen lässt. So sinkt dieses pauschal um 10.000 Euro, wenn im Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt. Wer eigentlich 45.000 Euro Einkommen zu versteuern hat, rutscht damit in die "bessere" Stufe und bekommt einen Einkommensbonus in Höhe von 40 statt 30 Prozent.

Förderung nur noch beim Austausch alter oder fossiler Heizungen

Geplant ist außerdem, die Förderung der Heizung stärker von der Art der alten Heizung abhängig zu machen. So soll es die Zuschüsse ab dem 21. Juli 2026 nur dann geben, wenn Sanierer eine fossile Heizung durch eine EE-Heizung ersetzen.

Eine Ausnahme könnte es für alte EE-Heizungen geben. Wurden diese vor 2008 eingebaut, halbieren sich die förderfähigen Kosten aller Voraussicht nach. Ein Austausch Wärmepumpe gegen Wärmepumpe lässt sich dann nur noch in Ausnahmefällen fördern.

Änderungen auch bei Einzelmaßnahmen und Komplettsanierung

Änderungen ergeben sich aber nicht nur bei der Förderung der Heizung. Auch andere Förderangebote passt der Staat zum 21. Juli 2026 an. Wir geben einen Überblick:

  • Den WPB-Bonus für die Sanierung besonders ineffizienter Gebäude gibt es zum Neustart der Förderung auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (ausgenommen reiner Fenstertausch)
  • Den iSFP-Bonus soll es künftig erst ab der zweiten Maßnahme geben.
  • Den Bonus für das Erreichen der EE-Klasse dürfte es in Zukunft nicht mehr geben. Ein Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien ist dann Standard bei der Förderung einer Effizienzhaussanierung.
  • Der Nachweis für das Erreichen der Nachhaltigkeitsklasse (NH-klasse) soll vereinfacht werden. Hier genügt künftig das Erstellen einer Ökobilanz (LCA oder Life Cycle Assessment)
  • Die Tilgungszuschüsse in der Effizienzhaus- und Effizienzgebäudeförderung könnten um 10 Prozent sinken.

Tipp: Das sollten Hausbesitzer jetzt unternehmen

Die Änderung der Förderung kam unverhofft und spontan. Sie dürfte einige bereits begonnene Pläne durchkreuzen, bringt Sanierern mit geringem Einkommen aber auch Vorteile. Wichtig ist es nun, besonnen zu handeln.

Die Bestätigung zur Förderung wurde bereits ausgestellt

Hausbesitzer sollten prüfen, ob BzA oder TPB bereits vorliegen. Wurden diese vor dem 9. Juli 2026 erstellt, bitten sie Energieberater zunächst um einen Vergleich. Lohnt sich die Antragstellung zu den bisherigen Konditionen, sollten Sanierer diese zügig abschließen. Bieten die neuen Konditionen eine höhere Förderung, lohnt es sich, noch etwas zu warten und die Bestätigung unter Umständen neu ausstellen zu lassen.

Wichtig: Zu beachten ist hier allerdings die Sperrfrist. Wer bereits gestellte Anträge storniert und neu stellen möchte, muss damit bei identischen Maßnahmen sechs Monate warten.

Sanierer haben noch keine Bestätigung zur Förderung erhalten

Haben Fachhandwerker oder Energieberater BzA oder TPB noch nicht ausgestellt, bleibt Sanierern nur eine Möglichkeit: Sie müssen abwarten. Denn die Ausstellung der Dokumente ist voraussichtlich erst ab dem 21. Juli 2026 wieder möglich. Danach lohnt es sich allerdings, geplante Vorhaben nicht auf die lange Bank zu schieben. Denn die Förderung sinkt im Laufe der Zeit. Stellen Hausbesitzer Förderanträge rechtzeitig, haben sie 36 Monate Zeit zur Umsetzung. Im Beitrag  Heizungsförderung beantragen erklären wir, wie das richtig funktioniert.

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