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Wer sich für eine neue Hackschnitzelheizung entscheidet, bekommt in vielen Fällen eine Förderung vom Staat. So gibt es Zuschüsse oder steuerliche Vergünstigungen für den Einbau im Bestand. Im Neubau ist die Biomasseheizung hingegen nicht förderbar. Wir informieren über die aktuellen Konditionen und erklären, wie Sie die Förderung für eine Hackschnitzelheizung beantragen.
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Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten Sanierer eine Förderung für eine Hackschnitzelkessel. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent, die Sie über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Wichtig sind dabei vor allem die Folgenden Punkte:
Wer diese Anforderungen erfüllt, kann die finanzielle Unterstützung vom Staat für die anstehende Sanierung nutzen und so Geld sparen.
Installieren Sie zusätzlich zum neuen Kessel für Holzhackschnitzel auch eine Solarthermieanlage oder eine Wärmepumpe, erhalten Sie für diese Anlagen höhere Fördersätze. So gibt es 25 Prozent für solarthermische Anlagen oder 25 bis 30 Prozent für Wärmepumpen. Die Kombination mit Scheitholzkessel (Kombikessel) oder konventionellen Gas- oder Ölheizungen ist ebenfalls möglich. Fördermittel erhalten Sie dabei jedoch nur für die Biomasseanlage.
Versorgen Sie mehrere Gebäude mit einer Biomasseanlage oder schließen Sie Ihr Haus an ein bestehendes Wärmenetz an, profitieren Sie von besseren Konditionen. Denn die Förderung für eine Fernwärmeleitung zur Heizung mit Hackschnitzeln beträgt mindestens 20 Prozent. Um diese zu bekommen, muss der zentrale Biomasseheizkessel die gleichen technischen Voraussetzungen erfüllen wie bei der konventionellen Förderung der Holzhackschnitzelheizung.
Bessere Förderkonditionen erhalten Sie auch für den Austausch alter Heizsysteme im Rahmen einer Heizungsmodernisierung. Handelt es sich dabei um eine Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung, steigt die Förderung der Hackschnitzelheizung um zehn Prozent an. Voraussetzung ist, dass Sie nach der Sanierung auf den Einsatz fossiler Energieträger verzichten. Zudem müssen Gaszentralheizungen mindestens 20 Jahre alt sein. Für Gasetagenheizungen gilt diese Vorgabe nicht.
Um eine Förderung für die Holzhackschnitzelheizung zu erhalten, sind technische Vorgaben zu erfüllen. Die wichtigsten im Überblick:
Wichtig ist zudem ein hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage. Außerdem empfehlen wir eine Heizungsoptimierung, um die Effizienz des neuen Wärmeerzeugers voll auszuschöpfen.
Der Steuerbonus für die Sanierung stellt eine Alternative zur Hackschnitzelheizungs-Förderung der BEG dar. Er kommt für Sanierer mindestens zehn Jahre alter sowie selbst genutzter Immobilien infrage und beläuft sich auf 20 Prozent der Sanierungskosten. Anrechnen lassen sich diese über einen Zeitraum von drei Jahren. Insgesamt können Sie Ihre Einkommensteuerlast auf diese Weise um bis zu 40.000 Euro senken. Die Antragstellung erfolgt nachträglich über Ihre Einkommenssteuererklärung. Dazu benötigen Sie eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster des Bundesfinanzministeriums. Wichtig zu wissen ist, dass die Pflicht zur Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe hier nicht besteht.
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Genau wie die BEG-Förderung der Hackschnitzelheizung ist auch der Steuerbonus für die Sanierung mit technischen Mindestanforderungen verbunden. Erreichen Sie diese nicht, bleibt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen als Alternative. Mit diesem können Sie 20 Prozent der in einem Jahr angefallenen Handwerkerlohnkosten (maximal 6.000 Euro) steuerlich geltend machen. Möglich ist das nachträglich über Ihre Einkommenssteuererklärung, wenn es sich um Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten an einer selbst genutzten Immobilie handelt.
Im Neubau ließ sich die Heizung mit Hackschnitzeln lange über den Programmteil WG der Bundesförderung für effiziente Gebäude fördern. Seit dem Inkrafttreten der BEG-Neubau-Förderung am 01. März 2023 ist das nicht mehr möglich. Hier gilt die Biomasseheizung inzwischen als Ausschlusskriterium.
Für Ihre neue Hackschnitzelheizung erhalten Sie eine Förderung vom Staat. Verfügbar sind Zuschüsse oder steuerliche Vergünstigungen für Sanierer. Voraussetzung ist, dass Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Fördermittel rechtzeitig beantragen.
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