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GModG: Flottenansatz, Bio-Treppe und Heizungsförderung

  • von Alexander Rosenkranz
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Der Bundesrat fordert die Regierung dazu auf, beim Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) nachzubessern. In der Kritik steht vor allem die geplante Bio-Treppe. Denn die Versorgung mit Biogas ist unter Umständen nicht sichergestellt. Wie T-Online unter Berufung auf Insider berichtet, könnte auch die Heizungsförderung für einen Teil der Bevölkerung wegfallen. Wir geben einen Überblick. 

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist nachzubessern  

Genau wie viele Branchenverbände ist auch der Bundesrat mit dem aktuellen Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) nicht zufrieden. Der Rat hat das Gesetz zuletzt genauestens untersucht und am 12. Juni 2026 eine Empfehlung beschlossen. Das Werk umfasst etwa 60 Seiten und bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:  

  • Flottenansatz für Wohnungsunternehmen
  • Bio-Treppe für neue Heizungsanlagen  
  • Verfügbarkeit von Biogas in Deutschland
  • Öffnung für landeseigene Regelungen
  • Vereinfachungen für Elektroheizungen  

Zudem diskutiert die Regierung laut Insider-Berichten die Streichung der Heizungsförderung für einen Teil der Bevölkerung. Entscheidend wäre dabei das Jahreseinkommen der antragstellenden Haushalte.  

Flottenansatz für Bau- und Wohnungsunternehmen  

Mit dem Flottenansatz bringt der Bundesrat eine Forderung führender Immobilienbetriebe ins Gespräch. Demnach sollen Wohnungsunternehmen ihre Gebäude künftig als Ganzes bewerten können. Möglich wäre es etwa, die Gebäude eines Bundeslandes zu einer einzelnen Flotte zusammenzufassen. Um die jeweils geltenden Klimaziele zu erreichen, müssten dann anders als bisher nicht alle Gebäude einzeln, sondern gemeinsam betrachtet werden. Ziel ist ein kosteneffizientes Vorgehen in Bezug auf die energetische Modernisierung.

Bio-Treppe im GModG für bestehende Heizungen

Ein weiterer Punkt der Empfehlung des Bundesrates betrifft die neu geplante Bio-Treppe. Diese sieht der Rat grundsätzlich kritisch. Vor allem auch deswegen, weil die Einführung ohne konkrete Folgenabschätzung erfolgen soll. Demnach sei nicht sicher, ob die nationalen Biogasressourcen ausreichen würden, um die Bio-Treppe wie geplant umzusetzen. Im Gespräch ist daher eine Streichung oder eine Anpassung der einzelnen Schritte der Bio-Treppe. Bleibt diese im Gebäudemodernisierungsgesetz, solle sie zudem auch für seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommene fossile Heizungen gelten.

Wichtig: Die Bio-Treppe gibt Hausbesitzern Wahlfreiheit – doch sie birgt Risiken. So suggeriert sie die Zukunftsfähigkeit fossiler Rohstoffe und könnte die Energiewende gleich in mehrerlei Hinsicht gefährden. Zum einen könnte sie den Fokus zurück auf fossile Energieträger lenken. Zum anderen aber auch zu schweren wirtschaftlichen Folgen führen. So stiegen die Kosten für Hausbesitzer durch knappe Ressourcen, steigende CO₂‑Gebühren und explodierende Netzentgelte drastisch an. Um dieses Wissen zu vermitteln, hält der Bundesrat an einer verpflichtenden Energieberatung beim Einbau fossil betriebener Heizungen fest.  

Niedrigere Vorgaben für Stromdirektheizungen

Mit dem Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz möchte die Regierung den Einbau von Stromdirektheizungen durch hohe Dämmanforderungen erschweren. Der Bundesrat hält das für nicht gerechtfertigt und fordert Ausnahmen. Diese sollen dabei vor allem für Gebäude mit eigener Stromversorgung und netzdienlichem Betrieb gelten. Der Rat begründet das mit einer möglichen Blockade dezentraler Lösungen, die insbesondere für das einfache, kostengünstige Bauen sinnvoll sind und in Pilotprojekten bereits wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt wurden.

Rechte der Bundesländer steigen mit dem GModG

Mit dem Ende des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) streicht die Regierung auch lange geltende Vorgaben wie das Betriebsverbot für alte Heizungen. Der Bundesrat fordert in seinem Entwurf eine Länderöffnungsklausel, um die Handhabe der Bundesländer zu stärken. Diese sollen schärfere Regelungen erlassen und damit die Aufweichung der GEG-Vorgaben ausgleichen können.  

Heizungsförderung könnte für einige wegfallen

Zeitgleich mit der Empfehlung des Bundesrates wurden auch Insider-Informationen zur Förderung der Heizung bekannt. Wie T-Online unter Berufung auf informierte Kreise berichtet, diskutiert die Bundesregierung über die Streichung der Heizungsförderung für Besserverdienende. Im Gespräch sei eine Einkommensgrenze von 90.000 Euro. Verdienen Haushalte mehr, könnten ihnen die attraktiven Zuschüsse zur Förderung der Heizung in Zukunft verwehrt bleiben.  

Unser Tipp:  Gehen Sie kein Risiko ein und beantragen Sie die Förderung der neuen Heizung vor dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Auf diese Weise sichern Sie sich Zuschüsse von bis zu 70 Prozent, etwa zur Förderung einer neuen Wärmepumpe.  

Verbände begrüßen Empfehlungen größtenteils

Verbände sehen sich mit den Empfehlungen des Bundesrates mehrheitlich gestärkt. Denn auch Sie drängen seit der Veröffentlichung des GModG-Entwurfs auf eine Überarbeitung der Gesetzesvorlage. Einen großen Stellenwert hat dabei die verpflichtende Beratung beim Einbau von Heizungen auf Basis fossiler Energien. Stefan Bolln (Vorsitzender des Energieberaterverbands GIH) betont, die gewerkübergreifende Energieberatung sei ein zentraler Erfolgsfaktor der Wärmewende – vor allem dann, wenn politische Vorgaben unklarer und fossile Heizsysteme stärker in Betracht gezogen werden.

„Gerade wenn politische Vorgaben unklarer werden und fossile Heizsysteme wieder stärker in Betracht gezogen werden, braucht es fachkundige Beratung, die technologieoffen, wirtschaftlich und langfristig orientiert ist.“

Stefan Bolln; Vorsitzender des Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband e. V.

Verbindliche Aussagen frühestens im Sommer 2026  

Für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) als Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die Förderung der Heizung gilt: Verbindliche Aussagen sind im Moment nicht möglich. Es bleibt also abzuwarten, bis Bundestag und Bundesrat dem Entwurf zustimmen und das Gesetz in Kraft tritt. Realistisch ist damit frühestens im Herbst 2026 zu rechnen. Erst dann gelten die neuen Regeln für Bauherren und Hausbesitzer im Land.

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