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Steuer und Handwerkerleistungen: 2027 nur noch 15 Prozent Förderung

  • von Alexander Rosenkranz
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Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ermöglicht es bisher, 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abzuziehen. 2027 sinkt die Höhe der absetzbaren Handwerkerleistungen auf 15 Prozent. Der sogenannte Handwerkerbonus beträgt dann nur noch 900 Euro im Jahr. Was das für Sie bedeutet und wie Sie auch 2027 von hohen Förderraten profitieren.

Bund auf Sparkurs: Einbußen für fast alle Verbraucher

Es muss sich etwas ändern in unserem Land. Frei nach diesem Motto hat die Regierung, geführt von Bundeskanzler Friedrich Merz, kürzlich ein Reformpaket beschlossen. Es enthält Sparmaßnahmen für zahlreiche Sektoren und führt auch zur Kürzung der Begünstigungen bei der Steuer für Handwerkerleistungen. Während der Staat hier bisher einen Bonus von 20 Prozent ermöglicht, lassen sich ab 2027 nur noch 15 Prozent der Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen.

Höhere Steuer durch neue Vorgaben bei Handwerkerleistungen

Wer eine selbst genutzte Immobilie sanieren lässt, kann aktuell 20 Prozent der Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Möglich ist das nach § 35 a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Bei einem Höchstbetrag von 6.000 Euro an Arbeitskosten ergibt sich dabei eine Förderhöhe von 1.200 Euro. Sinkt die Rate 2027 auf 15 Prozent, fällt die steuerliche Förderung mit maximal 900 Euro spürbar geringer aus und Sanierer müssen dann jedes Jahr bis zu 300 Euro mehr Steuern zahlen.

Übrigens: Über den Steuerbonus bekommen Sie einen Teil der Handwerkerkosten zurück. Geregelt in § 35a EStG, beantragt man ihn nachträglich über die Steuererklärung. Rechnungen, die Material- und Handwerkerleistungen separat aufführen, dienen als Nachweis.

Gute Nachricht: Handwerkerbonus nicht komplett gestrichen

In den Diskussionen um das neue Reformpaket stand der sogenannte Handwerkerbonus lange Zeit komplett auf der Streichliste. Verbände wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) nutzen das zum Anlass, sich für die steuerliche Förderung starkzumachen, und sehen die Senkung als vertretbaren Kompromiss. Denn: Wer Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen kann, setzt weniger auf Schwarzarbeit, wie ZDH-Präsident Jörg Dittrich im Handwerksblatt berichtet.

Der Steuerbonus setzt weiter einen wichtigen Anreiz für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und die Vermeidung von Schwarzarbeit.

Jörg Dittrich - Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH)

Viele Handwerkerleistungen von der Steuer absetzbar

Wer Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt umsetzen lässt, kann die anfallenden Kosten anteilig von der Steuer absetzen. Infrage kommt der Steuerbonus dabei für Mieter sowie Eigentümer, sofern diese keine Neubaumaßnahmen planen. Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch, für welche Handwerkerleistungen Sie Kosten von der Steuer absetzen können.

Maßnahme
Reparatur, Wartung oder Austausch von HeizungsanlagenElektro-, Gas- und WasserinstallationenWartung, Spülung, Reparatur und nachträglicher Einbau von Fußbodenheizungen
Modernisierung von Innen- und AußenwändenSanierung von Dach, Fassade oder GarageReparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
Reparatur oder Austausch von BodenbelägenModernisierung oder Austausch der EinbaukücheModernisierung des Badezimmers
Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern und -rohrenReparatur und Wartung von Haushaltsgegenständen (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher oder PC)Gartengestaltung und Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
Überprüfung von Schornstein und Blitzschutzanlagen, SchornsteinfegerarbeitenHausanschlüsse (z. B. für Strom oder Fernsehen)Wartung und Reinigung der Abwasserentsorgung innerhalb des Grundstücks
Arbeiten an Zu- und Ableitungen auf dem Grundstück  

Wichtig zu wissen ist, dass sich die Kosten von Neubaumaßnahmen auf diese Weise nicht fördern lassen. Voraussetzung für den Steuerbonus ist die Sanierung im Bestand. Eine Kombination mit anderen Förderangeboten ist dabei in der Regel nicht zulässig.

BEG-Förderung als Alternative zum Bonus über die Steuer

Planen Sie eine Modernisierung der Heizung oder gar den Einbau eines neuen Wärmeerzeugers? Dann müssen Sie die Kosten der Handwerkerleistungen nicht von der Steuer absetzen. Anstelle des Steuerbonus können Sie auch eine Heizungsförderung beantragen. Gehen Sie diesen Weg, bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von bis zu 20 Prozent zur Förderung der Heizungsmodernisierung. Beantragen Sie Fördermittel für den Heizungstausch, stehen Ihnen sogar deutlich höhere Zuschüsse zur Verfügung.

Unser Tipp: Auch die Förderung der Heizung wurde im Zuge der GEG-Novelle angepasst und sinkt fortan halbjährlich. In dieser aktuellen News zu den Änderungen der Konditionen geben wir einen Überblick. Gehen Sie auf Nummer sicher und beantragen Sie die Fördermittel rechtzeitig. Auf diese Weise sichern Sie sich attraktive Angebote. Für die Umsetzung bleiben dann in der Regel drei Jahre Zeit.

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